V/0644/2013
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2013
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5627 Zeichen
V/0644/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2013 Beratungsfolge 10.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Verein „Augustin-Wibbelt-Gesellschaft e.V“ erhält einen Zuschuss zu laufenden Auf- wendungen in Höhe von 150 €. 2. Die Initiative Prozessionsweg erhält für die Durchführung des 2. Lichterweges am 21.09.2013 einen Zuschuss in Höhe von 500 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013 Zeile 15 Transferaufwendungen 12.000 Verfügbar nach der Ent- scheidung zur Vorlage V/0466/2013: 1.435 € Begründung: Ausgangslage: Vorlagen-Nr.: V/0644/2013 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-3360 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 28.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0644/2013 Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Fü r die Gewährung von Z u- schüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen Mün s- ter-Mitte gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster - Mitte vom 13.03.2001, zuletzt geändert durch Besc hluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. Die Bezirksvertretung Münster -Mitte hat in ihrer Sitzung am 13.11.2012 beschlossen, zur Unte r- stützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte 12.000 € zur Verfügung zu stellen. Nach der Ausführung des Beschlusses zur Vorlage V/0466/2013 stehen derzeit noch Mittel in H ö- he von 1.435 € für die Gewährung von Zuschüssen zur Verfügung. 1. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen: a) Zuschussberechtigung Gemäß Ziffer 3 der geltenden Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiati- ven des Stadtbezirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumsp flege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. b) Zuschussberechnung Nach Ziffer 7 der Richtlinien so llen bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Ve r- einszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50, - € nicht unterschreiten und 500,- € nicht überschreiten. Der Antrag des Augustin -Wibbelt-Gesellschaft e.V. ist am 14.08.2013 bei der Bezirksverwaltung eingegangen. Die Antragsfrist lief am 31.03.2013 ab. In den vergangenen Jahren wurden versp ä- tete Anträge in der Regel ohne Hinweis auf den Fristablauf berücksichtigt, sofern Mittel für Z u- schüsse an Vereine n och zur Verfügung standen und die Voraussetzungen für eine Zuschussg e- währung vorlagen. Der Verein wurde 1983 in Münster gegründet und hat die Pflege, Förderung und Erforschung der niederdeutschen Literatur und Sprache Westfalens zum Ziel. Dabei steht ins besondere die B e- schäftigung mit dem Werk des westfälischen Dichters Augustin Wibbelt im Mittelpunkt. Der Verein hat 250 Mitglieder. Die Verwaltung schlägt vor, orientiert an den Entscheidungen zu früheren Zuschussgewährungen, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren. 2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen: a) Zuschussberechtigung Laut Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtverein e, Schützenvereine, Karn e- valsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksb e- zogenen Aktivitäten gewährt werden. - 3 - V/0644/2013 b) Zuschussberechnung Die Verwaltung geht bei der Berechnung d er Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen wie folgt vor: Die angegebenen Fehlbeträge werden bis zu einer Fehlbetragshöhe von 500,- € mit 50 % des Fehlbetrages bezuschusst. Übersteigt der angegebene Fehlbetrag 500, - €, wird der B e- trag bis 500,- € zu 50 % und de r darüber hinaus gehende Betrag ab 500, - € zu einem Drittel bis zum o.g. Höchstbetrag von 500, - € bezuschusst. Der Höchstbetrag von 500, - € gilt dabei für jeden Antragsteller und nicht für jede Einzelveranstaltung. Der Antrag der Initiative Prozessionsw eg St. Mauritz Münster e.V. ist am 22.07.2013 bei der B e- zirksverwaltung eingegangen. Die Antragsfrist lief am 31.03.2013 ab. In den vergangenen Jahren wurden verspätete Anträge in der Regel ohne Hinweis auf den Fristablauf berücksichtigt, sofern Mittel für Zuschüsse an Vereine noch zur Verfügung standen und die Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung vorlagen. Die Initiative Prozessionsweg wurde im Jahr 2007 gegründet. Ziel ist u.a. den Prozessionsweg und seine Kreuzwegpaten zu pflegen und mit Aktionen auf und an dem Weg christliches Kulturgut zu fördern. Erstmalig 2009 fand ein Lichterweg statt. Die Verwaltung schlägt vor, die geplante Veranstaltung des Vereins mit 500 € zu fördern. i.V. gez. Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Prozessionsweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0644/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37