1450/2018
Stellungnahme zum Änderungsantrag des Integrationsrates AN/0563/2018 über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
11314 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 04.05.2018 1450/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 07.05.2018 Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 Stellungnahme zum Änderungsantrag des Integrationsrates AN/0563/2018 über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung vom 16.04.18 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die folgenden Anmerkungen/Änderungsvorschläge des Änderungsantrages AN 0563/2018 bei der Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zu- wendung für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen in Köln (Mitteilung 3782/2017 vom 14.12.2017) berücksichtigt werden können und den Integrationsrat und Jugendhilfeausschuss bezüglich der Auswirkungen entsprechend zu informieren. Die Anmerkungen und Vorschläge des Integrationsrates wurden geprüft und die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Seite 3, Zeile 3: Text aus der Begründung: „Die Stadt Köln setzt mit dieser freiwilligen finanziellen Förde- rung und der entsprechenden Zuwendungsrichtlinie den gesetzlichen Auftrag zur Förde- rung der Mehrsprachigkeit um und orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Integra- tionsrates.“ Antrag auf Ergänzung: „… und seines Positionspapieres ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern‘. Das Positionspapier vom 20.03.17 lag der Verwaltung nicht vor, als die Richtlinie erstellt wurde. Dieses Papier wurde erst am 20.11.2017 zugestellt. Eine Grundlage für die Richtlinien bilden daher Empfehlungen des Integrationsrates, wie sie zum Bei- spiel in den Anfragen 2012/2016, 4357/2016 und 2606/2017 formuliert wurden. Seite 3, Zeile 7: Text aus der Begründung: „Sie (die Verwaltung) unterstützt mit dieser freiwilligen finanziel- len Förderung ausschließlich den mit der Neueinrichtung einer bilingualen Gruppe in einer Kindertageseinrichtung verbundenen Umstellungsprozess und fördert somit den Ausbau von bilingualen Gruppen.“ Antrag auf Ergänzung: Für den Fall, dass nicht ausreichend Neuanträge gestellt werden, sollen nicht nur Neueinrichtungen gefördert, sondern auch bestehende Kitagruppen berücksichtigt werden. So sollten die nicht verausgabten Restmittel aus der bereit gestellten Fördersumme in Höhe von 264.000 €/Jahr, bestehenden Gruppe zur dringend erforderlichen weiteren Verfestigung ihrer Konzepte und Schulung der Mitarbeiter*innen genutzt werden.“ 2 Bestehende bilinguale Kitagruppen können nach der Richtlinie nicht berücksichtigt werden. Die Richtlinie fördert den Ausbau, nicht den Bestand. Eine Änderung in diesem Punkt wurde von der Verwaltung schon mehrfach begründet ausgeschlossen. Seite 3, Zeile 9: Text der Begründung: „Um die Qualität der Arbeit während der Aufbauphase zu sichern, können sich die Träger fachlich durch Coaching (Kommunikation im Team, Inhalte und Sprache) und bei der Anschaffung von Materialien unterstützen lassen.“ Anregung: Die Kindergärten können sich bezüglich einer Unterstützung z.B. auch an das ZMI – Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln wenden. Die Verwaltung kann bei Anfragen der Träger zu Coaching beraten. Einzelne Anbieter wurden jedoch aufgrund der Gleichbehandlung in den Richtlinien, in der es ausschließlich um Formalitäten geht, nicht aufgeführt. Seite 3, Zeile 47: Text der Begründung: „Die Verwaltung begrüßt eine herkunftssprachliche bilinguale Bil- dung in den Kindertageseinrichtungen, d.h. wenn die Sprachen der betreuten Familien auf- gegriffen werden. Eine Priorisierung von Sprachen bei der Bewilligung der Förderung er- folgt aus Gründen der Antidiskriminierung jedoch nicht.“ Antrag auf Ersetzung von Satz 2: Die Sprachen sollten in dem Maße wertgeschätzt, geför- dert und bei der Bewilligung der Förderung priorisiert werden, wie sie in der Kölner Stadt- gesellschaft gesprochen werden.“ Das statistische Jahrbuch Köln 2016 hebt folgende Zahlen der Migrant*innen mit Bezugs- land hervor: 1. Türkei 93.883 Personen; 2. Polen 40.774; 3. Italien 26.134; 4. Russ. Föderati- on 14.549; 5. Iran 12.540; 6. Irak 9.199; 7. Montenegro, Serbien 8.695; 8. Griechenland 8.366; 9. Bulgarien 7.457; 10. Rumänien 7.325; 11. Marokko 7.242.“ Die Verwaltung begrüßt die Wertschätzung der Herkunftssprachen der betreuten Familien in allen Kindertageseinrichtungen. Es gibt aber auch eine große Nachfrage der Kölner Eltern nach z.B. bilingualen Englisch-Deutsch- Angeboten. Bereits im Modellprojekt wurde deutlich, dass bei der Einführung eines bilingualen Kon- zeptes die Wünsche aller Eltern zu berücksichtigen sind. Die Vielzahl der Sprachen in den Kölner Kindertageseinrichtungen lässt nicht zu, dass die Verwaltung eine, auf eine Statistik bezogene, Priori- sierung vornimmt. Seite 2, 1. Spiegelstrich der Aufzählung Text der Richtlinie: „Pro Gruppe spricht eine Fachkraft die Fremdsprache und eine Fach- kraft spricht Deutsch.“ Antrag auf Änderung: Der Begriff ‚Fremdsprache‘ führt zu Irritationen. Er sollte durch den Begriff „von den Kinder gesprochenen Sprache“ ersetzt werden. Fremdsprache ist die geläufige Bezeichnung für eine andere Sprache als Deutsch. Außerdem handelt es sich bei dieser zweiten Sprache nicht per se um die „von den Kindern gesprochene Sprache“. Seite 2, 4. Spiegelstrich, 2. Satz Text der Richtlinie „Der Austausch zwischen den Fachkräften, dem Team und den Eltern ist sichergestellt. Die „Arbeits- und Verkehrssprache“ in der gesamten Kindertageseinrichtung ist Deutsch.“ Antrag auf Ergänzung: In der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und im Bedarfsfall auch mit den Eltern, ist die Wertschätzung und Nutzung der von den Kinder und den Eltern gesprochenen Sprachen Bestandteil des bilingualen Konzeptes der Kita.“ Die Mehrsprachigkeit der Kinder ist nach § 13c KiBiz in allen Kindertageseinrichtungen wert zu schät- zen und zu fördern, nicht nur in bilingualen Kindertageseinrichtungen. 3 Im pädagogischen Alltag ist es gerade in der Elternarbeit mittlerweile gängige Praxis, dass mehrspra- chige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vermittlung von pädagogischen Inhalten in den Her- kunftssprachen der Familien oder in der Eingewöhnungsphase unterstützen, sofern dies von Nöten ist. Dies belegte auch die wissenschaftliche Studie von Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Roth zu „Mehr- sprachigkeit in Kölner Kindertagesstätten (MehrKita)“. Seite 2, 3. Absatz von unten Text der Richtlinie: „Bilinguale Gruppen müssen grundsätzlich nicht mehr Kosten verursa- chen als herkömmliche Kindertageseinrichtungen (siehe auch die Ausführungen des Ver- eins für frühe Mehrsprachigkeit, FMKS, FAQ). Ein „Sonderetat“ ist auf Dauer nicht notwen- dig und gesetzlich nicht vorgesehen. Nach dem Start einer bilingualen Gruppe müssen die anfallenden Kosten, wie für alle anderen Gruppen, aus dem laufenden Etat bestritten wer- den“. Kommentar Integrationsrat: die Gesellschaft befindet sich bzgl. der Mehrsprachigkeit in ei- ner Phase des Paradigmenwechsels. Bis zu einer Etablierung der Mehrsprachigkeit in einer Kita vergehen einige Jahre in denen zusätzliche Kosten insbesondere für Coaching und Beratung des Teams anfallen. Erst nach diesem Einführungsprozess kann von einer Kos- tenneutralität ausgegangen werden. Die Verwaltung hat die Förderung auf ein Jahr angelegt. Dieser Förderzeitraum hat sich im Modell- projekt als ausreichend erwiesen. Es geht um den Ausbau von bilingualen Gruppen und daher sollten die Mittel jedes Jahr für neue Gruppen zur Verfügung stehen. Seite 4, Zeile 8: Text der Richtlinie: „Die städtische Förderung wird als Projektförderung gewährt“. Kommentar Integrationsrat: Statt Projektförderung sollte das Wort Startförderung verwen- det werden. Die Etablierung von Mehrsprachigkeit ist kein Projekt, sondern eine strukturel- le Neuausrichtung einer Kita. Projektförderung ist ein bewusst gewählter Begriff der Verwaltung, da es sich um eine freiwillige Leis- tung handelt. Seite 4, zu Pkt. 6 Kommentar Integrationsrat: Einfügung eines Punktes Punkt 6.4. und 6.5: „Die zum Stichtag der Antragstellung nicht ins Anspruch genommen Mittel für die Einrich- tung neuer Gruppen können auf entsprechenden Antrag den bestehenden Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Übersteigt bei zu vielen Bewerbungen die Summe der beantragten Mittel die Gesamtför- dersumme eines Jahres, wird das Sprachangebot gefördert, welches die in Köln am meis- ten gesprochene Sprache berücksichtigt. Die Entscheidung erfolgt in Orientierung an der Größe der Kölner ‚Migrantengruppen‘ und der Berücksichtigung der bereits vorhandenen Sprachangebote Kölner bilingualer Kitas. Die Beschränkung einer Bezuschussung ausschließlich auf neu geplante mehrsprachige Gruppen ist ein Bestandteil in dieser Richtlinie, um mit diesem finanziellen Anreiz den Ausbau der bilingualen Kin- dertageseinrichtungen in Köln voran zu treiben. Es ist aus fachlicher Sicht davon auszugehen, dass bereits bestehende bilinguale Kindertageseinrichtungen über das erforderliche Fachwissen und das Material verfügen, um bilingual arbeiten zu können. Zum Jahresende wird die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss und dem Integrationsrat einen Be- richt über die Mittelverteilung vorlegen und den Aspekt der nicht in Anspruch genommenen Mittel auswerten. In Köln bieten mittlerweile rund 60 Kindertageseinrichtungen bilinguale Gruppen an und es gelten für alle Kindertageseinrichtungen die gleichen Bedingungen. Die Verwaltung lehnt eine Priorisierung von Sprachen in bilingualen Kindertageseinrichtungen aus Gründen der Antidiskriminierung ab. 4 Des Weiteren bittet der Integrationsrat darum, proaktiv im Rahmen einer Kampagne die Finanzierung der Einrichtung herkunftssprachlich bilingualer Kitagruppen zu bewerben. Wichtig ist herbei, die Eltern und die Kindertageseinrichtungen über die Vorteile der bilin- gualen sprachlichen Erziehung ausführlich zu informieren. Zur aktiven Bewerbung dieser Finanzierungsmöglichkeit hat die Verwaltung die städtischen Kinderta- geseinrichtungen und die Fachberaterinnen und Fachberater der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, sowie den Jugendamtselternbeirat über eine entsprechende Info-Mail im Dezember 2017 noch einmal schriftlich informiert. Darüber hinaus wurde der AK 80 (Arbeitskreis § 80 SGBVIII – alle Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe) informiert. Mitarbeiterinnen der Verwaltung sind im Arbeitskreis Bilinguale Kitas unter Leitung des Integrationsra- tes vertreten und haben sich auf dem Podium und mit einem Infostand an dessen diesjährigen Ver- anstaltung „Mehrsprachigkeit im Gespräch“ beteiligt. Gemeinsam mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration ZMI ist für den 13.12.2018 ein Fachtag „Mehrsprachigkeit“ für städtische Kindertageseinrichtungen mit ca. 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geplant. Der Integrationsrat bittet die Verwaltung jährlich einen Bericht bezüglich der Vergabe der Mittel und der Entwicklung dieses Angebotes an Kölner Kitas vorzulegen. Gerne legt die Verwaltung einen entsprechenden Bericht jährlich vor. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1450/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.05.2018
- Erstellt
- 02.05.2018 12:42