2189/2019
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018
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Anlage 1 - Veranstaltungszentrum-Testat-Exemplar-31.12.2018
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2189/2019 Freigabedatum 25.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2018 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln mit einer Bilanzsumme von 389.190.896,60 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 811.460,76 Euro fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2018 von 811.460,76 Euro auf das Geschäftsjahr 2019 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 24.09.2018 benannte und von der Gemeindeprü- fungsanstalt NRW (GPA) gemäß § 106 Abs. 2 GO NRW (alte Fassung) i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW bestellte Prüfer für den Jahresabschluss 2018 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk versehen (s. Anlage). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat das Geschäftsjahr 2018 mit einem Verlust von 811.460,76 Euro (Vorjahr: 4.558.795,23 Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen von 14.551.698,50 Euro (Vorjahr: 15.249.474,71 Euro) standen dabei Erträge von 13.740.237,74 Eu- ro (Vorjahr: 10.690.679,48 Euro) gegenüber. Da der Verlust 2018 des Veranstaltungszentrums nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser erneut auf neue Rechnung vorzutra- gen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 23.286.099,58 Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31.12.2018 ein kumulierter Gesamtverlust von 24.097.560,34 Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Ei- genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die sepa- rate Vorlage Nr. 2203/2019, die in gleicher Sitzung behandelt wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2018 – bei Verrech- nung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten Jahresergebnisses 2018 – 168.550.594,21 Euro, wobei 21.000.000,00 Euro auf das Stammkapital, 170.836.693,79 Euro auf die Kapitalrücklage und -23.286.099,58 Euro auf die aus den Vorjahren auf- gelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. Als wesentlicher Geschäftsvorfall im Wirtschaftsjahr 2018 ist die Einigung im Rechtsstreit Messehal- len zwischen der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 - 18 GbR, der Koelnmesse GmbH und dem Veranstaltungszentrum Köln hervorzuheben (siehe C. Risikobericht des beigefügten Lageberichtes). Der ausgehandelte Vergleich führt im Rahmen der hälftigen Schadensübernahme zu einer Effektivbe- lastung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Höhe von 57,2 Mio. €, für die bereits im Jahresab- schluss 2015 eine entsprechende Rückstellung berücksichtigt wurde. Nach Abschluss der Ver- gleichsvereinbarung Ende 2018 wurde diese nunmehr in eine Verbindlichkeit umgebucht. Da der ausgehandelte Schadenersatzanteil der Stadt Köln die Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung übersteigt, werden die Mittel im Rahmen des Verlustausgleiches gemäß § 10 Abs. 6 EigVO aus dem allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt. Von Seiten des Veranstaltungszentrums ist daher eine entsprechende Forderung gegen die Stadt Köln eingebucht, so dass sich für den Eigenbe- trieb aus dem Vergleich keine ergebniswirksamen Effekte ergeben. Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung selbst unmittelbar keine eigene unternehmerische Tätigkeit entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation durch die Ergebnisse, die aus dem Be- trieb der an die KölnKongress GmbH und die KölnMusik GmbH verpachteten Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen, Flora und Philharmonie resultieren, geprägt. Die Übernahme des Verlustes der Köln- Musik GmbH von 4.904.197,85 Euro führt beim Veranstaltungszentrum zu einer entsprechenden Ab- wertung der Finanzanlage. Auch die KölnKongress GmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 ei- nen Verlust von 440.072,83 Euro, der aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in voller Höhe von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ausgeglichen wurde. 3 Neben der Verlustübernahme der Tochtergesellschaften KölnMusik GmbH und KölnKongress GmbH wird das Jahresergebnis des Veranstaltungszentrums nach wie vor insbesondere bestimmt von den Zinsaufwendungen (3.613.414,91 Euro) und den Abschreibungen auf Sachanlagen (3.648.134,45 Euro), die aus den in den einzelnen Objekten in der Vergangenheit durchgeführten Investitionen herrühren. Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchge- führten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungs- zentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro mangels weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2018 wiederum einen Verlust erwirtschaftet. Eine deutliche Ver- ringerung des Verlustes konnte jedoch durch die zum 01.01.2018 vereinbarte Neuregelung der Erb- baurechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins von 2,45 Mio. Euro erreicht werden (Vorjahr: 341 Tsd. Euro). Auch führte die ertragswirksame Auflösung der im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Messehallen eingebuchten Rückstellung für Prozess- kostenrisiken zu einer Verbesserung des Ergebnisses in Höhe von 686 Tsd. Euro. Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2018 wieder gegen das Eigenkapital verrech- net werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt kompensiert werden kann. Noch ist das Eigenkapital mit rd. 167,7 Mio. Euro, dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 43,1%, jedoch als auskömmlich zu bezeichnen. Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützt sich im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsgesellschaften, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Die turnusmäßige Bericht- erstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung in gleicher Sitzung des Betriebsausschusses am 08.07.2019. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2018 ergeben sich aus der beigefügten Anlage, insbe- sondere aus dem unter II aufgeführten Lagebericht der Betriebsleitung. Die Erstellung des abschließenden Vermerks der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erfolgt auf Basis des Feststellungsbeschlusses des Rates der Stadt Köln. In den Vorjahren hat die GPA den vom Wirt- schaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk wie folgt ergänzt: „Aufgrund seiner Struktur ist der Betrieb dauerhaft auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen“ Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten den vollständigen Bericht des Jahresabschlussprü- fers mit gesonderter Post. Anlage: Jahresabschluss Veranstaltungszentrum 2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2189/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.06.2019
- Erstellt
- 18.06.2019 07:25