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1011/2021

Inklusionstaxen in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 07.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.04.2021, TOP 3.8

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2961 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.04.2021 
 1011/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
 
Inklusionstaxen in Köln 
hier: Beantwortung von Anfragen zur Vorlage "Inklusionstaxen in Köln", DSNr. 1098/2020 aus 
der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 28.05.2020 
Aufgrund der Anfrage von Herrn Adolf, sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Ausschuss Allgemeine Verwaltung / Rechtfragen / 
Vergabe / Internationales vom 01.07.2019, ob die Verwaltung grundsätzlich einen Bedarf an 
Inklusionstaxen sieht, hat die Verwaltung ihre Stellungnahme mit Vorlage „Inklusionstaxen in 
Köln“, DSNR. 1098/2020 (Link: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=767886&type=do& ) vorgelegt.  
Zu dieser Anfrage wurden zwei Nachfragen gestellt: 
1. Was sind die Gründe oder Hindernisse, dass in Berlin die 250 barrierefreien und multi-
funktionalen Inklusionstaxen nicht erreicht werden? 
2. Wird ein Bedarf in Köln gesehen oder nicht? 
 
Die Verwaltung beantwortet Frage 1. wie folgt: 
Pandemiebedingt liegen hierzu dem Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales bis-
her keine aussagekräftigen Daten vor. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Pande-
mie, wird die Verwaltung Ende 2021/ Anfang 2022 dort nochmals eine Anfrage nach den 
Gründen und Hindernissen stellen. 
 
Die Verwaltung beantwortet Frage 2. wie folgt: 
In der Millionenstadt Köln ist derzeit nur ein barrierefreies Taxi im Einsatz. Es verfügt über 
eine Rampe und ermöglicht der mobilitätseingeschränkten Person eine selbstbestimmte Mo-
bilität, ohne auf fremde Hilfe beim Ein- und Ausstieg angewiesen zu sein. Alle anderen Taxis 
sind nach Kenntnis der Verwaltung nicht barrierefrei. 
Aktuell können Mobilitätseingeschränkte nur durch Hinzuziehung privater Mietwagenunter-
nehmen mobil sein, sofern der ÖPNV keine Option bietet oder ein privater Pkw vorhanden

2 
 
ist. Private Mietwagenunternehmen sind allerdings nicht an den Taxitarif gebunden und au-
ßerdem auch nicht Teil des ÖPNV. 
Es wird insofern die Notwendigkeit für Inklusionstaxis in Köln gesehen, da mobilitätseinge-
schränkten Personen ein selbstbestimmtes Leben in Köln ermöglicht werden soll. Die Ein-
bindung als Teil des ÖPNV garantiert eine transparente Preisgestaltung ohne die Notwen-
digkeit zuvor (teurere) Sondertarife externer Anbieter vergleichen zu müssen. 
Zudem hat der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Verwaltung am 01.09.2020 
mit der zeitnahen Ausarbeitung einer Förderrichtlinie unter Berücksichtigung aller Möglichkei-
ten für Inklusionstaxen beauftragt (Beschlussvorlage 0509/2020 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93961 ). Diese befindet sich zurzeit in Vorbereitung. 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1011/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
07.04.2021
Erstellt
15.03.2021 12:02