3338/2025
Mitteilung zum Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) "Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten" für 2026
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Förderaufruf_GPV_2026
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1/6 Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen vom 22.09.2025 zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des Förderprogrammes „Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten“ 1. Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden Säulen des öffentlichen Gesundheitswesens integraler Bestandteil einer modernen und zukunftsfähigen Sozialstaatlichkeit. Seine herausragende Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung ist in der Corona-Pandemie besonders deutlich geworden. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund und Länder einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vereinbart. Dieser hat das Ziel, den Öffentlichen Gesundheits - dienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Zu den Aufgaben gehört nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen auch die Beratung und Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Zudem ist i m Gesetz üb er Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) den unteren Gesundheitsbehörden die Aufgabe zugewiesen, darauf hinzuwirken, dass insbesondere ambulante Dienste und Einrichtungen in Anspruch genommen werden können. 2. Ausgangslage Verschiedene Bevölkerungsbefragungen zeigen auf , dass sich die psychische Gesundheit während der Pandemie verschlechtert hat. Auch die ambulanten und stationären Behandlungsfälle weisen weiterhin einen Anstieg auf. Menschen mit psychischen Erkrankungen ha ben ein Anrecht auf bedarfsgerechte medizinische Versorgung sowie Integration und Partizipation in der Gesellschaft . Um ein möglichst eigenständiges und in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können, hat ein Teil der psychisch erkrankten Menschen einen komplexen Hilfebedarf 2/6 und ist auf rechtskreisübergreifende Leistungen und Hilfen verschiedener Leistungs- und Einrichtungsträger angewiesen. Jedoch bedürfen die gegliederte Leistungszuständigkeit und die Angebotsvielfalt in der psychiatrischen Versorgung ein hohes Maß an verbindlicher Koordination und Abstimmung auf kommunaler Ebene. Dies gilt insbesondere für die Sicherstellung der Hilfen für schwer psychisch kranke Menschen mit komplexen Hilfebedarfen. Die Hilfen für psychisch erkrankte Menschen sollen wohnortnah, einrichtungsübergreifend sowie miteinander abgestimmt erbracht werden. 3. Zielsetzung Mit diesem Förderprogramm will das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales diesem Umstand Rechnung tragen und die Kommunen bei der Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten unterstützen . In vielen Fällen wird die Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten im Rahmen einer ursprünglich anderen Tätigkeit bei der Kommune ausgeübt und kann daher nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Ziel ist es, die Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen vor Ort zu verbessern. Durch die enge Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungserbringer und die verbindlichen Absprachen sollen die vorhandenen Versorgun gsangebote optimal genutzt werden. Hierfür sollen Gemeindepsychiatrische Verbünde gegründet werden. Durch eine gemeinsame kontinuierliche Bestandsaufnahme der Versorgungssituation sind Gemeindepsychiatrische Verbünde für die Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen und psychiatrischen Versorgungs - und Hilfestruktur von großer Bedeutung. Frühzeitig können Bedarfe oder Mangel bestimmter Versorgungsangebote vor Ort identifiziert werden. Entsprechend kann eine Verbesserung der Versorgungsqualität im Sinne der Menschen mit psychischen Erkrankungen herbeigeführt werden. 4. Gegenstand der Förderung Vorgesehen ist daher eine Finanzierung einer Personalstelle in den Gesundheitsämtern für den Bereich Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten. Die Koordinierungskraft soll ihre Aufgabe in enger Abstimmung mit der Psychiatrie - und Suchtkoordination wahrnehmen, soweit diese vorhanden ist. Ziel des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist die Vernetzung der Hilfeangebote aller an der Versorgung psychisch kranker Menschen beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände in der j eweiligen Region. Hierfür soll eine schriftliche Kooperationsvereinbarung auf kommunaler Ebene abgeschlossen werden. 3/6 Die Personalstelle kann sowohl für den Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes als auch für den Ausbau und die inhaltliche Weitere ntwicklung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes eingesetzt werden. Die geförderte Personalstelle hat insbesondere folgende Aufgaben: ▪ die Koordination des Aufbaus und der Weiterentwicklung eines Gemeinde - psychiatrischen Verbundes, ▪ die Gewinnung von neuen Verbundpartnern und Leistungserbringern, ▪ die Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung, ▪ die Übernahme der Steuerungsfunktion bei der formalen und inhaltlich - fachlichen Umsetzung einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung, ▪ die Vor - und Nachbereitung von Sitzungen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes, ▪ die Vertretung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes in anderen Gremien, ▪ die Durchführung von Maßnahmen zur Bekanntmachung des Gemeinde - psychiatrischen Verbundes in der Öffentlichkeit. Zusätzlich kann die Personalstelle entsprechend der jeweiligen Struktur und lokalen Gegebenheit auch für folgende Aufgaben eingesetzt werden: ▪ die Etablierung einer kommunalen Psychiatrieberichterstattung, ▪ die Durchführung und Weiterentwicklung insbesonder e von sektoren - und rechtskreisübergreifenden Beratungskonferenzen für komplexe Fallkonstella - tionen, ▪ die Zusammenführung von individueller fachlicher Bedarfsermittlung und Leistungsplanung mit der Steuerung der regionalen Ressourcen, ▪ die Beteiligung am kom munalen Steuer ungs- und Lenkungskreis bzw. äquivalenten Gremien. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Vergabe der Finanzmittel an die kreisfreien Städte und Kreise erfolgt auf Antragstellung (Anlage 1). Bei den Mitteln für dieses Förderprogramm handelt es sich um die vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Für die Gewährung der Finanzhilfen für das Förderprogramm erfolgt eine Anwendung des § 4 der „Rahmenvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen für den Personalaufwuchs im ÖGD im Zeitraum 01. Februar 2020 bis 31. Dezember 2022“ (zuletzt geändert am 01.09.2023) als Rechtsgrundlage. Ein Anspruch auf Gewährung der Mittel besteht nicht. 4/6 Die Finanzierung kann in Höhe von bis zu 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von maximal 115.000 Euro pro Kreis und kreisfreier Stadt erfolgen. Der Durchführungszeitraum ist befristet auf den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.202 6. Sollte die Besetzung unterjährig erfolgen, ist die Pauschale entsprechend dem tatsächlichen Durchführungszeitraum anteilig anzupassen. Bei geringeren Stellenanteilen ist die Pauschale entsprechend zu kürzen. Das eingesetzte Personal sollte über einen Master -Abschluss vorzugsweise in den Bereichen Gesundheitswissenschaften, Public Health, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen. Bei entsprechender Eignung ist die Stellenbesetzung auch mit einem Bachelor - Abschluss möglich. Bei Inanspruchnahme d ieser zur Verfügung gestellten, personalmaßnahmen- spezifischen Paktmittel ist eine entsprechende Ergänzung im Rahmen des Personalaufwuchskonzeptes vorzunehmen. 6. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind die kreisfreien Stä dte und Kreise als untere Gesundheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Die antragstellenden kreisfreien Städte und Kreise erklären sich mit der Antragstellung ausdrücklich mit dem Inhalt und den Vorgaben der zwischen dem Land NRW und den Kommunalen Spitzenv erbänden abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, zuletzt angepasst durch Änderung vom 01.09.2023 einverstanden und sind bereit, diese zu beachten und einzuhalten. 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren 7.1 Antragsverfahren Die Abwicklung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Diese ist die örtlich zuständige Bezirksregierung. Sie ermittelt die Höhe der Finanzhilfen und erteilt den Bewilligungsbescheid, in dem die Auszahlungsmodalitäten und die Vorgaben zum Verwendungsnachweis geregelt sind. 5/6 Anträge nach dem anliegenden Muster sind bei den zuständigen Bezirksregierungen - Dezernate 24 - einzureichen: Bezirksregierung Arnsberg dezernat24@bra.nrw.de Bezirksregierung Detmold post24@brdt.nrw.de Bezirksregierung Düsseldorf dezernat24@brd.nrw.de Bezirksregierung Köln 24-Zuwendungen@bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Münster dez24@brms.nrw.de Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag ist ein maximal dreiseitiges Konzept vorzulegen, das die unter Nummer 4 beschriebenen Aufgaben und Inhalte berücksichtigt. 7.2 Antragsfrist Eine Antragstellung für das Jahr 202 6 hat bis zum 30. November 2025 bei der zuständigen Bezirksregierung zu erfolgen. 7.3 Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Mittel erfolgt einmalig für den Durchführungszeitraum (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026). 7.4 Prüfung des Zwischen- und Verwendungsnachweises Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des Durchführungszeitraums bei der Bezirksregierung vorzulegen. Mit dem Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, in welchem Umfang die Finanzhilfen tatsächlich verwendet worden sind. Neben dem Verwendungsnachweis ist zum Abschluss ein Sachbericht vorzulegen. Darüber hinaus ist ein jährlicher Sachbericht (ohne Verwendungsnachweis) bis zum 28.02. des Folgejahres vorzulegen. Näheres zum Verwendungsnachweisverfahren und zur Zweckbindung regelt der Bewilligungsbescheid. 6/6 8. Informationen Fragen bezüglich des Antragsverfahrens können per E -Mail im Vorfeld an die zuständige Bezirksregierung gerichtet werden. Fachliche Fragen können per E-Mail an das Referat V B 3 gerichtet werden. Referat-VB3@mags.nrw.de.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 26.11.2025 3338/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Mitteilung zum Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) "Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten" für 2026 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner letzten Sitzung am 20.11.2025 die Vorlage 3096/2025 und damit die Antragstellung von Fördermitteln beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) im Rahmen des Förderprogramms „Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen An- geboten“ genehmigt. Er beauftragt die Verwaltung mit der rechtskräftigen Antragstellung bis zum 30.11.2025 und der Umsetzung des Projektes nach Erhalt der Förderzusage. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, den hierfür zusätzlich erforderlichen Stellenbe- darf von 1,00 VZÄ im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. Die Refinanzierung der zusätzlichen Stelle erfolgt vollständig aus den Fördermitteln des MAGS. Begründung: Durch den Aufbau eines gemeindepsychiatrischen Verbunds Köln (GPV Köln) und der damit einhergehenden verbindlichen Kooperation der beteiligten Leistungserbringen- den vor Ort sollen die vorhandenen Versorgungsleistungen vor Ort vernetzt und optimal genutzt werden. Ziel ist es, insbesondere unter diesen Rahmenbedingungen einer Mil- lionenstadt, die Menschen bedarfsgerecht und wohnortnah zu versorgen. Auf Basis ei- ner fortlaufenden Bestandsaufnahme der Bedarfs - und der Versorgungssituation soll die kommunale psychosoziale und psychiatrische Versorgungsstruktur abgestimmt, an- gepasst und die Versorgung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. Dies entspricht den strategischen Zielen des Master- plans des Dezernats für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln: „Hochwer- tige grundlegende medizinische (Grund-)Versorgung ist für alle Menschen erreichbar (G1)“ und „Die psychische Gesundheit und das Wohlergehen wird gefördert“ (G3). Mit Schreiben vom 22.09.2025 hat das MAGS zur erneuten Antragstellung im Rah- men des Förderprogramms „Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatri- schen Angeboten“ für das Jahr 2026 aufgerufen. Dieser Aufruf schließt sich an das Förderprogramm „Verankerung Gemeindepsychiatrischer Verbünde (GPV) in Nord- rhein-Westfalen“ aus dem Jahr 2024 sowie dem Förderprogramm für das Jahr 2025 2 an, um den GPV Köln weiter auszubauen und zu entwickeln. Die 2024 eingerichtete Stelle ist aufgrund ihrer Befristung und dem Projektende zum 15.12.2024 weggefallen. Für das Jahr 2025 konnte die neu eingerichtete Stelle zum 01.06.2025 besetzt werden und würde bei fehlender Anschlussförderung erneut zum 31.12.2025 entfallen. Das MAGS ermöglicht in der sehr kurzen Frist die Kontinuität des Gemeindepsychiatri- schen Verbundes, der in Köln seit 2024 errichtet wird. Im Jahr 2026 wird der Schwerpunkt auf die partizipative Weiterentwicklung und Ver- netzung des GPV Köln sowie das Qualitätsmanagement und die Evaluation der unter- schiedlichen Konferenztypen gelegt. Für diese Aufgaben wird eine wissenschaftliche Mitarbeit mit Masterabschluss, Stellenanteil von 1 VZÄ, Eingruppierung EG 13 TVÖD, benötigt. Das Land NRW beabsichtigt, diese Landesförderung für die Weiterentwicklung eines GPV auch nach 2026 zu verstetigen. Gez. Dr. Rau Anlagen
Anlage_Konzept zum Antrag FP GPV 2026 Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten
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Konzept für das Förderprogramm 2026 „Koordinierung und Vernetzung von gemeindepsychiatrischen Angeboten“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Stefanie Ersfeld, 53/0 Psychiatriekoordination Köln, den 08.10.2025 „Konzept im Rahmen des MAGS Förderprogrammes GPV 2026“ 2 1. Ausgangslage In Deutschland sind jedes Jahr 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Das entspricht rund 17,8 Millionen Personen, von denen pro Jahr nur 18,9 % Kontakt zu Behandler*innen aufnehmen. Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen zählen in Deutschland Angststörungen (15,3 %), gefolgt von affektiven Störungen (9,8 %, davon allein die unipolare Depression: 8,2 %) und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum (DGPPN, 2025). Betroffene Personen benötigen in der Regel eine umfassende Bedarfsplanung, ein abgestimmtes Angebot der Behandlung sowie kontinuierliche sozialpsychiatrische Versorgung. Diese Versorgung kann durch die Koordination unterschiedlicher Leistungen beispielsweise in den Bereichen Beratung, Wohnen, Beschäftigung und soziale Kontakte sichergestellt werden. Auf der Grundlage des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), des Gesetztes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (GÖGD NRW) und der Kölner Leitlinien sozialpsychiatrischer Versorgung wirkt das Gesundheitsamt der Stadt Köln als untere Gesundheitsbehörde auf bedarfsgerechte Angebote und den Vorrang von ambulanten vor stationären Hilfen hin. Köln als Gesundheitsstandort verfügt über ein differenziertes ambulantes, stationäres und komplementäres Anbot für Menschen mit psychischen Erkrankungen. 2. Aktuelle Situation: Weiterentwicklung GPV Köln u nd Zielsetzungen Durch den Aufbau eines gemeindepsychiatrischen Verbunds Köln (GPV Köln) und der damit hergehenden verbindlichen Kooperation der beteiligten Leistungserbringenden vor Ort sollen die vorhandenen Versorgungsleistungen vor Ort vernetzt und optimal genutzt werden. Ziel ist es, insbesondere unter diesen Rahmenbedingungen einer Millionenstadt, die Menschen bedarfsgerecht und wohnortnah zu versorgen. Auf Basis einer fortlaufenden Bestandsaufnahme der Bedarfs- und der Versorgungssituation soll die kommunale psycho- soziale und psychiatrische Versorgungsstruktur abgestimmt, angepasst und die Versorgung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. Dies entspricht den strategischen Ziele n des Masterplans des Dezernats für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln „Hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle Menschen erreichbar (G1)“ und „Die psychische Gesundheit und das Wohlergehen wird gefördert“ (G3). Daher wurde ab 2023 im Rahmen der ersten und zweiten Phase des o.g. Förderprogramms und dadurch finanziertem Personal mit dem Aufbau eines GPVs Köln begonnen. Dabei wurden zunächst regionale Versorgungssektoren entsprechend der Stadtbezirke Kölns festgelegt. Von den neun Stadtbezirken wurden zwei zu einem GPV-Sektor zusammengelegt. So entstanden acht Sektoren, mit mehr als 100.000 Einwohner*innen pro Sektor und ist mit der Bevölkerungsanzahl einer Großstadt vergleichbar. In Köln gibt es pro Stadtbezirk ein Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) als ambulante Säule vor- und nachsorgender Leistungen. Diese Einrichtungen befinden sich sowohl in freier als auch städtischer Trägerschaft. Die SPZ sind mittlerweile Dreh- und Angelpunkt des jeweiligen GPV-Versorgungssektors, in dem dort GPV-Konferenzen für den jeweiligen Sektor durchgeführt werden. Anhand dieser Konferenzen vor Ort wird eine enge und verbindliche Kooperation der relevanten Akteure, insbesondere der Leistungserbringenden, aufgebaut. Und somit ein Rahmen für eine verbesserte Koordination und Abstimmung wohnortnaher Leistungen für Einwohner*innen im Stadtbezirk geschaffen. Für sektorübergreifende Themen wurde darüber hinaus ein stadtweites Gremium eingerichtet. Entsprechend wurde eine Gremienstruktur mit zwei Ebenen eingerichtet: „Konzept im Rahmen des MAGS Förderprogrammes GPV 2026“ 3 • In den acht GPV-Sektoren jeweils: o GPV-Sektorkonferenz : Steuerung der bezirksbezogenen Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb des Sektors; 2 - 4 Konferenze n pro Jahr geplant o Bedarfskonferenz (ehemals „Fallkonferenzen“): Bestandsaufnahme des Bedarfs, Abstimmung und Koordinierung Leistungsangebot für einzelne Personen mit komplexem Bedarf; 20 Konferenzen pro Jahr geplant • Auf Stadtgebietsebene der Stadt Köln: o AG GPV Köln : Kontinuierliche Bestandsaufnahme der Versorgungssituation, Koordination und Steuerung der Ressourcen im Bereich der sozialpsychiatrischen Versorgung auf Stadtgebietsebene. (Abbildung 1: GPV-Gremienstruktur) Bisher wurde die Basisstruktur für den GPV Köln aufgebaut: • Der GPV wurde im partizipativen Prozess mit allen relevanten Akteur*innen der sozialpsychiatrischen Versorgungslandschaft entwickelt und 2024 gegründet. Expert*innen in eigener Angelegenheit wurden ebenfalls in den Prozess einbezogen. Zu den 18 Gründungsmitglieder, die anhand einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung dem GPV beigetreten sind, gehören die psychiatrischen Kliniken, der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Köln, die SPZ sowie weitere Leistungserbringende, z.B. im Bereich Assistenzleistungen Wohnen gemäß SGB IX. • In allen acht GPV-Sektoren wurden bereits GPV-Sekt orkonferenzen etabliert. GPV- Bedarfskonferenzen (ehemals „Fallkonferenzen) sind im Januar 2025 angelaufen. Ziel der GPV-Bedarfskonferenz ist eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Versorgung der Menschen mit psychischer Krise, Erkrankung bzw. Beeinträchtigung. Dabei ist insbesondere die Versorgung chronisch schwer erkrankter Menschen eingeschlossen. Anliegen ist es, die Klient*innen zur Selbsthilfe und zu einer möglichst eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung in einem überschaubaren, vertrauten und unterstützenden Lebensumfeld zu motivieren und zu befähigen. Dabei soll ihnen eine wirksame Teilhabe in der Stadtgesellschaft ermöglicht werden. In der GPV- Bedarfskonferenz wird eine passende Leistung für den individuellen Bedarf einzelner „Konzept im Rahmen des MAGS Förderprogrammes GPV 2026“ 4 Klient*innen mit den verschiedenen Akteur*innen der sozialpsychiatrischen Versorgung des jeweiligen Sektors erörtert. Bei festgestellten Versorgungslücken wird eine individuelle Lösung erarbeitet bzw. eine gemeinsame Empfehlung abgegeben. Die Arbeitsgruppe (AG) GPV Köln mit Vertreter*inne n der einzelnen Sektoren, der Leistungserbringenden, der Kliniken und des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie Leistungsträgern und Nutzer*innen als Selbstvertretung tagt regelmäßig. Die gemeinsame Versorgungsverantwortung der Leistungserbringenden für Kölner Bürger*innen mit psychischen Krisen, Erkrankungen und Beeinträchtigungen wird durch die AG GPV Köln konkretisiert. Auf Basis einer fortlaufenden Bestandsaufnahme der Bedarfs- und der Versorgungssituation soll durch die Arbeit der AG GPV Köln die kommunale psychosoziale und psychiatrische Versorgungsstruktur abgestimmt, angepasst und die Versorgung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. 3. Aufgaben Es wird angestrebt, den Aufbau des GPVs fortzuführen, weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Dafür sind folgende Aufgaben zu erfüllen: • die Gewinnung von neuen Verbundpartnern und Leistu ngserbringenden • die Vor- und Nachbereitung, aktive Mitwirkung und Teilnahme bei Sitzungen des GPVs • die Vertretung des GPVs an kommunalen Steuerungs- und Lenkungskreisen bzw. äquivalenten Gremien • Durchführung von Maßnahmen zur Bekanntmachung des GPVs in der Öffentlichkeit • Koordinierung partizipativer Abstimmungsprozesse b ei der Weiterentwicklung des GPVs • Laufende Optimierung der Ergebnisse durch Auswertu ng auf der Basis praktischer Erfahrungen durch Rückmeldung aus den Sektoren und auf Stadtgebietsebene • Einbeziehen von Suchthilfeträgern, insbesondere be i der Koordination von Leistungen für Menschen, die sowohl psychische Erkrankungen als auch Suchterkrankungen aufweisen • Weiterentwicklung von „Bedarfskonferenzen“ Bereich Erwachsenenpsychiatrie sowohl in den Sektoren als auch sektoren- und rechtskreisübergreifend sowie ggf. perspektivisch: Entwicklung von Bedarfskonferenzen für weitere Zielgruppen (z.B. Suchthilfe) • Zusammenführung von individueller fachlicher Bedar fsermittlung und Leistungsplanung mit der Steuerung der regionalen Ressourcen • die Zusammenführung von fachlicher Bedarfs- und Le istungsermittlung mit der Steuerung der regionalen Ressourcen in der Suchthilfeplanung • Vernetzung der Gremien untereinander sowie der soz ial(psychiatrischen) Versorgung mit der Suchthilfeversorgung • Fortführung des Gremiums „AG GPV Köln“ und Anbindung an die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln sowie Verknüpfung mit der bestehenden Gremienlandschaft in Köln • Evaluation und Berichterstattung „Konzept im Rahmen des MAGS Förderprogrammes GPV 2026“ 5 (Abbildung 2: GPV Köln Aufgaben und Ziele) Schwerpunkt in 2026 Im Jahr 2026 wird der Schwerpunkt auf die partizipative Weiterentwicklung, das Qualitätsmanagement und die Evaluation der „Bedarfskonferenzen“ (ehemals „Fallkonferenzen“) auf Sektorebene, auf das aktive Mitwirken bei angrenzenden und übergreifenden themenbezogenen Gremien und Veranstaltungen zur Vernetzung und Abstimmung sowie auf den Aufbau einer Evaluation zur Steuerung der regionalen Ressourcen gelegt. Benötigte Ressourcen Für diese Aufgaben wird eine wissenschaftliche Mitarbeit mit Masterabschluss, Stellenanteil von 1 VZÄ, Eingruppierung EG 13 TVÖD, benötigt (bei entsprechender Eignung ist die Stellenbesetzung auch mit einem Bachelor-Abschluss (Eingruppierung EG 11/SuE S17 TVÖD möglich), die in der Stabstelle „Gesundheitsplanung und -förderung“ des Gesundheitsamts der Stadt Köln eingesetzt ist und dort in enger Kooperation mit der Psychiatrie- und Suchthilfekoordination arbeitet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3338/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.11.2025
- Erstellt
- 24.11.2025 11:12