V/0234/2009
Ausbau des Wirtschaftsweges Regenskamp
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Beschlussvorlage
2950 Zeichen
V/0234/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau des Wirtschaftsweges Regenskamp - Baubeschluss - Beratungsfolge 28.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Regenskamp wird auf der Grundlage des Lageplanes Reg.Nr. 9912 Blatt 1 + 2(2) vom 02.04.2009 ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Die Ausbaukosten werden auf ca. 80.000 € geschätzt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan 2009 nachstehender Produktgruppe wie folgt ver- anschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und Anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 8 Auszahlung für Baumaß- nah- men Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung 2009 80.000 Insgesamt: 80.000 Vorlagen-Nr.: V/0234/2009 Auskunft erteilt: Herr Schulte Ruf: 492 66 54 E-Mail: Schulte@stadt-muenster.de Datum: 09.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0234/2009 Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und Anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 8 Einzahlungen aus Zuwen- dun- gen von Investitionsmaß- nah- men Investitionsmaßnahme 0007 2009 80.000 Insgesamt: 80.000 Begründung: Die Straße „Regenskamp“ ist ein Wirtschaftsweg, der im Flurbereinigungsverfahren entstanden ist. Ein Ausbau des Weges im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens wurde nicht durchgeführt. Eine mögliche Beteiligung seitens der Anlieger an den Ausbaukosten durch Erhebung von Er- schließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch scheitert daran, dass es sich bei der Straße „Re- genskamp“ nicht um eine Erschließungsanlage handelt, da sie im Außenbereich liegt und somit nicht zum Anbau bestimmt ist. Eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG für Straßenbaumaßnahmen ist nur für beplante Gebiete und im Zusammenhang bebauter Ortsteile möglich. Die Straße „Regenskamp“ liegt jedoch in keinem beplanten Gebiet und in keinem im Zusammen- hang bebautem Ortsteil. Eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG ist somit nicht möglich. Um den Ausbau trotzdem zu realisieren, haben die Anlieger die Gesellschaft „Erneuerung Wirt- schaftsweg Regenskamp GbR“ gegründet und mit der Stadt einen Vertrag zum Ausbau der Stra- ße Regenskamp beschlossen. In dem Vertrag ist geregelt, dass die Stadt den Ausbau durchführt und die Gesellschaft die Aus- baukosten von ca. 80.000 € übernimmt. Der Weg wird in 4 m Breite einschließlich einer einseitigen Entwässerungsrinne bituminös befes- tigt. Die Zugänge und Zufahrten zu den Grundstücken werden ebenfalls befestigt. Die Restflächen der städtischen Flächen werden wie jetzt auch schon als Rasenfläche hergestellt. In Vertretung gez. Schultheiß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Regenskamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0234/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37