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0770/2026

Kürzung der Mittel für Integrationskurse im Stadtbezirk Nippes? - Anfrage der Grünen zur Sitzung am 12.03.2026 -

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2026

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4271 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/163 
 
Vorlagen-Nummer 
 0770/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 
 
Kürzung der Mittel für Integrationskurse im Stadtbezirk Nippes? - Anfrage der Grünen 
zur Sitzung am 12.03.2026 - 
 
Mit der Anfrage AN/0400/2026 vom 03.03.3036 gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des 
Rates und der Bezirksvertretungen baten Bündnis 90/Die Grünen um Beantwortung von 
Fragen zur Entscheidung der Bundesregierung, ab sofort keine Zulassung mehr zu 
Integrationskursen zu ermöglichen für die  Sitzung am 12.03.2026. 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:  
 
 
1. Wie viele Menschen werden schätzungsweise im Stadtbezirk Nippes und in Köln 
betroffen sein? 
 
Die konkrete Zahl der betroffenen Menschen für 2026 kann nicht beziffert und auch 
nicht auf den Stadtbezirk Nippes heruntergebrochen werden. Als Orientierung kann 
lediglich die Zahl der Zulassungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF) aus 2025 dienen. Demnach machten die Zulassungen durch das BAMF nach 
§ 44 Abs. 4 AufenthG für Köln ca.40% aller Zugangsmöglichkeiten zu einem Integrati-
onskurs aus. Die restlichen Zugänge zu den Integrationskursen erfolgten durch die Ab-
teilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung im Amt für Integration und Viel-
falt im Auftrag für das Ausländer- und Sozialamt mit ca. 35% und durch das Jobcenter 
mit ca. 25%. Bei ca. 4.500 Zugangsberechtigungen zu den Integrationskursen in 2025 
für Köln, handelt es sich somit um ca. 1.800 Zugangsberechtigungen, welche wahr-
scheinlich für 2026 entfallen werden 
 
2. Gibt es Bestrebungen der Verwaltung, direkt oder über den Städtetag (siehe des-
sen am 16.02. veröffentlichtes Statement „Einschränkungen kein gutes Signal 
für die Städte") auf die Bundesregierung einzuwirken, die Kürzungen wenigs-
tens teilweise zurückzunehmen? 
 
Es besteht die Absicht, dass der Oberbürgermeister dieses Thema in den Städtetag 
NRW einbringen wird. 
 
3. Gibt es Bestrebungen der Verwaltung, auf andere Weise die Kürzungen abzufe-
dern, Deutschkurse anzubieten und so zu einer gelingenden Integration der Ein-
wohnerinnen und Einwohner beizutragen? 
 
Die Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung im Amt für Integration

2 
 
und Vielfalt hat unmittelbar mit dem Bekanntwerden des Zulassungsstopps mit der 
Schaffung von Transparenz bei den Zuständigkeiten für den Zugang begonnen, weil 
davon ausgegangen wird, dass in der Vergangenheit Zulassungsanträge bei dem 
BAMF gestellt wurden, welche aber in der Zuständigkeit des Amts für Integration und 
Vielfalt oder des Jobcenters lagen. Hierdurch soll zumindest ein Teil der entfallenen 
Zulassungen aufgefangen werden. Hierzu wurde insbesondere für die Integrations-
kursträger, die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) und Jugendmigrati-
onsdienste (JMD) eine entsprechende Arbeitshilfe zur Zuständigkeit des Amts für In-
tegration und Vielfalt erstellt.  
 
Des Weiteren findet ein enger Austausch zwischen dem Sozialamt, dem Jobcenter 
und der Bundesagentur für Arbeit, den Integrationskursträgern, den MBE und JMD 
statt, um bestehende Informationsflüsse und Workflows zu prüfen und ggf. zu optimie-
ren. 
 
Das Amt für Integration und Vielfalt beabsichtigt das bislang selten genutzte aufent-
haltsrechtliche Mittel der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs auf-
grund eines besonderen Integrationsbedarfs nach dem Aufenthaltsgesetz stärker in 
den Fokus zu nehmen. In der Vergangenheit war dies nicht erforderlich, weil das 
BAMF ohne weitere Zuständigkeitsprüfung Zulassungen ausgesprochen hatte.  
 
Bei dieser Grundlage handelt es sich um eine Ermessensentscheidung welche in je-
dem Einzelfall geprüft und begründet werden muss. Eine pauschale Regelung über 
den in Frage kommenden Personenkreis kann nicht erfolgen, weil nach den rechtli-
chen Vorschriften die Ausübung des Ermessens individuell und bezogen auf jeden ein-
zelnen Sachverhalt erkennbar sein muss. Die Integrationskursträger, MBE und JMD 
wurden bereits gebeten, sich mit Fällen, in welchen bislang Zulassungsanträge gestellt 
wurden, an die Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung zu wenden.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Anhörung (BV)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0770/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.03.2026
Erstellt
16.03.2026 07:09