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AOST/0001/2025

Veränderungen in Handorf nach Fertigstellung der B481n (ursprüngliche Nr. A-O/0001/2025)

Anregung BV Ost an die Verwaltung 24.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 15.01.2026, TOP 6.1

Stellungnahme zum Antrag AOST/0001/2025 (vorherige Nr. A-O/0001/2025).pdf

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Originalantrag der CDU-Fraktion

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Stellungnahme zum Antrag AOST/0001/2025 (vorherige Nr. A-O/0001/2025).pdf

4362 Zeichen

Stadt Mü

ster] 15.12.2025

Herr Lange Amt für Bürger- und Batsservice
66.21.0011 Bezirksverwaltung Ost

16. Dez, 2025

Bezirksverwaltung Münster-Ost Scheck

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Antrag Ifd. Nr. A-0/0001/2025 vom 13.05.2025 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung
Münster-Ost vom 13.05.2025
„Veränderungen in Handorf nach Fertigstellung der B481n“

Zu dem Antrag A-0/0001/2025 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom
13.05.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1.) Die Stadt Münster legt der Bezirksvertretung Münster-Ost ihre Erkenntnisse zum er-
warteten Verkehr in Handorf nach Fertigstellung der B481n vor. Neben den erwarteten
Verkehrszahlen werden auch die zugrunde gelegten Analysezahlen und Annahmen of-
fengelegt, um die Daten besser einschätzen zu können.

Der Stadt Münster liegen die im Antrag erwähnten Verkehrsuntersuchungen und Szenarien-
berechnungen entsprechend des Masterplans vor:

e _Verkehrsuntersuchung zur B481n, Prognose 2020
beauftragt von Straßen. NRW
e  \erkehrsuntersuchung zur B51, Prognose 2030
beauftragt von Straßen.NRW
e  Verkehrsuntersuchung zur B51, Prognose 2035
beauftragt durch die Stadt Münster
e  Szenarienbetrachtung im Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+, Prog-
nose 2035, beauftragt durch die Stadt Münster

Der Fokus der Untersuchungen liegt auf den umliegenden Bundesstraßen, der Fokus des
Masterplans liegt auf der Gesamtentwicklung im Stadtgebiet. Die Verkehrsmengen, die für das
Straßennetz in Handorf ermittelt wurden, wurden daher nicht bei allen Untersuchungen im
Detail ausgewiesen. Das hängt auch damit zusammen, dass bei diesen Untersuchungen vor
allem das Hauptstraßennetz von Bedeutung ist.

Anhand der vorliegenden Modellgrundlagen des Masterplans und der Verkehrsuntersuchung
zur B51 können folgende Verkehrsmengen ausgewiesen werden, sie sind für das nachgeord-
nete Netz ergänzt um Ergebnisse von Verkehrserhebungen der vergangenen Jahre.

Die Angaben der Prognose beziehen sich auf das Prognosejahr 2035 unter Berücksichtigung
der B481n und der Gebietsentwicklungen Kirschgarten und Nördlich Kötterstraße. Der Ausbau

der B51 ist nicht unterstellt. Planungen der Bahn in Bezug auf die Bahnübergänge Sudmüh-
lenstraße und Mariendorfer Straße sind nicht hinterlegt.

Die Verkehrsveränderungen sind dementsprechend geprägt von zwei Einflüssen, der Entlas-
tungswirkung durch die B481n und der Entwicklung des Stadtgebiets insbesondere auf Hob-
beltstraße und Kötterstraße.

Straßenzug Abschnitt Verkehrs- Verkehrs-
aufkommen aufkommen
Bestand [DTVws] Prognose [DTVws]

Handorfer Straße Warendorfer Str. (B51) - 8.600 8.300
Hobbeltstraße

Handorfer Straße _ Hobbeltstraße — 6.500 5.500
Sudmtihlenstraße

Sudmühlenstraße Handorfer Straße — 9.300 8.100
Dyckburgstraße

Dorbaumstraße Handorfer Straße — 5.000 5.000
Hobbeltstraße

Hobbeltstraße Handorfer Straße — 3.500 4.600
Kötterstraße a i

Hobbeltstraße Kötterstraße — 3.000 3.300
Dorbaumstraße

Kirschgarten Handorfer Straße - 900 1.200
Hobbeltstraße

Kötterstraße Handorfer Straße — 700 800
Hobbeltstraße

Middelfeld Dorbaumstraße - 500 500
Hobbeltstraße

2.) Die Verwaltung erstellt einen groben Plan für die vorgesehenen Projekte im Kontext
der Handorfer Straße, darunter der Ausbau der Veloroute zwischen Boniburgallee und
Kirschgarten inklusive Umbaus des Knotenpunktes Handorfer Straße/
Sudmühlenstraße/ Dorbaumstraße, die Maßnahmen aus dem
Abwasserbeseitigungskonzept und die Planung der Umgestaltung des Straßenraums
der Handorfer Straße.

Der zeitliche Ablauf der in Handorf anstehenden Maßnahmen entspricht weitgehend dem in
der Stellungnahme zu AFO/0003/2024 und AnO/0007/2021 beschriebenen Stand. Es ist nach
Fertigstellung der B481n jedoch zunächst keine Sanierung der Brücke Sudmühlenstraße mehr
erforderlich. Erforderliche Arbeiten waren dringlicher und sind bereits erfolgt.

Nach Fertigstellung der B481n kann somit der Ausbau der Veloroute einschließlich Umbau
des Knotenpunkts Handorfer Str. / Sudmühlenstr. / Dorbaumstraße zu einem Kreisverkehr
durchgeführt werden. Im Anschluss ist die Planung für die Handorfer Straße vorgesehen.

Die Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept werden, wenn notwendig, innerhalb
dieser Baumaßnahmen mit umgesetzt. Insbesondere davon betroffen ist der Knotenpunkt
Handorfer Str./ Dorbaumstr und Sudmühlenstraße.

gez.
Gerhard Rüller
Amtsleiter

Originalantrag der CDU-Fraktion

3741 Zeichen

A-0/0001/2025

Pr cD U

CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

Münster, 13.05.2025

Antrag an die Verwaltung
Veränderungen in Handorf nach Fertigstellung der BA81n
Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen:

1. Die Stadt Münster legt der Bezirksvertretung Münster-Ost ihre Erkenntnisse zum
erwarteten Verkehr in Handorf nach Fertigstellung der B481n vor. Neben den er-
warteten Verkehrszahlen werden auch die zugrunde gelegten Analysezahlen und
Annahmen offen gelegt, um die Daten besser einschätzen zu können.

2. Die Verwaltung erstellt einen groben Plan für die vorgesehenen Projekte im Kon-
text der Handorfer Straße, darunter der Ausbau der Veloroute zwischen Bonibur-
gallee und Kirschgarten inklusive Umbaus des Knotenpunktes Handorfer Straße/
Sudmühlenstraße/ Dorbaumstraße, die Maßnahmen aus dem Abwasserbeseiti-
gungskonzept und die Planung der Umgestaltung des Straßenraums der Handor-
fer Straße.

Begründung

Seit vielen Jahren werden eine Verkehrsberuhigung und die Umgestaltung des Straßen-
raumes der Handorfer Straße gefordert. Ein entsprechendes Projekt steht auf der Vor-
merkliste des Amtes 66, jedoch stehen dafür derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung
(siehe Antwort der Verwaltung auf die Anfragen An0/0007/2021 und AFO/0003/2024).
Die Maßnahmen sind ebenfalls Teil des Stadtteilentwicklungskonzeptes Handorf, Gel-
mer, Sudmühle, Mariendorf (V/0074/2022).

Mit der für Anfang 2028 erwarteten Verkehrsfreigabe auf der B481n wird der Ortskern
vom Durchgangsverkehr entlastet und es entsteht die Voraussetzung dafür, dass größere
Veränderungen umgesetzt werden können.

Krelsvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO:
Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost
Mauritzstraße 4-6 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18

48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST

IE
CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

Zul:

Für die Entwicklung von Ideen und Planungen aus dem politischen und vorpolitischen
Raum sind die prognostizierten Verkehrszahlen ein wichtiger Anhaltspunkt. Bisher sind
nur wenige Daten bekannt, die sich aus dem veralteten Gutachten zur B481n oder den
Gutachten zum Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte ergeben (siehe auch
AFU/0002/2025).

Mit dem von der Stadt Münster beauftragten Gutachten zum geplanten Ausbau der B51
zwischen Münster und Telgte (Gutachten der INOVAPLAN , siehe V/0016/2024) wurden
auch Zahlen für den Ortskern Handorf ermittelt. Herauf wird auch in der Antwort auf
AFO/0003/2024 verwiesen. Leider sind dem Gutachten selbst keine konkreten Zahlen zu
entnehmen, da diese nicht separat ausgewiesen sind und in den Grafiken teilweise keine
genauen Verkehrsbelastungen genannt werden.

Dem Gutachten liegt ein Verkehrsmodell der Stadt Münster zugrunde, auf welche auch
immer wieder im Masterplan Mobilität Münster 2035+ (V/0164/2024) verwiesen wird.
Daher liegen hierfür offenbar konkrete Zahlen vor, nur sind diese für Handorf nicht kon-
kret und im Einzelnen ausgewiesen. Die Stadt Münster wird daher aufgefordert, diese
Zahlen für Handorf (nicht nur für die Handorfer Straße) zu veröffentlichen.

Zu 2:

Die aufgezählten Maßnahmen können nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Es
sollte eine Gesamtkonzeption für den Bereich der Handorfer Straße von der Kötterstraße
bis zur Boniburgallee erstellt werden, bevor einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.
Auch wenn nicht erwartet wird, dass bereits eine genaue Zeitplanung vorgelegt werden
kann, erwartet die Politik eine ämterübegreifende Planung und Koordinierung der Maß-
nahmen. Es soll nicht die Situation eintreten, dass z.B. die Veloroute im Bereich der Han-
dorfer Straße und Sudmühlenstraße realisiert wird, ohne dass ein Gesamtkonzept exis-
tiert.

Für die Fraktion

PR

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

15.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Mariendorfer Straße
  • Kötterstraße
  • Hobbeltstraße 2
  • Handorfer Straße 900
  • Dyckburgstraße
  • Dorbaumstraße 500
  • Boniburgallee
  • Sudmühlenstraße
  • Warendorfer Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Kirschgarten
  • Middelfeld

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AOST/0001/2025
Typ
Anregung BV Ost an die Verwaltung
Datum
24.06.2025
Erstellt
31.01.2025 10:01