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AN/1339/2024

Breitensport im Bestand schützen - Gleuler Wiese UND Trainingsplatz

KLIMA-GUT Dringlichkeitsantrag § 12 30.09.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024, TOP 3.1.9

KLIMA FREUNDE-GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12

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KLIMA FREUNDE-GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12

2866 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.09.2024 
AN/1339/2024 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates  
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 01.10.2024 
 
Breitensport im Bestand schützen - Gleuler Wiese UND Trainingsplatz am Franz-Kemer-Stadion 
retten! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 01.10.2024 
 
Beschluss 
Der Rat der Stadt Köln bedankt sich beim BUND für die Ausarbeitung eines „echten“ Kompromisses und 
beschließt wie folgt:  
 
1. Der 1. FC Köln GmbH &Co KGaA wird gestattet, das geplante Leistungszentrum auf der versiegelten 
Parkplatzfläche vor dem Geißbockheim zu errichten. Dies schließt auch den Bau einer Tiefgarage ein. 
Dafür werden Ausgleichsmaßnahmen im Äußeren Grüngürtel bzw. im Stadtbezirk erfolgen. 
2. Im Gegenzug verzichtet der 1. FC Köln auf weitere Trainingsplätze im Äußeren Grüngürtel. 
3. Die Stadt Köln bietet dem 1. FC Köln die Nutzung von Trainingsplätzen außerhalb des Äußeren 
Grüngürtels an, die dafür ertüchtigt und ausgebaut werden. 
 
4. Der Rat der Stadt Köln hebt die planungsrechtlichen Satzungsbeschlüsse zur „Erweiterung des 
RheinEnergieSportparks“ (Feststellungsbeschluss zur 209. Änderung des Flächennutzungsplans, 
1087/2020, und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan, 63419/02, „RheinEnergieSportpark“, Juni 
2020) auf. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
 
Karina Syndicus 
karina.syndicus@stadt -koeln.de 
 
Inga Feuser  
inga.feuser@stadt -koeln.de 
 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln  
Telefon: 0221 -221-35604

- 2 - 
 
 
5. Die Stadt Köln schließt mit der 1. FC Köln GmbH &Co KGaA als Vorhabenträger einen öffentlich-
rechtlichen und notariell beurkundeten Vertrag, in dem die Errichtung des Leistungszentrums im Äuße-
ren Grüngürtel, der dauerhafte Verzicht auf den Bau weiterer Trainingsanlagen im Äußeren Grüngürtel, 
die Zustimmung des FC zur Aufhebung des vom Rat geschaffenen Planungsrechts sowie eine be-
schleunigte baurechtliche Genehmigung für das Leistungszentrum vereinbart werden.  
 
Begründung: 
 
Mit dem Vorschlag des BUND werden sowohl der Breitensport als auch die Gleueler Wiese dauerhaft 
gerettet. Mit den Vorschlägen, die bisher auf dem Tisch liegen, würde vor allem der Breitensport als Ver-
lierer dastehen, da dieser von seinen Trainingsstätten verdrängt werden würde, damit der FC diese als 
Ausweichflächen für seinen Trainingsbetrieb nutzen kann. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Der Breitensport ist durch Flächenverdrängung in Folge der Ausbaupläne des 1.FC Köln akut in Gefahr. 
Die Abwehr dieser ist nur möglich bevor es zu erbaurechtlichen Vergabe der Flächen kommt.  
 
gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

01.10.2024 Rat
TOP 3.1.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1339/2024
Typ
KLIMA-GUT Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
30.09.2024
Erstellt
30.09.2024 10:56