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2104/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Röntgenstraße/Ehrenfeldgürtel in Neuehrenfeld durch Schaffung von Radabstellanlagen (Az.: 02-1600-208-21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.12.2024, TOP 3.1

Anlage 2- Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Eingabe

4258 Zeichen

Seite 1 von 2 
Anregung nach § 24 GO NRW  
an die Bezirksvertretung Ehrenfeld  
Köln, 1. November 2021 
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich  
Röntgenstraße / Ehrenfeldgürtel in Neuehrenfeld 
durch Schaffung von Radabstellanlagen 
Die R öntgenstraße in Neuehrenfeld ist eine stark fre quentierte Ausfallst raße aus dem 
Wohnquartier Nußbaumerstraße / Ottostraße. 
Sie ist eine Einba hnstraße für den Kraftfahrzeug verkehr und mündet unmittelbar auf den 
Ehrenfeldgürtel. Für den Radverkehr ist sie in Gegenrichtung, vom Ehrenfeldgürtel kommend, 
freigegeben. Dazu ist eine kurze und schmale Radschleuse auf der Fahrbahn markiert. 
Kraftfahrzeugverkehr, welcher die Röntgenstraße verlässt, hat eine sehr eingeschränkte Sicht 
auf den fließenden Verkeh r des Ehrenfeldgürtels . Die Höchstge schwindigkeit auf dem 
Ehrenfeldgürtel ist nicht be schränkt. Fahrgeschwindigkeiten weit über den erlaubten 50 
Stundenkilometer sind offensichtlich nicht die Ausnahme. Eine gefahrlos e Ausfahrt aus der 
Röntgenstraße mit dem K raftfahrzeug ist damit  so gut wie unmöglich. Se lbst ein vorsichtiges 
Hereintasten in den Verkehr birgt massive Gefahren. Eine verkehrsregelnde Lichtzeichenanlage 
ist auf der Röntgenstraße nicht vorhanden.  
 
Stark eingeschränkte Sicht von der Röntgenstraße auf den Ehrenfeldgürtel 
Dies führt dazu, dass durch viele Verkehrsteilnehmer:innen dem querenden Radverkehr oftmals 
keine zus ätzliche Aufmer ksamkeit geschenkt wird  und dieser so oftmals übersehen  und 
gefährdet wird. 
Auch Rad fahrer:innen, die vom Ehrenfeld gürtel in die Rönt genstraße einb iegen möchten, 
werden oftmals an der Einfahrt ge hindert, da ausfahrende  Kraftfahrzeuge d ie Radsch leuse 
nutzen müssen: Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite werden sehr häufig Kraftfahrzeuge 
abgestellt. Da diese sich außerha lb des 5 -Meter-Einmündungsbereiches be finden, ist das 
Abstellen dort sogar legal. Den noch entst eht dadurch eine ma ssive Behinderu ng des 
einfahrenden Rad verkehrs. Es ist offensichtlich, dass hier die Anordnung eines ab soluten 
Haltverbots dringend geboten ist – auch um eine ungehinderte Erreichbarkeit der vorhandenen 
Radabstellanlagen seitlich des Gebäudes Ehrenfeldgürtel 174 überhaupt zu ermöglichen.

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Für den betroffenen Bereich de s Ehrenfeld gürtels soll es im Rahmen des S tadtbahnbaus 
Umplanungen in den kommenden Jahren geben; da es sich bei den dargelegten Örtlich keiten 
jedoch um akute Gefahrenpunkte (auch für den Schulradverkehr) handelt, kann ein Abwarten 
auf etwaige Umbaumaßnahmen in mehreren Jahren kein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr 
sein. Auch Erhebungen, ob der Bereich bereits ein Unfallschwerpunkt ist oder nicht, und darauf 
basierende Entscheidungen, ob Maßnahmen erforderlich sind oder nicht, sind zur erforderlichen 
Unfallverhütung offensichtlich ungeeignet. 
Es wird daher angeregt, folgenden Beschluss zu fassen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. auf dem Seitenstreifen des Ehrenfeldgürtels ab dem Lichtmast vor Hausnummer 170 
bis zur vorhandenen Radabstellanlage weitere Fahrradständer zu errichten und dabei 
auch mehrere, gesondert gekennzeichnete, Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu 
schaffen (Entfall der Parkfläche für ca. drei Kraftfahrzeuge), 
2. ab der Einmündung Eichendorffstraße bis Einmündung Röntgenstraße für die Fahrbahn 
des Ehrenfeldgürtel ein absolutes Haltverbot anzuordnen und 
3. auf der Röntgenstraße vor der Einmündung Ehrenfeldgürtel rechtsseitig (neben 
Gebäude Ehrenfeldgürtel 174) entlang der Radabstellanlagen ein absolutes Haltverbot 
für die Fahrbahn anzuordnen und dieses verstärkt zu überwachen. 
Alle Maßnahmen sind kurzfristig und unabhängig etwaiger perspektivischer Umplanungen 
für den Bereich vorzunehmen. 
Aufgrund der dargestellten, ak uten Gefahren für den Kraftfahrzeug- und Rad verkehr (inkl. 
Schulradverkehr) wird um priorisierte Bearbeitung gebeten. 
Die angeregte n Maßnahmen steigern insgesamt die Attraktivität und die Sicherheit des 
Radverkehrs im benannten Bereich. Si e sind dazu geeignet, mehr Menschen zur Nutzung 
emissionsfreier Verkehrsmittel (Fahrrad) zu bewegen. Dies hat mit hoher Wahrscheinlichkeit 
unmittelbare und positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. 
Fotos: Eigene Erstellung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1003 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus gibt es aufgrund der 
aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen/Vorgaben keinen Handlungsspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3832 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2104/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Erhöhung der Verkehrssicherheit im 
Einmündungsbereich Röntgenstraße/Ehrenfeldgürtel in Neuehrenfeld durch Schaffung 
von Radabstellanlagen (Az.: 02-1600-208-21)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber ge-
gen die Beschilderung eines Haltverbots auf dem Ehrenfeldgürtel zwischen den Einmündun-
gen Eichendorffstr. und Röntgenstr. aus. Im Einmündungsbereich der Röntgenstr. wird die 
Verwaltung ein Haltverbot anordnen, um den gefahrlosen Zweirichtungsverkehr zu gewähr-
leisten. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbe-
reich Röntgenstraße/Ehrenfeldgürtel (siehe Anlage 2). 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Mit dem Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrsordnung (StVO) beschilderte Haltverbote be-
ziehen sich auf die Fahrbahn. Auf dem Ehrenfeldgürtel befindet sich zwischen den Einmün-
dungen Eichendorfstr. und Röntgenstr. ein baulich angelegter, durchgängiger Parkstand. Auf 
der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge würden demnach in zweiter Reihe parken. Dies ist ge-
mäß § 12 Abs. 4 StVO unzulässig, auch wenn es dem Be- und Entladen dient. 
Auf diesem Stück besteht dementsprechend bereits ein gesetzliches Haltverbot. Die Verdeutli-
chung durch eine Beschilderung ist hier nicht notwendig. Da gemäß der §§ 39 Abs. 1 und 45 
Abs. 9 StVO, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies 
auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, wird die Verwaltung derzeit 
davon absehen, auf dem Ehrenfeldgürtel zwischen den Einmündungen Eichendorffstr. und 
Röntgenstr. ein Haltverbot anzuordnen.

3 
In der Röntgenstr. gegenüber der Hausnummer 27 wird einer der in dem Parkstand befindli-
chen Absperrpfosten durch einen VZ Pfosten mit einem Verkehrszeichen 283-10, „Absolutes 
Halteverbot Anfang“ Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgetauscht, um problematische Situa-
tionen mit entgegen der Einbahnstraßenregelung fahrenden Radfahrenden zu vermeiden. 
Der Bedarf an zusätzlichen Fahrradabstellanlagen wird geprüft und in das Arbeitsprogramm 
aufgenommen. 
 
Finanzierung 
Die Einrichtung der Fahrradabstellanlagen ist mit einem Aufwand von rd. 5.000 € verbunden. 
Die Ausführung ist für das Kalenderjahr 2024 vorgesehen. 
Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des mit der 
Ausführung betrauten Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201 
- Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2104/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.11.2024
Erstellt
29.06.2023 10:22