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1556/2018

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beschlussvorlage Ausschuss 16.05.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.06.2018, TOP 13.14

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5241 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1556/2018 
Freigabedatum 16.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in der Sitzung am 23.04.2018 beschlossen, die vom Rat im 
Haushaltsplan 2018 bereitgestellten Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 für 
Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 be-
schlossenen Kriterienkatalogs wie folgt zu verwenden: 
 
 Maßnahme Betrag in Euro 
Park am Rosenzweigweg in Köln-Zollstock: 
5 Nischen mit Sitz/Bank Kombinationen ausstatten und unterpflastern 28.000,00 € 
Südpark in Köln-Marienburg: Blumenzwiebelpflanzung (Krokusse, Narzis-
sen) Ersatzpflanzung Rhododendren 5.000,00 € 
Wetterpilz Äußerer Grüngürtel in Köln- 
Grundfläche pflastern und Holzbank um Stamm erneuern 9.000,00 € 
Vorgebirgspark in Köln-Zollstock: Blumenzwiebelpflanzung 2.500 € 
Bänke in verschiedenen Grünanlagen; hier um den Beschlüssen /  
Wünschen möglichst zeitnah nachzukommen: 
ca. 13 Bänke , incl. Unterpflasterung 
16.900 € 
Konrad-Adenauer-Straße in Köln-Marienburg: 
Absperrung zum Schutz der Grünanlage zur Straße mit Robinienstamm-
Pfählen und neue Doppelholmsperre 
13.600,00 € 
Straßenbäume, Ersatzpflanzungen: Beschlussfassung 19.03.2018 25.000,00 € 
Summe: 100.000,00 € 
1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel für das Jahr 2018 in Höhe 100.000 € für 
die von der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung am 23.04.2018 beschlossenen Maßnah-
men. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2018 im Teil-ergebnisplan 1301 – 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teil-planzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, zu Verfügung.  
2. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassung vorbehaltlich der Mittelfreigabe 
des Finanzausschuss zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Maßnahmen umzusetzen. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 29.05.2018 
Finanzausschuss 04.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Rat hat im Haushaltsplan 2018 Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 für 
Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 be-
schlossenen Kriterienkatalogs bereitgestellt.  
 
Der Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 03.04.2017 beschlossen, dass die Bezirksvertretungen 
1 bis 9 ab dem Haushaltsjahr 2018 die je Stadtbezirk für Stadtklima-
/Stadtverschönerungsmaßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden 
können: 
- Nachhaltigkeit der Maßnahme 
- Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann er-
folgen durch: 
o Aufwertung 
o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität 
o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung 
- Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen 
- Die Maßnahme sollte in der Regel ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen 
- Die Maßnahmen werden mit Prioritäten versehen 
Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientie-
ren sich an folgendem Katalog: 
- Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen

3 
- Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben, Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von 
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen) 
- Neubepflanzung von Beeten 
- Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren 
- Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Auf-
wertungs- und Sicherungsmaßnahmen 
- Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen, Blu-
menzwiebeln) 
- Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen 
- Verbesserung der Nutzung von Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen, z.B. durch Re-
paratur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-
Flächen, u.ä. 
- Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen 
- Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen 
- Sanierung und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum 
Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe 
durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor. Die Bezirks-
vertretung Rodenkirchen hat ihre Maßnahmen in der Sitzung am 23.04.2018 beschlossen.

Beratungsverlauf (2)

29.05.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 13.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1556/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.05.2018
Erstellt
09.05.2018 14:23