0679/2017
Zurückgewiesene Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Streckenverlauf der KVB-Linie 1 in Bergisch Gladbach (Az.: 02-1600-16/17)
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Herr Schmitz, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Herrn XXX XXX 51069 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 13.02.2017 02-1600-16/17 02.03.2017 Ihre Eingabe - Streckenverlauf der KVB-Linie 1 in Bergisch Gladbach Sehr geehrter Herr XXX, mit Schreiben vom 13.02.2017 regen Sie an, den Streckenverlauf der KVB-Linie 1 auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach über die Dolmanstraße in Refrath nach Bergisch Glad- bach zu verlängern. Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Ge- meinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt Köln an den Rat der Stadt Köln oder die Bezirksvertretungen zu wenden. Die Ge- schäftsstelle für Anregungen und Beschwerden prüft zunächst die Zulässigkeit der einge- henden Eingaben. Eingaben, welche eine Angelegenheit beinhalten, für welche die Stadt Köln örtlich nicht zu- ständig ist, werden dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden oder eine Bezirksver- tretung von der Geschäftsstelle nicht zur Beratung vorgeschlagen. Das für die Entwicklung des ÖPNV in Köln zuständige Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln hat mir mitgeteilt, dass das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV als eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte festlegt. Da sich Ihr Vorschlag ausschließlich auf das Stadtgebiet der Stadt Bergisch Gladbach bezieht, ist in diesem Fall der Rheinisch-Bergische Kreis zuständig. Daher bitte ich Sie, Ihre Eingabe an den zuständigen Kreisausschuss des Rhein-Bergischen Kreises zu richten. Dieser ist für Anregungen und Beschwerden, welche den Rheinisch- Bergischen Kreis betreffen, zuständig. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Kreisausschuss des Rheinisch-Bergischen Kreises Geschäftsstelle Kreistagsbüro Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach / 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 2 Tel.: 02202 / 13 23 43 E-Mail: Kreistagsbuero@rbk-online.de Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Der Ausschuss für Anre- gungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln wird in seiner nächsten Sitzung über Ihre Eingabe informiert. Für Rückfragen stehen Herr Schmitz oder ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 08.03.2017 0679/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.03.2017 Zurückgewiesene Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Streckenverlauf der KVB-Linie 1 in Bergisch Gladbach (Az.: 02-1600-16/17) Die beigefügte Bürgereingabe wurde von der Geschäftsstelle gemäß § 14 Absatz 2 a der Hauptsat- zung zurückgewiesen. gez. Dr. Keller
Anlage 1 Eingabe
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Köln am 6.22017 Ingo Wellsandt Gierather Sfasse 112 51069 Köln Bürgerantrag An die stadt Köln Ausschuss für Verkehr Rathaus 50667 Köln Einsans I X Feb. loururn.tvn ' t-,^4itL ItZ e)t-4#JJb*FFcw & \\.*\- 2017 t.,,r. j .t In Hinblick der neuen verkehrspolitischen Diskussionen einiger Ratsfraktionen der Städte Kölr/ Bergisch - Gladbach über eine bessere verkehrliche Anbindung zwischen den Städten ftir den fNV, möchte ich im Rahmen eines Bürgerantrag , einem besseren ÖpWV zwischen den Städten beitragen. Da die Realisierung einer Landstraße einige Jahrzehnte dauern wird , wäre eine Straßenbahnlösung über die Dolmanstraße in Refrath nach Bergisch Gladbach zügig realisierbar! . Der Straßenkörper verfligl über eine ausreichende Straßenbreite ftir eine eingleisige Verbindung von Refrath nach Bergisch-Gladbach Eine aufivendige UVS würde hierbei entfallen, da die Straßenbahn über einen bestehenden Straßenkörper geftihrt wird. Die Beschleunigung der Straßenbahnlinie soll über eine Ampelvorrangsschaltung realisiert werden. Ein weiterer Eingrifffür Umwelt und Mensch findet bei der Straßenbahnlösung kaum statt. Jede zweite Straßenbahn der Linie I wtirde dann in Bergisch - Gladbach statt in Bensberg enden.. Als Streckenverlauf schlage ich folgenden Linienführung vor in Refrath und Bergisch -Gladbach der KVB Linie I , auf der K 27 Dolmanstraße Refrather Weg Cederstraße Heidkampstraße und Bensbergerstraße. Mit freundlichen Gruß \'*1t tiit
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0679/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27