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3903/2018

Qualität von Fahrradverleihsystemen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.12.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.12.2018, TOP 5.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1356 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 06.12.2018 
 3903/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 11.12.2018 
 
Qualität von Fahrradverleihsystemen 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschusses  am 11.12.2018, TOP 
5.2.1 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Inwieweit ist die Qualitäts-Vereinbarung mit den Leihrad-Anbietern befristet?“ 
2. „Wann wird die Auswertung für das Jahr 2018 vorliegen?“ 
3. „Welche Regeln gelten für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten neuer Regeln?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu Frage 1: 
Das Qualitäts-Agreement ist zeitlich nicht befristet und gilt somit auch über 2018 hinaus. Da es erst in 
diesem Jahr aufgestellt wurde, hat die Verwaltung 2018 als Erprobungsphase angesehen.  
 
zu Frage 2: 
Für 2018 wird zum Jahresanfang 2019 ein Statusbericht erstellt und dem Verkehrsausschuss vorge-
legt. Hierbei werden, neben der Entwicklung und den gemachten Erfahrungen, auch Empfehlungen 
für das weitere Vorgehen und mögliche Anpassungen des Qualitäts-Agreements dargestellt. Mit ei-
nem Bericht ist demnach im ersten Quartal 2019 zu rechnen. 
 
zu Frage 3: 
Da es keine Befristung gibt, bedarf es auch keiner Übergangsregeln. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

11.12.2018 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3903/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.12.2018
Erstellt
26.11.2018 07:17