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Inklusionstaxen in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1011/2021 vom 07.04.2021

Stand: Am 23.04.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 07.04.2021 1011/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Inklusionstaxen in Köln hier: Beantwortung von Anfragen zur Vorlage "Inklusionstaxen in Köln", DSNr. 1098/2020 aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 28.05.2020 Aufgrund der Anfrage von Herrn Adolf, sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Ausschuss Allgemeine Verwaltung / Rechtfragen / Vergabe / Internationales vom 01.07.2019, ob die Verwaltung grundsätzlich einen Bedarf an Inklusionstaxen sieht, hat die Verwaltung ihre Stellungnahme mit Vorlage „Inklusionstaxen in Köln“, DSNR. 1098/2020 (Link: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=767886&type=do& ) vorgelegt. Zu dieser Anfrage wurden zwei Nachfragen gestellt: 1. Was sind die Gründe oder Hindernisse, dass in Berlin die 250 barrierefreien und multi- funktionalen Inklusionstaxen nicht erreicht werden? 2. Wird ein Bedarf in Köln gesehen oder nicht? Die Verwaltung beantwortet Frage 1. wie folgt: Pandemiebedingt liegen hierzu dem Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales bis- her keine aussagekräftigen Daten vor. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Pande- mie, wird die Verwaltung Ende 2021/ Anfang 2022 dort nochmals eine Anfrage nach den Gründen und Hindernissen stellen. Die Verwaltung beantwortet Frage 2. wie folgt: In der Millionenstadt Köln ist derzeit nur ein barrierefreies Taxi im Einsatz. Es verfügt über eine Rampe und ermöglicht der mobilitätseingeschränkten Person eine selbstbestimmte Mo- bilität, ohne auf fremde Hilfe beim Ein- und Ausstieg angewiesen zu sein. Alle anderen Taxis sind nach Kenntnis der Verwaltung nicht barrierefrei. Aktuell können Mobilitätseingeschränkte nur durch Hinzuziehung privater Mietwagenunter- nehmen mobil sein, sofern der ÖPNV keine Option bietet oder ein privater Pkw vorhanden 2 ist. Private Mietwagenunternehmen sind allerdings nicht an den Taxitarif gebunden und au- ßerdem auch nicht Teil des ÖPNV. Es wird insofern die Notwendigkeit für Inklusionstaxis in Köln gesehen, da mobilitätseinge- schränkten Personen ein selbstbestimmtes Leben in Köln ermöglicht werden soll. Die Ein- bindung als Teil des ÖPNV garantiert eine transparente Preisgestaltung ohne die Notwen- digkeit zuvor (teurere) Sondertarife externer Anbieter vergleichen zu müssen. Zudem hat der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Verwaltung am 01.09.2020 mit der zeitnahen Ausarbeitung einer Förderrichtlinie unter Berücksichtigung aller Möglichkei- ten für Inklusionstaxen beauftragt (Beschlussvorlage 0509/2020 https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93961 ). Diese befindet sich zurzeit in Vorbereitung. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 23.04.2021 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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