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V/1000/2015

Siemensstraße 2. BA - Ausbau der Knotenpunkte

Vorlagen 01.12.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.02.2016, TOP 5.12

Beschlussvorlage

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AUKB_V_1000_2015_Anlage_LGP6a-V

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AUKB_V_1000_2015_Anlage_LGP3a-V

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Beschlussvorlage

10397 Zeichen

V/1000/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Siemensstraße 2. BA - Ausbau der Knotenpunkte 
Siemensstraße/Robert-Bosch-Straße und Siemensstraße/Trautmansdorffstraße 
- Baubeschluß Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung für die Knotenpunkte 
Siemensstraße / Robert -Bosch-Straße (Lageplan Nr.10327 Blatt 3a (6) – Stand 13.10.2015) und 
Siemensstraße / Trauttmansdorffstraße (Lageplan Nr. 10327 Blatt 6a (6) – Stand 13.10.2015) so-
wie der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 860.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 230.000 € aus Investitionszuwe n-
dungen gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra). An Beiträgen nach 
dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein -Westfalen (§ 8 KAG NW) werden für den 
2. BA anteilig 227.000 € in den Ansatz gestellt. Für die Gesamtmaßnahme Siemensstraße 1. BA 
und 2. BA werden ca. 718.000 € an Beiträgen erwartet. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1000/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1000/2015 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
   
Investitionsmaßname 
 
4080 Robert-Bosch-Str./Siemensstr., 
B 51 – Trauttmansdorffstr. 
 
   
Auszahlungen 
 
  2016 
2017 
660.000 
200.000 
 
Einzahlungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0005 
 
 
 
 
Straßenbaubeiträge nach KAG 
2016 
 
 
 
2018 
 
230.000 
 
 
 
227.000 
 
 
Investitionszu-
wendungen 
FöRi-kom-Stra 
2. BA 
 
Saldo 403.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei der o. g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der ASSVW hat mit der Beschlussvorlage Nr.  V/0027/2014 in seiner Sitzung am 29.01.2015 der 
Planung zur Verbesserung der Verkehrsanlage Siemensstraße in Form eines Ausbaus der Kn o-
tenpunkte Siemensstraße/Robert-Bosch-Straße und Siemensstraße/Trauttmansdorffstraße im Z u-
sammenhang mit notwendigen Erneuerungsarbeiten an der Fahrbahn zugestimmt. Die Bezirksver-
tretung Münster-Hiltrup wurde im Rahmen einer vorhergehenden Anhörung am 13.11.2014 bete i-
ligt. Der sich zurzeit im Bau befindliche 1. BA Siemensstraße wurde auf der Grundlage der Baub e-
schlussvorlage V/0811/2013 nach Anhörung der Bezirksvertretung Hiltrup am 14.11.2013 durch 
den AUB am 19.11.2013 beschlossen.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Bestand  
 
Die Siemensstraße befindet sich in einem bautechnisch sehr schlechten Zustand. Verga ngene 
Frost- und T auperioden haben die Straße wiederholt in immer stärkerem Maße deutlich wah r-
nehmbar in Mitleidenschaft gezogen. Infolge des ausgeprägten Schwerlastverkehrs sind Fah r-
bahnschäden in Form von Straßenaufbrüchen zu verzeichnen, die den Fahrbahnaufbau und somit 
die Standfestigkeit nachhaltig stören. Durch Ausbesserungsarbeiten lassen sich jedoch nur kur z-
zeitige Verbesserungen erzielen, so dass ein grundhafter Ausbau unumgänglich wird.  
 
Planung  
 
Der Straßenausbau 2. BA erfolgt analog zum 1. BA dem Stand der Tech nik entsprechend. Hie r-
nach werden die gem. Geh - und Radwege mit grauem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die Siche r-
heitstrennstreifen mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die Gehwegbereiche mit 
Gehwegplatten grau 24/24/8 cm, die Radwege mit ro tem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm und die

- 3 - 
V/1000/2015 
Fahrbahn in einer Asphaltbauweise (Belastungsklasse 10) hergestellt. Die geplante Straßenbor d-
höhe beträgt regelmäßig 10 cm. In den Bereichen der Grundstückszufahrten  wird der Straßenbord 
auf 3 cm abgesenkt. Schadhafte Grundstücks- und Straßenablaufleitungen werden ausgetauscht. 
Aufgrund der Lage innerhalb des Wasserschutzgebietes Münster -Geist - Wasserschutzzone III, 
finden die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten 
(RiStWag) ihre Anwendung. 
 
Reduktionsvariante 
 
Die vorliegende Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der einzuhaltenden Mindeststandards 
aus den technischen Regelwerken erstellt worden. Reduzierungen hiervon sind aus Gründen der 
Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen nicht möglich. 
 
Knotenpunkt Siemensstraße/Robert-Bosch-Straße 
 
Mit dem grundhaften Ausbau dieses Knotenpunktes ist auch eine vollumfängliche Signalisierung 
einschließlich der nördlichen Parkplatzzufahrt MediaMarkt geplant. Die bisher im Versatz ange ord-
nete Parkplatzzufahrt wird auf die in Richtung Hammer Straße führende Siemensstraße regelg e-
recht neu ausgerichtet. Hinsichtlich der hierdurch erforderlichen Parkplatzumgestaltung Medi a-
Markt wurde vom Grundsatz her mit dem Eigentümer Einvernehmen hergest ellt. Die vorhandene 
südliche Zu- und Abfahrt bleibt im Bestand erhalten. Des Weiteren ist geplant, die anliegenden 
Bushaltestellen Siemensstraße barrierefrei auszubauen. Infolge der erforderlichen Fahrbahnau f-
weitung wird der westlich anstehende Gehölzstre ifen mit ca. 20 Bäumen den Erfordernissen en t-
sprechend gerodet.  
Im Abbiegebereich Robert -Bosch-Straße-Siemensstraße wird aufgrund einer zu geringen Tiefe n-
lage eine Schmutzwasser-Anfangshaltung aus Steinzeugrohren durch standfeste duktile Gussro h-
re ersetzt. Eine Erneuerung weiterer R egenwasser- und Schmutzwasser-Kanäle ist nicht vorgese-
hen, da handlungsauslösende Schadensbilder im Rahmen einer durchgeführten Kanalunters u-
chung nicht festgestellt wurden. 
 
Knotenpunkt Siemensstraße/Trauttmansdorffstraße  
 
Der Knotenpunkt Siemensstraße/Trauttmansdorffstraße wurde wegen der konfliktträchtigen freien 
Rechtsabbieger überplant. Hiernach werden diese Fahrstreifen einschließlich vorhandener Dre i-
ecksinseln zurückgebaut und rechtwinklig zueinander in die signalisierte V erkehrsführung int e-
griert. Die vorhandenen Rad - und Gehwegbeziehungen werden entsprechend neu geordnet. Die 
Fußgängerquerungsstellen werden barrierefrei ausgebaut.  
 
Lärmschutz  
 
Gesonderte Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss, so dass mit dem Ausbau Mitte des Jahres 
2016 begonnen werden kann. Die Bauzeit wird auf 9 Monate veranschlagt. 
 
münsterNETZ GmbH / Telekom 
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand werden sowohl die münsterNETZ GmbH Strom- und Was-
serleitungen als auch die Telekom Telekommunikationsleitungen im Knotenpunktbereich Si e-
mensstraße/Robert-Bosch-Straße neu verlegen.

- 4 - 
V/1000/2015 
Baustellenverkehr 
 
Die Verkehrsregelung wird zurzeit im Detail mit der Feuerwehr, den Verkehrsb etrieben der Stadt-
werke Münster GmbH und dem Ordnungsamt abgestimmt.  
 
Vom Grundsatz her werden Radfahrer und Fußgänger den Baustellenbereich temporär in Abhä n-
gigkeit des Baufortschrittes passieren können. Als Alternative steht für diese Verkehrsteilnehmer  
auch die parallel verlaufende Anliegerfahrbahn Siemensstraße zur Verfügung. Für die unmittelbar 
im Baustellenbereich befindlichen Grundstückszufahrten erfolgt eine Regelung links herein / links 
heraus bzw. rechts herein / rechts heraus. Baustellenbedingte  kurzzeitige Behinderungen können 
nicht ausgeschlossen werden. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse  
 
Gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für Straßenbaumaßnahmen 
der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung ist ge m. § 3 Abs. 3 Buchstabe 
c) die Siemensstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die Anlage erstreckt sich in beitrag s-
rechtlicher Hinsicht von der Robert-Bosch-Straße bis zur Trauttmansdorffstraße.  
 
Für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn einschließlich Längsparkstreifen sowie für die 
Neuanlage von beidseitigen gemeinsamen Geh - und Radwegen sind Anliegerbeiträge gemäß § 8 
KAG zu erheben. Die Anliegeranteile bemessen sich für die Fahrbahn zu 40 %, für Längsparkstrei-
fen zu 80 % und für die gem. Geh- und Radwege zu 50 % bezogen auf die beitragsfähigen Kosten. 
In der Summe können für den o. a. Ausbaubereich (1. + 2. BA) ca. 718.000 EUR in den Ansatz 
gestellt werden. Die Anlage kann abgerechnet werden, sobald die beitragsrechtlichen Vorausse t-
zungen mit Fertigstellung des 2. BA vorliegen. Die betroffenen Anlieger wurden mit Schreiben vom 
11.09.2014 über deren Beitragspflicht in Kenntnis gesetzt. 
 
Die Ausbaumaßnahme ist gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi -kom-Stra) 
mit 60 % der förderfähigen Kosten förderfähig.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Naturdenkmal ND 501 und 502 
 
In Höhe Robert-Bosch-Straße 1 und Siemensstraße 10 stehen drei als Naturdenkmal ausgewiese-
ne Bäume. Hierbei handelt es sich um das ND 501 (Platane) und ND 502 (Platane und Blutbuche). 
 
Eine Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung unter Beachtung von Nebenb e-
stimmungen ist nicht erforderlich, da mit dem Ausbau keine Handlungen verbunden sind, die zu 
einer Beeinträchtigung der Naturdenkmale führen werden. Geplant sind lediglich A ngleichungsar-
beiten im Bereich der Trag - und Deckschichten, so dass von einer Beeinträchtigung nicht ausz u-
gehen ist. Die Bauausführung an dieser Stelle erfolgt nach Maßgabe und unter Aufsicht des z u-
ständigen Fachamtes. 
 
Gemäß § 3 (15) Wasserschutzgebietsverordnung „Münster-Geist“ ist die Baumaßnahme genehmi-
gungspflichtig. Der Antrag wird fristgerecht gestellt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.

- 5 - 
V/1000/2015 
7. Sonstiges 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt.  
 
Die Anbindung des Parkplatzes Media Markt ist vom Grundsatz her geklärt.  
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: Lagepläne 3 a und 6a

AUKB_V_1000_2015_Anlage_LGP6a-V

22 Zeichen

Anlage zur V/1000/2015

AUKB_V_1000_2015_Anlage_LGP3a-V

98 Zeichen

Gehölzgruppe im Ausbaubereich roden 
xx
x x
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xx x
x
xx
x x xx xx x x x
x x
Anlage zur V/1000/2015

Beratungsverlauf (2)

14.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Siemensstraße 2
  • Trauttmansdorffstraße
  • Robert-Bosch-Straße 1
  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/1000/2015
Typ
Vorlagen
Datum
01.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37