3264/2019
Situation Festsetzung von Gemeindesteuern
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21 Vorlagen-Nummer 18.09.2019 3264/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2019 Situation Festsetzung von Gemeindesteuern Seit Beginn des Jahres hat die Verwaltung regelmäßig über die Rückstandssituation bei der Festset- zung von Gemeindesteuern berichtet (s. zuletzt Mitteilung 1681/2019 für den Finanzausschuss am 20.05.2019). In den Mitteilungen 4189/2018 und 4211/2018 wurden die Maßnahmen zur strukturellen und personellen Verbesserung der Situation im Steueramt dargestellt. In der Finanzausschusssitzung am 20.05.2019 wurde außerdem eine abschließende Berichterstattung über den Rückstandsabbau angekündigt. Wie aus der nachfolgenden Zusammenstellung ersichtlich, haben die ergriffenen Maßnahmen dazu geführt, dass die Rückstände abgebaut werden konnten und sich die Bearbeitungssituation bei der Festsetzung von Gemeindesteuern weitestgehend normalisiert hat. Im Einzelnen: Gewerbesteuer: Stand: 28.08.2019 Haushaltsjahr Anzahl ausstehende Gewer- besteuerbescheide Gesamtbetrag ca. 2018 und früher 0 0 EUR 2019 1.389 12,8 Mio. EUR Gesamt 1.389 12,8 Mio. EUR Bei der Gewerbesteuer konnten die Rückstände komplett abgebaut werden. Die v. g. offenen Fest- setzungsfälle stellen den „Sockelbestand“ bzw. üblichen unterjährigen „Arbeitsvorrat“ dar. Vom 20.11.2018 bis 28.08.2019 wurden insgesamt saldiert ca. 330,9 Mio EUR Gewerbesteuer (zu- sätzlich zu den Jahresvorauszahlungen, ca. 998 Mio. EUR) festgesetzt. Grundsteuer: Stand: 27.08.2019 Bei den Grundbesitzabgaben bezog sich die Rückstandsituation auf die Festsetzung von neuen Ver- anlagungsfällen und die Bearbeitung von Eigentumswechseln. Zwischenzeitlich sind alle Eigentumswechsel mit Eingang vor Juni 2019 erledigt oder bei Nachfragen oder Recherchearbeiten in Bearbeitung. Die Neuanlagen mit Eingang vor Juni 2019 werden bis zum Beginn der Jahresveranlagung 2020 (Eingabe-Stopp Mitte Dezember 2019) bearbeitet. Damit bewegt sich die Festsetzungssituation im Bereich Grundbesitzabgaben ebenfalls im Bereich des üblichen unterjährigen Arbeitsvorrats. 2 Mitteilungen über Eigentumswechsel: Offene Fälle: 3.149 davon 574 Eingang vor Juni 2019 Eigentumswechsel von Immobilien wirken sich auf den Sollstellungsbetrag grundsätzlich nicht aus, da der für die Immobilie veranlagte Betrag auf dem bisherigen Kassenzeichen des Veräußerers abge- setzt und mit gleichem Bescheiddatum in gleicher Höhe auf dem neuen Kassenzeichen des Erwer- bers wieder zugesetzt wird. Es ergibt sich lediglich eine zeitliche Verschiebung, da Sollabgänge 3 Tage nach Bescheiddatum und Sollzugänge 3 Tage und einen Monat nach Bescheiddatum fällig werden. Seit Mai wurden insgesamt 7.817 Fälle abgearbeitet und damit die Anzahl der offenen Eigentums- wechsel, trotz des kontinuierlichen Zugangs neuer Fälle (Zugang seit Mai 2019: 3.691 Fälle) mehr als halbiert. Neue Veranlagungsfälle Grundsteuer: Offene Fälle: 2.868 davon 1.894 Eingang vor Juni 2019 Voraussichtliche Sollstellung: 1,68 Mio. EUR Es handelt sich um eine grundsätzlich jährlich auftretende und nicht vermeidbare Situation (s. dazu Erläuterungen in der Mitteilung 1681/2019).. Die Finanzverwaltung übermittelt kontinuierlich in einem automatisierten Verfahren Grundsteuermessbescheide für erstmalig bewertete Immobilien. Von Mai bis August 2019 wurden 1.092 neue Veranlagungsfälle übermittelt. Die offenen Fälle aus 2018 wer- den derzeit prioritär im Rahmen von Überstunden und Samstagsarbeit (Stücklohnaktion) abgearbei- tet, so dass die reguläre Bearbeitung unter der Rückstandsabarbeitung möglichst wenig leidet. Aufwandsteuern: Bei den Aufwandssteuern zeigt die Entwicklung der Fallzahlen einen kontinuierlichen Rückgang der offenen Festsetzungen. Kulturförderabgabe Stand: 27.08.2019 Veranlagungszeitraum (in Quartalen) Veranlagte Fälle (EUR Betrag Soll-Stellung) Offene Fälle (EUR Betrag voraussichtliche Soll-Stellung) I. bis IV. Quartal 2016 4.731 (13.897.361,60 EUR) 583 (0,0 EUR) I. bis IV. Quartal 2017 4.102 (14.475.275,25 EUR) 1.395 (0,0 EUR) I. bis IV. Quartal 2018 3.296 (13.137.601,91 EUR) 2.159 (1.402.864,63 EUR) I. und II. Quartal 2019 41 ( 136.889,60 EUR) 2.720 (6.107.694,92 EUR) III. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16. Oktober 2019 beginnen; Frist für die Abga- be der Abgabenerklärungen dauert noch bis zum 15.10.2019 an. Die offenen Fälle konnten damit gegenüber dem letzten Bericht (Mitteilung 1681/2019 für den Fi- nanzausschuss vom 20.05.2019) nochmals deutlich reduziert werden (2016: von 1.188 auf 583; 2017: von 2.580 auf 1.395 und 2018: von 3.883 auf 2.159). Die nunmehr vorliegenden Zahlen lassen erkennen, dass eine Erhöhung des Haushaltsansatzes bei der Kulturförderabgabe von bisher 7 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro möglich ist. 3 Vergnügungssteuern - Geldspielgeräte Stand: 27.08.2019 Veranlagungszeitraum (in Quartalen) Veranlagte Fälle (EUR Betrag Soll-Stellung) Offene Fälle (EUR Betrag voraussichtliche Soll-Stellung) I. bis IV. Quartal 2016 3.621 (19.384.664,71 EUR) 4 ( 46.922,41 EUR) I. bis IV. Quartal 2017 3.417 (16.926.885,02 EUR) 60 ( 253.334,27 EUR) I. bis IV. Quartal 2018 2.625 (13.082.278,48 EUR) 852 (3.267.343,01 EUR) I. und II. Quartal 2019 464 ( 2.184.804,05 EUR) 1.254 (4.791.708,90 EUR) III. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16. Oktober 2019 beginnen; Frist für die Abga- be der Abgabenerklärungen dauert noch bis zum 15.10.2019 an. Auch bei der Vergnügungssteuer hat sich die Zahl der offenen Fälle zwischenzeitlich auf einen nor- malen Arbeitsstand reduziert, so dass im Sommer dieses Jahres die angekündigten Prüfungen von Steuererklärungen eingeleitet wurden: Durchgeführte Prüfungen von Steuererklärungen: 60 In Bearbeitung befindliche Prüfungen: 161 Zweitwohnungssteuer Stand: 26.08.2019 Veranlagungszeitraum Jährliche Veranlagung Veranlagte Fälle in dem jeweiligen Veranlagungs- jahr mit dem jeweiligen Gesamtbe- trag (in Klammern) Offene Fälle Für das jeweilige Veranla- gungsjahr mit dem jeweiligen voraussichtlichen Betrag (in Klammern) 2012 5.044 (2.153.699,00 EUR) 25 ( 7.500,00 EUR) 2013 4.723 (1.278.543,00 EUR) 71 ( 21.300,00 EUR) 2014 4.044 (1.853.551,00 EUR) 141 ( 42.300,00 EUR) 2015 5.073 (1.893.551,00 EUR) 302 ( 90.600,00 EUR) 2016 4.778 (1.740.732,00 EUR 427 (128.100,00 EUR) 2017 4.910 (2.509.916,00 EUR) 490 (147.000,00 EUR) 2018 4.676 (2.021.040,00 EUR) 601 (180.300,00 EUR) 2019 4.138 (2.189.558,88 EUR) 867 (260.100,00 EUR) Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu- eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden. gez. Prof. Dr. Diemert 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3264/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.09.2019
- Erstellt
- 17.09.2019 11:59