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V/0354/2012

Entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes "Sprakel nördlich Landwehr"

Vorlagen 27.04.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.06.2012, TOP 4.11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4674 Zeichen

V/0354/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes "Sprakel nördlich Landwehr" 
- Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Das Baugebiet B-Plan 459 „Sprakel - nördlich Landwehr“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbau-
amt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 54 Blatt 20 + 21 vom A u-
gust 2010) erschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  der Stadt Münster  Baukosten in Höhe von ca. 1,2 Mio € 
entstehen. Für den ersten Bauabschnitt fallen Kosten in Höhe von ca. 820.000 € an. Zusätzlich 
entstehen Folgekosten für die Unterhaltung im Bereich des ersten Bauabschnittes von ca. 8200 € 
pro Jahr und zukünftig insgesamt 12.000 € pro Jahr für das gesamte Baugebiet. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ve r-
fügung: 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen
  
Produktgruppe 
 
1101 
 
 
Bereitstellung von Abwasseran-
lagen 
 
2012 
2013 
später 
 
300.000 
520.000 
380.000 
 
 
    
                 
 
Weitere Ma ß-
nahmen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnah-
men 
Investitionsmaß- 
nahme 
4094 Sprakel nördlich Landwehr 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0354/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0354/2012 
Insgesamt:    1.200.000  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 459, vom 26.05.2006 hat das Tief-
bauamt die entwässerungstechnische Erschließungsplanung erstellt. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
Das Regenwasser wird über einen Freigefällekanal in die Gewässer „Birk“ geleitet. Zur ge-
forderten Rückhaltung des Regenwassers dient ein Regenrückhaltebecken welches sich 
am nordwestlichen Rand des Baugebietes befindet. 
Das Schmutzwasser wird ebenfalls über einen Freigefällekanal zu einem geplanten Pump-
werk geleitet von wo aus es, über eine Druckrohrleitung, zum vorhandenen Schmutzwas-
serkanalnetz gepumpt wird. 
Es ist in Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement vorgesehen das Baugebiet 
in mehrere Abschnitte zu unterteilen. Mit dem ersten Bauabschnitt (östlicher Teil im An-
schluss an die vorhandene Bebauung) werden 48 städt. und 20 private Grundstücke er-
schlossen. Diese Zahlen ergeben sich aus den erschießungstechnischen Notwendigkeiten 
(Vorflutleitungen). Darüber hinaus richtet sich der Umfang der Erschließung nach Vermark-
tungslage der Grundstücke. 
Nach Abschluss der vollständigen Erschließung der Bauabschnitte wird das Gewässer 
„Birk“ renaturiert. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
Die entwässerungstechnischen Erschließungsarbeiten, für den ersten Abschnitt, w erden 
gemeinsam mit den  Baustraßen, direkt nach Zustimmung in der Bezirksvertretung Nord 
bzw. im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen, ausgeschrieben und vergeben (s. Vorlage 
V/0353/2012). 
 
Der Baubeginn für den Ausbau ist für den Herbst 2012, vorgesehen. Die Dauer der Bauzeit 
für den 1. Bauabschnitt wird auf ca. ein Jahr geschätzt. Die weiteren Bauabschnitte folgen 
je nach Vermarktungssituation. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
Mit dem Ausbau der Erschließungsanlagen wird das Baugebiet neu erschlossen, womit 
 eine gesetzliche Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die Eigent ü-
mer der erschlossenen Grundstücke entsteht. 
 
Für den Bau der Regenwasserkanalisation fallen Kosten in Höhe von ca. 365.000 € an, 
welche zu 50 % beitragsauslösend sind. Von diesen 5 0 % sind, n ach dem BauGB , 90 % 
von den Anliegern zu zahlen. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Die Genehmigung für die naturnahe Umgestaltung und ökologische Verbesserung der Birk 
nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde erteilt.  
Der Regelungsbescheid gem. § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) für die Erstellung 
und den Betrieb der Schmutzwasserkanalisation liegt vor. 
Die Baugenehmigung für ein Schmutzwasserpumpwerk mit Hochbauteil nach § 68 Abs. 1 
BauO NRW wurde erteilt.

- 3 - 
V/0354/2012 
Die Erlaubnis gemäß § 8 WHG für eine Einleitung aus der Regenwasserkanalisation in das 
Gewässer Birk wurde erteilt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen : 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anlieger und Eigentümer dem Serviceversprechen, des Tiefbauamtes, entspre chend info r-
miert. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Lageplan

Beratungsverlauf (2)

22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0354/2012
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37