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3338/2025

Mitteilung zum Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) "Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten" für 2026

Mitteilung Ausschuss 26.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.11.2025, TOP 13.15

Förderaufruf_GPV_2026

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage_Konzept zum Antrag FP GPV 2026 Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten

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Förderaufruf_GPV_2026

10314 Zeichen

1/6 
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen vom 22.09.2025 
zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des 
Förderprogrammes „Koordinierung und Vernetzung von 
gemeindepsychiatrischen Angeboten“  
1. Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes  
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden Säulen des 
öffentlichen Gesundheitswesens integraler Bestandteil einer modernen und 
zukunftsfähigen Sozialstaatlichkeit. Seine herausragende Bedeutung für den Schutz 
der Bevölkerung ist in der Corona-Pandemie besonders deutlich geworden.  
Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben 
des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver 
erfüllen zu können, haben Bund und Länder einen „Pakt für den Öffentlichen 
Gesundheitsdienst“ vereinbart. Dieser hat das Ziel, den Öffentlichen Gesundheits -
dienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken 
und zu modernisieren.  
Zu den Aufgaben gehört  nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst 
des Landes Nordrhein-Westfalen auch die Beratung und Unterstützung von Menschen 
mit psychischen Erkrankungen.  Zudem ist i m Gesetz üb er Hilfen und 
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)  den unteren 
Gesundheitsbehörden die Aufgabe zugewiesen, darauf hinzuwirken, dass 
insbesondere ambulante Dienste und Einrichtungen in Anspruch genommen werden 
können. 
 
2. Ausgangslage  
Verschiedene Bevölkerungsbefragungen zeigen auf , dass sich die psychische 
Gesundheit während der Pandemie verschlechtert hat. Auch die ambulanten und 
stationären Behandlungsfälle weisen weiterhin einen Anstieg auf.  
Menschen mit psychischen Erkrankungen ha ben ein Anrecht auf bedarfsgerechte 
medizinische Versorgung sowie Integration und Partizipation in der Gesellschaft . Um 
ein möglichst eigenständiges und in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu 
können, hat ein Teil der psychisch erkrankten Menschen einen komplexen Hilfebedarf

2/6 
und ist auf rechtskreisübergreifende Leistungen und Hilfen verschiedener Leistungs- 
und Einrichtungsträger angewiesen.  Jedoch bedürfen die gegliederte 
Leistungszuständigkeit und die Angebotsvielfalt in der psychiatrischen Versorgung ein 
hohes Maß an verbindlicher Koordination und Abstimmung auf kommunaler Ebene. 
Dies gilt insbesondere für die Sicherstellung der Hilfen für schwer psychisch kranke 
Menschen mit komplexen Hilfebedarfen. Die Hilfen für psychisch erkrankte Menschen 
sollen wohnortnah, einrichtungsübergreifend sowie miteinander  abgestimmt erbracht 
werden. 
 
3. Zielsetzung 
Mit diesem Förderprogramm will das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
diesem Umstand Rechnung tragen und die Kommunen bei  der Koordinierung und 
Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten unterstützen . In vielen Fällen 
wird die Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten im Rahmen  einer 
ursprünglich anderen Tätigkeit bei der Kommune  ausgeübt und kann daher nicht 
vollumfänglich durchgeführt werden.  Ziel ist es, die Hilfeleistungen für psychisch 
kranke Menschen vor Ort zu verbessern. Durch die enge Zusammenarbeit der 
unterschiedlichen Leistungserbringer und die verbindlichen Absprachen sollen die 
vorhandenen Versorgun gsangebote optimal genutzt werden. Hierfür sollen 
Gemeindepsychiatrische Verbünde gegründet werden.  
Durch eine gemeinsame kontinuierliche Bestandsaufnahme der Versorgungssituation 
sind Gemeindepsychiatrische Verbünde für die Weiterentwicklung der kommunalen 
psychosozialen und psychiatrischen Versorgungs - und Hilfestruktur von großer 
Bedeutung. Frühzeitig  können Bedarfe oder Mangel bestimmter 
Versorgungsangebote vor Ort identifiziert werden. Entsprechend kann eine 
Verbesserung der Versorgungsqualität im Sinne der Menschen mit psychischen 
Erkrankungen herbeigeführt werden. 
 
4. Gegenstand der Förderung 
Vorgesehen ist  daher eine Finanzierung einer Personalstelle in den 
Gesundheitsämtern für den Bereich Koordinierung und Vernetzung von 
gemeindepsychiatrischen Angeboten. Die Koordinierungskraft soll  ihre Aufgabe  in 
enger Abstimmung mit der Psychiatrie - und Suchtkoordination wahrnehmen, soweit 
diese vorhanden ist. 
Ziel des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist die Vernetzung der Hilfeangebote 
aller an der Versorgung psychisch kranker Menschen beteiligten Personen, Behörden, 
Institutionen und Verbände in der j eweiligen Region.  Hierfür soll eine schriftliche 
Kooperationsvereinbarung auf kommunaler Ebene abgeschlossen werden.

3/6 
Die Personalstelle kann sowohl für den Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen 
Verbundes als auch für den Ausbau und die inhaltliche Weitere ntwicklung eines 
Gemeindepsychiatrischen Verbundes eingesetzt werden.  
 
Die geförderte Personalstelle hat insbesondere folgende Aufgaben:  
▪ die Koordination des Aufbaus und der Weiterentwicklung eines Gemeinde -
psychiatrischen Verbundes, 
▪ die Gewinnung von neuen Verbundpartnern und Leistungserbringern, 
▪ die Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung, 
▪ die Übernahme der Steuerungsfunktion bei der formalen und inhaltlich -
fachlichen Umsetzung einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung, 
▪ die Vor - und Nachbereitung von Sitzungen des Gemeindepsychiatrischen 
Verbundes, 
▪ die Vertretung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes in anderen Gremien, 
▪ die Durchführung von Maßnahmen zur Bekanntmachung des Gemeinde -
psychiatrischen Verbundes in der Öffentlichkeit.  
 
Zusätzlich kann die Personalstelle entsprechend der jeweiligen Struktur und 
lokalen Gegebenheit auch für folgende Aufgaben eingesetzt werden:  
▪ die Etablierung einer kommunalen Psychiatrieberichterstattung, 
▪ die Durchführung und Weiterentwicklung insbesonder e von sektoren - und 
rechtskreisübergreifenden Beratungskonferenzen für komplexe Fallkonstella -
tionen, 
▪ die Zusammenführung von individueller fachlicher Bedarfsermittlung und 
Leistungsplanung mit der Steuerung der regionalen Ressourcen, 
▪ die Beteiligung am kom munalen Steuer ungs- und Lenkungskreis  bzw. 
äquivalenten Gremien.  
 
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 
Die Vergabe der Finanzmittel an die kreisfreien Städte und Kreise erfolgt auf 
Antragstellung (Anlage 1). Bei den Mitteln für dieses Förderprogramm handelt es sich 
um die vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel aus dem Pakt für den 
Öffentlichen Gesundheitsdienst.  
Für die Gewährung der Finanzhilfen für das Förderprogramm erfolgt eine Anwendung 
des § 4 der „Rahmenvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen für den 
Personalaufwuchs im ÖGD im Zeitraum 01. Februar 2020 bis 31. Dezember 2022“ 
(zuletzt geändert am 01.09.2023) als Rechtsgrundlage. Ein Anspruch auf Gewährung 
der Mittel besteht nicht.

4/6 
Die Finanzierung kann in Höhe von bis zu 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) mit einer 
jährlichen Pauschale in Höhe von maximal 115.000 Euro pro Kreis und kreisfreier Stadt 
erfolgen. Der Durchführungszeitraum ist befristet auf den Zeitraum vom 01.01.2026 
bis zum 31.12.202 6. Sollte die Besetzung unterjährig erfolgen, ist die Pauschale 
entsprechend dem tatsächlichen Durchführungszeitraum anteilig anzupassen. Bei 
geringeren Stellenanteilen ist die Pauschale entsprechend zu kürzen. 
Das eingesetzte Personal sollte über einen Master -Abschluss vorzugsweise in den 
Bereichen Gesundheitswissenschaften, Public Health, Psychologie, Soziale Arbeit, 
Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen.  
Bei entsprechender Eignung ist die Stellenbesetzung auch mit einem Bachelor -
Abschluss möglich.  
Bei Inanspruchnahme d ieser zur  Verfügung gestellten, personalmaßnahmen-
spezifischen Paktmittel ist eine entsprechende Ergänzung im Rahmen des 
Personalaufwuchskonzeptes vorzunehmen.  
 
6. Antragsberechtigte 
Antragsberechtigt sind die kreisfreien Stä dte und Kreise als untere 
Gesundheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Die antragstellenden kreisfreien Städte 
und Kreise erklären sich mit der Antragstellung ausdrücklich mit dem Inhalt und den 
Vorgaben der zwischen dem Land NRW und den Kommunalen Spitzenv erbänden 
abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, zuletzt angepasst durch Änderung vom 
01.09.2023 einverstanden und sind bereit, diese zu beachten und einzuhalten. 
 
7. Antrags- und Bewilligungsverfahren  
7.1 Antragsverfahren  
Die Abwicklung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Diese ist die örtlich zuständige 
Bezirksregierung. Sie ermittelt die Höhe der Finanzhilfen und erteilt den 
Bewilligungsbescheid, in dem die Auszahlungsmodalitäten und die Vorgaben zum 
Verwendungsnachweis geregelt sind.

5/6 
Anträge nach dem anliegenden Muster  sind bei den zuständigen Bezirksregierungen 
- Dezernate 24 - einzureichen: 
Bezirksregierung Arnsberg dezernat24@bra.nrw.de 
Bezirksregierung Detmold  post24@brdt.nrw.de 
Bezirksregierung Düsseldorf dezernat24@brd.nrw.de 
Bezirksregierung Köln  24-Zuwendungen@bezreg-koeln.nrw.de 
Bezirksregierung Münster   dez24@brms.nrw.de 
Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag ist ein maximal dreiseitiges Konzept 
vorzulegen, das die unter Nummer 4 beschriebenen Aufgaben und Inhalte 
berücksichtigt.   
 
7.2 Antragsfrist 
Eine Antragstellung für das Jahr 202 6 hat bis zum 30. November  2025 bei der 
zuständigen Bezirksregierung zu erfolgen.  
 
7.3 Auszahlungsverfahren  
Die Auszahlung der Mittel erfolgt  einmalig für den Durchführungszeitraum (1. Januar 
2026 bis 31. Dezember 2026).  
 
7.4 Prüfung des Zwischen- und Verwendungsnachweises  
Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des 
Durchführungszeitraums bei der Bezirksregierung vorzulegen. 
Mit dem Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, in welchem Umfang die  
Finanzhilfen tatsächlich verwendet worden sind. Neben dem Verwendungsnachweis 
ist zum Abschluss ein Sachbericht vorzulegen. Darüber hinaus ist ein jährlicher 
Sachbericht (ohne Verwendungsnachweis) bis zum 28.02. des Folgejahres 
vorzulegen. 
 
Näheres zum Verwendungsnachweisverfahren und zur Zweckbindung regelt der 
Bewilligungsbescheid.

6/6 
8. Informationen  
Fragen bezüglich des Antragsverfahrens können per E -Mail im Vorfeld an die 
zuständige Bezirksregierung gerichtet werden.  
 
Fachliche Fragen können per E-Mail an das Referat V B 3 gerichtet werden.  
Referat-VB3@mags.nrw.de.

Mitteilung Ausschuss

3537 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 26.11.2025 
 3338/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 
 
Mitteilung zum Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) "Koordinierung und Vernetzung von 
gemeindepsychiatrischen Angeboten" für 2026 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner letzten Sitzung am 20.11.2025 die Vorlage 
3096/2025 und damit die Antragstellung von Fördermitteln beim Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) im Rahmen des 
Förderprogramms „Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen An-
geboten“ genehmigt.  
Er beauftragt die Verwaltung mit der rechtskräftigen Antragstellung bis zum 
30.11.2025 und der Umsetzung des Projektes nach Erhalt der Förderzusage. Darüber 
hinaus beauftragt er die Verwaltung, den hierfür zusätzlich erforderlichen Stellenbe-
darf von 1,00 VZÄ im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. Die 
Refinanzierung der zusätzlichen Stelle erfolgt vollständig aus den Fördermitteln des 
MAGS. 
 
Begründung: 
 
Durch den Aufbau eines gemeindepsychiatrischen Verbunds Köln (GPV Köln) und der 
damit einhergehenden verbindlichen Kooperation der beteiligten Leistungserbringen-
den vor Ort sollen die vorhandenen Versorgungsleistungen vor Ort vernetzt und optimal 
genutzt werden. Ziel ist es, insbesondere unter diesen Rahmenbedingungen einer Mil-
lionenstadt, die Menschen bedarfsgerecht und wohnortnah zu versorgen. Auf Basis ei-
ner fortlaufenden Bestandsaufnahme der Bedarfs - und der Versorgungssituation soll 
die kommunale psychosoziale und psychiatrische Versorgungsstruktur abgestimmt, an-
gepasst und die Versorgung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und 
Erkrankungen verbessert werden. Dies entspricht den strategischen Zielen des Master-
plans des Dezernats für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln: „Hochwer-
tige grundlegende medizinische (Grund-)Versorgung ist für alle Menschen erreichbar 
(G1)“ und „Die psychische Gesundheit und das Wohlergehen wird gefördert“ (G3). 
 
Mit Schreiben vom 22.09.2025 hat das MAGS zur erneuten Antragstellung im Rah-
men des Förderprogramms „Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatri-
schen Angeboten“ für das Jahr 2026 aufgerufen. Dieser Aufruf schließt sich an das 
Förderprogramm „Verankerung Gemeindepsychiatrischer Verbünde (GPV) in Nord-
rhein-Westfalen“ aus dem Jahr 2024 sowie dem Förderprogramm für das Jahr 2025

2 
 
an, um den GPV Köln weiter auszubauen und zu entwickeln. Die 2024 eingerichtete 
Stelle ist aufgrund ihrer Befristung und dem Projektende zum 15.12.2024 weggefallen. 
Für das Jahr 2025 konnte die neu eingerichtete Stelle zum 01.06.2025 besetzt werden 
und würde bei fehlender Anschlussförderung erneut zum 31.12.2025 entfallen. Das 
MAGS ermöglicht in der sehr kurzen Frist die Kontinuität des Gemeindepsychiatri-
schen Verbundes, der in Köln seit 2024 errichtet wird. 
 
Im Jahr 2026 wird der Schwerpunkt auf die partizipative Weiterentwicklung und Ver-
netzung des GPV Köln sowie das Qualitätsmanagement und die Evaluation der unter-
schiedlichen Konferenztypen gelegt. Für diese Aufgaben wird eine wissenschaftliche 
Mitarbeit mit Masterabschluss, Stellenanteil von 1 VZÄ, Eingruppierung EG 13 TVÖD, 
benötigt.  
 
Das Land NRW beabsichtigt, diese Landesförderung für die Weiterentwicklung eines 
GPV auch nach 2026 zu verstetigen. 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
Anlagen

Anlage_Konzept zum Antrag FP GPV 2026 Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten

10210 Zeichen

Konzept für das Förderprogramm 2026 „Koordinierung und 
Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten“ des 
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stefanie Ersfeld, 53/0 Psychiatriekoordination 
Köln, den 08.10.2025

„Konzept im Rahmen des MAGS Förderprogrammes GPV 2026“ 
2 
 
1. Ausgangslage 
In Deutschland sind jedes Jahr 27,8  % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen 
Erkrankung betroffen. Das entspricht rund 17,8 Millionen Personen, von denen pro Jahr nur 
18,9  % Kontakt zu Behandler*innen aufnehmen. 
Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen zählen in Deutschland Angststörungen 
(15,3  %), gefolgt von affektiven Störungen (9,8  %, davon allein die unipolare Depression: 
8,2  %) und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum (DGPPN, 2025). 
Betroffene Personen benötigen in der Regel eine umfassende Bedarfsplanung, ein 
abgestimmtes Angebot der Behandlung sowie kontinuierliche sozialpsychiatrische 
Versorgung. Diese Versorgung kann durch die Koordination unterschiedlicher Leistungen 
beispielsweise in den Bereichen Beratung, Wohnen, Beschäftigung und soziale Kontakte 
sichergestellt werden. Auf der Grundlage des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen 
bei psychischen Krankheiten (PsychKG), des Gesetztes über den Öffentlichen 
Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (GÖGD NRW) und der Kölner Leitlinien 
sozialpsychiatrischer Versorgung wirkt das Gesundheitsamt der Stadt Köln als untere 
Gesundheitsbehörde auf bedarfsgerechte Angebote und den Vorrang von ambulanten vor 
stationären Hilfen hin. Köln als Gesundheitsstandort verfügt über ein differenziertes 
ambulantes, stationäres und komplementäres Anbot für Menschen mit psychischen 
Erkrankungen.  
 
2. Aktuelle Situation: Weiterentwicklung GPV Köln u nd Zielsetzungen 
 
Durch den Aufbau eines gemeindepsychiatrischen Verbunds Köln (GPV Köln) und der damit 
hergehenden verbindlichen Kooperation der beteiligten Leistungserbringenden vor Ort sollen 
die vorhandenen Versorgungsleistungen vor Ort vernetzt und optimal genutzt werden. Ziel ist 
es, insbesondere unter diesen Rahmenbedingungen einer Millionenstadt, die Menschen 
bedarfsgerecht und wohnortnah zu versorgen. Auf Basis einer fortlaufenden 
Bestandsaufnahme der Bedarfs- und der Versorgungssituation soll die kommunale psycho-
soziale und psychiatrische Versorgungsstruktur abgestimmt, angepasst und die Versorgung 
für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. 
Dies entspricht den strategischen Ziele n des Masterplans des Dezernats für Soziales, 
Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln „Hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) 
Versorgung ist für alle Menschen erreichbar (G1)“ und „Die psychische Gesundheit und das 
Wohlergehen wird gefördert“ (G3). 
 
Daher wurde ab 2023 im Rahmen der ersten und zweiten Phase des o.g. Förderprogramms 
und dadurch finanziertem Personal mit dem Aufbau eines GPVs Köln begonnen. Dabei 
wurden zunächst regionale Versorgungssektoren entsprechend der Stadtbezirke Kölns 
festgelegt. Von den neun Stadtbezirken wurden zwei zu einem GPV-Sektor 
zusammengelegt. So entstanden acht Sektoren, mit mehr als 100.000 Einwohner*innen pro 
Sektor und ist mit der Bevölkerungsanzahl einer Großstadt vergleichbar.  
 
In Köln gibt es pro Stadtbezirk ein Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) als ambulante Säule 
vor- und nachsorgender Leistungen. Diese Einrichtungen befinden sich sowohl in freier als 
auch städtischer Trägerschaft. Die SPZ sind mittlerweile Dreh- und Angelpunkt des 
jeweiligen GPV-Versorgungssektors, in dem dort GPV-Konferenzen für den jeweiligen Sektor 
durchgeführt werden. Anhand dieser Konferenzen vor Ort wird eine enge und verbindliche 
Kooperation der relevanten Akteure, insbesondere der Leistungserbringenden, aufgebaut. 
Und somit ein Rahmen für eine verbesserte Koordination und Abstimmung wohnortnaher 
Leistungen für Einwohner*innen im Stadtbezirk geschaffen. Für sektorübergreifende Themen 
wurde darüber hinaus ein stadtweites Gremium eingerichtet. Entsprechend wurde eine 
Gremienstruktur mit zwei Ebenen eingerichtet:

„Konzept im Rahmen des MAGS Förderprogrammes GPV 2026“ 
3 
 
 
• In den acht GPV-Sektoren jeweils:  
 o GPV-Sektorkonferenz : Steuerung der bezirksbezogenen Zusammenarbeit und 
 Vernetzung innerhalb des Sektors; 2 - 4 Konferenze n pro Jahr geplant  
 o Bedarfskonferenz (ehemals „Fallkonferenzen“): Bestandsaufnahme des  Bedarfs, 
Abstimmung und Koordinierung Leistungsangebot für einzelne Personen mit komplexem 
Bedarf; 20 Konferenzen pro Jahr geplant  
 
• Auf Stadtgebietsebene der Stadt Köln:  
 o AG GPV Köln : Kontinuierliche Bestandsaufnahme der Versorgungssituation, 
Koordination und Steuerung der Ressourcen im Bereich der sozialpsychiatrischen 
Versorgung auf Stadtgebietsebene.  
 
 
(Abbildung 1: GPV-Gremienstruktur) 
 
Bisher wurde die Basisstruktur für den GPV Köln aufgebaut: 
• Der GPV wurde im partizipativen Prozess mit allen relevanten Akteur*innen der 
sozialpsychiatrischen Versorgungslandschaft entwickelt und 2024 gegründet. 
Expert*innen in eigener Angelegenheit wurden ebenfalls in den Prozess einbezogen. Zu 
den 18 Gründungsmitglieder, die anhand einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung 
dem GPV beigetreten sind, gehören die psychiatrischen Kliniken, der Sozialpsychiatrische 
Dienst der Stadt Köln, die SPZ sowie weitere Leistungserbringende, z.B. im Bereich 
Assistenzleistungen Wohnen gemäß SGB IX. 
• In allen acht GPV-Sektoren wurden bereits GPV-Sekt orkonferenzen etabliert. GPV-
Bedarfskonferenzen (ehemals „Fallkonferenzen) sind im Januar 2025 angelaufen. Ziel der 
GPV-Bedarfskonferenz ist eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Versorgung 
der Menschen mit psychischer Krise, Erkrankung bzw. Beeinträchtigung. Dabei ist 
insbesondere die Versorgung chronisch schwer erkrankter Menschen eingeschlossen. 
Anliegen ist es, die Klient*innen zur Selbsthilfe und zu einer möglichst eigenständigen und 
selbstbestimmten Lebensführung in einem überschaubaren, vertrauten und 
unterstützenden Lebensumfeld zu motivieren und zu befähigen. Dabei soll ihnen eine 
wirksame Teilhabe in der Stadtgesellschaft ermöglicht werden. In der GPV-
Bedarfskonferenz wird eine passende Leistung für den individuellen Bedarf einzelner

„Konzept im Rahmen des MAGS Förderprogrammes GPV 2026“ 
4 
 
Klient*innen mit den verschiedenen Akteur*innen der sozialpsychiatrischen Versorgung 
des jeweiligen Sektors erörtert. Bei festgestellten Versorgungslücken wird eine 
individuelle Lösung erarbeitet bzw. eine gemeinsame Empfehlung abgegeben. 
 
 Die Arbeitsgruppe (AG) GPV Köln mit Vertreter*inne n der einzelnen Sektoren, der 
Leistungserbringenden, der Kliniken und des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie 
Leistungsträgern und Nutzer*innen als Selbstvertretung tagt regelmäßig. Die gemeinsame 
Versorgungsverantwortung der Leistungserbringenden für Kölner Bürger*innen mit 
psychischen Krisen, Erkrankungen und Beeinträchtigungen wird durch die AG GPV Köln 
konkretisiert. Auf Basis einer fortlaufenden Bestandsaufnahme der Bedarfs- und der 
Versorgungssituation soll durch die Arbeit der AG GPV Köln die kommunale 
psychosoziale und psychiatrische Versorgungsstruktur abgestimmt, angepasst und die 
Versorgung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen 
verbessert werden.    
 
 
3. Aufgaben  
Es wird angestrebt, den Aufbau des GPVs fortzuführen, weiterzuentwickeln und zu 
verstetigen. Dafür sind folgende Aufgaben zu erfüllen:  
• die Gewinnung von neuen Verbundpartnern und Leistu ngserbringenden  
• die Vor- und Nachbereitung, aktive Mitwirkung und Teilnahme bei Sitzungen des GPVs  
• die Vertretung des GPVs an kommunalen Steuerungs- und Lenkungskreisen bzw. 
äquivalenten Gremien  
• Durchführung von Maßnahmen zur Bekanntmachung des GPVs in der Öffentlichkeit  
• Koordinierung partizipativer Abstimmungsprozesse b ei der Weiterentwicklung des GPVs  
• Laufende Optimierung der Ergebnisse durch Auswertu ng auf der Basis praktischer 
Erfahrungen durch Rückmeldung aus den Sektoren und auf Stadtgebietsebene  
• Einbeziehen von Suchthilfeträgern, insbesondere be i der Koordination von Leistungen für 
Menschen, die sowohl psychische Erkrankungen als auch Suchterkrankungen aufweisen  
• Weiterentwicklung von „Bedarfskonferenzen“ Bereich Erwachsenenpsychiatrie sowohl in 
den Sektoren als auch sektoren- und rechtskreisübergreifend sowie ggf. perspektivisch: 
Entwicklung von Bedarfskonferenzen für weitere Zielgruppen (z.B. Suchthilfe) 
• Zusammenführung von individueller fachlicher Bedar fsermittlung und Leistungsplanung 
mit der Steuerung der regionalen Ressourcen  
• die Zusammenführung von fachlicher Bedarfs- und Le istungsermittlung mit der Steuerung 
der regionalen Ressourcen in der Suchthilfeplanung  
• Vernetzung der Gremien untereinander sowie der soz ial(psychiatrischen) Versorgung mit 
der Suchthilfeversorgung 
• Fortführung des Gremiums „AG GPV Köln“ und Anbindung an die Kommunale 
Gesundheitskonferenz Köln sowie Verknüpfung mit der bestehenden Gremienlandschaft 
in Köln  
• Evaluation und Berichterstattung

„Konzept im Rahmen des MAGS Förderprogrammes GPV 2026“ 
5 
 
 
(Abbildung 2: GPV Köln Aufgaben und Ziele) 
 
Schwerpunkt in 2026  
 
Im Jahr 2026 wird der Schwerpunkt auf die partizipative Weiterentwicklung, das 
Qualitätsmanagement und die Evaluation der „Bedarfskonferenzen“ (ehemals 
„Fallkonferenzen“) auf Sektorebene, auf das aktive Mitwirken bei angrenzenden und 
übergreifenden themenbezogenen Gremien und Veranstaltungen zur Vernetzung und 
Abstimmung sowie auf den Aufbau einer Evaluation zur Steuerung der regionalen 
Ressourcen gelegt. 
 
Benötigte Ressourcen 
 
Für diese Aufgaben wird eine wissenschaftliche Mitarbeit mit Masterabschluss, Stellenanteil 
von 1 VZÄ, Eingruppierung EG 13 TVÖD, benötigt (bei entsprechender Eignung ist die 
Stellenbesetzung auch mit einem Bachelor-Abschluss (Eingruppierung EG 11/SuE S17 
TVÖD möglich), die in der Stabstelle „Gesundheitsplanung und -förderung“ des 
Gesundheitsamts der Stadt Köln eingesetzt ist und dort in enger Kooperation mit der 
Psychiatrie- und Suchthilfekoordination arbeitet.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3338/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.11.2025
Erstellt
24.11.2025 11:12