V/0097/2023
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster: Strukturdaten und Zielerreichung 2022 sowie Zielvereinbarung 2023 mit dem Land
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Anlage_Glossar
8746 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs- Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Monate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI =RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Veränderungsrate des Bestands der Langzeitleistungsbeziehe nden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
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V/0097/2023
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster: Strukturdaten und Zielerreichung 2022
sowie Zielvereinbarung 2023 mit dem Land
Beratungsfolge
08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
I. Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätz-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen ( zum Bei-
spiel nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser
Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfü-
gung gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat September 2022 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung
stellen zu können, werden die Daten für die Monate Oktober bis Dezember 2022 - sofern mög-
lich - entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Struk-
turdaten und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den
Daten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten
Monaten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat Dezember 2022.
Jobcenter
22.02.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Seit dem 01. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung nach
dem Sozialgesetzbuch 2. Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufent-
haltsgesetzes oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. Der Rechtskreis-
wechsel der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung nach dem SGB 2
hat in den Monaten Juni und Juli zu einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen beim Jobcenter der
Stadt Münster geführt. Erst im vierten Quartal 2022 bewegte sich die Zahl der Neuanträge von Ukrai-
negeflüchteten auf einem konstanten Niveau von durchschnittlich 30 Anträgen monatlich.
Im aktuellen Berichtszeitraum Dezember 2022 haben in Münster hochgerechnet 20.865 Personen in
10.480 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist
ein Zugang um 1.299 Personen bzw. 674 Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahresmonat.
13.933 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im Dezember beim Jobcenter der Stadt Münster
gemeldet, davon waren 52, 2 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigen ist, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weiblichen Geflüchteten aus der
Ukraine, gestiegen . Auch der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer
Staatsangehörigkeit ist angewachsen, von 36,5 Prozent im Dezember 2021 auf 43,4 Prozent im De-
zember 2022.
Die Zahl der 15 bis 24-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist weiterhin leicht rückläufig
und verbleibt auch im vierten Quartal 2022 auf einem gleichbleibenden und vergleichsweise niedrigen
Niveau. Aktuell beziehen 2.444 erwerbsfähige Jugendliche unter 25 Jahren Le istungen nach dem
SGB 2.
Strukturdaten
- Prognose Oktober
2022
November
2022
Dezember
2022
Veränderung
Okt 22 zu
Dez 22
Dezember
2021
Veränderung
Dez 21 zu
Dez 22
Durchschnitt
2021
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.452 10.440 10.480 0,3% 9.806 6,9% 10.219
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.808 20.785 20.865 0,3% 19.566 6,6% 20.434
Männer 10.306 10.295 10.334 0,3% 10.031 3,0% 10.520
Frauen 10.451 10.439 10.479 0,3% 9.526 10,0% 9.908
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.860 5.854 5.876 0,3% 5.360 9,6% 5.615
Männer 3.081 3.078 3.090 0,3% 2.832 9,1% 2.963
Frauen 2.761 2.758 2.769 0,3% 2.527 9,6% 2.651
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.895 13.879 13.933 0,3% 13.136 6,1% 13.724
Männer 6.592 6.583 6.616 0,4% 6.600 0,2% 6.946
Frauen 7.269 7.263 7.282 0,2% 6.528 11,5% 6.774
15 bis 24 Jahre 2.497 2.494 2.444 -2,1% 2.386 2,4% 2.521
25 bis 54 Jahre 8.814 8.781 8.838 0,3% 8.289 6,6% 8.715
55 Jahre und älter 2.584 2.604 2.651 2,6% 2.461 7,7% 2.489
Deutsche 7.837 7.797 7.886 0,6% 8.339 -5,4% 8.700
Ausländer 6.059 6.083 6.048 -0,2% 4.796 26,1% 5.024
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.353 3.333 3.344 -0,3% 3.535 -5,4% 3.592
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
- 3 -
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Im Jahr 2022 hat das Jobcenter der Stadt Münster 55,55 Millionen Euro für die Leistungen zum Le-
bensunterhalt verausgabt. Bedingt durch den Anstieg der Bedarfsgemeinsch aften und Leistungsbe-
rechtigten, ist dies ein Zuwachs um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (siehe Abbil-
dung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben sich die Ausgaben um 0,6 Prozent auf
56,76 Millionen erhöht.
Kennzahlen
- Prognose Oktober
2022
November
2022
Dezember
2022
Veränderung
Okt 22 zu
Dez 22
Dezember
2021
Veränderung
Dez 21 zu
Dez 22
Durchschnitt
2021
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,92 4,90 4,93 0,2% 4,26 15,7% 4,45
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 45,71 50,61 55,55 53,42 4,0%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,96 5,07 5,06 2,0% 4,58 10,6% 4,70
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 46,64 51,70 56,76 56,44 0,6%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich rechtskreisübergreifend im Dezember 2022 im Vergleich zum Vor-
monat leicht erhöht. Die Arbeitslosenquote beträgt 4,6 Prozent (siehe Abbildung 3). Im Rechtskreis
SGB 2 verbleibt die Arbeitslosenquote mit 3,1 Prozent auf dem Vormonatsniveau.
Bedingt durch den Zugang der ukrainischen Geflüchteten ist die Zahl der arbeitslosen Personen im
Rechtskreis SGB 2 von Oktober zu Dezember 2022 um 231 Arbeitslose auf 5.495 gestiegen. Damit
liegt der Bestand der Arbeitslosen im Dezember um 9,5 Prozent über dem Vorjahresniveau . Dabei
liegt der Zuwachs bei den arbeitslosen Frauen mit 14,3 Prozent deutlich über dem der Männer mit 5,5
Prozent. Dies liegt darin begründet, dass es sich bei den Zugängen von erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten in der deutlichen Mehrzahl um weibliche ukrainische Geflüchtete handelt.
Die Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB 2 ist gegenüber dem Vormonat unverändert geblie-
ben. Mit 1,7 Prozent liegt die Arbeitslosenquote der 15 bis 24 -Jährigen auf dem Niveau des Vorjah-
resmonats. Zum Vergleich: In Nordrhein -Westfalen ist die Arbeitslosenquote der Jugendlichen im
Rechtskreis SGB 2 mit durchschnittlich 3,6 % mehr als doppelt so hoch.
Die A nzahl der arbeitslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist retrospektiv zum
Vormonat um 4,0 Prozent auf 2.286 gestiegen. Der Anteil der arbeitslosen Personen mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit an allen arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB 2 liegt im Dezember
bei 41,6 Prozent.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat im Dezember 2022 gegenüber dem Vormonat leicht zugenom-
men. Sie liegt aber mit 3.033 Personen deutlich unter dem Wert im Dezember 2021 (-7,2 Prozent).
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Arbeitsmarkt
- keine Prognose Oktober
2022
November
2022
Dezember
2022
Veränderung
Okt 22 zu
Dez 22
Dezember
2021
Veränderung
Dez 21 zu
Dez 22
Durchschnitt
2021
Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,5 4,5 4,6 2,2% 4,3 7,0% 4,9
Männer 4,8 4,8 5,0 4,2% 4,7 6,4% 5,4
Frauen 4,1 4,2 4,2 2,4% 3,9 7,7% 4,4
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,5 1,5 1,5 0,0% 1,5 0,0% 1,8
Männer 1,6 1,6 1,7 6,2% 1,6 6,2% 2,0
Frauen 1,3 1,3 1,3 0,0% 1,3 0,0% 1,6
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,0 3,1 3,1 3,3% 2,9 6,9% 3,1
Männer 3,1 3,2 3,3 6,5% 3,1 6,5% 3,4
Frauen 2,8 2,9 3,0 7,1% 2,6 15,4% 2,8
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,7 1,7 1,7 0,0% 1,7 0,0% 1,9
Bestand Arbeitslose SGB II 5.264 5.419 5.495 4,4% 5.017 9,5% 5.359
Männer 2.776 2.834 2.877 3,6% 2.726 5,5% 2.931
Frauen 2.488 2.585 2.618 5,2% 2.291 14,3% 2.428
15 bis 24 Jahre 411 430 421 2,4% 408 3,2% 462
25 bis 54 Jahre 3.921 4.029 4.091 4,3% 3.777 8,3% 4.014
55 Jahre und älter 932 960 983 5,5% 832 18,1% 883
Schwerbehinderte Menschen 391 392 402 2,8% 398 1,0% 379
Deutsche 3.221 3.222 3.209 -0,4% 3.357 -4,4% 3.499
Ausländer 2.043 2.197 2.286 11,9% 1.660 37,7% 1.860
Langzeitarbeitslose 2.998 3.013 3.033 1,2% 3.267 -7,2% 3.317
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Zum 01.07.2022 trat das elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das so-
genannte Sanktionsmoratorium, in Kraft. Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeit-
suchende wurden damit ausgesetzt. Im Zeitraum des Moratoriums durften die Jobcenter keine Sank-
tionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme auf-
zunehmen. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen er-
schienen sind, konnte dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen. Bei wiederhol-
ten Meldeversäumnissen konnten die Jobcenter die Leistung um maximal zehn Prozent des maßge-
benden Regelbedarfs mindern.
Im dritten Quartal 2022 waren durchsc hnittlich rund 70 Personen von mindestens einer Sanktion be-
troffen (siehe Abbildung 4). Damit hat sich die Zahl der sanktionierten Personen gegenüber dem
zweiten Quartal 2022 deutlich verringert. Die Sanktionsquote lag in Münster im September 2022 bei
0,3 Prozent und damit auf einem ebenso niedrigen Niveau wie im Durchschnitt des Bundes und des
Landes Nordrhein-Westfalen (ebenfalls jeweils 0,3 Prozent). Die Höhe der Leistungskürzung betrug
im September durchschnittlich 46,86 Euro. In Nordrhein-Westfalen und im Bund lag der Kürzungsbe-
trag mit 47,35 Euro bzw. 46,96 Euro nur knapp darüber.
- 5 -
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Sanktionen
-keine Prognose
Juli 2022
August
2022
September
2022
Veränderung
Jul 22 zu Sep
22
September
2021
Veränderung
Sep 21 zu
Sep 22
Durchschnitt
2021
Anzahl der wirksamen Sanktionen - - - #DIV/0! 39 -100,0% 47
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 90 81 45 -50,0% 39 15,4% 41
Männer 63 55 32 -49,2% 30 6,7% 28
Frauen 27 26 13 -51,9% 9 44,4% 13
Deutsche 74 67 38 -48,6% 34 11,8% 32
Ausländer 16 14 7 -56,3% 5 40,0% 10
Sanktionsquote
Münster 0,7 0,6 0,3 -50,2% 0,3 12,9% 0,3
Nordrhein-Westfalen 0,7 0,5 0,3 -55,2% 0,6 -51,1% 0,7
Deutschland 0,9 0,7 0,3 -59,1% 0,9 -62,4% 0,9
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 49,24 € 47,43 € 46,86 € -4,9% 83,92 € -44,2% 87,58 €
Nordrhein-Westfalen 53,45 € 49,99 € 47,35 € -11,4% 93,26 € -49,2% 82,01 €
Deutschland 53,87 € 49,66 € 46,96 € -12,8% 98,79 € -52,5% 96,29 €
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Hinweis: Im Juni 2021 wurden zu Anzahl der wirksamen Sanktionen und zur Sanktionsquote für Münster keine Zahlen ver öffent-
licht.
Mit der Einführung des Bürgergelds zum 01. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Sank-
tionsregelungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das
Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei
der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, wenn sie im
konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.
Im vierten Quartal 2022 wurden insgesamt 72 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet (siehe Abbildung 5). Insgesamt 29 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. Die Höhe
des Bußgeldes betrug in mehr als 60 Prozent der Fälle maximal 200 Euro, knapp 10 Prozent der Be-
scheide beliefen sich auf 200 bis 500 Euro und weitere 28 Prozent der Bescheide enthielten ein Buß-
geld von mehr als 500 Euro.
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 22 November 22 Dezember 22 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 22 30 20 72
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 12 17 - 29
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 12 17 - 29
0,00 € bis 200,00 € 7 11 - 18
201,00 € bis 500,00 € 1 2 - 3
501,00 € bis 1.000,00 € 4 4 - 8
Eingegangene Einsprüche 1 1 - 2
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
- 6 -
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Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums1 neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impul-
se für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die
Anzahl der Teil nahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis Dezember 2022
dargestellt. Insgesamt sind 70 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren
75 Prozent Frauen. In Summe haben im Jahr 2022 135 Personen an einem Angebot des Perspektiv-
zentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt hier bei 71 Prozent (sie-
he Abbildung 6).
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
2. Zielerreichung im Jahr 2022
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der
Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-
Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2 festge-
schrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug
auf drei Ziele gemessen:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. Weitere
unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Kom-
plexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Res-
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs - und Zulassungsverord-
nung Arbeitsförderung) zertifizierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse
für Erwerbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ bieten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im Einzelcoaching.
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sourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion
Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die Handlungsschwerpunkte
für die Jobcenter des Landes ab.
a) Integrationen
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde für
das Jahr 2022 eine Steigerung der Anzahl der Integrationen um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr
vereinbart. Der daraus resultierende, ambitionierte Sollwert beläuft sich auf 2.997 Integrationen zum
Jahresende. Als Jahresendwert werden für 2022 2.825 Integrationen prognostizierten, damit wird der
vereinbarte Sollwert um 172 Integrationen unterschritten (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Zielerreichung zwischen dem Land N RW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Diese Entwicklung ist nicht regionalbedingt und zeigt sich auch auf Bundes - und Landesebene: Ab
den Sommermonaten sind die bis dahin sehr guten Ergebnisse bei den Integrationen eingebrochen.
Dies steht in engem Zusammenhang mit der Übernahme der geflüchteten Ukrainer*innen in den
Rechtskreis des SGB 2, durch den ein nicht unerheblicher Anteil der personellen Ressourcen in den
Jobcentern gebunden wurde. Im Jobcenter Münster sind die prognostizierten Integrationen 2022 ge-
genüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent zurückgegangen. Auf Bundes- und Landesebene zeichnet sich
nach aktuellen Hochrechnungen mit einem Rückgang von -7,1 Prozent beziehungsweise -5,4 Prozent
ein noch deutlicherer Einbruch ab.
Bei der Integrationsquote sah die Zielvereinbarung 2022 mit dem Land NRW eine Erhöhung gegen-
über dem Vorjahr um 2,8 Prozent und damit einen Jahreszielwert von 21,8 Prozent vor. Die für das
Jahr 2022 hochgerechnete Integrationsquote beläuft sich auf 21,1 Prozent und liegt damit um 0,7
Prozentpunkte unter dem Zielwert (siehe Abbildung 8).
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Da die Integrationsquote sich aus der Summe der Integrationen und dem durchschnittlichen Bestand
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ergibt2, ist dieses Ergebnis vor dem Hintergrund der ge-
stiegenen Fallzahlen und der Herausforderungen der Jobcenter bei der Integration in Arbeit (siehe
oben) zwangsläufig.
Losgelöst vom Zielwert ist die Integrationsquote in Münster 2022 im Vergleich zum Vorjahr nach ak-
tuellen Prognosen um 0,7 Prozent gesunken . Der durchschnittliche Rückgang der Integrationsquote
auf Landes- und Bundesebene fällt mit 2,4 Prozent und 4,0 Prozent noch deutlicher aus.
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt. S eit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land Nord-
rhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen den
Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel für 2022 gilt als erreicht, wenn sich der Ab-
2 Konkret setzt sich die Integrationsquote zusammen aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im
Bezugsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).
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stand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern gegenüber dem Vorjahr um 0,1
Prozentpunkte verringert und am Jahresende maximal 10,0 Prozentpunkte beträgt. Die prognostizier-
te Integrationsquote der Männer beläuft sich im Dezember 2022 auf 25,7 Prozent, die der Frauen auf
16,7 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Männer beträgt somit
9,0 Prozentpunkte. Der Sollwert von maximal 10,0 Prozentpunkten wurde damit erreicht (siehe Abbil-
dung 9).
Abbildung 9: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden liegt für den Berichtsmonat
Dezember hochgerechnet bei 8.943 Personen. Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn innerhalb der
letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen wurden. Mit dem
Land NRW wurde ein um mindestens 0,2 Prozent geringerer Bestand im Jahresdurchschnitt 2022
gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 9.241 Langzeitleistungsbeziehenden
errechnet. Der Sollwert wurde um 298 Langzeitleistungsbeziehende deutlich unterschritten (siehe
Abbildung 10).
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Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung eine Steigerung des Vorjahreswertes um mindestens 2,4 Prozent festgeschriebe n, das ent-
spricht einem Jahressollwert von 1.457 Integrationen. Bis einschließlich Dezember sind hochgerech-
net 1.492 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der Zielwert wurde somit um 35
Integrationen überschritten (siehe Abbildung 11).
Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
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Fazit
Die m it dem Land NRW geschlossene, ambitionierte Zielvereinbarung sah für das Jahr 2022 eine
Steigerung der zu erreichenden Jahresendwerte gegenüber 2021 vor. Zum Zeitpunkt der Zielverein-
barung Ende 2021 schien die Pandemie bereits größtenteils überwunden, ein deutliches Wirtschafts-
wachstum wurde für 2022 erwartet 3. Doch die neue Omikron-Virusvariante führte 2022 zu einem er-
neuten Anstieg der Infektionszahlen, die Inzidenzen waren bis in die zweite Jahreshälfte auf hohem
Niveau. Durch den Wegfall der pandemiebedingten Einschränkungen hat sich der Konsum im Jahr
2022 zwar belebt, das vor-pandemische Niveau wurde aber nicht erreicht. Weiterhin bestehende Ma-
terial- und Lieferengpässe bremsten die wirtschaftliche Erholung zudem aus.
Hinzu kommen seit Februar 2022 die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der
Ukraine. Insbesondere die Unsicherheiten in der Energieversorgung und die hohe Inflation belasten
die Wirtschaft national und international. Entsprechend blieb das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland
im Jahr 2022 mit einem Anstieg um 1,9 Prozent deutlich hinter den Erwartungen zurück. Dabei hat
das Wirtschaftswachstum innerhalb des Jahres deutlich an Dynamik verloren: Das vierte Quartal
2022 schloss mit einem Minus von 0,2 Prozent ab.
Durch den Krieg sind Millionen Ukrainer*innen aus ihrer Heimat geflüchtet. Seit Juni 2022 können
ukrainische Geflüchtete in Deutschland Leistungen nach dem SGB 2 beantragen. Bis einschließlich
Dezember 2022 sind beim Jobcenter der Stadt Münster über 1.500 Anträge von ukrainischen Ge-
flüchteten eingegangen und bearbeitet worden. Die Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten in das
System der Leistungsgewährung nach dem SGB 2 hat im Jobcenter hohe Personalkapazitäten ge-
bunden und tut es weiterhin, sowohl in der Bearbeitung der Leistungsanträge als auch in der Bera-
tung der Geflüchteten im Be reich Markt und Integration. Aufgrund der zumeist noch fehlenden oder
unzureichenden Deutschkenntnisse und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit des Einsatzes
von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen ist diese besonders zeitintensiv, wird aber im Regel-
fall erst mittel- bis langfristig zu einer Integration in Beschäftigung führen.
Auch bereits vor der Einführung des Bürgergeldes mit dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs zum
01.01.2023 standen beim Jobcenter der Stadt Münster die Nachhaltigkeit und Kontinuität der Be-
schäftigungsaufnahmen und nicht der kurzfristige Integrationserfolg im Vordergrund. Im Ergebnis liegt
der Anteil der nachhaltigen beziehungsweise kontinuierlichen Beschäftigungen im Jobcenter der
Stadt Münster im Jahr 2021 bei 69,7 Prozen t und damit über dem Durchschnitt des Landes Nord-
rhein-Westfalen mit 63,6 Prozent und des Bundes mit 64,0 Prozent.4
Aufgrund der oben geschilderten Umstände hat das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2022 seine
Ziele im Bereich der I ntegrationen und der Integrationsquote gesamt nicht erreicht – die Zahlen gin-
gen, ebenso wie auf Bundes - und Landesebene, zurück. Andere Ziele wurden in Münster erfreuli-
cherweise erfüllt. So konnte der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden weiter deutlich reduziert
werden, und auch bei der Zahl an Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden wurde der ange-
strebte Jahresendwert übererfüllt. Das Ziel, den Abstand der Integrationsquoten von Frauen und
Männern zu verringern, wurde ebenfalls erreicht.
3 Mit der ifo Konjunkturprognose Herbst 2021 (1 3/2021) hat das ifo -Institut für das Jahr 2022 eine prognostizier-
te Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts um 5,1 Prozent veröffentlicht.
4 Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, wenn die betreffende Person an jedem der sechs
auf di e Integration folgenden Monatsstichtage sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Der aktuellste vorlie-
gende Wert ist aus 2021
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Ausblick
Durch die anhaltende Belastung der Wirtschaft durch Engpässe bei Energie, Vorprodukten und Ar-
beitskräften wird die Inflation angetrieben. Es wird somit weiterhin eine erhöhte Inflation erwartet, die
jedoch mit 5,4 Prozent unter dem Wert von 2022 (7,9 P rozent) liegen wird. Ab dem Frühjahr 2023
wird mit einer beginnenden Erholung der Wirtschaft gerechnet, die sich im zweiten Halbjahr stärker
fortsetzen wird.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet für 2023 eine positive Entwicklung
des Arbeitsmarktes. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer als Frühindikator stieg im Januar 2023 auf 102,9
Punkte und liegt damit 1,6 Punkte über dem Vormonatswert. Weiterhin bestehen aber erhebliche Ri-
siken im Falle einer weiteren geopolitischen Eskalation des Kriegs in der Ukraine.
Der Arbeitsmarkt wird zunehmend durch den Fach -und Arbeitskräftemangel bestimmt. Der darauf
basierende Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB ist im Januar 2022 auf einen neuen Rekordstand
gestiegen.
Die Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2023 ist aufgrund verschie-
dener, zum Teil gegenläufiger Einflussfaktoren schwer zu prognostizieren. Aktuell ist das Antragsauf-
kommen vergleichsweise konstant, ein erhöhtes Antragsaufkommen aufgrund der gestiegenen
Wohn- und Energiekosten ist bisher ausgeblieben. Hier scheinen die beschlossenen Maßnahmen zur
staatlichen Preisgrenze für Energiekosten sowie die Erhöhung des Wohngeldes und Kinderzuschla-
ges bislang Wirkung zu zeigen. Es steht allerdings zu erwarten, dass mit Eingang der Jahresabrech-
nungen 2022 für die Energiekosten ab dem Frühjahr doch vermehrt Anträge beim Jobcenter einge-
hen werden.
Die Neuanträge von ukrainischen Geflüchteten sind deutlich zurückgegangen, auch der erwartete
vermehrte Zustrom von Menschen aus der Ukraine in den Wintermonaten ist ausgeblieben. Die wei-
tere Entwicklung bleibt, abhängig vom Kriegsgeschehen in der Ukraine, allerdings abzuwarten. Eben-
so lässt sich aktuell nicht vorhersehen, welche Auswirkungen das Erdbeben in Syrien und der Türkei
auf die Migration nach Deutschland und gegebenenfalls auch auf die Arbeit der Jobcenter haben
wird.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 wurden die Regelsätze erhöht, die Zugangsvo-
raussetzungen dauerhaft vereinfacht und die Freibeträge auf da s Erwerbseinkommen großzügiger
gestaltet. Ob dies im Jahresverlauf 2023 zu einer Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten
führen wird, bleibt abzuwarten. Eine entsprechende Entwicklung könnte aufgefangen werden durch
die Anhebung von Kindergeld un d Kinderzuschlag sowie die Erhöhung des Wohngeldes ab dem
01.01.2023, da es sich hierbei um dem Bürgergeld vorrangige Leistungen handelt.
Durch das 31.12.2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsgesetz5 sind wiederum Zugänge in das
SGB 2 durch Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungs gesetz zu erwarten.
5 Das Chancen -Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicher-
ten Status in Deut schland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im
Land lebt und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen
langfristigen Aufenthalt zu erfüllen - dazu gehören etwa De utschkenntnisse und die Sicherung des eigenen
Lebensunterhalts. Verbunden ist hiermit für leistungsberechtigte Personen der Rechtskreiswechsel vom Asyl-
bewerberleistungsgesetz in das SGB 2.
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II. Zielvereinbarung 2023 des Jobcenters der Stadt Münster mit dem Land
Das Zielvereinbarungsgespräch des Jobcenters der Stadt Münster mit dem MAGS NRW fand Mitte
Dezember 2022 statt. Auf Basis der Analyse der relevanten Eckdaten und Rahmenbedingungen, den
Jahresendergebnissen 20226 sowie den Erwartungen des MAGS NRW hinsichtlich der Ziele 2023 auf
Landesebene wurden folgende Zielwerte vereinbart.
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monitorings beo-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht.
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
2.1. Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen
Das Ziel ist im Jahr 2023 erreicht, wenn die absolute Zahl der Integrationen gegenüber dem Vorjahr
unverändert bleibt. In Zahlen bedeutet das, dass voraussichtlich 2.797 Integrationen zu erzielen sind.
2.2. Veränderung der Integrationsquote
Das Ziel zur Integrationsquote ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2023 gegenüber der erreichten
Vorjahresquote um 4,8 Prozent sinkt. Das entspricht einer Integrationsquote von voraussichtlich 19,8
Prozent.
2.3. Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern
Besonderes Gewicht wird im Jahr 2023 auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegra-
tion von Frauen und Männern gelegt. Das Ziel ist erreicht, wenn sich der Abstand der Integrations-
quoten von Frauen und Männern 2023 im Vergleich zum Vorjahr nicht vergrößert. Konkret bedeutet
das, dass die Differenz nicht mehr als voraussichtlich 8,9 Prozentpunkte betragen darf.
3. Vermeidung und Verringerung von langfristigem Leistungsbezug
3.1. Veränderung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden
Das Ziel ist im Jahr 2023 erreicht, wenn der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbe-
ziehenden mindestens 0,6 Prozent unter dem Vorjahresergebnis (8.943 Personen) liegt. Das bedeu-
tet in Zahlen, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden 2023 nicht auf
einen höheren Wert als voraussichtlich 8.997 Personen ansteigen soll.
6 Ausgangsbasis für die Zielwerte sind die vorläufigen auf eine War tezeit von 3 Monaten hochgerechneten Da-
ten Vorjahres. Endgültig festgeschrieben sind diese Daten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erst
nach einer Wartezeit von drei Monaten (T -3). Somit sind die in dieser Vorlage genannten Zielwerte noch vorlä u-
fige Werte.
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3.2. Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden
Das Ziel ist für 2023 erreicht, wenn die absolute Zahl der Integration von Langzeitbeziehenden um 1,4
Prozent unter der des Vorjahres liegt. In Zahlen bedeutet das, dass voraussichtlich 1.492 Integratio-
nen von Langzeitleistungsbeziehenden zu erzielen sind.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Glossar
Anlage A
1800 Zeichen
Anlage A zur V/0097/2023 Kurzüberblick Die Vorlage gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter (Stand Dezember 2022) und die Endergebnisse der Zielerreichung im Jahr 2022, bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Darüber hinaus informiert die Vorlage den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung über die mit dem Land NRW vereinbarten Zielwerten für das Jahr 2023 zu den Zielkategorien „Reduzierung der Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen Überblick zur Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter sowie die Zielerreichung des Jobcenters im Jahr 2022 zu geben. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, das zuständige Gremium über die mit dem Land NRW vereinbarten Ziele gemäß Paragraf 48b SGB 2 für das Jahr 2023 zu informieren. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0097/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.02.2023
- Erstellt
- 09.02.2023 16:12