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Qualität von Fahrradverleihsystemen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3903/2018 vom 06.12.2018
Stand: Am 11.12.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 06.12.2018 3903/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.12.2018 Qualität von Fahrradverleihsystemen hier: Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.12.2018, TOP 5.2.1 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Inwieweit ist die Qualitäts-Vereinbarung mit den Leihrad-Anbietern befristet?“ 2. „Wann wird die Auswertung für das Jahr 2018 vorliegen?“ 3. „Welche Regeln gelten für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten neuer Regeln?“ Antwort der Verwaltung: zu Frage 1: Das Qualitäts-Agreement ist zeitlich nicht befristet und gilt somit auch über 2018 hinaus. Da es erst in diesem Jahr aufgestellt wurde, hat die Verwaltung 2018 als Erprobungsphase angesehen. zu Frage 2: Für 2018 wird zum Jahresanfang 2019 ein Statusbericht erstellt und dem Verkehrsausschuss vorge- legt. Hierbei werden, neben der Entwicklung und den gemachten Erfahrungen, auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen und mögliche Anpassungen des Qualitäts-Agreements dargestellt. Mit ei- nem Bericht ist demnach im ersten Quartal 2019 zu rechnen. zu Frage 3: Da es keine Befristung gibt, bedarf es auch keiner Übergangsregeln. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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