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0063/2019

Geplanter Neubau der BAB 553 inklusive Rheinquerung

Mitteilung BV 11.01.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 28.01.2019, TOP 6.2

Mitteilung BV

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Anlage 1

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Mitteilung BV

1250 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0063/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019 
 
Geplanter Neubau der BAB 553 inklusive Rheinquerung 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant mit dem Neubau der BAB 553 inklusive Rheinquerung 
eine neue Autobahnverbindung (Querspange) zwischen der linksrheinisch verlaufenden BAB 555 und 
der rechtsrheinisch gelegenen BAB 59. Das Projekt ist Bestandteil des aktuellen Bundesverkehrs-
wegeplans 2030 und ist hier mit „vordringlichem Bedarf“ aufgeführt. 
Die Vorplanung zur Linienfindung ist im letzten Jahr gestartet. Derzeit erfolgt die Grundlagenermitt-
lung u.a. für die Umweltverträglichkeitsstudie und die faunistische Planungsraumanalyse.  
Ein erster Beteiligungstermin (Scoping-Termin) der Träger öffentlicher Belange hat am 30.10.2018 
stattgefunden. 
In diesem Beteiligungsverfahren hat die Untere Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben.  
Diese wird dem Beirat gemäß Ergebnis der Vorbesprechung am 10.12.2018 hiermit zur Kenntnis ge-
geben. Die Niederschrift des Landesbetriebs vom Beteiligungstermin vom 30.10.2018 wird nachge-
reicht, sobald sie erstellt und zugegangen ist.

Anlage 1

15010 Zeichen

/ 2 
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde Köln 
 
 
Neubau Autobahn BAB 553 inklusive Rheinspange 
Beteiligung im Rahmen des Scoping-Verfahrens 
 
Stellungnahme: 
I. Vorbemerkungen 
Grundsätzlich wird das Vorhaben im Hinblick auf die Natur- und Artenschutzbelange als kri-
tisch angesehen. 
In dem Planungsraum befinden sich ein FFH-Gebiet und ein Auenwaldgebiet mit überregio-
naler (nationaler) Bedeutung für den Naturschutz. 
Zudem befindet sich im Planungsraum ein bisher unzerschnittener verkehrsarmer Raum in 
einer Größe von 10 - 50 km² (s. LANUV-Informationen). Aufgrund der Größe dieses über-
wiegend  landwirtschaftlich geprägten Freiraums ist er von besonderer Bedeutung für den 
Artenschutz bzw. zur Umsetzung notwendiger Artenschutzmaßnahmen im Zuge der  Ver-
besserung des Erhaltungszustandes streng geschützter Arten der Feldfauna.  
Diese und weitere Arten (gem. LANUV u.a. Kreuz- und Wechselkröte), für die die Stadt Köln 
eine besondere Verantwortung aus der Abstimmung zum FFH-Monitoring und den Maßnah-
menkonzepten mindestens seit dem Regionalgespräch bei BR-Köln in 2011 übernommen 
hat, sind  in diesem Raum vorhanden.  
 
Die Wechselkröte als FFH-Art befindet sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Daher 
hat die UNB in Zusammenarbeit mit der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen Köln für die 
Wechselkröte  Maßnahmen in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem LANUV 
im Raum umgesetzt und geplant. Auch stadt- bzw. kreisübergreifend sind für diese Arten 
Maßnahmen in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg Kreis umzusetzen.  
Ferner weist die Biotopverbundplanung des Landes/Bundes in dem Planungsraum diverse 
Verbundflächen aus, die von besonderer Wichtigkeit sind zur Erhaltung eines intakten Bio-
topverbundes sowie der darin eingebetteten, besonders wertvollen Schutzgebiete. 
Bei Realisierung der Rheinspange sind weitere bauliche und erschließungstechnische Ent-
wicklungen in diesem Freiraum zu erwarten wie z.B. die Verbreiterung der BAB 59, Rastplatz 
Liburer Heide, Anlage von neuen Erschließungswegen und –straßen und weiterer Bebau-
ung, was die konfliktträchtige Situation im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz in diesem 
Bereich erheblich verschärfen wird.  
 
II. Planungsraumanalyse/Untersuchungsraumvorschlag 
Wie bereits auf o.g. Termin dargelegt, durchschneidet das Vorhaben im Rechtsrheinischen 
einen Freiraum, der von der LANUV als unzerschnittener verkehrsarmer Raum > 10 - 50 km² 
kartiert wurde. Aufgrund seiner Größe kommen ihm gerade in Ballungsgebieten wichtige 
ökologische Funktionen zu.  
Das geplante Untersuchungsgebiet umfasst nur einen Teil dieses Freiraumes. Um alle Aus-
wirkungen erfassen zu können wird es für erforderlich gehalten, das Untersuchungsgebiet 
(UG) entsprechend zu vergrößern. Das heißt, im rechtsrheinischen Kölner Süden ist das UG 
nach Norden hin bis nach Zündorf/Urbach (incl. Zündorfer Rheinaue) hin zu erweitern.  
Anhand der Unterlagen ist nicht eindeutig nachzuvollziehen, warum als Ergebnis der Pla-
nungsraumanalyse Teile der Siedlungsbereiche aus dem UG herausrausgenommen wurden, 
aber  besonders konfliktträchtige Bereiche des Naturschutzes (wie FFH-Gebiete und Auen-
gebiete entlang des Rheins) jedoch weiterhin  im Untersuchungsgebiet verbleiben. Die auf

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/ 3 
dem Scoping-Termin ausgeführte Begründung, dass man die FFH-Gebiete untertunneln 
kann, dürfte  auch für die herausgenommenen Siedlungsbereiche gelten.  
Der Anspruch an Ermittlungstiefe und Beweislast bei der Ermittlung der naturschutzfachli-
chen Sachverhalte gilt im gleichen Maße für die Herleitung der öffentlichen Interessen; die 
Alternativlosigkeit des Vorhabens im Planungsraum wurde jedoch nicht ausreichend darge-
stellt. Als Alternativen müssen zunächst einmal alle Vorhabenvarianten in Betracht kommen, 
mit denen sich die konkret verfolgten Ziele,  wenn auch unter gewissen Abstrichen am Zieler-
füllungsgrad, verwirklichen lassen.  
Anhand der vorliegenden Unterlagen ist zudem nicht eindeutig zu erkennen, welche Daten 
der Planungsraumanalyse zu Grunde gelegt wurden.  
Für die Identifikation von Bereichen höchster Konfliktintensität dürften nicht nur die FFH-
Gebiete und NSG´s heranzuziehen sein, sondern beispielsweise auch Bereiche mit einer 
hohen Anzahl bzw. großflächig gesetzlich geschützten Biotope, wie das u.a. in den Auenge-
bieten der Fall ist (BFN-Kernräume sowie NSG-Neuplanungen und FFH-Lebensraumtypen 
wie LRT 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen z.B. im Rheinvorland). 
Ebenfalls in den Untersuchungsraum aufzunehmen ist die rekultivierte Kiesgrube R 2.34. Auf 
dieser Fläche werden Naturschutzmaßnahmen, insbesondere zur Erhaltung der Habitate für 
die dort vorkommenden Amphibien, durchgeführt. 
 
Ergänzend verweise ich auf die Stellungnahme der  Nabu-Naturschutzstation Leverkusen  
(s. auch beigefügte Mail vom 31.10.2018, Anlage 1): 
Stellungnahme Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln zum Untersuchungsraum 
- Die bereits geplante Durchlässigkeit der L150 ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt 
der Wechselkrötenpopulation im Bereich Kölner Süden / Wesseling. Durch eine neue Auto-
bahnanbindung ist eine Steigerung des Verkehrs zu erwarten, wodurch wahrscheinlich ein 
erneuter Ausbau der L150 notwendig wird. Es ist deshalb erforderlich, den Untersuchungs-
raum nach Westen bis zum Knoten L150 / A553 zu erweitern. 
- Die NSGs „Am Godorfer Hafen“ und „Kiesgruben Meschenich“ sind in den Untersuchungs-
raum aufzunehmen, ebenso wie die R2.12. 
- Im Rechtsrheinischen ist der Bereich zwischen Langel und Zündorf bis zum Rhein mitauf-
zunehmen, wegen der Fernwirkungen (z.B. Immissionen) und der noch unklaren Linienfüh-
rung der Trasse. 
Ich bitte die Stellungnahme mit zu berücksichtigen. 
 
III. Wirkfaktoren 
Tab. 1: 
Hier wäre zusätzlich die Grundwasserableitung als Wirkfaktor zu nennen. 
Durch die temporäre Flächenbeanspruchung kann es neben den in der Tabelle genannten 
Auswirkungen ebenso zu einer Störung/Verdrängung der Fauna insbesondere für die Arten-
gruppe der Amphibien kommen. 
 
IV. Datengrundlagen 
Wie bereits auf o.g. Termin ausgeführt, wurden bei der Auflistung der NSG´s in Kap. 4 nicht 
alle NSG´s erfasst. So fehlen in Kap. 4 (Kurzbeschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile 
im Untersuchungsraum) folgende NSG´s: 
Fehlende NSGs linksrheinisch

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/ 4 
1. NSG Am Vogelacker 
2. NSG Kiesgruben Meschenich 
3. NSG Am Godorfer Hafen 
 
Insbesondere sollten folgende Daten/Grundlagen/Planungen in die UVS eingehen: 
1. Alle Schutzgebiete nach Landschaftsplan (NSG´s, LBs, LSGs und NDs, weitere Festset-
zungen des Landschaftsplans sowie die Entwicklungsziele).  
Ich bitte hierzu den Landschaftsplan der Stadt Köln heranzuziehen, nicht die LANUV-
Daten. Diese könnten ggf. veraltet sein.  
2. Biotopverbundflächen für den landesweiten Biotopverbund (LANUV-
Biotopverbundkataster) 
3. § 30er (BNatSchG) und § 42er (LNatSchG) Biotope (LANUV-Kataster) 
Die Langeler Rheinaue weist mehrere größere Obstwiesenbestände auf. Diese wurden 
im Rahmen der landesweiten Erfassung der Streuobstwiesenbestände des LANUV kar-
tiert. Unter diesen Obstwiesen befinden sich potentielle §42er Biotope (s. Mail von Nabu-
Naturschutzstation vom 31.10.2018, Anlage 1) 
4. Gesetzlich geschützte Alleen (LANUV-Kataster) 
5. Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 39 LNatSchG 
Hierzu zählen u.a. alle Anpflanzungen auf Flächen im Kompensationskataster. Diese 
sind entsprechend kenntlich zu machen 
6. BFN-Kernräume 
7. Retentionsraum Langel  
8. BK–Flächen (LANUV-Biotopkataster) 
9. Umsetzungsfahrplan zur Herleitung hydromorphologischer Maßnahmen für die Pla-
nungseinheit PE-RHE_1500 (Rheinhauptlauf) im Teileinzugsgebiet Rhein/Rheingraben 
Nord (EG-Wasserrahmenrichtlinie) 
10. Umsetzungsfahrplan FFH-Gebiete / MAKo – Rheinfischschutzzone in Bearbeitung Feder-
führung BR Düsseldorf Dez. 51- HNB 
11. Pflege- und Entwicklungsplan „NSG Langeler Auwald,rrh.“ und angrenzende Bereiche 
Dieser wurde im Auftrag des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen erstellt und 
liegt als Entwurf vor. 
12. Kartierung „Langeler Auwald rrh. und umgebende Bereiche“ (Nabu-Naturschutzstation 
Leverkusen Köln 2015)  
Diese Unterlagen liegen Ihnen bereits vor (s. Mail vom 05.10.2018) 
13. Stichprobenartige Erfassung der Feldfauna bei Porz-Langel (Nabu-Naturschutzstation 
Leverkusen-Köln 2018) 
Diese Unterlagen liegen Ihnen bereits vor (s. Mail vom 05.10.2018) 
14. Feldvogelkartierung bei Zündorf (Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln 2018) 
Diese Unterlagen liegen Ihnen bereits vor (s. Mail vom 05.10.2018) 
15. Kartierung „Grünland Wasserwerk Zündorf“ (Nabu-Naturschutzstation 2018) 
(s. beigefügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 
31.10.2018beigefügte Unterlagen, Anlage 1)  
16. Kartierungsdaten NSG „Kiesgrube Wahn“ 
(s. beigefügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 12.11.2018, Anla-
ge 3)

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/ 5 
17. Kartierungsdaten NSG „Kiesgrube Meschenich“  
(s. beigefügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 31.10.2018, Anla-
ge 1) 
18. Kartierungsdaten NSG „Kiesgrube Am Vogelacker“  
(s. beigefügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 31.10.2018, Anla-
ge 1) 
19. Kartierungsdaten NSG N5 „Am Godorfer Hafen“  
(s. beigefügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 31.10.2018, Anla-
ge 1) 
20. Kartierungsdaten R 2.12 
(s. beigefügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 31.10.2018, Anla-
ge 1 u. 2)) 
21. Kartierungsdaten zu R 2.34 
(s. beigefügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 31.10.2018, Anla-
ge 1 u. 2) 
22. Artenschutzkonzept „Wechselkröte“ 
Aufgrund des schlechten Erhaltungszustands der Kreuz-/Wechselkröte in NRW besteht 
dringender Handlungsbedarf. Hier kommt gerade der Stadt Köln eine besondere lokale 
Verantwortung zu (s. Niederschrift über das Regionalgespräch im BR Köln am 
07.12.2011). In Abstimmung mit der BR Köln wurde daher ein gebietsübergreifendes 
Managementkonzept erarbeitet, was sich aktuell in der Umsetzungsphase befindet. U.a. 
in dem betroffenen Freiraum zwischen Langel, Zündorf, Libur, Wahn (Bz. 7) und im Be-
reich Mechenisch, Immendorf (Bz. 2) wurden verstärkt Artenschutzmaßnahmen umge-
setzt zur Verbesserung des Erhaltungszustands der dortigen Populationen. 
(Unterlagen s. Mail vom 05.10.2018 mit Lebensraumkarte „Wechselkröte“ in Bz 7, beige-
fügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 31.10.2018 mit Lebens-
raumkarte „Wechselkröte“ in Bz. 2, Anlage 1) 
23. Geplantes Artenschutzkonzept „Avi-Fauna der offenen Feldflur 
Wegen des Rückgangs der Brutvögel der offenen Feldflur, werden zum Schutz der Feld-
vögel seitens des Landes NRW Finanzmittel bereitgestellt. Zum Feldvogelschutz wurde 
mit der Bezirksregierung, dem LANUV, der UNB-Köln und der Nabu-Naturschutzstation 
abgestimmt, den Feldvogelschutz ab 2019 in das Arbeitsprogramm der Nabu-
Naturschutzstation einzuplanen. 2018 wurden hierzu erste Erfassungen als vorbereiten-
de Arbeiten durchgeführt. Im rechtsrheinischen Kölner Süden besteht eine großflächige 
und zusammenhängende Feldflur. Die Fläche gehört mit zu den Bereichen, auf denen 
der geplante Feldvogelschutz umgesetzt werden soll.  
Die Ergebnisse der Nabu-Naturschutzstation werden nachgereicht, wenn diese vorliegen. 
24. Kompensationsflächenkataster 
Bitte erfragen Sie die Flächen beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Frau 
Schmitten, Tel. 25109).  
Zusätzlich sind die beiden beigefügten Ausgleichsflächen (Anlage 4 und 5) mit zu be-
rücksichtigen. Der Umfang der Ausgleichsfläche in Anlage 5 wird aktuell überprüft. Hier 
kann es ggf. zu Änderungen kommen. 
25. LANUV-Datenbestand zu unzerschnittenen, verkehrsarmen Räumen in NRW 
Von dem Vorhaben ist ein vom LANUV erfasster unzerschnittener verkehrsarmer Raum 
betroffen (mehrere Kennungen!). 
 
V geplante Untersuchungen 
Kreuz-/Wechselkröte

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Wie schon von Herrn Schmidt, Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln, auf o.g. Termin  
ausgeführt wurde, sind bei der Wechselkröte nicht nur die Wasser- sondern auch die Land-
lebensräume in den Feldfluren zu erfassen (s. auch beigefügte Mail der Nabu-
Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 31.03.2018). 
Feldvögel 
Auch wird seitens der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln nochmals eindringlich auf 
eine sachkundige Bearbeitung zumindest der verfahrenskritischen Arten (z.B. Rebhuhn, Kie-
bitz) bzw. der im Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“ von LANUV gelisteten 
Arten, hingewiesen (s. beigefügte Mail der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen-Köln vom 
31.03.2018). 
 
In die Betrachtung müssen auch die Arten einbezogen werden, die gemäß Rote Liste im ent-
sprechenden Naturraum bedroht sind. Die Beurteilung möglicher Verbotstatbestände im Hin-
blick auf bestimmte nicht planungsrelevante Arten erfolgt üblicherweise im Planungs- und 
Zulassungsverfahren. Hierzu wird in der gemeinsamen Handlungsempfehlung in der Anlage 
1 auf S. 18 folgendes ausgeführt: „Sofern in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit be-
steht, dass die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG infolge des Vor-
habens bei einer nicht planungsrelevanten Art erfüllt werden, wäre die Behandlung einer 
solchen Art im Planungs- und Zulassungsverfahren geboten. Dies gilt zum Beispiel für Ar-
ten, die gemäß der Roten Liste im entsprechenden Naturraum bedroht sind, oder bei 
bedeutenden lokalen Populationen mit nennenswerten Beständen im Bereich des Plans/ 
Vorhabens.“  
Hier: RL Niederrheinische Bucht 
 
VI. Wirkungen des Vorhabens mit anderen Straßenplanungen etc.  
Der Planungsraum ist von mehreren Planungen insb. Straßenplanungen (Verbreiterung der 
BAB 59, Rastplatz „Liburer Heide“) betroffen, die alle miteinander in Beziehung stehen und 
alle auf diesen Raum einwirken. Es wäre zu prüfen, inwieweit in der UVS die Umweltauswir-
kungen aller Planungen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen (kumulierende Vor-
haben).  
Es ist generell festzuhalten, dass die Möglichkeit des Ausweichens betroffener Arten auf an-
dere Flächen nicht anerkannt werden kann. Es muss grundsätzlich davon ausgegangen 
werden, dass auf Kölner Stadtgebiet alle Habitate bei v. a. stenotopen und gefährdeten Arten 
entsprechend ihres Potentials voll besiedelt sind und sowohl inter- als auch intraspezifische 
Konkurrenz ein Ausweichen nicht ermöglichen. Somit bedarf es lebensraumschaffender/ -
optimierender vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Hier werden je-
doch erhebliche Konflikte bzgl. der Ausgleichsbarkeit des Eingriffs durch den nicht unerhebli-
chen Verlust an Fläche in diesem Landschaftsraum sowie durch die Inanspruchnahme von 
Kompensationsflächen gesehen. 
 
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: 
Bezirk 2 (Rodenkirchen) Freilandartenschutz: Herr Bisschopinck 221-24159 
Bezirk 2 (Rodenkirchen) Landschaftsschutz: Frau Pick 221-28744 
Bezirk 7 (Porz) Freilandartenschutz: Frau Löwisch 221-36521 
Bezirk 7 (Porz) Landschaftsschutz: Frau Hußmann 221-26698

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0063/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.01.2019
Erstellt
07.01.2019 13:10