2104/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Röntgenstraße/Ehrenfeldgürtel in Neuehrenfeld durch Schaffung von Radabstellanlagen (Az.: 02-1600-208-21)
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Anlage 2- Eingabe
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Seite 1 von 2 Anregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Ehrenfeld Köln, 1. November 2021 Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Röntgenstraße / Ehrenfeldgürtel in Neuehrenfeld durch Schaffung von Radabstellanlagen Die R öntgenstraße in Neuehrenfeld ist eine stark fre quentierte Ausfallst raße aus dem Wohnquartier Nußbaumerstraße / Ottostraße. Sie ist eine Einba hnstraße für den Kraftfahrzeug verkehr und mündet unmittelbar auf den Ehrenfeldgürtel. Für den Radverkehr ist sie in Gegenrichtung, vom Ehrenfeldgürtel kommend, freigegeben. Dazu ist eine kurze und schmale Radschleuse auf der Fahrbahn markiert. Kraftfahrzeugverkehr, welcher die Röntgenstraße verlässt, hat eine sehr eingeschränkte Sicht auf den fließenden Verkeh r des Ehrenfeldgürtels . Die Höchstge schwindigkeit auf dem Ehrenfeldgürtel ist nicht be schränkt. Fahrgeschwindigkeiten weit über den erlaubten 50 Stundenkilometer sind offensichtlich nicht die Ausnahme. Eine gefahrlos e Ausfahrt aus der Röntgenstraße mit dem K raftfahrzeug ist damit so gut wie unmöglich. Se lbst ein vorsichtiges Hereintasten in den Verkehr birgt massive Gefahren. Eine verkehrsregelnde Lichtzeichenanlage ist auf der Röntgenstraße nicht vorhanden. Stark eingeschränkte Sicht von der Röntgenstraße auf den Ehrenfeldgürtel Dies führt dazu, dass durch viele Verkehrsteilnehmer:innen dem querenden Radverkehr oftmals keine zus ätzliche Aufmer ksamkeit geschenkt wird und dieser so oftmals übersehen und gefährdet wird. Auch Rad fahrer:innen, die vom Ehrenfeld gürtel in die Rönt genstraße einb iegen möchten, werden oftmals an der Einfahrt ge hindert, da ausfahrende Kraftfahrzeuge d ie Radsch leuse nutzen müssen: Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite werden sehr häufig Kraftfahrzeuge abgestellt. Da diese sich außerha lb des 5 -Meter-Einmündungsbereiches be finden, ist das Abstellen dort sogar legal. Den noch entst eht dadurch eine ma ssive Behinderu ng des einfahrenden Rad verkehrs. Es ist offensichtlich, dass hier die Anordnung eines ab soluten Haltverbots dringend geboten ist – auch um eine ungehinderte Erreichbarkeit der vorhandenen Radabstellanlagen seitlich des Gebäudes Ehrenfeldgürtel 174 überhaupt zu ermöglichen. Seite 2 von 2 Für den betroffenen Bereich de s Ehrenfeld gürtels soll es im Rahmen des S tadtbahnbaus Umplanungen in den kommenden Jahren geben; da es sich bei den dargelegten Örtlich keiten jedoch um akute Gefahrenpunkte (auch für den Schulradverkehr) handelt, kann ein Abwarten auf etwaige Umbaumaßnahmen in mehreren Jahren kein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr sein. Auch Erhebungen, ob der Bereich bereits ein Unfallschwerpunkt ist oder nicht, und darauf basierende Entscheidungen, ob Maßnahmen erforderlich sind oder nicht, sind zur erforderlichen Unfallverhütung offensichtlich ungeeignet. Es wird daher angeregt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. auf dem Seitenstreifen des Ehrenfeldgürtels ab dem Lichtmast vor Hausnummer 170 bis zur vorhandenen Radabstellanlage weitere Fahrradständer zu errichten und dabei auch mehrere, gesondert gekennzeichnete, Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu schaffen (Entfall der Parkfläche für ca. drei Kraftfahrzeuge), 2. ab der Einmündung Eichendorffstraße bis Einmündung Röntgenstraße für die Fahrbahn des Ehrenfeldgürtel ein absolutes Haltverbot anzuordnen und 3. auf der Röntgenstraße vor der Einmündung Ehrenfeldgürtel rechtsseitig (neben Gebäude Ehrenfeldgürtel 174) entlang der Radabstellanlagen ein absolutes Haltverbot für die Fahrbahn anzuordnen und dieses verstärkt zu überwachen. Alle Maßnahmen sind kurzfristig und unabhängig etwaiger perspektivischer Umplanungen für den Bereich vorzunehmen. Aufgrund der dargestellten, ak uten Gefahren für den Kraftfahrzeug- und Rad verkehr (inkl. Schulradverkehr) wird um priorisierte Bearbeitung gebeten. Die angeregte n Maßnahmen steigern insgesamt die Attraktivität und die Sicherheit des Radverkehrs im benannten Bereich. Si e sind dazu geeignet, mehr Menschen zur Nutzung emissionsfreier Verkehrsmittel (Fahrrad) zu bewegen. Dies hat mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbare und positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Fotos: Eigene Erstellung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus gibt es aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen/Vorgaben keinen Handlungsspielraum. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 2104/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Röntgenstraße/Ehrenfeldgürtel in Neuehrenfeld durch Schaffung von Radabstellanlagen (Az.: 02-1600-208-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber ge- gen die Beschilderung eines Haltverbots auf dem Ehrenfeldgürtel zwischen den Einmündun- gen Eichendorffstr. und Röntgenstr. aus. Im Einmündungsbereich der Röntgenstr. wird die Verwaltung ein Haltverbot anordnen, um den gefahrlosen Zweirichtungsverkehr zu gewähr- leisten. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbe- reich Röntgenstraße/Ehrenfeldgürtel (siehe Anlage 2). Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrsordnung (StVO) beschilderte Haltverbote be- ziehen sich auf die Fahrbahn. Auf dem Ehrenfeldgürtel befindet sich zwischen den Einmün- dungen Eichendorfstr. und Röntgenstr. ein baulich angelegter, durchgängiger Parkstand. Auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge würden demnach in zweiter Reihe parken. Dies ist ge- mäß § 12 Abs. 4 StVO unzulässig, auch wenn es dem Be- und Entladen dient. Auf diesem Stück besteht dementsprechend bereits ein gesetzliches Haltverbot. Die Verdeutli- chung durch eine Beschilderung ist hier nicht notwendig. Da gemäß der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, wird die Verwaltung derzeit davon absehen, auf dem Ehrenfeldgürtel zwischen den Einmündungen Eichendorffstr. und Röntgenstr. ein Haltverbot anzuordnen. 3 In der Röntgenstr. gegenüber der Hausnummer 27 wird einer der in dem Parkstand befindli- chen Absperrpfosten durch einen VZ Pfosten mit einem Verkehrszeichen 283-10, „Absolutes Halteverbot Anfang“ Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgetauscht, um problematische Situa- tionen mit entgegen der Einbahnstraßenregelung fahrenden Radfahrenden zu vermeiden. Der Bedarf an zusätzlichen Fahrradabstellanlagen wird geprüft und in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Finanzierung Die Einrichtung der Fahrradabstellanlagen ist mit einem Aufwand von rd. 5.000 € verbunden. Die Ausführung ist für das Kalenderjahr 2024 vorgesehen. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2104/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.11.2024
- Erstellt
- 29.06.2023 10:22