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3447/2019

Nachfrage nach Flügen des Flughafens zur angeblichen Kartierung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2019, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2711 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/232 
AN/1324/2019 
Vorlagen-Nummer 
 3447/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 
 
 
Nachfrage nach Flügen des Flughafens zur angeblichen Kartierung  
Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.09.2019 
 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hat die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu be-
antworten: 
 
1. Was weiß die Verwaltung über diese Flugaktivitäten und die Gründe für die hochauflösenden 
Luftaufnahmen?  
2. Wurde die Verwaltung vorab über die Flüge und die Fotografien informiert?  
3. Wofür werden die Fotografien vom Flughafen verwendet? 
4. Wie werden die Persönlichkeitsrechte der Anwohnerinnen und Anwohner gewahrt? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu Frage 1: 
Der Verwaltung, hier Amt 23, ist keine Flugaktivität bekannt. Daher kann auch zu den Gründen keine 
Auskunft erteilt werden. 
 
Gemäß § 3 (4) VermKatG NRW ist jedes Vorhaben der fluggestützten Fernerkundung der für die 
Landesvermessung zuständigen Behörde anzuzeigen. Auf Anfrage teilt die Bezirksregierung Köln, 
Abteilung 7-Geobasis.NRW folgendes mit: 
 
„Der westliche Teil von Rath-Heumar liegt im Bereich eines Sommerbildfluges (mit Belaubung) 
welcher von Geobasis.NRW beauftragt wurde. 
Die Befliegung wurde am 17.06.2019 durch die Firma Primis durchgeführt. 
 
Der östliche Teil von Rath-Heumar liegt im Bereich eines Frühjahrbildfluges (ohne Belaubung) 
welcher ebenfalls von Geobasis.NRW beauftragt wurde. 
Diese Befliegung wurde am 20.04.2019 durch die Firma Primis durchgeführt 
 
Beide Bildflüge wurden für die Herstellung von Digitalen Orthophotos beauftragt. 
 
Über weitere Bildflugtätigkeiten in diesem Bereich liegen bei Geobasis.NRW keine Informatio-
nen vor.“ 
 
Zu Frage 2: 
Die Verwaltung, hier Amt 23, wurde nicht über die Flüge und die Fotografien informiert. 
Dies ist auch nicht erforderlich, da das Land NRW in eigener Zuständigkeit für ihre Zwecke Bildflüge 
beauftragen kann. Diese werden regelmäßig auf dem Open-Dataportal des Landes NRW 
(https://open.nrw/dataset/56fb584b-10cf-4009-a405-0bef06bb3e00bkg) zugänglich gemacht und ste-
hen ebenso unter https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ für Jeden zur Verfügung.

2 
 
 
Zu Frage 3: 
Hierzu kann keine Stellung genommen werden, da die Flüge bei der Stadtverwaltung nicht bekannt 
gemacht wurden. Der weitere Zusammenhang ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1.  
 
Zu Frage 4: 
Bei Flügen, die die Verwaltung durchführt, werden die Persönlichkeitsrechte insofern gewahrt, dass 
die räumliche Bodenauflösung der Bildflugdaten nach den Datenschutzrichtlinien des Landes NRW 
eingehalten werden.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3447/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.11.2019
Erstellt
02.10.2019 11:06