V/0354/2012
Entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes "Sprakel nördlich Landwehr"
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Beschlussvorlage
4674 Zeichen
V/0354/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes "Sprakel nördlich Landwehr"
- Baubeschluss
Beratungsfolge
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Das Baugebiet B-Plan 459 „Sprakel - nördlich Landwehr“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbau-
amt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 54 Blatt 20 + 21 vom A u-
gust 2010) erschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1,2 Mio €
entstehen. Für den ersten Bauabschnitt fallen Kosten in Höhe von ca. 820.000 € an. Zusätzlich
entstehen Folgekosten für die Unterhaltung im Bereich des ersten Bauabschnittes von ca. 8200 €
pro Jahr und zukünftig insgesamt 12.000 € pro Jahr für das gesamte Baugebiet.
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ve r-
fügung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1101
Bereitstellung von Abwasseran-
lagen
2012
2013
später
300.000
520.000
380.000
Weitere Ma ß-
nahmen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnah-
men
Investitionsmaß-
nahme
4094 Sprakel nördlich Landwehr
Vorlagen-Nr.:
V/0354/2012
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
27.04.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0354/2012
Insgesamt: 1.200.000
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 459, vom 26.05.2006 hat das Tief-
bauamt die entwässerungstechnische Erschließungsplanung erstellt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Das Regenwasser wird über einen Freigefällekanal in die Gewässer „Birk“ geleitet. Zur ge-
forderten Rückhaltung des Regenwassers dient ein Regenrückhaltebecken welches sich
am nordwestlichen Rand des Baugebietes befindet.
Das Schmutzwasser wird ebenfalls über einen Freigefällekanal zu einem geplanten Pump-
werk geleitet von wo aus es, über eine Druckrohrleitung, zum vorhandenen Schmutzwas-
serkanalnetz gepumpt wird.
Es ist in Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement vorgesehen das Baugebiet
in mehrere Abschnitte zu unterteilen. Mit dem ersten Bauabschnitt (östlicher Teil im An-
schluss an die vorhandene Bebauung) werden 48 städt. und 20 private Grundstücke er-
schlossen. Diese Zahlen ergeben sich aus den erschießungstechnischen Notwendigkeiten
(Vorflutleitungen). Darüber hinaus richtet sich der Umfang der Erschließung nach Vermark-
tungslage der Grundstücke.
Nach Abschluss der vollständigen Erschließung der Bauabschnitte wird das Gewässer
„Birk“ renaturiert.
3. Ausschreibung und Bau:
Die entwässerungstechnischen Erschließungsarbeiten, für den ersten Abschnitt, w erden
gemeinsam mit den Baustraßen, direkt nach Zustimmung in der Bezirksvertretung Nord
bzw. im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen, ausgeschrieben und vergeben (s. Vorlage
V/0353/2012).
Der Baubeginn für den Ausbau ist für den Herbst 2012, vorgesehen. Die Dauer der Bauzeit
für den 1. Bauabschnitt wird auf ca. ein Jahr geschätzt. Die weiteren Bauabschnitte folgen
je nach Vermarktungssituation.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Mit dem Ausbau der Erschließungsanlagen wird das Baugebiet neu erschlossen, womit
eine gesetzliche Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die Eigent ü-
mer der erschlossenen Grundstücke entsteht.
Für den Bau der Regenwasserkanalisation fallen Kosten in Höhe von ca. 365.000 € an,
welche zu 50 % beitragsauslösend sind. Von diesen 5 0 % sind, n ach dem BauGB , 90 %
von den Anliegern zu zahlen.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Die Genehmigung für die naturnahe Umgestaltung und ökologische Verbesserung der Birk
nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde erteilt.
Der Regelungsbescheid gem. § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) für die Erstellung
und den Betrieb der Schmutzwasserkanalisation liegt vor.
Die Baugenehmigung für ein Schmutzwasserpumpwerk mit Hochbauteil nach § 68 Abs. 1
BauO NRW wurde erteilt.
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V/0354/2012
Die Erlaubnis gemäß § 8 WHG für eine Einleitung aus der Regenwasserkanalisation in das
Gewässer Birk wurde erteilt.
6. Liegenschaftliche Regelungen :
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anlieger und Eigentümer dem Serviceversprechen, des Tiefbauamtes, entspre chend info r-
miert.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0354/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37