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2010/0040

Übernahme von Erzieherinnen bzw. Erziehern im Anerkennungsjahr

Magistratsvorlage 26.01.2010

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2010/0040

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2010/0040

2374 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.01.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Personalamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0040 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Übernahme von Erzieherinne n bzw. Erziehern im Anerkennungsjahr 
 
Vorlage vom: 26.01.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Praktikantinnen und Praktikanten, die dieses Jahr die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. 
Erzieher erhalten, werden im unmittelbaren Anschluss an ihr Anerkennungsjahr für den Bereich der 
Betreuungseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten) unter den in der Begründung genannten 
Voraussetzungen in Vollzeit bei einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 6 TVöD auf unbestimmte Zeit 
übernommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite der Magistratsvorlage vom 26. Jan. 2010 
 
 
Im August / September diesen Jahres werden 25 Erzieherinnen bzw. Erzieher ihr Anerkennungsjahr 
beenden. Hiervon sind drei Beschäftigte bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der 
Stadtverwaltung tätig und können nach ihrer Weiterqualifizierung zur Erzieherin im Rahmen des § 5 
TVöD adäquat eingesetzt werden. 
 
Den verbleibenden 22 Erzieherinnen und Erziehern im Anerkennungsjahr wird nach Abschluss des 
Kolloquiums aufgrund der bekannten Personalfluktuation im Bereich der Betreuungseinrichtungen für 
Kinder (Kindertagesstätten) unter dem Vorbehalt, dass 
 
a) die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher erteilt wird, 
b) im zurückliegenden Anerkennungsjahr Führung und Leistung eine Übernahme rechtfertigen und 
c) die jeweilige Praxisanleitung vor Ort schriftlich die grundsätzliche Bereitschaft bestätigt, die 
jeweilige Nachwuchskraft in ihrer Einrichtung weiterzubeschäftigen, 
 
ein Übernahmeangebot in Vollzeit unterbreitet. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe S 6 TVöD. 
 
Darmstadt, 26. Jan. 2010 
11 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0040
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.01.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00