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Breitensport im Bestand schützen - Gleuler Wiese UND Trainingsplatz
KLIMA-GUT Dringlichkeitsantrag § 12 AN/1339/2024 vom 30.09.2024
Stand: Am 01.10.2024 im Rat endgültig zurückgezogen.
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KLIMA FREUNDE-GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.09.2024 AN/1339/2024 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 01.10.2024 Breitensport im Bestand schützen - Gleuler Wiese UND Trainingsplatz am Franz-Kemer-Stadion retten! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 01.10.2024 Beschluss Der Rat der Stadt Köln bedankt sich beim BUND für die Ausarbeitung eines „echten“ Kompromisses und beschließt wie folgt: 1. Der 1. FC Köln GmbH &Co KGaA wird gestattet, das geplante Leistungszentrum auf der versiegelten Parkplatzfläche vor dem Geißbockheim zu errichten. Dies schließt auch den Bau einer Tiefgarage ein. Dafür werden Ausgleichsmaßnahmen im Äußeren Grüngürtel bzw. im Stadtbezirk erfolgen. 2. Im Gegenzug verzichtet der 1. FC Köln auf weitere Trainingsplätze im Äußeren Grüngürtel. 3. Die Stadt Köln bietet dem 1. FC Köln die Nutzung von Trainingsplätzen außerhalb des Äußeren Grüngürtels an, die dafür ertüchtigt und ausgebaut werden. 4. Der Rat der Stadt Köln hebt die planungsrechtlichen Satzungsbeschlüsse zur „Erweiterung des RheinEnergieSportparks“ (Feststellungsbeschluss zur 209. Änderung des Flächennutzungsplans, 1087/2020, und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan, 63419/02, „RheinEnergieSportpark“, Juni 2020) auf. An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - 5. Die Stadt Köln schließt mit der 1. FC Köln GmbH &Co KGaA als Vorhabenträger einen öffentlich- rechtlichen und notariell beurkundeten Vertrag, in dem die Errichtung des Leistungszentrums im Äuße- ren Grüngürtel, der dauerhafte Verzicht auf den Bau weiterer Trainingsanlagen im Äußeren Grüngürtel, die Zustimmung des FC zur Aufhebung des vom Rat geschaffenen Planungsrechts sowie eine be- schleunigte baurechtliche Genehmigung für das Leistungszentrum vereinbart werden. Begründung: Mit dem Vorschlag des BUND werden sowohl der Breitensport als auch die Gleueler Wiese dauerhaft gerettet. Mit den Vorschlägen, die bisher auf dem Tisch liegen, würde vor allem der Breitensport als Ver- lierer dastehen, da dieser von seinen Trainingsstätten verdrängt werden würde, damit der FC diese als Ausweichflächen für seinen Trainingsbetrieb nutzen kann. Begründung der Dringlichkeit: Der Breitensport ist durch Flächenverdrängung in Folge der Ausbaupläne des 1.FC Köln akut in Gefahr. Die Abwehr dieser ist nur möglich bevor es zu erbaurechtlichen Vergabe der Flächen kommt. gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende
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