AOST/0001/2025
Veränderungen in Handorf nach Fertigstellung der B481n (ursprüngliche Nr. A-O/0001/2025)
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Stellungnahme zum Antrag AOST/0001/2025 (vorherige Nr. A-O/0001/2025).pdf
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Stadt Mü ster] 15.12.2025 Herr Lange Amt für Bürger- und Batsservice 66.21.0011 Bezirksverwaltung Ost 16. Dez, 2025 Bezirksverwaltung Münster-Ost Scheck über Herrn Stadtbaurat Denstorff Antrag Ifd. Nr. A-0/0001/2025 vom 13.05.2025 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 13.05.2025 „Veränderungen in Handorf nach Fertigstellung der B481n“ Zu dem Antrag A-0/0001/2025 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 13.05.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1.) Die Stadt Münster legt der Bezirksvertretung Münster-Ost ihre Erkenntnisse zum er- warteten Verkehr in Handorf nach Fertigstellung der B481n vor. Neben den erwarteten Verkehrszahlen werden auch die zugrunde gelegten Analysezahlen und Annahmen of- fengelegt, um die Daten besser einschätzen zu können. Der Stadt Münster liegen die im Antrag erwähnten Verkehrsuntersuchungen und Szenarien- berechnungen entsprechend des Masterplans vor: e _Verkehrsuntersuchung zur B481n, Prognose 2020 beauftragt von Straßen. NRW e \erkehrsuntersuchung zur B51, Prognose 2030 beauftragt von Straßen.NRW e Verkehrsuntersuchung zur B51, Prognose 2035 beauftragt durch die Stadt Münster e Szenarienbetrachtung im Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+, Prog- nose 2035, beauftragt durch die Stadt Münster Der Fokus der Untersuchungen liegt auf den umliegenden Bundesstraßen, der Fokus des Masterplans liegt auf der Gesamtentwicklung im Stadtgebiet. Die Verkehrsmengen, die für das Straßennetz in Handorf ermittelt wurden, wurden daher nicht bei allen Untersuchungen im Detail ausgewiesen. Das hängt auch damit zusammen, dass bei diesen Untersuchungen vor allem das Hauptstraßennetz von Bedeutung ist. Anhand der vorliegenden Modellgrundlagen des Masterplans und der Verkehrsuntersuchung zur B51 können folgende Verkehrsmengen ausgewiesen werden, sie sind für das nachgeord- nete Netz ergänzt um Ergebnisse von Verkehrserhebungen der vergangenen Jahre. Die Angaben der Prognose beziehen sich auf das Prognosejahr 2035 unter Berücksichtigung der B481n und der Gebietsentwicklungen Kirschgarten und Nördlich Kötterstraße. Der Ausbau der B51 ist nicht unterstellt. Planungen der Bahn in Bezug auf die Bahnübergänge Sudmüh- lenstraße und Mariendorfer Straße sind nicht hinterlegt. Die Verkehrsveränderungen sind dementsprechend geprägt von zwei Einflüssen, der Entlas- tungswirkung durch die B481n und der Entwicklung des Stadtgebiets insbesondere auf Hob- beltstraße und Kötterstraße. Straßenzug Abschnitt Verkehrs- Verkehrs- aufkommen aufkommen Bestand [DTVws] Prognose [DTVws] Handorfer Straße Warendorfer Str. (B51) - 8.600 8.300 Hobbeltstraße Handorfer Straße _ Hobbeltstraße — 6.500 5.500 Sudmtihlenstraße Sudmühlenstraße Handorfer Straße — 9.300 8.100 Dyckburgstraße Dorbaumstraße Handorfer Straße — 5.000 5.000 Hobbeltstraße Hobbeltstraße Handorfer Straße — 3.500 4.600 Kötterstraße a i Hobbeltstraße Kötterstraße — 3.000 3.300 Dorbaumstraße Kirschgarten Handorfer Straße - 900 1.200 Hobbeltstraße Kötterstraße Handorfer Straße — 700 800 Hobbeltstraße Middelfeld Dorbaumstraße - 500 500 Hobbeltstraße 2.) Die Verwaltung erstellt einen groben Plan für die vorgesehenen Projekte im Kontext der Handorfer Straße, darunter der Ausbau der Veloroute zwischen Boniburgallee und Kirschgarten inklusive Umbaus des Knotenpunktes Handorfer Straße/ Sudmühlenstraße/ Dorbaumstraße, die Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept und die Planung der Umgestaltung des Straßenraums der Handorfer Straße. Der zeitliche Ablauf der in Handorf anstehenden Maßnahmen entspricht weitgehend dem in der Stellungnahme zu AFO/0003/2024 und AnO/0007/2021 beschriebenen Stand. Es ist nach Fertigstellung der B481n jedoch zunächst keine Sanierung der Brücke Sudmühlenstraße mehr erforderlich. Erforderliche Arbeiten waren dringlicher und sind bereits erfolgt. Nach Fertigstellung der B481n kann somit der Ausbau der Veloroute einschließlich Umbau des Knotenpunkts Handorfer Str. / Sudmühlenstr. / Dorbaumstraße zu einem Kreisverkehr durchgeführt werden. Im Anschluss ist die Planung für die Handorfer Straße vorgesehen. Die Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept werden, wenn notwendig, innerhalb dieser Baumaßnahmen mit umgesetzt. Insbesondere davon betroffen ist der Knotenpunkt Handorfer Str./ Dorbaumstr und Sudmühlenstraße. gez. Gerhard Rüller Amtsleiter
Originalantrag der CDU-Fraktion
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A-0/0001/2025 Pr cD U CDU-FRAKTION IN DER BV-OST Münster, 13.05.2025 Antrag an die Verwaltung Veränderungen in Handorf nach Fertigstellung der BA81n Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen: 1. Die Stadt Münster legt der Bezirksvertretung Münster-Ost ihre Erkenntnisse zum erwarteten Verkehr in Handorf nach Fertigstellung der B481n vor. Neben den er- warteten Verkehrszahlen werden auch die zugrunde gelegten Analysezahlen und Annahmen offen gelegt, um die Daten besser einschätzen zu können. 2. Die Verwaltung erstellt einen groben Plan für die vorgesehenen Projekte im Kon- text der Handorfer Straße, darunter der Ausbau der Veloroute zwischen Bonibur- gallee und Kirschgarten inklusive Umbaus des Knotenpunktes Handorfer Straße/ Sudmühlenstraße/ Dorbaumstraße, die Maßnahmen aus dem Abwasserbeseiti- gungskonzept und die Planung der Umgestaltung des Straßenraums der Handor- fer Straße. Begründung Seit vielen Jahren werden eine Verkehrsberuhigung und die Umgestaltung des Straßen- raumes der Handorfer Straße gefordert. Ein entsprechendes Projekt steht auf der Vor- merkliste des Amtes 66, jedoch stehen dafür derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung (siehe Antwort der Verwaltung auf die Anfragen An0/0007/2021 und AFO/0003/2024). Die Maßnahmen sind ebenfalls Teil des Stadtteilentwicklungskonzeptes Handorf, Gel- mer, Sudmühle, Mariendorf (V/0074/2022). Mit der für Anfang 2028 erwarteten Verkehrsfreigabe auf der B481n wird der Ortskern vom Durchgangsverkehr entlastet und es entsteht die Voraussetzung dafür, dass größere Veränderungen umgesetzt werden können. Krelsvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO: Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost Mauritzstraße 4-6 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST IE CDU-FRAKTION IN DER BV-OST Zul: Für die Entwicklung von Ideen und Planungen aus dem politischen und vorpolitischen Raum sind die prognostizierten Verkehrszahlen ein wichtiger Anhaltspunkt. Bisher sind nur wenige Daten bekannt, die sich aus dem veralteten Gutachten zur B481n oder den Gutachten zum Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte ergeben (siehe auch AFU/0002/2025). Mit dem von der Stadt Münster beauftragten Gutachten zum geplanten Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte (Gutachten der INOVAPLAN , siehe V/0016/2024) wurden auch Zahlen für den Ortskern Handorf ermittelt. Herauf wird auch in der Antwort auf AFO/0003/2024 verwiesen. Leider sind dem Gutachten selbst keine konkreten Zahlen zu entnehmen, da diese nicht separat ausgewiesen sind und in den Grafiken teilweise keine genauen Verkehrsbelastungen genannt werden. Dem Gutachten liegt ein Verkehrsmodell der Stadt Münster zugrunde, auf welche auch immer wieder im Masterplan Mobilität Münster 2035+ (V/0164/2024) verwiesen wird. Daher liegen hierfür offenbar konkrete Zahlen vor, nur sind diese für Handorf nicht kon- kret und im Einzelnen ausgewiesen. Die Stadt Münster wird daher aufgefordert, diese Zahlen für Handorf (nicht nur für die Handorfer Straße) zu veröffentlichen. Zu 2: Die aufgezählten Maßnahmen können nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Es sollte eine Gesamtkonzeption für den Bereich der Handorfer Straße von der Kötterstraße bis zur Boniburgallee erstellt werden, bevor einzelne Maßnahmen umgesetzt werden. Auch wenn nicht erwartet wird, dass bereits eine genaue Zeitplanung vorgelegt werden kann, erwartet die Politik eine ämterübegreifende Planung und Koordinierung der Maß- nahmen. Es soll nicht die Situation eintreten, dass z.B. die Veloroute im Bereich der Han- dorfer Straße und Sudmühlenstraße realisiert wird, ohne dass ein Gesamtkonzept exis- tiert. Für die Fraktion PR Seite 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Mariendorfer Straße
- Kötterstraße
- Hobbeltstraße 2
- Handorfer Straße 900
- Dyckburgstraße
- Dorbaumstraße 500
- Boniburgallee
- Sudmühlenstraße
- Warendorfer Straße
- Mauritzstraße 4
- Kirschgarten
- Middelfeld
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AOST/0001/2025
- Typ
- Anregung BV Ost an die Verwaltung
- Datum
- 24.06.2025
- Erstellt
- 31.01.2025 10:01