V/1000/2015
Siemensstraße 2. BA - Ausbau der Knotenpunkte
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Beschlussvorlage
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V/1000/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Siemensstraße 2. BA - Ausbau der Knotenpunkte Siemensstraße/Robert-Bosch-Straße und Siemensstraße/Trautmansdorffstraße - Baubeschluß Straßenbau - Beratungsfolge 14.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung für die Knotenpunkte Siemensstraße / Robert -Bosch-Straße (Lageplan Nr.10327 Blatt 3a (6) – Stand 13.10.2015) und Siemensstraße / Trauttmansdorffstraße (Lageplan Nr. 10327 Blatt 6a (6) – Stand 13.10.2015) so- wie der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 860.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 230.000 € aus Investitionszuwe n- dungen gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra). An Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein -Westfalen (§ 8 KAG NW) werden für den 2. BA anteilig 227.000 € in den Ansatz gestellt. Für die Gesamtmaßnahme Siemensstraße 1. BA und 2. BA werden ca. 718.000 € an Beiträgen erwartet. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Vorlagen-Nr.: V/1000/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 11.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1000/2015 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Investitionsmaßname 4080 Robert-Bosch-Str./Siemensstr., B 51 – Trauttmansdorffstr. Auszahlungen 2016 2017 660.000 200.000 Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2016 2018 230.000 227.000 Investitionszu- wendungen FöRi-kom-Stra 2. BA Saldo 403.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei der o. g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen Der ASSVW hat mit der Beschlussvorlage Nr. V/0027/2014 in seiner Sitzung am 29.01.2015 der Planung zur Verbesserung der Verkehrsanlage Siemensstraße in Form eines Ausbaus der Kn o- tenpunkte Siemensstraße/Robert-Bosch-Straße und Siemensstraße/Trauttmansdorffstraße im Z u- sammenhang mit notwendigen Erneuerungsarbeiten an der Fahrbahn zugestimmt. Die Bezirksver- tretung Münster-Hiltrup wurde im Rahmen einer vorhergehenden Anhörung am 13.11.2014 bete i- ligt. Der sich zurzeit im Bau befindliche 1. BA Siemensstraße wurde auf der Grundlage der Baub e- schlussvorlage V/0811/2013 nach Anhörung der Bezirksvertretung Hiltrup am 14.11.2013 durch den AUB am 19.11.2013 beschlossen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Bestand Die Siemensstraße befindet sich in einem bautechnisch sehr schlechten Zustand. Verga ngene Frost- und T auperioden haben die Straße wiederholt in immer stärkerem Maße deutlich wah r- nehmbar in Mitleidenschaft gezogen. Infolge des ausgeprägten Schwerlastverkehrs sind Fah r- bahnschäden in Form von Straßenaufbrüchen zu verzeichnen, die den Fahrbahnaufbau und somit die Standfestigkeit nachhaltig stören. Durch Ausbesserungsarbeiten lassen sich jedoch nur kur z- zeitige Verbesserungen erzielen, so dass ein grundhafter Ausbau unumgänglich wird. Planung Der Straßenausbau 2. BA erfolgt analog zum 1. BA dem Stand der Tech nik entsprechend. Hie r- nach werden die gem. Geh - und Radwege mit grauem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die Siche r- heitstrennstreifen mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die Gehwegbereiche mit Gehwegplatten grau 24/24/8 cm, die Radwege mit ro tem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm und die - 3 - V/1000/2015 Fahrbahn in einer Asphaltbauweise (Belastungsklasse 10) hergestellt. Die geplante Straßenbor d- höhe beträgt regelmäßig 10 cm. In den Bereichen der Grundstückszufahrten wird der Straßenbord auf 3 cm abgesenkt. Schadhafte Grundstücks- und Straßenablaufleitungen werden ausgetauscht. Aufgrund der Lage innerhalb des Wasserschutzgebietes Münster -Geist - Wasserschutzzone III, finden die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) ihre Anwendung. Reduktionsvariante Die vorliegende Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der einzuhaltenden Mindeststandards aus den technischen Regelwerken erstellt worden. Reduzierungen hiervon sind aus Gründen der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen nicht möglich. Knotenpunkt Siemensstraße/Robert-Bosch-Straße Mit dem grundhaften Ausbau dieses Knotenpunktes ist auch eine vollumfängliche Signalisierung einschließlich der nördlichen Parkplatzzufahrt MediaMarkt geplant. Die bisher im Versatz ange ord- nete Parkplatzzufahrt wird auf die in Richtung Hammer Straße führende Siemensstraße regelg e- recht neu ausgerichtet. Hinsichtlich der hierdurch erforderlichen Parkplatzumgestaltung Medi a- Markt wurde vom Grundsatz her mit dem Eigentümer Einvernehmen hergest ellt. Die vorhandene südliche Zu- und Abfahrt bleibt im Bestand erhalten. Des Weiteren ist geplant, die anliegenden Bushaltestellen Siemensstraße barrierefrei auszubauen. Infolge der erforderlichen Fahrbahnau f- weitung wird der westlich anstehende Gehölzstre ifen mit ca. 20 Bäumen den Erfordernissen en t- sprechend gerodet. Im Abbiegebereich Robert -Bosch-Straße-Siemensstraße wird aufgrund einer zu geringen Tiefe n- lage eine Schmutzwasser-Anfangshaltung aus Steinzeugrohren durch standfeste duktile Gussro h- re ersetzt. Eine Erneuerung weiterer R egenwasser- und Schmutzwasser-Kanäle ist nicht vorgese- hen, da handlungsauslösende Schadensbilder im Rahmen einer durchgeführten Kanalunters u- chung nicht festgestellt wurden. Knotenpunkt Siemensstraße/Trauttmansdorffstraße Der Knotenpunkt Siemensstraße/Trauttmansdorffstraße wurde wegen der konfliktträchtigen freien Rechtsabbieger überplant. Hiernach werden diese Fahrstreifen einschließlich vorhandener Dre i- ecksinseln zurückgebaut und rechtwinklig zueinander in die signalisierte V erkehrsführung int e- griert. Die vorhandenen Rad - und Gehwegbeziehungen werden entsprechend neu geordnet. Die Fußgängerquerungsstellen werden barrierefrei ausgebaut. Lärmschutz Gesonderte Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss, so dass mit dem Ausbau Mitte des Jahres 2016 begonnen werden kann. Die Bauzeit wird auf 9 Monate veranschlagt. münsterNETZ GmbH / Telekom Nach dem derzeitigen Planungsstand werden sowohl die münsterNETZ GmbH Strom- und Was- serleitungen als auch die Telekom Telekommunikationsleitungen im Knotenpunktbereich Si e- mensstraße/Robert-Bosch-Straße neu verlegen. - 4 - V/1000/2015 Baustellenverkehr Die Verkehrsregelung wird zurzeit im Detail mit der Feuerwehr, den Verkehrsb etrieben der Stadt- werke Münster GmbH und dem Ordnungsamt abgestimmt. Vom Grundsatz her werden Radfahrer und Fußgänger den Baustellenbereich temporär in Abhä n- gigkeit des Baufortschrittes passieren können. Als Alternative steht für diese Verkehrsteilnehmer auch die parallel verlaufende Anliegerfahrbahn Siemensstraße zur Verfügung. Für die unmittelbar im Baustellenbereich befindlichen Grundstückszufahrten erfolgt eine Regelung links herein / links heraus bzw. rechts herein / rechts heraus. Baustellenbedingte kurzzeitige Behinderungen können nicht ausgeschlossen werden. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung ist ge m. § 3 Abs. 3 Buchstabe c) die Siemensstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die Anlage erstreckt sich in beitrag s- rechtlicher Hinsicht von der Robert-Bosch-Straße bis zur Trauttmansdorffstraße. Für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn einschließlich Längsparkstreifen sowie für die Neuanlage von beidseitigen gemeinsamen Geh - und Radwegen sind Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG zu erheben. Die Anliegeranteile bemessen sich für die Fahrbahn zu 40 %, für Längsparkstrei- fen zu 80 % und für die gem. Geh- und Radwege zu 50 % bezogen auf die beitragsfähigen Kosten. In der Summe können für den o. a. Ausbaubereich (1. + 2. BA) ca. 718.000 EUR in den Ansatz gestellt werden. Die Anlage kann abgerechnet werden, sobald die beitragsrechtlichen Vorausse t- zungen mit Fertigstellung des 2. BA vorliegen. Die betroffenen Anlieger wurden mit Schreiben vom 11.09.2014 über deren Beitragspflicht in Kenntnis gesetzt. Die Ausbaumaßnahme ist gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi -kom-Stra) mit 60 % der förderfähigen Kosten förderfähig. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Naturdenkmal ND 501 und 502 In Höhe Robert-Bosch-Straße 1 und Siemensstraße 10 stehen drei als Naturdenkmal ausgewiese- ne Bäume. Hierbei handelt es sich um das ND 501 (Platane) und ND 502 (Platane und Blutbuche). Eine Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung unter Beachtung von Nebenb e- stimmungen ist nicht erforderlich, da mit dem Ausbau keine Handlungen verbunden sind, die zu einer Beeinträchtigung der Naturdenkmale führen werden. Geplant sind lediglich A ngleichungsar- beiten im Bereich der Trag - und Deckschichten, so dass von einer Beeinträchtigung nicht ausz u- gehen ist. Die Bauausführung an dieser Stelle erfolgt nach Maßgabe und unter Aufsicht des z u- ständigen Fachamtes. Gemäß § 3 (15) Wasserschutzgebietsverordnung „Münster-Geist“ ist die Baumaßnahme genehmi- gungspflichtig. Der Antrag wird fristgerecht gestellt. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. - 5 - V/1000/2015 7. Sonstiges Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt. Die Anbindung des Parkplatzes Media Markt ist vom Grundsatz her geklärt. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Lagepläne 3 a und 6a
AUKB_V_1000_2015_Anlage_LGP6a-V
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Anlage zur V/1000/2015
AUKB_V_1000_2015_Anlage_LGP3a-V
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Gehölzgruppe im Ausbaubereich roden xx x x x xx x x xx x x xx xx x x x x x Anlage zur V/1000/2015
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Siemensstraße 2
- Trauttmansdorffstraße
- Robert-Bosch-Straße 1
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/1000/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37