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V/0114/2017

Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2017 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation)

Vorlagen 06.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 01.03.2017, TOP 7

Amt_51_Organigramm_2017_01_01_Übersicht

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Amt_51_Organigramm_2017_01_01_Übersicht

4751 Zeichen

Organisation des Jugendamtes 
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin 
5 Abteilungen 
29 Kindertageseinrichtungen 
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender 
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit 
AG 3: Jugendsozialarbeit 
AG 4: Familienförderung 
AG 5: Kindertagesbetreuung 
AG 6: Erziehungshilfen 
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin 
Anna Pohl 
(Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat 
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Leitung: Bernhard Paschert 
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti 
(Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze)
Fachstelle 
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder 
Leitung: Monika Reuter-Humpohl 
Fachstelle 
Finanzierung und 
Förderung von 
Kindertageseinrichtungen 
Leitung: Oliver Braun 
Fachstelle 
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen 
Leitung: Silvia Siewert 
Fachstelle 
Beratungsstelle 
für Kindertagespflege 
Leitung: Oliver Heintze 
Fachstelle 
Jugendhilfe an 
weiterführenden 
Schulen 
Leitung: Heike Nees 
Fachstelle 
Kinder- und Jugend-
förderung / Offene 
Ganztagsschulen 
Leitung: Sven Kentrup 
Fachstelle 
Kinderpädagogik 
Leitung: Andreas Garske 
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730 
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de 
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt 
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib 
Leitung: Michael Geringhoff 
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes, 
Nadja Rengshausen, 
Simon Westarp 
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten 
Heike Dierks 
Verwaltung / 
Organisation 
Jochen Detering 
Fachstelle 
Kinder- und 
Jugendeinrichtung 
WUDDI 
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus 
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie 
Leitung: Alfons Egbert 
Fachstelle 
Drogenhilfe 
Leitung: Georg Piepel 
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen 
Leitung: Heiner Vogt 
(Karin Weinlich)
Fachstelle 
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld 
Leitung: Manfred Julitz 
Fachstelle 
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle 
Leitung: Ralf Neuhaus 
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII, 
Heimaufsicht 
Karin Weinlich, 
Sigrid Schmeddes 
Stabstelle 
Planung von 
Kindertageseinrichtungen 
und konzeptionelle Grund-
satzangelegenheiten 
1. SB: N.N.
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service 
Leitung: Chris Hagel 
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen 
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte 
Fachstelle 
Jugendhilfe in der 
Primarstufe 
Leitung: Edgar Brey 
Fachcontrolling 
Nadja Rengshausen 
Sven Werk 
Zentrale Trägerförderung 
Anke Landenberger 
STADT     MÜNSTER     
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Benedikt Lütke Glanemann 
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk 
West 
Leitung:
Heike Fernholz 
KSD-Bezirk 
Nord 
Leitung:
Hans Tillack 
KSD-Bezirk 
Ost/Südost 
Leitung:
N.N.
KSD-Bezirk 
Hiltrup 
Leitung:
Ralf Geller 
Fachstelle 
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen, 
Schwangerschaftsberatung 
Leitung:
Brigitte Berghoff 
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste 
Leitung:
Hermann Sandknop 
Adoptiv- und 
Pflegekinder 
Annette Tenhumberg 
Heimfachdienst 
Wilhelm Laurenz 
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften 
Frank Museler 
Koordination 
JGH 
Bernhard Gleitz,
Ansgar Santel 
Eingliederungs-
hilfen 
Reinhold Kauling 
KSD-Bezirk 
Mitte 
Leitung: 
Jutta Echelmeyer 
Kinderschutz 
Udo Hartmann 
Betreuung des 
Offenen Ganztags 
an 45 Schulen 
Stand: 01.01.2017 
Bundesinitiative 
„Netzwerk Frühe Hilfen“ 
Britta Bülter 
Britta Paarmann 
Modellvorhaben 
„Kein Kind 
zurücklassen!“
Britta Bülter 
Koordination 
Arbeits- und 
Gesundheitsschutz 
Personalverwaltung 
Bildungsmonitoring  
Silke Thesing

Berichtsvorlage

17833 Zeichen

V/0114/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien zu Beginn des Jahres 2017 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation) 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Seit dem Jahr 2003 erstellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen Kinder- 
und Jugendhilfereport (früher: Geschäftsbericht), mit dem umfassend über die Leistungsdaten 
und Ressourcen der Kinder - und Jugendhilfe berichtet w ird. Zu Beginn jedes Jahres werden für 
den Fachausschuss ergänzend aktuelle Hinweise zu folgenden Bereichen aufbereitet: 
 
- Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
- Aktuelle Stellen- und Personalsituation 
 
-  Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
In Verbindung mit den gerade abgeschlossenen Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf soll 
der Ausschuss die Möglichkeit einer Bewertung haben, ob die erforderlichen Aufgaben der Ki n-
der- und Jugendhilfe in ihre r Gesamtheit durch die Stadt Münster mit dem vorhandenen Re s-
sourcenrahmen realisiert werden können. 
 
Diese Berichterstattung geht auf die im Jahr 1996 begonnenen Berichte zu den wichtigsten En t-
wicklungen in den Bereichen Organisation, Finanzen und Personal ressourcen der städtischen 
Kinder- und Jugendhilfe zurück. 
 
 
1. Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
Die aktuellen Strukturen des Amtes sind in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt, 
das zeigt, welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung der Lei s-
tungen des Amtes mitwirken (Aufbauorganisation). 
 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen haben sich im abgelaufenen 
Jahr 2016 ergeben: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0114/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
492-5102 
E-Mail: 
HagelC@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.02.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0114/2017 
 
 Zum Kindergartenjahr 2016/2017 wurde das bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesb e-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 85 u3 -Plätzen und 95 ü3 -Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Ste l-
lenplans 2016 wurden insgesamt 21,93 Stellen für Erzieher*innen und hauswirtschaftliche Ge-
hilf*innen in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. 
 
 Aufgrund des starken Anstiegs von in Münster lebenden Kindern unter drei Jahren sank im u3-
Bereich die Versorgungsquote auf aktuell 42,4 % nach 44,5 % im Vorjahr. Im ü3 -Bereich be-
trägt sie nunmehr 103,4 %. Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung wird auch in den 
kommenden Jahren ein bestimmendes Thema sein.  Dem entsprechend haben Verwaltung 
und Politik auch in 2016 weitere wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Sicherung und 
Umsetzung der Rechtsansprüche für u3- und ü3-Kinder gefasst.  
 
 Die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen wurden im Rahmen eines bedarf s-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2016 durch Einrichtung von 22 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von 180 auf jetzt 202 Gruppen erhöht, in denen derzeit 
5.322 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle Oktoberstatistik). Für das Schuljahr 2016/2017 
wird somit eine Versorgungsquote von 53,1 % an Grund - und Förderschulen (Primarstufe) er-
reicht. Im Rahmen des Stellenplans 2016 wurden hierfür insgesamt 5,30 Stellen für Erzi e-
her*innen neu eingerichtet. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung sind die Stellen bis 
zur konkreten Einrichtung der Gruppen gesperrt und werden durch Beschluss des Ausschu s-
ses für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government freigegeben. Neben 
den Stellen für das Schuljahr 2016/2017 waren aus den Stellenvermehrungen für das Schu l-
jahr 2015/2016 noch 8,02 Stellen gesperrt, da im letzten Jahr die nach der ersten Abfrage zu 
erwartenden neuen Gruppen tatsächlich nicht zustande gekommen sind. 
 Um die sich aus der Einrichtung der weiteren Gruppen ergebenden Personalbedarfe d ecken 
zu können, wurden mit der Vorlage V/0499/2016 insgesamt 9,12 entsperrt und zur B esetzung 
frei gegeben. 4,20 Stellen bleiben zunächst gesperrt. 
   
Im Rahmen der Haushaltsplanberat ungen 2014 wurde vom Rat  beschlossen, den Anteil der 
freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt 
voraus, dass es an vorhandenen OGS -Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hierdurch wü r-
den sich auch Auswirkungen auf das vorzuhaltende städtische Personal ergeben. Aktuell wird 
an zwei Schulstandorten mit ei nem potentiellen OGS -Träger über einen Trägerwechsel ve r-
handelt. Die Verwaltung unterstützt diese Bemühungen. 
 
 Nachdem zunächst befristet für das Haushaltsjahr 2015 70.000 € zweckgebunden für die Auf-
stockung der Wochenstundenzahl der Gruppenleitungen an offenen Ganztagsschulen 
um ½ Stunde pro Gruppenleitung von 20,5 auf 21,0 Stunden zur Verfügung gestellt wurden, 
wurde im Rahmen der Etatberatungen 2016 beschlossen, diese Aufstockung dauerhaft vorz u-
nehmen. Dem entsprechend wurden hierfür weitere 1,90 Stellen eingerichtet. 
 
 Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die Zahl der gering-
fügigen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit organisatorisch 
umsetzbar – zu reduzieren und in sozialversicherungspflich tige Beschäftigungsverhält-
nisse umzuwandeln. Die erforderlichen Vollzeitäquivalente wurden im Stellenplan 2016 au s-
gewiesen, mit der Umwandlung wurde zum 01.08.2016 begonnen. Um das für den OGS-
Bereich erarbeitete Konzept umsetzen zu können, wurden die dafü r notwendigen Planstellen 
(93,81) über den Stellenplan 2016 eingerichtet. Hierdurch wurde die Intention des SPD -
Antrages Nr. A -R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt 
Münster“ entsprechend aufgegriffen.

3 
V/0114/2017 
 
 
 
 Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 wurden auf der Grundlage des Antrags „Quali-
tätsoffensive in der offenen Ganztagsschule“ der Fraktion en CDU und  Bündnis 90/ Die Gr ü-
nen/ GAL vom 26.11.2015 52.000 € für das Jahr 2016 und 125.000 € für die Jahre 2017ff für 
die Freistellung von OGS-Koordinator*innen an Schulen mit fünf und mehr Gruppen in den 
Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, hierzu ein Umsetzung s-
konzept zu erstellen. 
 Die Bereitstellung der Haushaltsmittel entspricht der Einrichtung von 2,70 Stellen für Gruppen-
leitungen, so dass ab dem Schuljahr 2016/17 (01.08.2016) fünf OGS -Koordinator*innen für 
Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben freigestellt werden konnten. Im Ergebnis 
wurden die Koordinator*innen an den fünf größte n offenen Ganztagsschulen freigestellt. 
Grundlage für die Entscheidung war dabei die Anzahl der an den Angeboten der OGS tei l-
nehmenden Kinder. 
 
 Mit den Vorlagen V/0085/2016 „ Modellbausteine für schulische Inklusion - Schule an der 
Beckstraße“ und V/0203/20 16 „ Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen zum 
Schuljahr 2016/2017“ hat der Rat der Stadt Münster bzw. der Haupt - und Finanzausschuss u. 
a. beschlossen,  
 
a) die Primarstufe der Richard -von-Weizsäcker-Schule zum Ende des laufenden Jahres 
2015/2016 mit Wirkung vom 31.07.2016 aufzulösen (V/0085/2016), 
 
b) einen schulischen Lernort für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprä g-
ten, intensivpädagogischen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förde r-
schwerpunkt emotionale und soziale E ntwicklung zum Schuljahr 2016/2017 als Förde r-
schule eigener Art mit Namen „Schule an der Beckstraße“ für die Jahrgänge 1 - 6 zu er-
richten (V/0085/2016), 
 
c) dass aus dem Amt 51 zwei 0,75 Stellen sozialpädagogische Fachkräfte aus der Prima r-
stufe der Richard -von-Weizsäcker-Schule an den Lernort Beckstraße verlagert werden 
(V/0085/2016), 
 
d) das Konzept „Modellbausteine für schulische Inklusion – Flexibles Jugendhilfeangebot für 
Grundschulen“ zum Schuljahr 2016/2017 umzusetzen (V/0203/2016), 
 
e) insgesamt 3,5 Stellen (7 Fachkräfte mit 19,5 Std./Wo im Jahresarbeitszeitmodell) hierfür 
zur Verfügung zu stellen. Die Zuordnung der Stellen des flexiblen Jugendhilfeteams für 
Grundschulen soll sich an den Bezirken/Sozialräumen orientieren. Die Stellen für das fl e-
xible Team setzen sich wie folgt zusammen: 
 
- 1,5 Stellen aus der Richard -von-Weizsäcker-Schule -Primarstufe- (siehe auch 
V/0085/2016 „Schule an der Beckstraße“) 
 
- 0,5 Stellen Sekundarstufe Richard-von-Weizsäcker-Schule (bislang 5. und 6. Klasse) 
 
- 1,5 Stellen Jugendhilfe an Förderschulen Lernen 
 
Die hierdurch erforderlichen organisatorischen, stellentechnischen sowie personellen Umse t-
zungsmaßnahmen wurden passend zum Schuljahresbeginn 2016/2017 vorgenommen.

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V/0114/2017 
 
 Der hohe Zuzug von Flüchtlingen hat auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im 
Jahr 2016 vor große Herausforderungen gestellt. Die damit verbundenen Aufgaben und A n-
forderungen haben es erforderlich gemacht, Strukturen anzupassen und neue Arbeit sformen 
und -abläufe zu entwickeln. Darüber hinaus k onnten/können die Aufgaben nur mit Hilfe übe r-
wiegend befristet eingerichteter, zusätzlicher Personalressourcen bewältigt werden. Hierbei 
handelt(e) es sich um Personalbedarfe 
 
a) im Zusammenhang mit der Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (um A), 
deren Personalkosten über die sog. Verwaltungskostenpauschale bzw. über Jugendhilf e-
kosten erstattet werden, 
 
b) für freizeitpädagogische Angebote, die zum Teil auf politischen Beschlüssen basieren 
(V/0700/2014; V/0724/2015 und V/0741/2015) oder zunächs t über eine Projektstelle a b-
gesichert sind, 
 
c) im Rahmen der Rechtsanspruchssicherung auf Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum 
Eintritt in die Schule (gesetzliche Pflichtaufgabe gem. § 24 SGB VIII), für die eine Gege n-
finanzierung nicht gegeben ist. 
 
 Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster wird der Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien seit Ende 2015 durch die Verwaltung in jeder Sitzung info r-
miert.  
 
2. Aktuelle Stellen- und Personalsituation 
 
Die Anzahl der Stell en im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Produktbereich 06) ist in 
2016 insgesamt auf nunmehr 880,53 angestiegen. Dieses entspricht einem Zuwachs von 18,05 
% gegenüber 2015. Der Anteil der Stellen im Bereich der Kinder, Jugend - und Familienhilfe an 
den Gesamtstellen der Stadt beträgt insgesamt 19,27 %. Die Entwicklung im Zeitverlauf zeigt die 
nachfolgende Grafik:

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V/0114/2017 
 
 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbe i-
ter*innen sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Jahresende 
2016 (Stand: 18.11.2016) insgesamt 1.802 Personen im Amt für Kinder, Jugendliche und Fam i-
lien. Das entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 3,33 % . Hiervon entfielen 1.069 
auf den B ereich der hauptamtlich Beschäftigten  sowie 733 auf den Bereich der niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen . Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung nach 
Geschlecht und Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung dar: 
 
 
hauptamtlich Beschäftigte Niedrig-Teilzeitbeschäftigte 
Vollzeit Teilzeit Gesamt Vollzeit Teilzeit Gesamt 
Männlich 97 49 146 --- 197 197 
Weiblich 372 551 923 --- 536 536 
Gesamt 469 600 1.069 --- 733 733 
 
Im Bereich der hauptamtlich Beschäftigten haben sich die bereits im Geschäftsbericht 2015 d o-
kumentierten Trends auch im Jahr 2016 überwiegend weiter verfestigt: 
 
 Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäftigten liegt aktuell bei 86,34 % (Vorjahr: 86,19 
%). 
 Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die teilzeitbeschäftigt sind, bewegt sich  mit 56,13 
% (Vorjahr: 51,65 %) auf dem höchsten Stand seit 2011. 
 91,83 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind Frauen (Vorjahr: 93,01 %). 
 47,24 % aller Beschäftigten sind älter als 46 (Vorjahr: 47,22 %). 
 Die Gruppe der Erzieher*innen stellt mit aktu ell 48,83 % weiterhin die stärkste im Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien vertretene Profession dar (Vorjahr: 49,69 %). 
Die nachfolgenden Grafiken sollen einen ersten Einblick über die Geschlechter - und Altersvertei-
lung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sowie die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
vertretenen Professionen geben. Detailliertere Aussagen hierzu werden im Rahmen des im 
Sommer 2017 erscheinenden Kinder- und Jugendhilfereports 2016 veröffentlicht.

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V/0114/2017 
 
 
 
Wie im Kinder - und Jugendhilfereport 2015 dargestellt, spielt die Gruppe der niedrig -
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerled i-
gung. Die nachfolgenden Grafiken geben einen ersten Einblick über die unterschiedlichen B e-
schäftigungsumfänge (Wochenstunden), die Geschlechterverteilung sowie die Altersverteilung 
(Entwicklung 2011 – 2016) im diesem Bereich:

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V/0114/2017 
 
 
 
 
3. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
Die Verwaltung hat das folgende Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien auf Grund von Beschlüssen der Gremien des Rates und orientiert am internen A r-
beitsprogramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr zusammeng e-
stellt. Zu den unten aufgeführten Themen sollen Berichts- oder Beschlussvorlagen erarbeitet und 
dem Ausschuss zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorgelegt werden.  
Auch in diesem Jahr wird darauf hingewiesen, dass die Themen von der Verwaltung neben der 
täglichen Aufgabenerfüllung mit ihren umfangrei chen fachlichen Fragestellungen bearbeitet we r-
den müssen. Bei den inzwischen äußerst begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen 
gilt, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Vorrang gegenüber der Vorlage von Beric h-
ten hat. 
 
Übergreifende Aufgabenbereiche 
Frühe Hilfen / Prävention: 
Fortführung von: 
 
 Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 
 Landes-Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ 
 Projekte „Maßnahmenprogramm Kinderarmut“ 
 
Übergreifend: 
 Jährliche Berichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
- Kinder- und Jugendhilfebericht des Amtes,  
- Aktualisierungen zum Geschäftsbericht zu Beginn des Jahres,  
- Kindertagesbetreuungsbericht,  
- vertiefende Berichte der Einrichtungen u. a.

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V/0114/2017 
 
 Die aktuelle Flüchtlingssituation, insbesondere unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), 
als qualitative und quantitative Herausforderung in allen Bereichen 
 Reform des SGB VIII (alle Bereiche) 
 
Tagesbetreuung für Kinder 
 Rechtsanspruchssicherung für u3- und ü3-Kinder mit den Aufgaben: 
Schaffung der Plätze durch Einrichtungsplanungen, Flächensuche, Übergangsplanungen, Fi-
nanzplanung inkl. Bundes- und Landesförderung und dem Konnexitätsgesetz 
 Begleitung der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW 
 Entwicklung des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen 
 Schutz von Kindern in Einrichtungen / Elternbeschwerden in pädagogischen Fragen, Kinder- 
und Jugendschutz, § 8a SGB VIII / § 72 SGB VIII 
 Begleitung der städtischen Kitas bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau flexibler Betreu-
ungszeiten 
 Fachkräftegewinnung - Auswertung des Projekts PIA (praxisintegrierte Ausbildung) in 10 städ-
tischen Kitas; ggf. KiGa-Jahr 2017/2018 dauerhafte Einrichtung von Ausbildungsplätzen 
 Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien / Eltern-Kind-Projekte in Flüchtlingsein-
richtungen 
 Entwicklung eines Konzepts zu Möglichkeiten und Grenzen für die Aufnahme und Betreuung 
von Flüchtlingskindern in Kindertagespflege 
 
Kinder- und Jugendarbeit, Offener Ganztag, Jugendsozialarbeit 
 Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Kinder- und Jugendförderplan 
 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung / Teilprojekt Neuausrichtung Schulso-
zialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 
 Teilnahme am Prozess der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 Neuverteilung und Neueinrichtung von Förderinseln 
 Anpassung der freizeitpädagogischen Angebote an die steigenden Flüchtlingszahlen 
 Entwicklung von Maßnahmen für eine erhöhte Integration von Flüchtlingen in den OGS-Alltag 
 Etablierung und Weiterentwicklung des Bundesmodellprojekts „HaLT - Hart am Limit“ in Müns-
ter 
 
Familienförderung, Familien- und Erziehungshilfen 
 Inklusive Hilfeplanung:  
Eingliederungshilfen in der Schnittmenge Sozialhilfe / Jugendhilfe 
 Junge Flüchtlinge (UMA) in den Hilfen zur Erziehung: 
Bedarfsorientierte Gestaltung der stationären Hilfesysteme in Münster 
 Umsetzung des Konzeptes: „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ (Netzwerk Erwach-
senenpsychiatrie / Psychotherapie und KSD)  
 Haushaltskonsolidierung 2017 für den Bereich Hilfen zur Erziehung 
 Rahmenverträge I und II NRW, Konzeptionelle Arbeiten an neuen Rahmenverträgen 
 Qualitätsentwicklung mit stationären Trägern der Hilfen zur Erziehung (§ 79 a SGB VIII) 
 Abwicklung Betreuungsgeld 
 
5. Ausblick 
 
Mit dem Kinder - und Jugendhilferep ort wird ein Berichtswesen fortgeführt, das systematisch 
Grundinformationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und Kennzahlen 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien liefert.

10 
V/0114/2017 
 
Die aktuelle Vorlage informiert nunmehr über einige wichtige Neuerungen (update). Das Ersche i-
nen des neuen Kinder - und Jugendhilfereports und seine Beratung im Ausschuss sind für Frü h-
sommer 2017 geplant. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
 
Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

Beratungsverlauf (1)

01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Beckstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0114/2017
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37