AN/0169/2025
ÄA zur Vorlage 1398/2024 Bürgereingabe gem. § 24 GO, Verkehrssituation am Ottoplatz in Deutz (Az.: 26/24 B), gem. Änderungsantrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)
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B90/Grüne SPD CDU Die Linke FDP Klima Freunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0169/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 ÄA zur Vorlage 1398/2024 Verkehrssituation am Ottoplatz in Deutz (Az.: 26/24 B) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 1398/2024 „Verkehrssituation am Ot- toplatz in Deutz“ in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzu- nehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die o.a. Verwaltungsvorlage wird wie folgt ersetzt: 1. Die Bezirksvertretung dankt den Petenten für ihre Eingabe. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch das Aufstellen von Pollern oder ähnliche geeig- nete Maßnahmen, die Zufahrt zum Ottoplatz auf eine Breite von ca. acht Metern zu verschmälern. Die Verbotsschilder, die die Zufahrt regeln und die sich zurzeit noch an den äußersten Rändern der sehr breiten Einfahrt befinden, werden nach innen ver- setzt, dorthin, wo sich künftig die verschmälerte Zufahrt zum Platz befindet. Dies ist so umzusetzen, dass der Taxistand wie bisher unbeeinträchtigt betrieben werden kann. 3. Der taktile Leitstreifen, der sich unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude befindet, wird so umgestaltet, dass er farblich einen hohen Kontrast zur umgebenden Pflasterung erhält. - 2 - 4. Auf der Höhe des Taxistandes wird eine Zone von ca. einem Meter parallel zum takti- len Leitstreifen, der Richtung U-Bahn führt, abgepollert. Dies soll sicherstellen, dass auch eine geöffnete Fahrzeugtür keinesfalls in den Leitstreifen hineinragt. Auch soll ein Beparken des Leitstreifens selbst verhindert werden. Begründung: Die Bezirksvertretung teilt die Einschätzung der Petenten, dass die Verkehrssituation auf dem Ottoplatz sehr unbefriedigend ist. Dies hängt ursächlich damit zusammen, dass das Einfahrtverbot für den MIV (Ausnahmen gelten für Taxis, Lieferverkehr, DB-Fahrzeuge und das Erreichen der Behinderten-Parkplätze) weitestgehend ignoriert wird. Im Ergebnis fahren im Minutentakt verbotswidrig Fahrzeuge über den Ottoplatz. Die Verwaltung weist zwar da- rauf hin, dass die Beschilderung vor Ort eindeutig sei und verweist auf die Zuständigkeit der Polizei für die Ahndung von Verstößen, Tatsache ist jedoch, dass die Fachverwaltung die Schilder an Stellen aufgestellt hat, wo sie faktisch nicht wahrgenommen werden. Dies ist wahrnehmungspsychologisch leicht erklärbar durch das Prinzip der selektiven Aufmerksam- keit. Diesem Phänomen wird nun entgegengewirkt, indem die Verbotsschilder in das Ge- sichtsfeld der Autofahrenden gerückt werden. Der taktile Leitstreifen vor dem Bahnhofsgebäude ist farblich in Anthrazit gestaltet und hebt sich dadurch farblich nicht vom umgebenden Pflaster ab. Dies führt dazu, dass er von stark sehbehinderten Zufußgehenden nicht wahrgenommen wird. Gestalterische Aspekte haben hier klar in den Hintergrund zu treten, es gilt der bewährte Design-Grundsatz „form follows function“ – der Leistreifen muss seinen ursprünglichen Zweck erfüllen, nicht in erster Linie hübsch aussehen. Durch das häufige Beparken des zur U-Bahn führenden Leitstreifens bzw. durch geöffnete Fahrzeugtüren, die in den Leitstreifen hineinragen, entstehen Gefahren für sehbehinderte Zufußgehende, die diesen nutzen. Dem wird nun dadurch begegnet, dass eine Abpollerung dies künftig verhindert. Bezüglich evtl. gestalterischer Bedenken wird auf den vorigen Absatz verwiesen. Julie Cazier Günter Leitner Tim Cremer Michael Scheffer GRÜNE CDU SPD Die Linke Christian Nüsser Dr. Verena Holzer-Henke Sabine Kader FDP Klimafreunde Die Partei
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0169/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 30.01.2025
- Erstellt
- 30.01.2025 11:50