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2009/0228

Bebauungsplan E 53 - Edisonstraße - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses)

Magistratsvorlage 04.06.2009

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2009/0228

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2009/0228

3493 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0228 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan E 53  - Edisonstraße - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses) 
 
Vorlage vom:  4. 6.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der am 08.12.2005 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 53  - Edisonstraße – wird 
geändert: 
Für das Gebiet der St.-Barbara-Siedlung zwischen der Edisonstraße, der Schlangenschneise und dem 
an die St.-Barbara-Siedlung im Westen und Süden angrenzenden Wald ist ein Bebauungsplan im Sin-
ne des § 30 BauGB aufzustellen mit der Zielsetzung, den Charakter und die hohe Wohnqualität dieses 
Wohngebietes zu erhalten und zu verhindern, dass dessen städtebauliche Qualität durch bauliche 
Maßnahmen beeinträchtigt wird. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0228 vom 04.06.2009:  
 
Nach § 1 (3) BauGB haben Städte und Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, soweit es für die städ-
tebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städ-
tebauliche Entwicklung gewährleisten. 
 
Da der bisherige Aufstellungsbeschluss für das Gebiet der St.-Barbara-Siedlung vom 16.11.2005 
(Beschluss-Nr. 665) nicht ausreicht, um die künftige städtebauliche Entwicklung der Siedlung St. 
Barbara wirksam zu steuern, wird ein erneuter, detaillierter begründeter Aufstellungsbeschluss er-
forderlich. Vor allem bietet der bisherige Aufstellungsbeschluss keine hinreichende Grundlage für 
Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung nach §§ 14 ff BauGB (Veränderungssperre, etc.). 
 
Die Siedlung ist ein historisches Zeugnis der Besatzungszeit durch die US-Streitkräfte. Sie wurde in 
den Nachkriegsjahren nach dem Vorbild amerikanischer Wohnsiedlungen angelegt mit großflächi-
gen, nicht durch Einfriedigungen und Hecken eingegrenzten Vorgärten, relativ flachen Wohngebäu-
den (zweigeschossig mit flachgeneigten Dächern) und einer großzügigen Bepflanzung mit inzwi-
schen sehr großen Bäumen auf den übrigen Freiflächen. 
 
Sie war Offizieren vorbehalten, die hier größtenteils identische Doppelhaushälften (32) und einige 
wenige freistehende Wohngebäude (4) bewohnten. Es handelt sich ausschließlich um Einfamilien-
häuser. 
 
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Erhaltung des Charakters dieses exemplarischen 
kleinen Wohngebietes als Reminiszenz an die Nachkriegsjahrzehnte der deutsch-amerikanischen 
Freundschaft, aber auch zur Bewahrung der hohen Wohnqualität dieses Standortes. Im Rahmen 
der Bearbeitung des Bebauungsplans sollen Alternativen für eine maßvolle, mit den Kriterien der 
Erhaltung übereinstimmende Verdichtung untersucht werden.

4 
... 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans E 53 (unverändert) 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Darmstadt, den  04. Juni 2009 
VI/61.3 ks-ci Nst. 2607 
VI/61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 12
TOP 328 beschließend
TOP 4
TOP 8

Orte (2)

  • Edisonstraße
  • Schlangenschneise

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0228
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00