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AN/1516/2018

Unentgeltliches Ticket im Stadtbezirk Chorweiler

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (SPD) 02.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.11.2018, TOP 8.3.3

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV6)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV6)

3768 Zeichen

SPD-Fraktion und Die Linke 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1516/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
 
Unentgeltliches Ticket im Stadtbezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Begründung: 
 
In Köln ist die Luft stark durch Autoabgase (insbesondere Stickoxide und 
Feinstaub) verschmutzt, worunter die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die Natur zu 
leiden haben. So ist die Stickoxidbelastung so groß, dass die Grenzwerte zur Luftreinhaltung 
absehbar nicht eingehalten werden können. 
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 drohen nun die von 
Frau Oberbürgermeisterin auf dem CDU-Parteitag im März erwähnten Fahrverbote auch 
ohne die vom Bund einzuführende blaue Plakette. Drastische Maßnahmen sind also 
unausweichlich. 
 
Der Verkehrssektor ist beim Klimaschutz Nachzügler und hat als einziger Sektor den 
Ausstoß klimaschädlicher Gase nicht reduziert. Zudem leidet die Aufenthaltsqualität in den 
Städten durch den immer weiter zunehmenden motorisierten Straßenverkehr. 
Daher sind dringend Maßnahmen vonnöten, um den Autoverkehr in den Städten 
insgesamt stark zu reduzieren. 
 
Ein Nulltarif für den Stadtbezirk bei der KVB, ist eine effektive und attraktive Möglichkeit, um 
mehr Menschen von der Nutzung des ÖPNV statt des eigenen Autos zu überzeugen. Zudem 
hat ein Nulltarif sogar für den Stadtbezirk bei der KVB schon die soziale Funktion, vielen 
Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben besser oder überhaupt erst zu ermöglichen, 
die sich die Fahrscheine nicht leisten können. Gemeinsam mit flankierenden Maßnahmen 
zur Verbesserung des Fuß- und Fahrradverkehrs im Stadtbezirk kann eine enorme 
Entlastung des Stadtbezirks und deutliche Verbesserungen der Lebensqualität erreicht 
werden. 
 
Anfang Oktober hat der Verkehrsbund Rhein-Sieg (VRS), nach der Entscheidung auf der 
Zweckverbandsversammlung, die neuen Tarife ab dem 1. Januar 2019 vorgestellt. Die

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jährliche Preiserhöhung ist dieses Jahr besonders schmerzhaft gewesen, da das 
Kurzstreckenticket ab kommendem Jahr 2,00 Euro kosten soll. Wir haben schon bereits 
häufig die hohen Ticketpreise der VRS kritisiert und sind nun zu dem Entschluss gekommen, 
dass bei uns eine Schmerzensgrenze erreicht wurde. Gerade viele Menschen im Stadtbezirk 
Chorweiler sind auf einen günstigen ÖPNV angewiesen, damit sie mobil bleiben und an der 
Gesellschaft teilhaben können. 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt mit Oberbürgermeisterin Reker überein, 
dass Verwaltung und Politik nicht auf die mögliche Einführung einer blauen Plakette 
warten können. 
 
2. Die Bezirksvertretung Chorweiler begrüßt den Brief der drei ehemaligen 
Bundesminister*innen Hendricks, Schmidt und Altmaier an den EU-Kommissar 
Karmenu  Vella vom 11. Februar 2018, in dem die damalige geschäftsführende 
Bundesregierung mitteilte, dass sie einen „kostenlosen ÖPNV“ in Erwägung ziehe. 
 
3. Die Bezirksvertretung Chorweiler regt nach §37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen den Rat der Stadt Köln dazu an, zu beschließen, dass 
der Preis für den Fahrschein  im Stadtbezirk Chorweiler auf € 0,00 
gesenkt wird. Der nachgewiesene finanzielle Ausfall wird der KVB AG aus dem 
städtischen Haushalt erstattet. 
 
Dem Rat bleibt es frei, diesen Beschluss für alle Stadtbezirke zu fassen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Für die SPD-Fraktion                                  Die Linke 
 
Inan Gökpinar                                              Klaus Roth 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1516/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6 (SPD)
Datum
02.11.2018
Erstellt
31.10.2018 10:18