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2007/0563

Kommunale Galerie der Stadt Darmstadt

Magistratsvorlage 18.09.2007

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2007/0563

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2007/0563

2968 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.09.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I       
 
Amt: Kulturamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
I                  41 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0563 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
628  
 
 
Betreff: Kommunale Galerie der Stadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 18.09.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Der Betrieb der Kommunalen Galerie im Justus Liebig Haus wird zum 31.12.2007 ei ngestellt. 
II. Für die künftige Nutzung der Ausstellungsräume ist mittelfristig ein geeignetes Konzept zu 
entwickeln. 
III. Der Magistratsbeschluss über den Betrieb einer Komm unalen Galerie vom 7.9.1994  
           (V.-Nr. 0873) wird aufgehoben. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 26.09.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 18.09.2007: 
 
Im Jahr 1994 wurde die Kommunale Galerie als städtischer Kultureinrichtung gegründet , um junge Bildende 
Kunst in Darmstadt zu fördern, zu pflegen und zu beleben. 
 
Seit Jahren ist in der Öffentlichkeit, der Presse und beim Fachpublikum eine wachsende Kritik an der 
Qualität der Ausstellungen in der Kommunalen Galerie festzustellen. Es wird vielfach auch in Fachkreisen 
diskutiert, ob die vom Magistrat 1994 beschlossene Konzeption, die Künstlerauswahl von einem Künstlerrat 
durchführen zu lassen, noch tragfähig und zeitgemäß ist. Die mit dem Betrieb der Kommunalen Galerie 
intendierte Förderung und Vermittlung guter junger Kunst wird unter den bestehenden Strukturen nur noch 
eingeschränkt erfüllt. 
 
Das vom derzeitigen Künstlerrat im Juli 2007 erarbeitete Papier beschreibt keine Neukonzeption. Die 
Konzeption von 1994 bleibt im wesentlichen Grundlage der Ausführungen. Impulse für eine positive 
Entwicklung neuer Maßstäbe für eine Qualitätsverbesserung sind hieraus nicht zu erwarten. 
 
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung stehen auch kulturelle Einrichtungen, deren Nutzen entweder in Frage 
steht oder deren Subventionsumfang nicht mehr zu rechtfertigen ist, auf dem Prüfstand. Dies gilt 
insbesondere für überholte Konzeptionen, die nicht mehr zeitgemäß sind.  
 
Die Einstellung des Betriebs der Kommunalen Galerie ist daher zum Ende des Jahres 2007 beabsichtigt. Die 
Durchführung des laufenden Ausstellungsprogramms bis Ende 2007 ist gewährleistet.  
 
Für die Nutzung der Ausstellungsräume im Justus-Liebig-Haus sind mittelfristig geeignete neue 
Konzeptionen zu entwickeln, ebenso wie für die Förderung der Ressourcen in der lokalen und regionalen 
jungen Kunstszene. 
 
 
Darmstadt, 18.09.2007 
41 1133 Ar Nst.: 3341 
 
 
 
Der Dezernent I 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0563
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.09.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00