V/0615/2020
Verteilung der Mittel für plusKita und zusätzliche Sprachförderung gem. §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der Fassung ab 01.08.2020
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Folgende Kitas sind plusKitas und werden jährlich mit 30.000,00 € gefördert:
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Di. Träger Kia TBV | Stadien Tr]
| AASB _[GrünschleferDep. _ Nord jKindehaus [63]
SS RWWO— ta ardnnag ——— Nero —— ei
AWO _ |Kita Mardeneg [Nord |Coerde [er]
[aJAwo Familienzentrum Kıta Nerzweg |Nord _[Cosrde [ef]
AWO Sozialpädagogisches
7 6]Bistum [Die Arche Nord [Kinderhaus
| 8|Caritas |Miriam-Kindertagesstätte Südost |JAngelmöodde | 86)
DRK-Bewegungskita Hand in
TolDRK _ |DRK Kita Wrbehnd West |Seniup [82
TH]DRK JDRKRita Meenwiese [Nord [Ooarde
[12|DRK _JDRKKIa Schatzkiste [Südost
AsjERe Kl ___ jWest |Nenberge Ei
MajER® _ [Orünhaıs Nord jKindemaus 182]
1s[ER@ _]Die Clihwürmenen — [Nord [Kinderhaus [82]
| 16|EKG |Waldkindergarten "Die Trolle” |Ost |Geimer-Dyckburg
I7lev. Ev. Riga Andreas-Kindergarten |Nord |Coerde [BT
Ev. Markus-
1sjev. Familienzentrum Rinderbrücke jOst |Flandor 177]
20jev. _ |Friedens-Kindergarten _ _ |Südost-JAngelmodde [88]
[2tjkath. _ [Franz vonAssisiKta __|Mille |Uppenbergs [27
[22]kath. _ [Kita St. Michal ____|West |Gievenbeck [57]
| 23|kath. |Familienzentrum.St. Norbert Nord
[24[kath _ [Familienzentrum St. Bemhard _|Südost /Angelmodde _]8]
| 25|kath, |Famz. St. Maximilian Kolbe
[26 kath. _ [Familienzentrum St. Clemens _|Aitrup |Fup eo]
[2rjkath. |St Marin jap [Aion fer]
[28jL© ]Hermannschule _ Mile
[2ojLe Kita Wilingrott _ ___j0st [Handor 177
LG Little Giants Kita Angelmodde [Südost JAngemcddee 86]
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Oufiaw._|Outlaw Kita Mare-Ourie-Straße_|Fifrup |Aifrup
[stadt RitaAm Inselbogen __|Mite [Geist
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Stadt. Rita Am Edelbach Nord _|Coerde
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[Stadt Kita Im Moorfock Nord IK:
stadt. Kita Brüningheide ___]Nard Ri
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Kita EV J Stadkteil TR]
städt. Kita Kinderhaus Nord
[4astäct. _ [stadt Rita Berg Fidel Aitrup [Berg Fidel 1er]
| 45|städt. |städt. Kita Wielerort Hiltrup |Htrep [sl
Folgende Einrichtungen werden als Sprachförderkita weiterhin mit jährlich
5.000,00 € gefördert:
[Trage Mia TBV I Stadien TNr|
| TDRK _|Rtalımmerland ___jFilrup
jstädt. _jstädi.Ritalegdenveg __|West
4jstädt. _|städt.Rta Gievenbeck ___|West |Gievenbeck [51
U 5jstadt. _|städt. Rita Nommannenweg _|Südost
Beschlussvorlage
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V/0615/2020 V/0615/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verteilung der Mittel für plusKita und zusätzliche Sprachförderung gem. §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der Fassung ab 01.08.2020 Beratungsfolge 19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschließt, dass die in der Anlage zu di e- ser Vorlage entsprechend benannten Kindertageseinrichtungen als plusKitas nach §§ 44 und 45 KiBiz in der ab 01.08.2020 geltenden Fassung anerkannt werden und dass jede dieser Einric h- tungen die gesetzliche Mindestförderung von jährlich 30.000 € erhält. Die Anerkennung der plusKita-Einrichtungen gilt zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. 2. Der Ausschuss beschließt weiter die Anerkennung der in der Anlage zu dieser Vorlage genan n- ten Kitas als Sprachförderkitas. Für die zusätzliche Sprachförderung erhält jede Kita gemäß §§ 44 und 45 KiBiz ab dem 01.08.2020 jährlich 5.000 €. Die Anerkennung der Sprachförderkitas gilt nur für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. Diese Einrichtungen sind bisher auch als Sprachförderkitas gefördert worden. Diese Förderung soll danach nicht weitergeführt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Förderung nach §§ 44 und 45 KiBiz ist eine reine Landesförderung, die in voller Höhe an die Kindertageseinrichtungen weitergegeben wird. Für die Stadt Münster entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für den Jugendamtsbezirk Münster st eht nach Festsetzung des Landes ein Gesamtbetrag von 1.375.000 € zur Verfügung; davon 1.350.000 € für 45 plusKitas und 25.000 € für 5 Sprach - förderkitas. Begründung: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 29.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hamann Telefon: 492-5142 HamannL@stadt- muenster.de - 2 - V/0615/2020 1. Historie Mit Beginn des Kitajahrs 2014/2015 trat das reformierte KiBiz in Kraft. Wesen tlicher Inhalt der zweiten Revision des KiBiz war die Verbesserung der Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit sowie im Kontext eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses insbesondere eine alltagsintegrier- te Sprachförderung. Dies war ab dem 01.08.2014 m it einer zusätzlichen Landesförderung von Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildung s- prozesses („plusKita“) und der Neuausrichtung der sprachlichen Bildung („Sprachförderkita“) ve r- bunden. Förderberechtigte Kita s mussten als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufg e- nommen sein und sollten für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt werden. Es handelte sich um eine reine Landesmittelförderung, die in voller Höhe an die Träger der Kindertageseinrichtu n- gen weitergeleitet wurde. Die plusKita-Förderung sollte laut KiBiz in der Fassung ab 01.08.2014 anhand der Quote der u7 - Kinder in Familien mit SGB II -Bezug im Verhältnis zur entsprechenden Landesquote berechnet werden (landesweit 45 Mio €). Für die Berechnung der Sprachfördermittel soll je zur Hälfte die Quote der u7-Kinder in Familien mit SGB II-Bezug sowie die Quote der Familien, in denen vorran- gig nicht Deutsch gesprochen wird, hinzugezogen werden (landesweit 25 Mio €). Kommunen konnten bei der Auswahl der Kindertageseinrichtungen eigene Kriterien hinzuziehen. Die Verwaltung hatte folgende Kriterien in der Stadt Münster der Festlegung zugrunde gelegt: 1. Allgemeingültige statistische Werte lt. gesetzlicher Vorgabe: Anteil Familien mit u7-Kindern im Bezug von Leistungen nach dem SGB II 2. Weitere Kriterien Anteil Familien mit Migrationshintergrund Anteil der Alleinerziehenden Anteil der Elternbeitragsfälle mit einem Jahres-Brutto-Einkommen bis 37.000,00 € (Bei- tragsbefreiung) Anteil der tatsächlichen Sprachförderung Delfin 4 (für die Sprachförderkitas) Damit konnten 26 plusKitas und 74 Sprachförderkitas gefördert werden. Die Mittel waren vorerst auf fünf Jahre festgelegt bis zum Kitajahr 2018/2019. Da die neue KiBiz -Novelle erst zum Kitajahr 2020/2021 in Kraft treten wird, wurde die Förderung von Landesseite bis zum Ende des Kitajahres 2019/2020 verlängert. 2. Die Novellierung zum 01.08.2020 Zum 01.08.2020 tritt die Novellierung des KiBiz in Kraft. Dies trifft auch die Förderung von Kind er- tageseinrichtungen als plusKita-Einrichtung und als Einrichtung mit zusätzlicher Sprachförderung. 2.1. Finanzielle Kernpunkte der Novellierung plusKita und zusätzlicher Sprachförderung sind: Die Landesmittel für plusKita und zusätzlicher Sprachförderung werden miteinander ve r- bunden. Insgesamt beträgt die Förderhöhe landesweit 100 Mio. €. Die landesseitige Fö r- derung wird damit um 30 Mio. € erhöht. Die Fördersumme der einzelnen Jugendämter errechnet sich zu 75 % aus der Anzahl der Kinder mit Bezug von Mitteln nach SGB II in der Kommune im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl und zu 25 % aus der Anzahl der Kinder in Kitas, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, im Vergleich zur landesweiten Gesamtzahl in Kitas. Mit Erlass vom 18.11.2019 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und I n- tegration des Landes Nordrhein -Westfalen vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Landtag den Kommunen die Förderhöhe für plusKita nach §§ 44 und 45 KiBiz mitgeteilt. Für die Stadt Münster beträgt die Fördersumme 1.375.000,00 €. - 3 - V/0615/2020 Die Förderhöhe beträgt für die einzelne plusKita mindestens 30.000,00 €. Die Förderung erfolgt i. d. R. unbefristet, grundsätzlich aber für mindestens fünf Jahre. Die bisherige zusätzliche Sprachförderung fällt damit als gesonderte Förderung weg. Eine Förderung i. H. v. 5.000,00 € auf der Basis früherer Landeszuschüsse für zusätzliche Sprachförderung ist nur in Ausnahmefällen möglich und nur für Kitas, die vorher bereits eine entsprechende Förderung erhalten haben. 2.2. Inhaltliche Kernpunkte der Novellierung für plusKitas und Sprachförderkitas sind: Mit dem Zuschuss für die plusKita ist eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft von mi n- destens einer halben Stelle zu beschäftige n. Diese Fachkraft verfügt i. d. R. über nachgewi e- sene besondere Erfahrung und Kenntnisse im Bereich der Umsetzung alltags integrierter Sprachbildung und -förderung. Es ist sicherzustellen, dass diese Fachkraft durch die regelmä- ßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und regelmäßigen Austausch mit der Fachberatung die speziellen Anforderungen dieser Kindertageseinrichtung systematisch s i- chert und weiterentwickelt. Alle in einer plusKita tätigen sozialpädagogischen Kräfte im Team sollen auf der Basis des Curriculums zur „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlage für Nordrhein-Westfalen“ fortgebildet sein und sich kontin u- ierlich weiter qualifizieren. Bei der Förderung für zusätzliche Sprachförderung, ist sicherzustellen, dass eine sozialpäd a- gogische Fachkraft gruppenübergreifend für die Umsetzung der Anforderungen zur „Alltagsi n- tegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich“ besonders durch engen Austausch mit der Fachberatung und regelmäßige Teil nahme an Fort - und Weiterbildung s- maßnahmen Sorge trägt. 3. Auswahlkriterien für plusKitas und für die zusätzliche Sprachförderung ab dem 01.08.2020 Für die Auswahl der entsprechenden Einrichtungen wurden folgende Kriterien angewendet: 75 % aus der Anzahl der Kinder u6 im Leistungsbezug SGB II aus dem Jugendamtsbezirk im Verhältnis zur Anzahl dieser Kinder in Münster 25 % aus der Anzahl der Kinder u6, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird im Verhältnis zur Anzahl dieser Kinder in Münster Anteil der Elternbeitragsfälle mit einem Jahres-Brutto-Einkommen bis 37.000,00 € (Bei- tragsbefreiung) Anteil der Alleinerziehenden Bildungsindex Die Auswahlkriterien für die plusKitas und die Kitas mit zusätzlicher Sprachförderung wurden vom Ausschuss bereits mit Beschluss vom 29.01.2020 festgesetzt (Vorlage V/1130/2019 „Genehm i- gung der Pauschalmeldung gem. § 19 KiBiz sowie der sonstigen Weiterentwicklungen im Ra h- men der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes NRW für das Kindergartenjahr 2020/2021“). 4. Ergebnis Die landesseitige Förderung wird ab dem 01.08.2020 für fünf Jahre wie folgt verwandt: 45 Kitas werden als plusKita mit je 30.000,00 € gefördert. 5 Kitas, die bisher auch Sprachförderung erhalten haben, werden mit je 5.000,00 € ent- sprechend weitergefördert. Bestandteil dieser Vorlage ist eine Liste mit den Kitas, die auf der Grundlage der o. g. Kriterien für die nächsten fünf Jahre die Förderung als plusKitas bzw. als Sprachförderkitas erhalten. Mit der - 4 - V/0615/2020 Veröffentlichung erfüllt die Stadt Münster ihre Verpfli chtung gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 KiBiz . I.V. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Liste_plusK_Sprachfk
Anlage A
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Anlage A zur V/0615/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden die Kitas, die ab dem 01.08.2020 für 5 Jahre eine zusätzliche Förderung des Landes als plusKita oder Sprachförderkita erhalten, benannt. Gefördert werden 45 Kitas als plusKitas und 5 Kitas mit zusätzlicher Sprachförderung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Aus- bau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbe- treuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebo- te für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Hier wird die jährlich umgesetzte Planung dargestellt. Die IMS Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs- und Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ werden durch die Jugendhilfeplanung forciert. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Es handelt sich um eine reine Landesförderung, die in voller Höhe an die entsprechenden Kita- Träger weitergegeben wird. Die Förderung umfasst p. a. einen Betrag von 1.375.000 €. Die Fest- setzung gilt für 5 Jahre. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlage: §§ 32 ff. KiBiz i.d.F. ab 01.08.2020 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städt. Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzüge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort“ auf 3 26.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum noch deutlicher ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine z entrale Herausforderung, der sich Münster auch in Bezug auf die Kitaausbauplanung stellen muss. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Ta - gesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsan - spruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3 -Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Ar - beitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien - freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesb etreuungsan- geboten im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Nerzweg
- Inselbogen
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Edelbach
- Wielerort
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0615/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37