0634/2017
Gewaltbereiter Salafismus
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 07.03.2017 0634/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Gewaltbereiter Salafismus Anfrage von Herrn Turan Özkücük zum Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus In der Sitzung des Integrationsrates vom 28.November 2016 teilte die Verwaltung anlässlich der Be- antwortung einer Anfrage der Ratsfrau Aymaz mit, dass der Auftrag für „Wegweiser – Präventions- programm gegen gewaltbereiten Salafismus“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, in Köln an die DITIB zurückgenommen wurde. Wie ich bereits in der Sitzung zum Ausdruck gebracht habe, hege icherhebliche Zweifel an dem in- haltlichen Interesse dieses Trägers, da er erst vor kurzer Zeit die Migrationsarbeit an den Bezirksver- band Mittelrhein der Arbeiterwohlfahrt abgegeben hat. In diesem Zusammenhang haben die Vorstän- de beider AWO Gliederungen erklärt, dass sie übereingekommen sind, dass die Migrationsarbeit künftig durch den Bezirksverband Mittelrhein der Arbeiterwohlfahrt durchgeführt werden soll. Die Be- werbung des Kreisverbandes Köln für diese Maßnahme steht im Widerspruch zu dieser Erklärung. Da in diesem wichtigen Arbeitsbereich nicht der Überschusswille des Bewerbers, sondern die Qualität der Arbeit und insbesondere der Erfolg im Vordergrund stehen sollten, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen? 1. Für welchen Zeitraum wurde dieser Auftrag an den Kreisverband Köln der Arbeiterwohlfahrt vergeben? 2. Welches Arbeitskonzept hat der Bewerber vorgelegt? Welche Ziele werden für welche Zeit- räume angestrebt, welche Kontaktmöglichkeiten liegen vor, welche Einzelmaßnahmen werden eingeleitet, welches Personal (Herkunft, Ausbildung, Anzahl) wird eingesetzt? 3. Auf welche Weise werden die Arbeitsleistungen des Trägers durch die Verwaltung geprüft und wie und in welchen Zeitabschnitten wird der Erfolg des Trägers gemessen? 4. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn der Träger in den Prüfabschnitten keine nach- weisebaren Erfolge vorlegen kann. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK), des Landes Nordrhein-Westfalen und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Köln wurde ein Vertrag zur Umsetzung des Präventionsprogramms „Wegweiser“ geschlossen. Der Vertrag mit der Laufzeit vom 01.10.2107 bis 31.12.2017 enthält die üblichen Kündigungsfris- ten und weitere Verlängerungsoptionen für beide Seiten. 2. Die Pflichten und Anforderungen des Auftragnehmers mit Blick auf das Präventionsprogramm „Wegweiser“ Köln werden im erwähnten Vertrag zwischen diesen beiden Parteien umfänglich beschrieben. Am 03.11.2015 trafen MIK und der Beirat die Trägerauswahl. Es hatten sich drei interessierte Träger zuvor beworben, und alle hatten die Gelegenheit zur ausführlichen Kon- zeptvorstellung. Die DITIB erhielt die meisten Bewertungspunkte und damit die Trägerschaft 2 für „Wegweiser“. Die AWO war mit einem Punkt Rückstand der zweitplatzierte Träger. Im Sommer 2016 kam es zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zwischen dem Ministeri- um und der DITIB. Am 30.08.2016 sprach sich der Beirat für die Fortsetzung des Programms durch die AWO aus. Die AWO hatte sich auf Anfrage des MIK bereit erklärt, als Träger für das Projekt Wegweiser, die Beratungsarbeit fort zu führen und in vertragliche Beziehung zum MIK zu treten. Weiterhin war die AWO bereit, das von einer Kerngruppe des Beirates ausgewählte Personal zu übernehmen, so dass „Wegweiser“ wieder zügig im Oktober 2016 an den Start gehen konnte. Drei Fachkräfte teilen sich 2.0 Personalstellen mit Expertinnen und Experten, wie Master der Islamwissenschaften (Tunesier), Diplompsychologin / Psychotherapeutin, (Muslima mit deutschem Hintergrund), Ethnologin und Islamwissenschaften (Deutsche mit marrokanischem Hintergrund und Deutscher mit türkischem Hintergrund). 3. Das MIK hat die Aufgabe die Arbeit des Trägers zu bewerten. Der schon erwähnte Beirat be- gleitet „Wegweiser“, tauscht sich regelmäßig aus, fungiert gleichzeitig als das örtliche Netz- werk, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Stadt, Polizei, Muslimische Vertreter und Verbände, Jobcenter, mit der Aufgabe, den Träger bei seiner Arbeit zu unterstützen. 4. Das MIK befindet sich als Vertragspartner in der Rolle des Entscheiders über die Vertragsver- längerung oder die Beendigung im Zusammenspiel mit dem Träger. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0634/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27