2007/0563
Kommunale Galerie der Stadt Darmstadt
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2007/0563
2968 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.09.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
Amt: Kulturamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Öffentlich:
Verteiler:
I 41
Stvv
Vorlage-Nr. 2007/0563
Magistratsbeschluss-Nr.
628
Betreff: Kommunale Galerie der Stadt Darmstadt
Vorlage vom: 18.09.2007
Beschlussvorschlag:
I. Der Betrieb der Kommunalen Galerie im Justus Liebig Haus wird zum 31.12.2007 ei ngestellt.
II. Für die künftige Nutzung der Ausstellungsräume ist mittelfristig ein geeignetes Konzept zu
entwickeln.
III. Der Magistratsbeschluss über den Betrieb einer Komm unalen Galerie vom 7.9.1994
(V.-Nr. 0873) wird aufgehoben.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom 26.09.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
2
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 18.09.2007:
Im Jahr 1994 wurde die Kommunale Galerie als städtischer Kultureinrichtung gegründet , um junge Bildende
Kunst in Darmstadt zu fördern, zu pflegen und zu beleben.
Seit Jahren ist in der Öffentlichkeit, der Presse und beim Fachpublikum eine wachsende Kritik an der
Qualität der Ausstellungen in der Kommunalen Galerie festzustellen. Es wird vielfach auch in Fachkreisen
diskutiert, ob die vom Magistrat 1994 beschlossene Konzeption, die Künstlerauswahl von einem Künstlerrat
durchführen zu lassen, noch tragfähig und zeitgemäß ist. Die mit dem Betrieb der Kommunalen Galerie
intendierte Förderung und Vermittlung guter junger Kunst wird unter den bestehenden Strukturen nur noch
eingeschränkt erfüllt.
Das vom derzeitigen Künstlerrat im Juli 2007 erarbeitete Papier beschreibt keine Neukonzeption. Die
Konzeption von 1994 bleibt im wesentlichen Grundlage der Ausführungen. Impulse für eine positive
Entwicklung neuer Maßstäbe für eine Qualitätsverbesserung sind hieraus nicht zu erwarten.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung stehen auch kulturelle Einrichtungen, deren Nutzen entweder in Frage
steht oder deren Subventionsumfang nicht mehr zu rechtfertigen ist, auf dem Prüfstand. Dies gilt
insbesondere für überholte Konzeptionen, die nicht mehr zeitgemäß sind.
Die Einstellung des Betriebs der Kommunalen Galerie ist daher zum Ende des Jahres 2007 beabsichtigt. Die
Durchführung des laufenden Ausstellungsprogramms bis Ende 2007 ist gewährleistet.
Für die Nutzung der Ausstellungsräume im Justus-Liebig-Haus sind mittelfristig geeignete neue
Konzeptionen zu entwickeln, ebenso wie für die Förderung der Ressourcen in der lokalen und regionalen
jungen Kunstszene.
Darmstadt, 18.09.2007
41 1133 Ar Nst.: 3341
Der Dezernent I
Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0563
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.09.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00