3562/2019
Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 30.10.2018 zum Thema "Ermäßigungen im Kölner Zoo für auswärtige Bezieher von Sozialleistungen"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 3562/2019 Freigabedatum 15.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 30.10.2018 zum Thema "Ermäßigungen im Kölner Zoo für auswärtige Bezieher von Sozialleistungen" Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren folgt aufgrund der Einschätzung der Verwaltung der Anre- gung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden nicht. Um zu erreichen, dass Vergünstigungen wechselseitig genutzt werden können, müssten unzählige und zeitintensive Gespräche mit einer Vielzahl der Umlandgemeinden, Kreisen, dem LVR und Ein- richtungen geführt und Kooperationen geschlossen werden. Auf private Anbieter kann grundsätzlich kein Einfluss genommen werden. Nach Einschätzung der Verwaltung hat dieser Prozess wenig Aussicht auf Erfolg, erfordert aber einen sehr großen Zeit- und Personaleinsatz. Alternative Der Ausschuss für Soziales und Senioren folgt der Anregung des Ausschusses für Anregungen und beauftragt die Verwaltung eine Beschlussvorlage für den Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Im September 2018 regte ein Bürger an, dass der Kölner Zoo neben dem Köln-Pass auch den Hürth- Pass (und vergleichbare Dokumente) als Grundlage für einen ermäßigten Eintritt anerkennen möge. Aufgrund dieser Anregung empfahl die Verwaltung dem Ausschuss für Anregungen und Beschwer- den („Ermäßigung im Kölner Zoo für auswärtige Bezieher von Sozialleistungen“, Vorlagen-Nr. 3263/2018), die Bürgereingabe aufgrund der finanziellen Auswirkungen sowie des erhöhten Aufwan- des für den Kölner Zoo nicht weiter zu verfolgen. Abweichend von diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung fasste der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung am 30.10.2018 folgenden, über das Anliegen des Petenten hin- ausgehenden Beschluss: „Der Ausschluss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt im Region Köln/Bonn e.V. auf Nachbarkommunen zuzugehen und eine Lösung zu erarbeiten, wie zukünf- tig eine Kooperation gestaltet werden kann mit dem Ziel, Menschen und Familien, die Sozial- leistungen in den Nachbarkommunen beziehen, einen kostenfreien bzw. kostenreduzierten Zugang zu Bildungseinrichtungen und kulturellen Einrichtungen der Stadt Köln und der ande- ren Kommunen zu gewähren. Hierfür sollte auch der Landschaftsverband mit einbezogen wer- den. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird über den Fortgang des Auftrags informiert. Die zuständigen Fachausschüsse sind zu beteiligen.“ Da die Umsetzung dieses Beschlusses nicht mehr nur den Zoo als stadtnahe Einrichtung der Stadt Köln und damit die Beteiligungsverwaltung betrifft, sondern insbesondere die Belange von Dezernat V für die Angelegenheit des Köln-Passes, sowie die Dezernate IV und VII für die Bereiche, die Ermäßi- gungen für Inhabende des Köln-Passes gewähren, erfolgt die Beantwortung nun federführend von Dezernat V in Kooperation mit den übrigen betroffenen Dezernaten. Zur weiteren Verfolgung des oben zitierten Beschlusses sind die im Folgenden beschriebenen sozial- politischen und fiskalischen Aspekte zu betrachten. Hierbei wird der Bereich der Mobilität durch die Inanspruchnahme von Vergünstigungen im ÖPNV außer Acht gelassen, weil es für diesen Bereich derzeit auf Landesebene weitere Überlegungen gibt. Diese Entwicklung bleibt abzuwarten. Sozialpolitische Aspekte: Der Köln-Pass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln, mit dem berechtigte Kölner Einwohnerinnen und Einwohner die Leistungen verschiedener städtischer oder stadtnaher Einrichtungen/ Gesellschaf- ten zu ermäßigten Gebühren und Preisen in Anspruch nehmen können, wie z.B. kulturelle Angebote und Bildungsangebote. Er ist damit ein Instrument der Armutsbekämpfung und Teilhabe, durch das das kommunale Netz der sozialen Hilfen stabilisiert und gezielt verbessert wird. Er wirkt der Tendenz der sozialen Ausgrenzung und Isolation entgegen. Den Köln-Pass erhalten Kölner Einwohnerinnen und Einwohner, die laufend Leistungsbeziehende sind von Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Leistungen nach dem AsylbLG Kriegsopferfürsorge nach dem BVG Wohngeld Kinderzuschlag Kinder und Jugendliche im Bezug von Kinder- und Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII (außer bei Hilfen nach § 23 und § 42 SGB VIII wegen des vorübergehenden Aufenthaltes) 3 Darüber hinaus Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, die nur einen Barbetrag als Taschengeld erhal- ten und Kölnerinnen und Kölner, deren laufendes mtl. Einkommen max. 30% über den Bedarfssätzen des SGB II/ XII liegt (sog. Geringverdienende) Welche Vergünstigungen aktuell mit dem Köln- Pass in Anspruch genommen werden können, kann auf der entsprechenden Internetseite der Stadt Köln eingesehen werden: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/koeln-pass/index.html Nicht nur städtische oder stadtnahe Einrichtungen / Gesellschaften räumen Köln-Pass-Inhabenden Rabatte ein. Auch private Anbieter sprechen Vergünstigungen aus, die der Stadt Köln nicht alle be- kannt sind und die sie auch nicht beeinflussen kann, da jeder private Anbieter diese Vergünstigungen in seinem eigenen Ermessen einräumt. Im Jahr 2018 wurden in Köln insgesamt 155.724 Köln-Pässe ausgestellt. Die meisten Köln-Pässe wurden für die Anspruchsberechtigten mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII sowie für die Gruppe der Geringverdienenden ausgestellt (49 % der Köln-Pass-Inhabenden bezogen Leistungen nach dem SGB II, 18,4 % Leistungen nach dem SGB XII und 14,7 % gehörten zu den Geringverdie- nenden). Grundsätzlich ist der Köln-Pass für ein Jahr gültig (Ausnahme: Der Köln-Pass für An- spruchsberechtigte im SBG II Leistungsbezug ist 2 Jahre gültig und bei Seniorinnen und Senioren über 65 Jahren mit geringem Rentenbezug 50 Jahre). Auch andere angrenzende Kommunen/ Kreisen bieten eigene „Sozialpässe“ an, z.B. „Bonn-Ausweis“, „Hürth-Pass“, Wesselinger „Familienpass“, Ausweis „Leverkusen für alle“ und „Düsselpass“. Die Stadt Neuss prüft gerade die Einführung der „Neuss-Card“. Die Ausgestaltung der jeweiligen „Pässe“ erfolgt in jeder Kommune/Kreis nach den eigenen örtlichen Erfordernissen und weicht untereinander hin- sichtlich des Kreises der Anspruchsberechtigten und der eingeräumten Vergünstigungen erheblich ab. Die „Pässe“ sind untereinander insofern nicht vergleichbar. Allen gemein ist ihnen aber, dass sie jeweils nur im eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich und für die eigenen Einwohnerinnen und Ein- wohnern gelten. Darüber hinaus verfolgen sie alle ein gemeinsames Ziel: Sozialer Ausgrenzung und Isolation soll entgegengewirkt werden, indem Menschen mit geringem Einkommen an Angeboten der Stadtgesellschaft teilhaben und kulturelle Angebote und Bildungsangebote nutzen können. Insofern ist aus sozialpolitischer Sicht die Gestaltung von Kooperationen mit Nachbarkommunen und damit über Kölns Grenzen hinaus sinnvoll, um Menschen und Familien, die Sozialleistungen in den Nachbarkommunen beziehen, einen kostenfreien bzw. kostenreduzierten Zugang zu Bildungseinrich- tungen und kulturellen Einrichtungen der Stadt Köln und der anderen Kommunen zu gewähren. Die Anerkennung anderer „Sozialpässe“ in allen Kommunen/Kreisen könnte aber hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes problematisch sein, da die Anspruchsberechtigungen für den Erhalt des Passes so unterschiedlich weit gefasst und geregelt sind. Zudem können andere Städte und Kommunen nicht verpflichtet werden, Vergünstigungen auch für Köln-Pass Besitzer anzuerkennen. Freiwillig können andere Pässe auch heute schon – je nach Inhalt und/oder Auslastung der Angebote – einbezogen werden, was seitens privater Anbieter auch erfolgt. Diese Möglichkeit könnte verstärkt in den Blick genommen und beworben werden. Fiskalische Aspekte Die Vergünstigungen, die im Rahmen des Köln-Passes gewährt werden, werden von den Institutio- nen im eigenen Budget aufgefangen. In der DS 3263/2018 wurden bereits am Beispiel des Kölner Zoos die finanziellen Auswirkungen und die zu erwartenden Mindererlöse aufgezeigt. Die aktuelle Diskussion der neun städtischen Museen zum komplett freien Eintritt für Kölnerinnen und Kölner und zur Vereinheitlichungen und Ausweitung der Öffnungszeiten macht ebenfalls deutlich, dass die daraus resultierenden Mindereinnahmen nicht unerheblich sind und die Einnahmeausfälle aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden müssen. Sofern der Beschluss weiter verfolgt wird, wäre die Finanzierung der erweiterten Ermäßigungen zu 4 klären. Ein solcher Beschluss hätte weitreichende Auswirkungen auch auf den städtischen Haushalt, z.B. in Form von Einnahmeausfällen bei Zoo, Museen etc. und Bedarf an höheren Betriebskostenzu- schüssen. Weiteres Vorgehen Der Köln-Pass in seiner jetzigen Ausprägung ist eine vom Rat beschlossene freiwillige Leistung, das bedeutet auch über eine Ausdehnung bzw. Erweiterung der Vergünstigungen auf Betroffene aus den Nachbarkommunen hat der Rat zu entscheiden. Das Thema hat, wie oben beschrieben, sowohl weit- reichende Finanzierungsaspekte als auch u.U. erhebliche Auswirkungen auf die Nachbarkommunen. Hier wären zunächst umfangreiche Recherchen und Gespräche z.B. mit dem Region Köln/Bonn e.V. erforderlich. Dem Region Köln/Bonn e.V. gehören aktuell 61 Kommunen und Gemeinden an. Es wür- de ein langwieriges und mit hohem Ressourceneinsatz verbundenes Verfahren mit ungewissem Aus- gang angestoßen. Dies erfordert ein vorheriges Ratsmandat. So lautet § 14 Abs. 8 der Hauptsatzung „Ist der Rat entscheidungsbefugt, so überweist der Ausschuss bzw. – soweit der Antrag an die Be- zirksvertretung gerichtet ist – die Bezirksvertretung die Anregungen und Beschwerden mit einer Emp- fehlung an den Fachausschuss. Der Fachausschuss leitet die Anregungen und Beschwerden mit ei- ner Stellungnahme zu der Empfehlung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden bzw. der Bezirksvertretung an den Rat zur abschließenden Entscheidung weiter.“ Der Auftrag, mit dem Region Köln/Bonn e.V. entsprechende Gespräche zu führen, muss daher vom Rat erteilt werden. Hiermit könnte dann der Prozess der erforderlichen Abstimmungen zu den Voraussetzungen der verschiedenen „Pässe“ in den einzelnen Städten und Kreisen und eines voraussichtlich erforderlichen Erstattungsverfahrens an die einzelnen Anbieter und der evtl. langfristigen Umsetzung angestoßen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3562/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.10.2019
- Erstellt
- 11.10.2019 10:10