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1450/2018

Stellungnahme zum Änderungsantrag des Integrationsrates AN/0563/2018 über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.05.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 12.06.2018, TOP 8.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 04.05.2018 
 1450/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 07.05.2018 
Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 
 
Stellungnahme zum Änderungsantrag des Integrationsrates AN/0563/2018 über die 
Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in 
Kindertageseinrichtungen 
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung vom 16.04.18 folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die folgenden Anmerkungen/Änderungsvorschläge des 
Änderungsantrages AN 0563/2018 bei der Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zu-
wendung für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen in 
Köln (Mitteilung 3782/2017 vom 14.12.2017) berücksichtigt werden können und den Integrationsrat 
und Jugendhilfeausschuss bezüglich der Auswirkungen entsprechend zu informieren. 
 
Die Anmerkungen und Vorschläge des Integrationsrates wurden geprüft und die Verwaltung nimmt 
wie folgt Stellung: 
 
 Seite 3, Zeile 3:  
Text aus der Begründung: „Die Stadt Köln setzt mit dieser freiwilligen finanziellen Förde-
rung und der entsprechenden Zuwendungsrichtlinie den gesetzlichen Auftrag zur Förde-
rung der Mehrsprachigkeit um und orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Integra-
tionsrates.“ 
Antrag auf Ergänzung: „… und seines Positionspapieres ‚Identität stärken - natürliche 
Mehrsprachigkeit fördern‘.  
 
Das Positionspapier vom 20.03.17 lag der Verwaltung nicht vor, als die Richtlinie erstellt wurde. 
Dieses Papier wurde erst am 20.11.2017 zugestellt.  
Eine Grundlage für die Richtlinien bilden daher Empfehlungen des Integrationsrates, wie sie zum Bei-
spiel in den Anfragen 2012/2016, 4357/2016 und 2606/2017 formuliert wurden.  
 
 Seite 3, Zeile 7:  
Text aus der Begründung: „Sie (die Verwaltung) unterstützt mit dieser freiwilligen finanziel-
len Förderung ausschließlich den mit der Neueinrichtung einer bilingualen Gruppe in einer 
Kindertageseinrichtung verbundenen Umstellungsprozess und fördert somit den Ausbau 
von bilingualen Gruppen.“ 
Antrag auf Ergänzung: Für den Fall, dass nicht ausreichend Neuanträge gestellt 
werden, sollen nicht nur Neueinrichtungen gefördert, sondern auch bestehende 
Kitagruppen berücksichtigt werden. So sollten die nicht verausgabten Restmittel 
aus der bereit gestellten Fördersumme in Höhe von 264.000 €/Jahr, bestehenden 
Gruppe zur dringend erforderlichen weiteren Verfestigung ihrer Konzepte und 
Schulung der Mitarbeiter*innen genutzt werden.“

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Bestehende bilinguale Kitagruppen können nach der Richtlinie nicht berücksichtigt werden.  
Die Richtlinie fördert den Ausbau, nicht den Bestand. Eine Änderung in diesem Punkt wurde von der 
Verwaltung schon mehrfach begründet ausgeschlossen.  
 
 Seite 3, Zeile 9:  
Text der Begründung: „Um die Qualität der Arbeit während der Aufbauphase zu sichern, 
können sich die Träger fachlich durch Coaching (Kommunikation im Team, Inhalte und 
Sprache) und bei der Anschaffung von Materialien unterstützen lassen.“ 
Anregung: Die Kindergärten können sich bezüglich einer Unterstützung z.B. auch an das 
ZMI – Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln wenden. 
 
Die Verwaltung kann bei Anfragen der Träger zu Coaching beraten. Einzelne Anbieter wurden jedoch 
aufgrund der Gleichbehandlung in den Richtlinien, in der es ausschließlich um Formalitäten geht, 
nicht aufgeführt. 
 
 Seite 3, Zeile 47:  
Text der Begründung: „Die Verwaltung begrüßt eine herkunftssprachliche bilinguale Bil-
dung in den Kindertageseinrichtungen, d.h. wenn die Sprachen der betreuten Familien auf-
gegriffen werden. Eine Priorisierung von Sprachen bei der Bewilligung der Förderung er-
folgt aus Gründen der Antidiskriminierung jedoch nicht.“ 
Antrag auf Ersetzung von Satz 2: Die Sprachen sollten in dem Maße wertgeschätzt, geför-
dert und bei der Bewilligung der Förderung priorisiert werden, wie sie in der Kölner Stadt-
gesellschaft gesprochen werden.“  
Das statistische Jahrbuch Köln 2016 hebt folgende Zahlen der Migrant*innen mit Bezugs-
land hervor: 1. Türkei 93.883 Personen; 2. Polen 40.774; 3. Italien 26.134; 4. Russ. Föderati-
on 14.549; 5. Iran 12.540; 6. Irak 9.199; 7. Montenegro, Serbien 8.695; 8. Griechenland 8.366; 
9. Bulgarien 7.457; 10. Rumänien 7.325; 11. Marokko 7.242.“ 
 
Die Verwaltung begrüßt die Wertschätzung der Herkunftssprachen der betreuten Familien in allen 
Kindertageseinrichtungen. 
Es gibt aber auch eine große Nachfrage der Kölner Eltern nach z.B. bilingualen Englisch-Deutsch-
Angeboten. Bereits im Modellprojekt wurde deutlich, dass bei der Einführung eines bilingualen Kon-
zeptes die Wünsche aller Eltern zu berücksichtigen sind. Die Vielzahl der Sprachen in den Kölner 
Kindertageseinrichtungen lässt nicht zu, dass die Verwaltung eine, auf eine Statistik bezogene, Priori-
sierung vornimmt.  
 
 Seite 2, 1. Spiegelstrich der Aufzählung 
Text der Richtlinie: „Pro Gruppe spricht eine Fachkraft die Fremdsprache und eine Fach-
kraft spricht Deutsch.“ 
Antrag auf Änderung: Der Begriff ‚Fremdsprache‘ führt zu Irritationen. Er sollte durch den 
Begriff „von den Kinder gesprochenen Sprache“ ersetzt werden.  
 
Fremdsprache ist die geläufige Bezeichnung für eine andere Sprache als Deutsch. Außerdem handelt 
es sich bei dieser zweiten Sprache nicht per se um die „von den Kindern gesprochene Sprache“.  
 
 Seite 2, 4. Spiegelstrich, 2. Satz  
Text der Richtlinie 
„Der Austausch zwischen den Fachkräften, dem Team und den Eltern ist sichergestellt. Die 
„Arbeits- und Verkehrssprache“ in der gesamten Kindertageseinrichtung ist Deutsch.“ 
Antrag auf Ergänzung: In der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und im Bedarfsfall 
auch mit den Eltern, ist die Wertschätzung und Nutzung der von den Kinder und den Eltern 
gesprochenen Sprachen Bestandteil des bilingualen Konzeptes der Kita.“ 
 
Die Mehrsprachigkeit der Kinder ist nach § 13c KiBiz in allen Kindertageseinrichtungen wert zu schät-
zen und zu fördern, nicht nur in bilingualen Kindertageseinrichtungen.

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Im pädagogischen Alltag ist es gerade in der Elternarbeit mittlerweile gängige Praxis, dass mehrspra-
chige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vermittlung von pädagogischen Inhalten in den Her-
kunftssprachen der Familien oder in der Eingewöhnungsphase unterstützen, sofern dies von Nöten 
ist. Dies belegte auch die wissenschaftliche Studie von Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Roth zu „Mehr-
sprachigkeit in Kölner Kindertagesstätten (MehrKita)“. 
 
 Seite 2, 3. Absatz von unten 
Text der Richtlinie: „Bilinguale Gruppen müssen grundsätzlich nicht mehr Kosten verursa-
chen als herkömmliche Kindertageseinrichtungen (siehe auch die Ausführungen des Ver-
eins für frühe Mehrsprachigkeit, FMKS, FAQ). Ein „Sonderetat“ ist auf Dauer nicht notwen-
dig und gesetzlich nicht vorgesehen. Nach dem Start einer bilingualen Gruppe müssen die 
anfallenden Kosten, wie für alle anderen Gruppen, aus dem laufenden Etat bestritten wer-
den“.  
Kommentar Integrationsrat: die Gesellschaft befindet sich bzgl. der Mehrsprachigkeit in ei-
ner Phase des Paradigmenwechsels. Bis zu einer Etablierung der Mehrsprachigkeit in einer 
Kita vergehen einige Jahre in denen zusätzliche Kosten insbesondere für Coaching und 
Beratung des Teams anfallen. Erst nach diesem Einführungsprozess kann von einer Kos-
tenneutralität ausgegangen werden. 
 
Die Verwaltung hat die Förderung auf ein Jahr angelegt. Dieser Förderzeitraum hat sich im Modell-
projekt als ausreichend erwiesen. Es geht um den Ausbau von bilingualen Gruppen und daher sollten 
die Mittel jedes Jahr für neue Gruppen zur Verfügung stehen. 
 
 
 Seite 4, Zeile 8: 
Text der Richtlinie: „Die städtische Förderung wird als Projektförderung gewährt“.  
Kommentar Integrationsrat: Statt Projektförderung sollte das Wort Startförderung verwen-
det werden. Die Etablierung von Mehrsprachigkeit ist kein Projekt, sondern eine strukturel-
le Neuausrichtung einer Kita. 
 
Projektförderung ist ein bewusst gewählter Begriff der Verwaltung, da es sich um eine freiwillige Leis-
tung handelt.  
 
 Seite 4, zu Pkt. 6  
Kommentar Integrationsrat: Einfügung eines Punktes Punkt 6.4. und 6.5:  
„Die zum Stichtag der Antragstellung nicht ins Anspruch genommen Mittel für die Einrich-
tung neuer Gruppen können auf entsprechenden Antrag den bestehenden Gruppen zur 
Verfügung gestellt werden. 
Übersteigt bei zu vielen Bewerbungen die Summe der beantragten Mittel die Gesamtför-
dersumme eines Jahres, wird das Sprachangebot gefördert, welches die in Köln am meis-
ten gesprochene Sprache berücksichtigt. Die Entscheidung erfolgt in Orientierung an der 
Größe der Kölner ‚Migrantengruppen‘ und der Berücksichtigung der bereits vorhandenen 
Sprachangebote Kölner bilingualer Kitas. 
 
Die Beschränkung einer Bezuschussung ausschließlich auf neu geplante mehrsprachige Gruppen ist 
ein Bestandteil in dieser Richtlinie, um mit diesem finanziellen Anreiz den Ausbau der bilingualen Kin-
dertageseinrichtungen in Köln voran zu treiben. Es ist aus fachlicher Sicht davon auszugehen, dass 
bereits bestehende bilinguale Kindertageseinrichtungen über das erforderliche Fachwissen und das 
Material verfügen, um bilingual arbeiten zu können.  
Zum Jahresende wird die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss und dem Integrationsrat einen Be-
richt über die Mittelverteilung vorlegen und den Aspekt der nicht in Anspruch genommenen Mittel 
auswerten. 
In Köln bieten mittlerweile rund 60 Kindertageseinrichtungen bilinguale Gruppen an und es gelten für 
alle Kindertageseinrichtungen die gleichen Bedingungen.  
Die Verwaltung lehnt eine Priorisierung von Sprachen in bilingualen Kindertageseinrichtungen aus 
Gründen der Antidiskriminierung ab.

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 Des Weiteren bittet der Integrationsrat darum, proaktiv im Rahmen einer Kampagne die 
Finanzierung der Einrichtung herkunftssprachlich bilingualer Kitagruppen zu bewerben. 
Wichtig ist herbei, die Eltern und die Kindertageseinrichtungen über die Vorteile der bilin-
gualen sprachlichen Erziehung ausführlich zu informieren.  
 
Zur aktiven Bewerbung dieser Finanzierungsmöglichkeit hat die Verwaltung die städtischen Kinderta-
geseinrichtungen und die Fachberaterinnen und Fachberater der Kindertageseinrichtungen in freier 
Trägerschaft, sowie den Jugendamtselternbeirat über eine entsprechende Info-Mail im Dezember 
2017 noch einmal schriftlich informiert. Darüber hinaus wurde der AK 80 (Arbeitskreis § 80 SGBVIII – 
alle Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe) informiert.  
Mitarbeiterinnen der Verwaltung sind im Arbeitskreis Bilinguale Kitas unter Leitung des Integrationsra-
tes vertreten und haben sich auf dem Podium und mit einem Infostand an dessen diesjährigen Ver-
anstaltung „Mehrsprachigkeit im Gespräch“ beteiligt. 
Gemeinsam mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration ZMI ist für den 13.12.2018 ein 
Fachtag „Mehrsprachigkeit“ für städtische Kindertageseinrichtungen mit ca. 150 Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer geplant.  
 Der Integrationsrat bittet die Verwaltung jährlich einen Bericht bezüglich der Vergabe der 
Mittel und der Entwicklung dieses Angebotes an Kölner Kitas vorzulegen. 
 
Gerne legt die Verwaltung einen entsprechenden Bericht jährlich vor. 
 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

07.05.2018 Integrationsrat
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1450/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.05.2018
Erstellt
02.05.2018 12:42