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AN/0439/2022

Zulassen des Gehwegparkens in Raderthal

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 21.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.03.2022, TOP 8.1.10

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

2967 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0439/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
Zulassen des Gehwegparkens in Raderthal 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU -Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tages ordnung der Sitzung der Be-
zirksvertretung Rodenkirchen am 7. März 2022 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe des Verkehrszeichens 315 das in folgenden 
Straßenabschnitten im Stadtteil Raderthal gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) unzu-
lässige Parken offiziell zuzulassen. 
 
1. Markusplatz, vor Hausnummern 1 bis 3-5, 
2. Brühler Platz, vor Hausnummern 1 bis 3. 
 
Die zum Parken zulässigen Flächen sollen durch weiße Markierungen gekennzeichnet 
werden. Dabei ist dara uf zu achten, dass idealerweise eine Restbreite von 180 cm und 
mehr verbleibt, mindestens aber 150 cm. 
 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
 
Begründung: 
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich unzuläs-
sig. Der vom Rat der Stadt Köln verabschiedete Antrag AN /2635/2021 (Masterplan Par-
ken) beinhaltet den Passus: 
 
„Der Ordnungs - und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kon-
trolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Rege-
lungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwe nden.“ 
 
Dies wird notwendigerweise dazu führen, dass auch im Stadtbezirk Rodenkirchen Ver-
warn- und Bussgelder verhängt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, Parken auf Geh-
wegen zu erlauben und zwar mit dem Verkehrszeichen 315 und seinen verschiedenen 
Varianten. Auf den beschriebenen Abschnitten wird bereits seit vielen Jahren geparkt 
und es wurde bisher geduldet, weil in dem Gebiet Parkplätze rar sind und durch das 
Parken keine unzumutbare Behinderung für Fußgänger entsteht. Die konsequente Ah-
nung würde daz u führen, dass zusätzlicher Parkplatzsuchverkehr in erheblichem Aus-
maß entsteht und dadurch das Erreichen der Klimaziele für Köln zusätzlich erschwert 
wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Hennemann

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0439/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
21.02.2022
Erstellt
21.02.2022 12:01