V/0114/2017
Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2017 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation)
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Amt_51_Organigramm_2017_01_01_Übersicht
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Organisation des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 15 Mitglieder (mit Stimmrecht) 24 beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) Amtsleiterin 5 Abteilungen 29 Kindertageseinrichtungen 9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (§ 71 SGB VIII) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (§ 70 Absatz 2 SGB VIII) Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG) AG 1: Mädchen und Jungen / Gender AG 2: Kinder- und Jugendarbeit AG 3: Jugendsozialarbeit AG 4: Familienförderung AG 5: Kindertagesbetreuung AG 6: Erziehungshilfen Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen Amtsleiterin Anna Pohl (Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) Sekretariat Petra Karger Abteilung 51.2 Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Leitung: Bernhard Paschert (Georg Piepel) Abteilung 51.1 Tagesbetreuung für Kinder Leitung: Sibylle Kratz-Trutti (Monika Reuter-Humpohl, Oliver Heintze) Fachstelle Städtische Tages- einrichtungen für Kinder Leitung: Monika Reuter-Humpohl Fachstelle Finanzierung und Förderung von Kindertageseinrichtungen Leitung: Oliver Braun Fachstelle Elternbeiträge und wirtschaftliche Hilfen Leitung: Silvia Siewert Fachstelle Beratungsstelle für Kindertagespflege Leitung: Oliver Heintze Fachstelle Jugendhilfe an weiterführenden Schulen Leitung: Heike Nees Fachstelle Kinder- und Jugend- förderung / Offene Ganztagsschulen Leitung: Sven Kentrup Fachstelle Kinderpädagogik Leitung: Andreas Garske Telefon 0251 / 492 5101 Telefax 0251 / 492 7730 e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt 29 Städtische Kinder- tageseinrichtungen Fachstelle Jugendinformations- und -bildungs- zentrum - Jib Leitung: Michael Geringhoff Jugendhilfeplanung Birgit Herdes, Nadja Rengshausen, Simon Westarp Finanzmanagement und -controlling, Ausschuss- angelegenheiten Heike Dierks Verwaltung / Organisation Jochen Detering Fachstelle Kinder- und Jugendeinrichtung WUDDI Leitung: Dieter Schmitz Fachstelle Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck / La Vie Leitung: Alfons Egbert Fachstelle Drogenhilfe Leitung: Georg Piepel Abteilung 51.4 Familien- und Erziehungshilfen Leitung: Heiner Vogt (Karin Weinlich) Fachstelle Wirtschaftl. Jugendhilfe, Elterngeld Leitung: Manfred Julitz Fachstelle Beistandschaften, Unterhaltsvorschussstelle Leitung: Ralf Neuhaus Geschäftsstelle Örtliche Kommission nach §§ 78a ff. SGB VIII, Heimaufsicht Karin Weinlich, Sigrid Schmeddes Stabstelle Planung von Kindertageseinrichtungen und konzeptionelle Grund- satzangelegenheiten 1. SB: N.N. Abteilung 51.5 Controlling und zentraler Service Leitung: Chris Hagel (Heike Dierks) IuK- und Gebäudemanagement, zentrale Verwaltung, Beschaffungen Informations- und Bürgerservice, Familienbüro Fachstelle Stadtteilhaus Lorenz-Süd / 37° Leitung: Berthold Götte Fachstelle Jugendhilfe in der Primarstufe Leitung: Edgar Brey Fachcontrolling Nadja Rengshausen Sven Werk Zentrale Trägerförderung Anke Landenberger STADT MÜNSTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Abteilung 51.3 Kommunaler Sozialdienst (KSD) Leitung: Benedikt Lütke Glanemann (Heike Fernholz) KSD-Bezirk West Leitung: Heike Fernholz KSD-Bezirk Nord Leitung: Hans Tillack KSD-Bezirk Ost/Südost Leitung: N.N. KSD-Bezirk Hiltrup Leitung: Ralf Geller Fachstelle Prävention, Netzwerk- koordination Frühe Hilfen, Schwangerschaftsberatung Leitung: Brigitte Berghoff Bezirksüber- greifende Fachdienste Leitung: Hermann Sandknop Adoptiv- und Pflegekinder Annette Tenhumberg Heimfachdienst Wilhelm Laurenz Vormund- schaften / Pflegschaften Frank Museler Koordination JGH Bernhard Gleitz, Ansgar Santel Eingliederungs- hilfen Reinhold Kauling KSD-Bezirk Mitte Leitung: Jutta Echelmeyer Kinderschutz Udo Hartmann Betreuung des Offenen Ganztags an 45 Schulen Stand: 01.01.2017 Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen“ Britta Bülter Britta Paarmann Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen!“ Britta Bülter Koordination Arbeits- und Gesundheitsschutz Personalverwaltung Bildungsmonitoring Silke Thesing
Berichtsvorlage
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V/0114/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2017 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation) Beratungsfolge 01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Seit dem Jahr 2003 erstellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport (früher: Geschäftsbericht), mit dem umfassend über die Leistungsdaten und Ressourcen der Kinder - und Jugendhilfe berichtet w ird. Zu Beginn jedes Jahres werden für den Fachausschuss ergänzend aktuelle Hinweise zu folgenden Bereichen aufbereitet: - Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr - Aktuelle Stellen- und Personalsituation - Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres In Verbindung mit den gerade abgeschlossenen Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf soll der Ausschuss die Möglichkeit einer Bewertung haben, ob die erforderlichen Aufgaben der Ki n- der- und Jugendhilfe in ihre r Gesamtheit durch die Stadt Münster mit dem vorhandenen Re s- sourcenrahmen realisiert werden können. Diese Berichterstattung geht auf die im Jahr 1996 begonnenen Berichte zu den wichtigsten En t- wicklungen in den Bereichen Organisation, Finanzen und Personal ressourcen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe zurück. 1. Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr Die aktuellen Strukturen des Amtes sind in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt, das zeigt, welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung der Lei s- tungen des Amtes mitwirken (Aufbauorganisation). Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 2016 ergeben: Vorlagen-Nr.: V/0114/2017 Auskunft erteilt: Herr Hagel Ruf: 492-5102 E-Mail: HagelC@stadt-muenster.de Datum: 20.02.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0114/2017 Zum Kindergartenjahr 2016/2017 wurde das bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesb e- treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 85 u3 -Plätzen und 95 ü3 -Plätzen in mehreren Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Ste l- lenplans 2016 wurden insgesamt 21,93 Stellen für Erzieher*innen und hauswirtschaftliche Ge- hilf*innen in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Aufgrund des starken Anstiegs von in Münster lebenden Kindern unter drei Jahren sank im u3- Bereich die Versorgungsquote auf aktuell 42,4 % nach 44,5 % im Vorjahr. Im ü3 -Bereich be- trägt sie nunmehr 103,4 %. Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung wird auch in den kommenden Jahren ein bestimmendes Thema sein. Dem entsprechend haben Verwaltung und Politik auch in 2016 weitere wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Sicherung und Umsetzung der Rechtsansprüche für u3- und ü3-Kinder gefasst. Die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen wurden im Rahmen eines bedarf s- gerechten Ausbaus zum 01.08.2016 durch Einrichtung von 22 weiteren Gruppen ausgeweitet. Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von 180 auf jetzt 202 Gruppen erhöht, in denen derzeit 5.322 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle Oktoberstatistik). Für das Schuljahr 2016/2017 wird somit eine Versorgungsquote von 53,1 % an Grund - und Förderschulen (Primarstufe) er- reicht. Im Rahmen des Stellenplans 2016 wurden hierfür insgesamt 5,30 Stellen für Erzi e- her*innen neu eingerichtet. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung sind die Stellen bis zur konkreten Einrichtung der Gruppen gesperrt und werden durch Beschluss des Ausschu s- ses für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government freigegeben. Neben den Stellen für das Schuljahr 2016/2017 waren aus den Stellenvermehrungen für das Schu l- jahr 2015/2016 noch 8,02 Stellen gesperrt, da im letzten Jahr die nach der ersten Abfrage zu erwartenden neuen Gruppen tatsächlich nicht zustande gekommen sind. Um die sich aus der Einrichtung der weiteren Gruppen ergebenden Personalbedarfe d ecken zu können, wurden mit der Vorlage V/0499/2016 insgesamt 9,12 entsperrt und zur B esetzung frei gegeben. 4,20 Stellen bleiben zunächst gesperrt. Im Rahmen der Haushaltsplanberat ungen 2014 wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt voraus, dass es an vorhandenen OGS -Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hierdurch wü r- den sich auch Auswirkungen auf das vorzuhaltende städtische Personal ergeben. Aktuell wird an zwei Schulstandorten mit ei nem potentiellen OGS -Träger über einen Trägerwechsel ve r- handelt. Die Verwaltung unterstützt diese Bemühungen. Nachdem zunächst befristet für das Haushaltsjahr 2015 70.000 € zweckgebunden für die Auf- stockung der Wochenstundenzahl der Gruppenleitungen an offenen Ganztagsschulen um ½ Stunde pro Gruppenleitung von 20,5 auf 21,0 Stunden zur Verfügung gestellt wurden, wurde im Rahmen der Etatberatungen 2016 beschlossen, diese Aufstockung dauerhaft vorz u- nehmen. Dem entsprechend wurden hierfür weitere 1,90 Stellen eingerichtet. Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die Zahl der gering- fügigen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren und in sozialversicherungspflich tige Beschäftigungsverhält- nisse umzuwandeln. Die erforderlichen Vollzeitäquivalente wurden im Stellenplan 2016 au s- gewiesen, mit der Umwandlung wurde zum 01.08.2016 begonnen. Um das für den OGS- Bereich erarbeitete Konzept umsetzen zu können, wurden die dafü r notwendigen Planstellen (93,81) über den Stellenplan 2016 eingerichtet. Hierdurch wurde die Intention des SPD - Antrages Nr. A -R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“ entsprechend aufgegriffen. 3 V/0114/2017 Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 wurden auf der Grundlage des Antrags „Quali- tätsoffensive in der offenen Ganztagsschule“ der Fraktion en CDU und Bündnis 90/ Die Gr ü- nen/ GAL vom 26.11.2015 52.000 € für das Jahr 2016 und 125.000 € für die Jahre 2017ff für die Freistellung von OGS-Koordinator*innen an Schulen mit fünf und mehr Gruppen in den Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, hierzu ein Umsetzung s- konzept zu erstellen. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel entspricht der Einrichtung von 2,70 Stellen für Gruppen- leitungen, so dass ab dem Schuljahr 2016/17 (01.08.2016) fünf OGS -Koordinator*innen für Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben freigestellt werden konnten. Im Ergebnis wurden die Koordinator*innen an den fünf größte n offenen Ganztagsschulen freigestellt. Grundlage für die Entscheidung war dabei die Anzahl der an den Angeboten der OGS tei l- nehmenden Kinder. Mit den Vorlagen V/0085/2016 „ Modellbausteine für schulische Inklusion - Schule an der Beckstraße“ und V/0203/20 16 „ Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017“ hat der Rat der Stadt Münster bzw. der Haupt - und Finanzausschuss u. a. beschlossen, a) die Primarstufe der Richard -von-Weizsäcker-Schule zum Ende des laufenden Jahres 2015/2016 mit Wirkung vom 31.07.2016 aufzulösen (V/0085/2016), b) einen schulischen Lernort für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprä g- ten, intensivpädagogischen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förde r- schwerpunkt emotionale und soziale E ntwicklung zum Schuljahr 2016/2017 als Förde r- schule eigener Art mit Namen „Schule an der Beckstraße“ für die Jahrgänge 1 - 6 zu er- richten (V/0085/2016), c) dass aus dem Amt 51 zwei 0,75 Stellen sozialpädagogische Fachkräfte aus der Prima r- stufe der Richard -von-Weizsäcker-Schule an den Lernort Beckstraße verlagert werden (V/0085/2016), d) das Konzept „Modellbausteine für schulische Inklusion – Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen“ zum Schuljahr 2016/2017 umzusetzen (V/0203/2016), e) insgesamt 3,5 Stellen (7 Fachkräfte mit 19,5 Std./Wo im Jahresarbeitszeitmodell) hierfür zur Verfügung zu stellen. Die Zuordnung der Stellen des flexiblen Jugendhilfeteams für Grundschulen soll sich an den Bezirken/Sozialräumen orientieren. Die Stellen für das fl e- xible Team setzen sich wie folgt zusammen: - 1,5 Stellen aus der Richard -von-Weizsäcker-Schule -Primarstufe- (siehe auch V/0085/2016 „Schule an der Beckstraße“) - 0,5 Stellen Sekundarstufe Richard-von-Weizsäcker-Schule (bislang 5. und 6. Klasse) - 1,5 Stellen Jugendhilfe an Förderschulen Lernen Die hierdurch erforderlichen organisatorischen, stellentechnischen sowie personellen Umse t- zungsmaßnahmen wurden passend zum Schuljahresbeginn 2016/2017 vorgenommen. 4 V/0114/2017 Der hohe Zuzug von Flüchtlingen hat auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2016 vor große Herausforderungen gestellt. Die damit verbundenen Aufgaben und A n- forderungen haben es erforderlich gemacht, Strukturen anzupassen und neue Arbeit sformen und -abläufe zu entwickeln. Darüber hinaus k onnten/können die Aufgaben nur mit Hilfe übe r- wiegend befristet eingerichteter, zusätzlicher Personalressourcen bewältigt werden. Hierbei handelt(e) es sich um Personalbedarfe a) im Zusammenhang mit der Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (um A), deren Personalkosten über die sog. Verwaltungskostenpauschale bzw. über Jugendhilf e- kosten erstattet werden, b) für freizeitpädagogische Angebote, die zum Teil auf politischen Beschlüssen basieren (V/0700/2014; V/0724/2015 und V/0741/2015) oder zunächs t über eine Projektstelle a b- gesichert sind, c) im Rahmen der Rechtsanspruchssicherung auf Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum Eintritt in die Schule (gesetzliche Pflichtaufgabe gem. § 24 SGB VIII), für die eine Gege n- finanzierung nicht gegeben ist. Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster wird der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien seit Ende 2015 durch die Verwaltung in jeder Sitzung info r- miert. 2. Aktuelle Stellen- und Personalsituation Die Anzahl der Stell en im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Produktbereich 06) ist in 2016 insgesamt auf nunmehr 880,53 angestiegen. Dieses entspricht einem Zuwachs von 18,05 % gegenüber 2015. Der Anteil der Stellen im Bereich der Kinder, Jugend - und Familienhilfe an den Gesamtstellen der Stadt beträgt insgesamt 19,27 %. Die Entwicklung im Zeitverlauf zeigt die nachfolgende Grafik: 5 V/0114/2017 Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbe i- ter*innen sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2016 (Stand: 18.11.2016) insgesamt 1.802 Personen im Amt für Kinder, Jugendliche und Fam i- lien. Das entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 3,33 % . Hiervon entfielen 1.069 auf den B ereich der hauptamtlich Beschäftigten sowie 733 auf den Bereich der niedrig- teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen . Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung nach Geschlecht und Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung dar: hauptamtlich Beschäftigte Niedrig-Teilzeitbeschäftigte Vollzeit Teilzeit Gesamt Vollzeit Teilzeit Gesamt Männlich 97 49 146 --- 197 197 Weiblich 372 551 923 --- 536 536 Gesamt 469 600 1.069 --- 733 733 Im Bereich der hauptamtlich Beschäftigten haben sich die bereits im Geschäftsbericht 2015 d o- kumentierten Trends auch im Jahr 2016 überwiegend weiter verfestigt: Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäftigten liegt aktuell bei 86,34 % (Vorjahr: 86,19 %). Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die teilzeitbeschäftigt sind, bewegt sich mit 56,13 % (Vorjahr: 51,65 %) auf dem höchsten Stand seit 2011. 91,83 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind Frauen (Vorjahr: 93,01 %). 47,24 % aller Beschäftigten sind älter als 46 (Vorjahr: 47,22 %). Die Gruppe der Erzieher*innen stellt mit aktu ell 48,83 % weiterhin die stärkste im Amt für Ki n- der, Jugendliche und Familien vertretene Profession dar (Vorjahr: 49,69 %). Die nachfolgenden Grafiken sollen einen ersten Einblick über die Geschlechter - und Altersvertei- lung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sowie die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vertretenen Professionen geben. Detailliertere Aussagen hierzu werden im Rahmen des im Sommer 2017 erscheinenden Kinder- und Jugendhilfereports 2016 veröffentlicht. 6 V/0114/2017 7 V/0114/2017 Wie im Kinder - und Jugendhilfereport 2015 dargestellt, spielt die Gruppe der niedrig - teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerled i- gung. Die nachfolgenden Grafiken geben einen ersten Einblick über die unterschiedlichen B e- schäftigungsumfänge (Wochenstunden), die Geschlechterverteilung sowie die Altersverteilung (Entwicklung 2011 – 2016) im diesem Bereich: 8 V/0114/2017 3. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres Die Verwaltung hat das folgende Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien auf Grund von Beschlüssen der Gremien des Rates und orientiert am internen A r- beitsprogramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr zusammeng e- stellt. Zu den unten aufgeführten Themen sollen Berichts- oder Beschlussvorlagen erarbeitet und dem Ausschuss zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorgelegt werden. Auch in diesem Jahr wird darauf hingewiesen, dass die Themen von der Verwaltung neben der täglichen Aufgabenerfüllung mit ihren umfangrei chen fachlichen Fragestellungen bearbeitet we r- den müssen. Bei den inzwischen äußerst begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen gilt, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Vorrang gegenüber der Vorlage von Beric h- ten hat. Übergreifende Aufgabenbereiche Frühe Hilfen / Prävention: Fortführung von: Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ Landes-Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ Projekte „Maßnahmenprogramm Kinderarmut“ Übergreifend: Jährliche Berichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: - Kinder- und Jugendhilfebericht des Amtes, - Aktualisierungen zum Geschäftsbericht zu Beginn des Jahres, - Kindertagesbetreuungsbericht, - vertiefende Berichte der Einrichtungen u. a. 9 V/0114/2017 Die aktuelle Flüchtlingssituation, insbesondere unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), als qualitative und quantitative Herausforderung in allen Bereichen Reform des SGB VIII (alle Bereiche) Tagesbetreuung für Kinder Rechtsanspruchssicherung für u3- und ü3-Kinder mit den Aufgaben: Schaffung der Plätze durch Einrichtungsplanungen, Flächensuche, Übergangsplanungen, Fi- nanzplanung inkl. Bundes- und Landesförderung und dem Konnexitätsgesetz Begleitung der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW Entwicklung des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen Schutz von Kindern in Einrichtungen / Elternbeschwerden in pädagogischen Fragen, Kinder- und Jugendschutz, § 8a SGB VIII / § 72 SGB VIII Begleitung der städtischen Kitas bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau flexibler Betreu- ungszeiten Fachkräftegewinnung - Auswertung des Projekts PIA (praxisintegrierte Ausbildung) in 10 städ- tischen Kitas; ggf. KiGa-Jahr 2017/2018 dauerhafte Einrichtung von Ausbildungsplätzen Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien / Eltern-Kind-Projekte in Flüchtlingsein- richtungen Entwicklung eines Konzepts zu Möglichkeiten und Grenzen für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagespflege Kinder- und Jugendarbeit, Offener Ganztag, Jugendsozialarbeit Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Kinder- und Jugendförderplan Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung / Teilprojekt Neuausrichtung Schulso- zialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 Teilnahme am Prozess der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Neuverteilung und Neueinrichtung von Förderinseln Anpassung der freizeitpädagogischen Angebote an die steigenden Flüchtlingszahlen Entwicklung von Maßnahmen für eine erhöhte Integration von Flüchtlingen in den OGS-Alltag Etablierung und Weiterentwicklung des Bundesmodellprojekts „HaLT - Hart am Limit“ in Müns- ter Familienförderung, Familien- und Erziehungshilfen Inklusive Hilfeplanung: Eingliederungshilfen in der Schnittmenge Sozialhilfe / Jugendhilfe Junge Flüchtlinge (UMA) in den Hilfen zur Erziehung: Bedarfsorientierte Gestaltung der stationären Hilfesysteme in Münster Umsetzung des Konzeptes: „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ (Netzwerk Erwach- senenpsychiatrie / Psychotherapie und KSD) Haushaltskonsolidierung 2017 für den Bereich Hilfen zur Erziehung Rahmenverträge I und II NRW, Konzeptionelle Arbeiten an neuen Rahmenverträgen Qualitätsentwicklung mit stationären Trägern der Hilfen zur Erziehung (§ 79 a SGB VIII) Abwicklung Betreuungsgeld 5. Ausblick Mit dem Kinder - und Jugendhilferep ort wird ein Berichtswesen fortgeführt, das systematisch Grundinformationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und Kennzahlen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien liefert. 10 V/0114/2017 Die aktuelle Vorlage informiert nunmehr über einige wichtige Neuerungen (update). Das Ersche i- nen des neuen Kinder - und Jugendhilfereports und seine Beratung im Ausschuss sind für Frü h- sommer 2017 geplant. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Beckstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0114/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37