2009/0228
Bebauungsplan E 53 - Edisonstraße - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses)
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2009/0228
3493 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 30.06.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0228 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan E 53 - Edisonstraße - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses) Vorlage vom: 4. 6.2009 Beschlussvorschlag: Der am 08.12.2005 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 53 - Edisonstraße – wird geändert: Für das Gebiet der St.-Barbara-Siedlung zwischen der Edisonstraße, der Schlangenschneise und dem an die St.-Barbara-Siedlung im Westen und Süden angrenzenden Wald ist ein Bebauungsplan im Sin- ne des § 30 BauGB aufzustellen mit der Zielsetzung, den Charakter und die hohe Wohnqualität dieses Wohngebietes zu erhalten und zu verhindern, dass dessen städtebauliche Qualität durch bauliche Maßnahmen beeinträchtigt wird. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0228 vom 04.06.2009: Nach § 1 (3) BauGB haben Städte und Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, soweit es für die städ- tebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städ- tebauliche Entwicklung gewährleisten. Da der bisherige Aufstellungsbeschluss für das Gebiet der St.-Barbara-Siedlung vom 16.11.2005 (Beschluss-Nr. 665) nicht ausreicht, um die künftige städtebauliche Entwicklung der Siedlung St. Barbara wirksam zu steuern, wird ein erneuter, detaillierter begründeter Aufstellungsbeschluss er- forderlich. Vor allem bietet der bisherige Aufstellungsbeschluss keine hinreichende Grundlage für Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung nach §§ 14 ff BauGB (Veränderungssperre, etc.). Die Siedlung ist ein historisches Zeugnis der Besatzungszeit durch die US-Streitkräfte. Sie wurde in den Nachkriegsjahren nach dem Vorbild amerikanischer Wohnsiedlungen angelegt mit großflächi- gen, nicht durch Einfriedigungen und Hecken eingegrenzten Vorgärten, relativ flachen Wohngebäu- den (zweigeschossig mit flachgeneigten Dächern) und einer großzügigen Bepflanzung mit inzwi- schen sehr großen Bäumen auf den übrigen Freiflächen. Sie war Offizieren vorbehalten, die hier größtenteils identische Doppelhaushälften (32) und einige wenige freistehende Wohngebäude (4) bewohnten. Es handelt sich ausschließlich um Einfamilien- häuser. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Erhaltung des Charakters dieses exemplarischen kleinen Wohngebietes als Reminiszenz an die Nachkriegsjahrzehnte der deutsch-amerikanischen Freundschaft, aber auch zur Bewahrung der hohen Wohnqualität dieses Standortes. Im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplans sollen Alternativen für eine maßvolle, mit den Kriterien der Erhaltung übereinstimmende Verdichtung untersucht werden. 4 ... Geltungsbereich des Bebauungsplans E 53 (unverändert) Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 04. Juni 2009 VI/61.3 ks-ci Nst. 2607 VI/61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Edisonstraße
- Schlangenschneise
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0228
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00