3698/2020
Zuschuss Rennverein 2021
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Anlage 1 Dringlichkeitsentscheidung BV 5 vom 01.02.2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 0158/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Kölner Renn-Verein 1897 e. V. Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützen Anlage der Pferderennbahn Köln, Scheibenstr., Köln-Weidenpesch Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der Vorgaben der Corona-Schutz VO sind nur noch dringende und zwingend notwendige Sitzungen der politischen Organe vorgesehen. Die Anhörung der Bezirksvertretung zu der Be- schlussvorlage des Rates derzeit nicht vorgesehen. Insoweit kann das Anhörungsrecht der Bezirks- vertretung nur im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung sichergestellt werden. Die Entscheidung über den Zuschuss ist dringend erforderlich, da der Kölner Renn-Verein auch im Hinblick auf die Ein- schränkungen aus der Coronakrise und die dadurch entfallenen Einnahmen dringend auf die Auszah- lung des Zuschusses zum Erhalt der Anlage an der Rennbahnstr. in Köln-Weidenpesch angewiesen ist. Beschluss: Wir empfehlen dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000,-- € an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten inkl. der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln- Weidenpesch, Scheibenstraße/Rennbahnstraße. 2. Der Rennverein als Zuschussempfänger verwendet die Mittel mit einem Anteil nicht unter 10% auch zur Sicherung und Restaurierung der denkmalgeschützten Fußballtribüne des Weidenpe- scher Stadions (auch „VfL-99-Tribüne“, https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-63281-20130328- 2 ), einer der ältesten, wenn nicht der ältesten erhaltenen Fußballtribüne Deutschlands. 3. Die im Jahr 2020 vom Rennverein von der Stadt Köln erhaltenen und nicht verwendeten Zu- schussmittel aus demselben Haushaltstitel von 30.211,11 Euro werden in Gänze für die Siche- rung und Restaurierung dieser Tribüne verwendet. 4. Der Rennverein gibt die Verwendung der Zuschussmittel „zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten“ dem Stadtrat zur Kenntnis. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 01.02.2021 gez. Siebert gez. Pinnen 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In dem Haushaltsplan 2020/2021 sind für die Sanierung denkmalgeschützter Sportanlagen im Teiler- gebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 300.000,-- € pro Jahr im Rahmen des politischen Ver- änderungsnachweises veranschlagt. Das Gelände der Pferderennbahn Weidenpesch ist im Wege eines Erbbaurechts an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. langfristig verpachtet. Dem Verein obliegen der Betrieb und der Erhalt sowie die Instandhaltung der gesamten Anlage. Lt. Angaben des Renn-Vereins belaufen sich die regelmä- ßigen Kosten zur Unterhaltung der Anlage für das Jahr 2021 voraussichtlich auf rd. 319.000,-- €. Die Mittel werden vom Kölner Renn-Verein für die Pflege und Instandhaltung der 56 Hektar großen Anla- ge, die überwiegend dem Denkmalschutz unterliegt, eingeplant. Für den Erhalt der denkmalgeschütz- ten Anlage soll dem Kölner Renn-Verein 1897 e. V. ein Zuschuss in Höhe von 300.000,-- € für die Sanierung der denkmalgeschützten Anlage gewährt werden. Bereits für das Jahr 2020 wurde ein entsprechender Zuschuss gewährt und bis zum 30.11.2020 von den zur Verfügung gestellten 300.000,-- € insgesamt 269.788,89 € auf Grund der Verwendungs- nachweise ausgezahlt. 3 Für den Zuschuss an den Kölner Renn-Verein zur Sanierung der denkmalgeschützten Anlage können die Mittel in Höhe von 300.000,-- € von der Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer Sollumbuchung zur Teilergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. Entsprechende Aufwandsermächtigungen werden innerhalb des Teilergebnisplans 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten finanziert und bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen, Hj. 2021 bereitgestellt. Die Auszahlung des Zuschusses ist notwendig, um die Anlage der Kölner Pferderennbahn durch den Kölner Renn-Verein dauerhaft sicherzustellen. Insbesondere die Einschränkungen im Rahmen der Coronakrise bedeuten für den Kölner Renn-Verein erhebliche Einnahmeverluste, die letztendlich zu weiteren Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der gesamten Anlage führen. Da diese fast vollumfänglich unter Denkmalschutz steht, ist der Erhalt der Anlage jedoch unbedingt sicherzustellen. Der Zuschuss dient nur dem Erhalt und der Instandhaltung der denkmalgeschützten Anlage. Die sachgerechte Verwendung der Zuschussmittel ist durch den Kölner Renn-Verein zum Jahresende nachzuweisen. Derzeit bestehen besondere Bewirtschaftungsvorgaben für die Auszahlung von konsumtiven Mitteln. Danach darf die Verwaltung insbesondere nur Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflich- tet ist. Außerdem ist die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder eine rechtliche Verpflich- tung noch eine unaufschiebbare sachliche Notwendigkeit besteht, zurückzustellen. Diese Regelung findet ihre Ausnahme, wenn diese Leistungen - innerhalb des bestehenden Budgets - wegen akuter Krisenbewältigung oder zur Sicherung bestehender Strukturen notwendig sind. Aus Sicht der Verwal- tung liegen im vorliegenden Fall beide Voraussetzungen vor. Die Vorlage erfolgt aufgrund der Dringlichkeit trotz Verfristung, da der Kölner Renn-Verein auch im Hinblick auf die Einschränkungen aus der Coronakrise und die dadurch entfallenen Einnahmen drin- gend auf die Auszahlung des Zuschusses zum Erhalt der Anlage an der Rennbahnstr., Köln- Weidenpesch angewiesen ist. Die Vorlage konnte aufgrund einer umfangreichen Abstimmung nicht fristgemäß zur Vorberatung in den Fachausschüssen erfolgen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 3698/2020 Freigabedatum 13.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Renn-Verein 1897 e. V. Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützen Anlage der Pferderennbahn Köln, Scheibenstr., Köln-Weidenpesch Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000 € an den Kölner Renn- Verein 1897 e. V. zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten inkl. der eben- falls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Scheibenstr./Rennbahnstr. Sportausschuss 21.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In dem Haushaltsplan 2020/2021 sind für die Sanierung denkmalgeschützter Sportanlagen im Teiler- gebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 300.000,- € pro Jahr im Rahmen des politischen Ver- änderungsnachweises veranschlagt. Das Gelände der Pferderennbahn Weidenpesch ist im Wege eines Erbbaurechts an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. langfristig verpachtet. Dem Verein obliegen der Betrieb und der Erhalt sowie die Instandhaltung der gesamten Anlage. Lt. Angaben des Renn-Vereins belaufen sich die regelmä- ßigen Kosten zur Unterhaltung der Anlage für das Jahr 2021 voraussichtlich auf rd. 319.000,- €. Die Mittel werden vom Kölner Renn-Verein für die Pflege und Instandhaltung der 56 Hektar großen Anla- ge, die überwiegend dem Denkmalschutz unterliegt, eingeplant. Für den Erhalt der denkmalgeschütz- ten Anlage soll dem Kölner Renn-Verein 1897 e. V. ein Zuschuss in Höhe von 300.000,- € für die Sa- nierung der denkmalgeschützten Anlage gewährt werden. Bereits für das Jahr 2020 wurde ein ent- sprechender Zuschuss gewährt und bis zum 30.11.2020 von den zur Verfügung gestellten 300.000,- € insgesamt 269.788,89 € auf Grund der Verwendungsnachweise ausgezahlt. Für den Zuschuss an den Kölner Renn-Verein zur Sanierung der denkmalgeschützten Anlage können die Mittel in Höhe von 300.000,- € von der Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 3 Dienstleistungen herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer Sollumbuchung zur Teilergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. Entsprechende Aufwandsermächtigungen werden innerhalb des Teilergebnisplans 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten finanziert und bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen, Hj. 2021 bereitgestellt. Die Auszahlung des Zuschusses ist notwendig, um die Anlage der Kölner Pferderennbahn durch den Kölner Renn-Verein dauerhaft sicherzustellen. Insbesondere die Einschränkungen im Rahmen der Coronakrise bedeuten für den Kölner Renn-Verein erhebliche Einnahmeverluste, die letztendlich zu weiteren Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der gesamten Anlage führen. Da diese fast vollumfänglich unter Denkmalschutz steht, ist der Erhalt der Anlage jedoch unbedingt sicherzustellen. Der Zuschuss dient nur dem Erhalt und der Instandhaltung der denkmalgeschützten Anlage. Die sachgerechte Verwendung der Zuschussmittel ist durch den Kölner Renn-Verein zum Jahresende nachzuweisen. Derzeit bestehen besondere Bewirtschaftungsvorgaben für die Auszahlung von konsumtiven Mitteln. Danach darf die Verwaltung insbesondere nur Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflich- tet ist. Außerdem ist die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder eine rechtliche Verpflich- tung noch eine unaufschiebbare sachliche Notwendigkeit besteht, zurückzustellen. Diese Regelung findet ihre Ausnahme, wenn diese Leistungen - innerhalb des bestehenden Budgets - wegen akuter Krisenbewältigung oder zur Sicherung bestehender Strukturen notwendig sind. Aus Sicht der Verwal- tung liegen im vorliegenden Fall beide Voraussetzungen vor. Die Vorlage erfolgt aufgrund der Dringlichkeit trotz Verfristung, da der Kölner Renn-Verein auch im Hinblick auf die Einschränkungen aus der Coronakrise und die dadurch entfallenen Einnahmen drin- gend auf die Auszahlung des Zuschusses zum Erhalt der Anlage an der Rennbahnstr., Köln- Weidenpesch angewiesen ist. Die Vorlage konnte aufgrund einer umfangreichen Abstimmung nicht fristgemäß zur Vorberatung in den Fachausschüssen erfolgen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3698/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.01.2021
- Erstellt
- 21.12.2020 10:20