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0634/2017

Gewaltbereiter Salafismus

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.03.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.03.2017, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4605 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer  07.03.2017 
 0634/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
 
Gewaltbereiter Salafismus 
Anfrage von Herrn Turan Özkücük zum Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus 
 
In der Sitzung des Integrationsrates vom 28.November 2016 teilte die Verwaltung anlässlich der Be-
antwortung einer Anfrage der Ratsfrau Aymaz mit, dass der Auftrag für „Wegweiser – Präventions-
programm gegen gewaltbereiten Salafismus“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, in 
Köln an die DITIB zurückgenommen wurde. 
Wie ich bereits in der Sitzung zum Ausdruck gebracht habe, hege icherhebliche Zweifel an dem in-
haltlichen Interesse dieses Trägers, da er erst vor kurzer Zeit die Migrationsarbeit an den Bezirksver-
band Mittelrhein der Arbeiterwohlfahrt abgegeben hat. In diesem Zusammenhang haben die Vorstän-
de beider AWO Gliederungen erklärt, dass sie übereingekommen sind, dass die Migrationsarbeit 
künftig durch den Bezirksverband Mittelrhein der Arbeiterwohlfahrt durchgeführt werden soll. Die Be-
werbung des Kreisverbandes Köln für diese Maßnahme steht im Widerspruch zu dieser Erklärung. 
Da in diesem wichtigen Arbeitsbereich nicht der Überschusswille des Bewerbers, sondern die Qualität 
der Arbeit und insbesondere der Erfolg im Vordergrund stehen sollten, bitte ich um die Beantwortung 
folgender Fragen? 
 
1. Für welchen Zeitraum wurde dieser Auftrag an den Kreisverband Köln der Arbeiterwohlfahrt 
vergeben? 
2. Welches Arbeitskonzept hat der Bewerber vorgelegt? Welche Ziele werden für welche Zeit-
räume angestrebt, welche Kontaktmöglichkeiten liegen vor, welche Einzelmaßnahmen werden 
eingeleitet, welches Personal (Herkunft, Ausbildung, Anzahl) wird eingesetzt? 
3. Auf welche Weise werden die Arbeitsleistungen des Trägers durch die Verwaltung geprüft und 
wie und in welchen Zeitabschnitten wird der Erfolg des Trägers gemessen? 
4. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn der Träger in den Prüfabschnitten keine nach-
weisebaren Erfolge vorlegen kann. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und 
Kommunales (MIK), des Landes Nordrhein-Westfalen und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Köln 
wurde ein Vertrag zur Umsetzung des Präventionsprogramms „Wegweiser“ geschlossen. Der 
Vertrag mit der Laufzeit vom 01.10.2107 bis 31.12.2017 enthält die üblichen Kündigungsfris-
ten und weitere Verlängerungsoptionen für beide Seiten.  
2. Die Pflichten und Anforderungen des Auftragnehmers mit Blick auf das Präventionsprogramm 
„Wegweiser“ Köln werden im erwähnten Vertrag zwischen diesen beiden Parteien umfänglich 
beschrieben. Am 03.11.2015 trafen MIK und der Beirat die Trägerauswahl. Es hatten sich drei 
interessierte Träger zuvor beworben, und alle hatten die Gelegenheit zur ausführlichen Kon-
zeptvorstellung. Die DITIB erhielt die meisten Bewertungspunkte und damit die Trägerschaft

2 
 
für „Wegweiser“. Die AWO war mit einem Punkt Rückstand der zweitplatzierte Träger. Im 
Sommer 2016 kam es zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zwischen dem Ministeri-
um und der DITIB. Am 30.08.2016 sprach sich der Beirat für die Fortsetzung des Programms 
durch die AWO aus. Die AWO hatte sich auf Anfrage des MIK bereit erklärt, als Träger für das 
Projekt Wegweiser, die Beratungsarbeit fort zu führen und in vertragliche Beziehung zum MIK 
zu treten. Weiterhin war die AWO bereit, das von einer Kerngruppe des Beirates ausgewählte 
Personal zu übernehmen, so dass „Wegweiser“ wieder zügig im Oktober 2016 an den Start 
gehen konnte. Drei Fachkräfte teilen sich 2.0 Personalstellen mit Expertinnen und Experten, 
wie Master der Islamwissenschaften (Tunesier), Diplompsychologin / Psychotherapeutin, 
(Muslima mit deutschem Hintergrund), Ethnologin und Islamwissenschaften (Deutsche mit 
marrokanischem Hintergrund und Deutscher mit türkischem Hintergrund). 
3. Das MIK hat die Aufgabe die Arbeit des Trägers zu bewerten. Der schon erwähnte Beirat be-
gleitet „Wegweiser“, tauscht sich regelmäßig aus, fungiert gleichzeitig als das örtliche Netz-
werk, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Stadt, Polizei, Muslimische Vertreter 
und Verbände, Jobcenter, mit der Aufgabe, den Träger bei seiner Arbeit zu unterstützen.  
4. Das MIK befindet sich als Vertragspartner in der Rolle des Entscheiders über die Vertragsver-
längerung oder die Beendigung im Zusammenspiel mit dem Träger. 
 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0634/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27