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AN/1151/2020

Änderung der bestehenden Ampelanlage an der Eiler Straße in Köln-Rath/Heumar

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 27.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.08.2020

Änderungsantrag SPD AN-1151-2020

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Änderungsantrag SPD AN-1151-2020

2253 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
    
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Markus Klein 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon 0171 8276215 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: markus_klein@koeln.de 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.08.2020 
 AN/1151/2020 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020, zu TOP 7.15 
-Tischvorlage- 
 
Änderung der bestehenden Ampelanlage an der Eiler Straße in Köln-
Rath/Heumar 
Änderungs-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2020 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den Antrag der CDU-Fraktion (AN/0962/2020) zu ändern 
bzw. zu ergänzen: 
 
Beschluss: 
 
Der Antrag wird um folgenden, dritten Unterpunkt ergänzt: 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Bereich der Kindertagesstätte 
„Kleine Riesen“ und der Bushaltestelle „Schloss Röttgen“ die Einrichtung ei-
nes gesicherten Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) möglich ist.

2 
 
Begründung:  
 
Der Bereich südliche Eiler Straße (ab Einmündung Forststraße ortsauswärts) sollte 
als Einheit gesehen und daher ein Konzept zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 
von Fußgängern für den gesamten Bereich erarbeitet werden. Eine Prüfung bzgl. 
Einrichtung eines Zebrastreifens ist zuletzt vor über zehn Jahren erfolgt und damals 
von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt worden, dass an dieser Stelle zu 
wenig Menschen die Eiler Straße queren würden. Zwischenzeitlich hat sich der Be-
darf einer sicheren Querungsmöglichkeit durch weitere Wohnbebauung an der östli-
chen Seite der Eiler Straße sowie vor allem durch Eröffnung der Kita „Kleine Riesen“ 
an der westlichen Seite im Jahr 2017 jedoch deutlich erhöht. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Markus Klein 
Markus Klein   Hajo Koch 
Fraktionsvorsitzender   Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Eiler Straße
  • Kalker Hauptstraße 247
  • Forststraße

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Details

Aktenzeichen
AN/1151/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
27.08.2020
Erstellt
27.08.2020 07:35