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Nachfrage nach Flügen des Flughafens zur angeblichen Kartierung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3447/2019 vom 07.11.2019

Stand: Am 28.11.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/232 AN/1324/2019 Vorlagen-Nummer 3447/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Nachfrage nach Flügen des Flughafens zur angeblichen Kartierung Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.09.2019 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hat die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu be- antworten: 1. Was weiß die Verwaltung über diese Flugaktivitäten und die Gründe für die hochauflösenden Luftaufnahmen? 2. Wurde die Verwaltung vorab über die Flüge und die Fotografien informiert? 3. Wofür werden die Fotografien vom Flughafen verwendet? 4. Wie werden die Persönlichkeitsrechte der Anwohnerinnen und Anwohner gewahrt? Antwort der Verwaltung Zu Frage 1: Der Verwaltung, hier Amt 23, ist keine Flugaktivität bekannt. Daher kann auch zu den Gründen keine Auskunft erteilt werden. Gemäß § 3 (4) VermKatG NRW ist jedes Vorhaben der fluggestützten Fernerkundung der für die Landesvermessung zuständigen Behörde anzuzeigen. Auf Anfrage teilt die Bezirksregierung Köln, Abteilung 7-Geobasis.NRW folgendes mit: „Der westliche Teil von Rath-Heumar liegt im Bereich eines Sommerbildfluges (mit Belaubung) welcher von Geobasis.NRW beauftragt wurde. Die Befliegung wurde am 17.06.2019 durch die Firma Primis durchgeführt. Der östliche Teil von Rath-Heumar liegt im Bereich eines Frühjahrbildfluges (ohne Belaubung) welcher ebenfalls von Geobasis.NRW beauftragt wurde. Diese Befliegung wurde am 20.04.2019 durch die Firma Primis durchgeführt Beide Bildflüge wurden für die Herstellung von Digitalen Orthophotos beauftragt. Über weitere Bildflugtätigkeiten in diesem Bereich liegen bei Geobasis.NRW keine Informatio- nen vor.“ Zu Frage 2: Die Verwaltung, hier Amt 23, wurde nicht über die Flüge und die Fotografien informiert. Dies ist auch nicht erforderlich, da das Land NRW in eigener Zuständigkeit für ihre Zwecke Bildflüge beauftragen kann. Diese werden regelmäßig auf dem Open-Dataportal des Landes NRW (https://open.nrw/dataset/56fb584b-10cf-4009-a405-0bef06bb3e00bkg) zugänglich gemacht und ste- hen ebenso unter https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ für Jeden zur Verfügung. 2 Zu Frage 3: Hierzu kann keine Stellung genommen werden, da die Flüge bei der Stadtverwaltung nicht bekannt gemacht wurden. Der weitere Zusammenhang ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1. Zu Frage 4: Bei Flügen, die die Verwaltung durchführt, werden die Persönlichkeitsrechte insofern gewahrt, dass die räumliche Bodenauflösung der Bildflugdaten nach den Datenschutzrichtlinien des Landes NRW eingehalten werden.

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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