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0488/2020

Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.03.2020, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3309 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 0488/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 
3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirksbezoge-
nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug 
auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 118.600 € pro Jahr. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler in der Sitzung am 19.09.2019, TOP 9.1.2 wird auf-
gehoben. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. 
Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Chorweiler pro Jahr 
ein Betrag in Höhe von 118.600 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem 
Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord-

3 
rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be-
achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlage

Anlage

723 Zeichen

Anlage 
 
BV 6       
       
Produktgruppe Kostenstelle Sachkonto Kostenträger Finanzposition Vorschlag Bezeichnung  
       
0301 S027060160 531800 P02705604010 0265.573.1800.8 9.600 € Z für Schulen im Stadtbezirk 6 
       
0504 S027060160 531800 P02705605000 0265.573.1800.8 45.000 € Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 
       
0604 S027060160 531800 P02705605100 0265.573.1800.8 45.000 € Z für Kinder- u. Jugendarbeit im 
Stadtbezirk 6 
       
0801 S027060160 531800 P02705605200 0265.573.1800.8 9.000 € Z für Sportpflege- u. 
Sportförderung im Stadtbezirk 6 
       
0604 investiv Finanzstelle 0265-0604-0-
0036 
0265.578.3100.0 10.000 € Ausstattung und Geräte für 
Spielplätze im Stadtbezirk 6

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0488/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.02.2020
Erstellt
12.02.2020 09:47