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3711/2019

Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2019

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Anl.age 04 Erläuterungsbericht

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Ansehen

Anlage 01 Luftbild

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Ansehen

Anlage 03 Kostenberechnung mit Stellungnahme RPA

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 02 Entwurfsplan

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Ansehen

Anl.age 04 Erläuterungsbericht

16995 Zeichen

Sportamt der Stadt Köln 
Olympiaweg 7 (Sportpark Müngerdsorf) 
50933 Köln 
 
 
 
 
 
 
GENERALSANIERUNG DER SPORTANLAGE 
HARDTGENBUSCHER KIRCHWEG 
KÖLN-OSTHEIM 
 
 
ERLÄUTERUNGSBERICHT 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeiter: 
Holger Reul 
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitekt 
 
 
Bearbeitungsstand: 23.10.2019

Sportplatz Hardtgenbuscher Kirchweg - Stand: 13.08.2019 
Seite 2 von 8 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1 BESTANDSSITUATION........................................................................................................ 3 
2 BAUGRUNDGUTACHTEN .................................................................................................... 3 
3 LÄRMGUTACHTEN ............................................................................................................. 4 
4 WEITERE GUTACHTEN ...................................................................................................... 4 
5 PLANUNG ......................................................................................................................... 4 
5.1 GEPLANTER UMBAU ......................................................................................................... 5 
5.2 GROSSSPIELFELD ............................................................................................................. 5 
5.3 LAUFBAHN UND SEGMENTE ............................................................................................... 5 
5.4 KLEINSPIELFELDER ........................................................................................................... 6 
5.5 ENTWÄSSERUNG .............................................................................................................. 6 
5.6 BEWÄSSERUNG ................................................................................................................ 7 
5.7 INNERE ERSCHLIESSUNG .................................................................................................. 7 
5.8 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG ...................................................................... 7 
5.9 TRAININGSBELEUCHTUNG .................................................................................................  7 
5.10 WEGEBELEUCHTUNG ........................................................................................................ 7 
5.11 AUSSTATTUNG ................................................................................................................. 8 
5.12 VEGETATIONSFLÄCHEN ..................................................................................................... 8 
6 FINANZIERUNG ................................................................................................ ................. 8

Sportplatz Hardtgenbuscher Kirchweg - Stand: 13.08.2019 
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1 BESTANDSSITUATION 
Die Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg befindet sich im Stadtteil Ostheim und  
wurde 1989 errichtet. Die Gesamtgröße der Anlage beträgt rund 2, 7 ha. Die 
Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird intensiv durch die 
angrenzenden Schulen und den V ereinssport (1.FC Union Köln –  8 
Juniorenmannschaften, 1 Seniorenmannschaft / Betriebssportgemeinschaft der KVB 
AG) genutzt. Die Anlage liegt im Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück.  Die Zufahrt zur 
Sportanlage erfolgt über den Hardtgenbuscher Kirchweg. 
 
Die Sportanlage verfügt über eine  Kampfbahn Typ C mit Tennenlaufbahn und 
Tennengroßspielfeld mit einer 6 -Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (BJ. 1989) und 
zwei Kunststoffkleinspielfelder. Die Kleinspielfelder sind von einem 4m hohen  
Ballfangzaun umgeben. Auf der Sportanlage befindet sich außerdem das Vereinsheim 
des SC Köln 2000. 
 
Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund der 
bestehenden Nutzungsintensität, beabsichtigt die Verwaltung die bestehende 
Kampfbahn Typ C mit Tennengroßspielfeld in eine Kunststofflaufbahn mit 
Kunststoffrasen-Großspielfeld umzuwandeln. 
 
 
Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: KölnGIS) 
2 BAUGRUNDGUTACHTEN 
Das Büro ‚Labor Lehmacher & Schneider‘ hat die Geotechnische Untersuchung der  
Tennensportanlage am 17.04.2018  durchgeführt. Im Bodengutachten Nr. 8770 vom 
27.06.2018 werden folgende Aussagen getroffen: 
 
 Tennendeckschicht, Tennenmaterial 0/5, Schichtdicke 3,0 bis 6,0 cm ,  
Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, Deponieklasse (DK) 0,

Sportplatz Hardtgenbuscher Kirchweg - Stand: 13.08.2019 
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 Für die Kostenberechnung wird über die gesamte Anlage eine mittlere 
Schichtdicke von 4 cm angenommen. 
 Die Tennendeckschicht kann keine Wiederverwendung finden und wird entsorgt 
 
 Dynamische Schicht, Lava 0/16, Schichtdicke 5,5 bis 9,0 cm,  
Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, DK 0 
 die Dyn. Schicht soll  weiterverwendet werden, jedoch wird hierfür die 
Einarbeitung von einem Stützkorn 2/22mm benötigt. Dieses wird in einer Stärke 
von 5cm aufgebracht und bei einer Arbeitstiefe von 20 cm mit den vorhandenen 
Baustoffen durchmischt. 
 
 ungebundene Tragschicht, Lava 0/32, Schichtdicke 12,0 bis 19,5 cm, 
 die ungeb. Tragschicht ist gemäß Gutachten für die Verwendung als ungeb. 
Tragschicht nach DIN 18035- 7:2014-10 geeignet und kann weiterverw endet 
werden. 
 
 Baugrund, ist als wasserundurchlässig einzuordnen, 
 Die Bodenarten des anstehenden Baugrundes sind besonders empfindlich 
gegenüber einer Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes. Das bedeutet, 
dass alternativ im LV eine Bodenstabilisierung mit hydraulischen Bindemitteln 
berücksichtigt werden soll. 
3 LÄRMGUTACHTEN 
Es liegt ein Gutachten zu den Geräuschemissionen und – immissionen vom TÜV Nord 
vom 22.02.2019 vor. Hieraus gehen keine Einschränkungen für den Spielbetrieb oder 
bauliche Schutzmaßnahmen hervor. Die Immissionsricht werte werden zur Tageszeit 
und in den Ruhezeiten mittags und abends an Werk -, Sonn-  und Feiertagen nicht 
überschritten. Aufgrund der möglichen Richtwertüberschreitung in der Ruhezeit 
morgens an Sonn-  und Feiertagen sollte auf einen Spielbetrieb vor 9 Uhr v erzichtet 
werden. 
 
4 WEITERE GUTACHTEN 
Die Kosten für Prüfstatiker, den Vermesser und im Rahmen der Baugenehmigung 
eventuell erforderliches Lichtimmissionsgutachten sind Erfahrungswerte aus 
vorangegangenen Bauvorhaben. 
 
5 PLANUNG 
Die Planung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes ausgeführt, 
daher werden in den Nebenkosten der Kostenberechnung keine Kosten hierfür 
ausgewiesen. Im Vorfeld haben bereits Abstimmungen mit der Schulleitung und dem 
Bereichsleiter Sport stattgefunden, sodass die Erkenntnisse in die Planung einfließen 
konnten.

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5.1 GEPLANTER UMBAU 
Die bestehende Kampfbahn Typ C wird aufgrund der Nutzung als Schul - und 
Vereinssportanlage in gleicher Lage und Größe umgebaut. Nach dem Abtrag der 
Tennendeckschicht wird auf dem anstehenden Bestandsoberbau ein profilgerechtes 
Erdplanum erstellt. 
Gemäß der Umbauempf ehlung des Bodengutachters , wird auf den anstehenden 
Oberbau aus Dynamischer Schicht und ungebundener Tragschicht eine 5cm Schicht 
aus Stützkorn 2/22 aufgebracht und mittels Aufreißhaken kreuzweise durchgerissen 
und mit dem Oberbau durchmischt. Aufgrund des anstehenden Unterbaus (Baugrund) 
ist ein zusätzliches Entwässerungssystem  gemäß DIN 18035/ 3 zu erstellen. Der 
Dränstrangabstand ist in einem Abstand von 7,00 m auszuführen. 
 
5.2 GROSSSPIELFELD 
Das Spielfeld wird in Standardgröße 105 x 68m erstellt und erhält einen 
Kunststoffrasen mit Sand- Kork-gefüllter Polschicht in 2 Lagen,  angelehnt an die DIN 
EN 15330/1 auf einer elastischen Tragschicht (35 mm) gemäß  
DIN 18035/7. 
 
Für das Großpielfeld ist folgender Aufbau vorgesehen: 
- Vollständiger Abtrag der Tennendeckschicht, Schichtdicke d = 4 cm, LAGA Z1.1  
- Herstellen des profilgerechten Planums  
- Herstellen eines Entwässerungssystems entsprechend den Anforderungen der  
DIN 18 035 Teil 3, Abstand der Dränleitungen im Spielfeld von ca. 7 m 
- Verfüllung der Drängräben mit einem Kiessand entsprechend den Anfor derungen der 
DIN 18 035 Teil 3, Körnung 0 – 32 mm und einer Wasserdurchlässigkeit nach  
DIN 18 035 Teil 5 von > 0,01 cm/sec, bis ca. 15 cm unter OK Gelände  
- Aufbringen von Stützkorn der Krönung 2 – 22 mm, Schichtdicke d min. 5 cm 
- Durchmischen der vorhandenen Baustoffe sowie des neun aufgebrachten Stützkorns, 
mittels reißenden Gerätschaften, nicht fräsen! – Arbeitstiefe 20 cm  
- Herstellen des Feinplanums  
- Durchführen eines ordnungsgemäßen Verdichtungsvorganges, g > 10,0 t  
- Herstellen der gebundenen elastischen Tragschicht entsprechend der  
DIN 18 035 Teil 7 Mindestschichtdicke d = 3,5 cm  
- Herstellen des Kunststoffrasenbelages angelehnt an die DIN EN 15330-1, Typ 5 
- Verfüllung des Kunststoffrasens mit mind.  23 kg Sand (rundkörniger Quarzsand) und 
ca. 1,5 kg Kork-Infill je Quadratmeter 
- Erfüllung der Anforderungen der RAL-GZ 944 „Kunststoffrasensysteme“ 
 
Im Bereich des südlichen 5 Meter Raumes liegt nach der Luftbildauswertung ein 
Verdachtsfall vor, dem nachgegangen werden muss. Diese Arbeiten erfolgen im 
Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme. Da der genaue Umfang nicht vorhersehbar 
ist, wird das Budget für die Wiederherstellung der Flächen geschätzt. 
 
5.3 LAUFBAHN UND SEGMENTE 
Die Laufbahn erhält einen Kunststoffbelag Typ D gemäß DIN 18035/6.  In den 
Segmenten werden leichtathletische Anlagen für Weitsprung, Kugelstoß und 
Hochsprung sowie ein Fitnessparcours errichtet.

Sportplatz Hardtgenbuscher Kirchweg - Stand: 13.08.2019 
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Für die Laufbahn und Segmente ist folgender Aufbau vorgesehen: 
- Vollständiger Abtrag der Tennendeckschicht, Schichtdicke d = ca. 4 cm, LAGA Z1.1 
- Herstellen des profilgerechten Planums  
- Herstellen eines Entwässerungssystems entsprechend den Anforderungen der  
DIN 18 035 Teil 3, als Ringleitung 
- Verfüllung der Drängräben mit einem Kiessand entsprechend den Anforderungen der 
DIN 18 035 Teil 3, Körnung 0 – 32 mm und einer Wasserdurchlässigkeit nach  
DIN 18 035 Teil 5 von > 0,01 cm/sec, bis ca. 15 cm unter OK Gelände 
- Aufbringen von Stützkorn der Krönung 2 – 22 mm, Schichtdicke d min. 5 cm 
- Durchmischen der vorhandenen Baustoffe sowie des neu aufgebrachten Stützkorns, 
mittels reißenden Gerätschaften, nicht fräsen! – Arbeitstiefe 20 cm 
- Herstellen des Feinplanums  
- Durchführen eines ordnungsgemäßen Verdichtungsvorganges, g > 10,0 t 
- Herstellen der Bitumen gebundenen Tragschicht entsprechend der DIN 18 035 Teil 6 
Mindestschichtdicke d = 5 cm einlagig, offene Bauweise 
- Herstellen des Kunststoffbelages nach DIN EN 14877, Typ D 
- Erfüllung der Anforderungen der RAL-GZ 943 „Kunststoffbeläge in Sportfreianlagen“ 
 
5.4 KLEINSPIELFELDER 
Im Bereich des Kleinspielfeldes liegen nach der Luftbildauswertung durch den 
Kampfmittelbeseitigungsdienst zwei Verdachtsfälle vor, denen nachgegangen werden 
muss. Es ist davon auszugehen, dass eine größere Fläche komplett 
wiederherzustellen ist. Der im Zuge dieser Arbeiten unberührte Belag soll durch ein 
Retopping-Verfahren saniert werden. In Teilbereichen muss der Belag ausgebaut und 
erneuert werden. Aufgrund der Neuanlage der Spielfelder und um die erforderlichen 
Sicherheitsabstände einzuhalten, müssen die vorhandenen Bodenhülsen 
zurückgebaut und neue Bodenhülsen eingebaut werden.  Für die neuen Spielfelder 
werden Linierungen hergestellt. 
 
5.5 ENTWÄSSERUNG 
Auf d er Basis des Bodengutachtens wurde ein Entwässerungskonzept entwickelt, 
welches die Versickerung des anfallenden Niederschlag wassers, auf dem eigenen 
Grundstück, über eine Kastenrigole außerhalb der Kampfbahn gewährleistet. 
Das anfallende Oberflächenwasser des  Spielfeldes, Laufbahn und der Segmente  
(0,8% Gefälle) wird  in der umlaufenden Laufbahnrinne gesammelt und über eine 
Sedimentationsstrecke mit DN600 und einer Länge von 6,00m, zur Filterung von 
Mikrokunststoffen, in die Rigole eingeleitet. 
Die angrenzenden Pfla sterwege (2,5% Gefälle) werden weitestgehend „über die 
Schulter“ nach außen in die Vegetationsflächen entwässert.  Lediglich entlang des 
Zuschauerbereichs wird das Wasser über eine Entwässerungsrinne gesammelt und 
ebenfalls über die Sedimentationsstrecke in die Rigole eingeleitet. 
Für die Sportflächen ist  eine neue Drainageentwässerungen über ein Sauger - 
Sammlersystem (Saugerabstand von ca. 7 ,00 m) gemäß den Angaben des 
Bodengutachters zu erstellen. Das Drainagewasser wird über eine 
Sedimentationsanlage mit Ionentauscher, zur Filterung von Mikrokunststoffen und 
PAK, in die Rigole eingeleitet.

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Um die Dimensionen der Rigole gering zu halten und die erforderliche Wartung zu 
gewährleisten, wird diese aus einem Kastensystem erstellt. Die Rigole hat eine Fläche 
von 18,40 x 4,80m und eine Höhe von 1,68m. 
5.6 BEWÄSSERUNG 
Auf Hydranten für mobile Stativregner oder selbstfahrende Großflächenregner soll 
wegen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung verzichtet werden. 
 
5.7 INNERE ERSCHLIESSUNG 
Die umlaufenden Wege aus Betonsteinpflaster (20/10/8 cm) sind ca. 3,00 m breit  und 
sollen im Bereich der Kurven und der Gegengerade erhalten bleiben. Die Zufahrt und 
der Hauptweg entlang der 100m Laufbahn sollen neu gepflastert werden, da der Belag 
abgängig ist. 
Die Wegeverbindungen zwischen Kleinspielfeldern und Kampfbahn und die 
Platzfläche im Zugangsbereich werden im Rahmen der Neugestaltung in die Planung 
integriert. 
 
5.8 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG 
An den Kopfseiten des Großspielfeldes wird ein 6m hoher Ballfangzaun errichtet. Im 
Bereich des Fitnessparcours wird dieser verlängert, wobei die äußeren Bereiche auf 
4m abgestuft werden. Um die Lärmemission zu reduzieren, erhalten die Ballfangzäune 
eine Körperschallisolierung. Die Grundstücksgrenze bleibt mit dem bestehenden Zaun 
eingefriedet. Die umlaufende Spielfeldbarriere soll erhalten bzw. wiederverwendet 
werden. 
 
5.9 TRAININGSBELEUCHTUNG 
Die Kampfbahn und das Kleinspielfeld erhalten eine Beleuchtungsanlage. Die 
Arbeiten werden im Rahmen des Beleuchtungsvertrages  durch die Rheinenergie 
geplant und ausgeführt.  Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wurde 
1989 errichtet und wird im Rahmen der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED -
Beleuchtungsanlage ersetzt. Die neue Trainingsbeleuchtungsanlage einschließlich der 
Zuleitungen w ird von der RheinEner gie kostenmäßig übernommen. D aher sind die 
Kosten in der Kostenberechnung nicht aufgeführt.  Die Potentialausgleichsmatten 
sowie alle weiteren Elektroarbeiten (Zuleitungen Garagen, Mastleuchten einschl. 
Zuleitungen etc.) sowie die Blitzschutzanschlüsse an Flutlicht, Barrieren, 
Mastleuchten, Ballfangzäune etc. sind nicht Bestandteil des Rahmenvertrages mit der  
RheinEnergie. Die Kosten gehen zu Lasten des Sportamtes und werden daher in der 
Kostenberechnung berücksichtigt. Die Ausführung der Elektro- und Blitzschutzarbeiten 
wird von der RheinEnergie ausgeführt bzw. koordiniert. 
 
5.10 WEGEBELEUCHTUNG 
Die Wegebeleuchtung musste aufgrund von Sicherheitsproblemen abgeschaltet 
werden und soll neu errichtet werden.

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5.11 AUSSTATTUNG 
Der Sportplatz erhält entsprechende Ausstattungen mit T oren, Bodenhülsen für 
Eckfahnen, mobile Tore, Hochsprunganlage, einen Fitnessparcour s mit Geräten und 
Calesthenicsanlage sowie Betreuerkabinen, Abfallbehälter , Bänke und 
Fahrradständer. Die Anlage erhält zusätzlich fünf Fertiggaragen als Lagermöglichkeit 
für Sportgeräte und Utensilien. Eine ist im Bereich der Kleinspielfelder für die Nutzung 
durch die Schule vorgesehen und vier weitere für den Vereinssport neben dem 
Eingang zur Sporthalle. Diese werden erforderlich, da nach dem Umbau die 
Sportanlage durch mehrere Vereine genutzt werden soll und die Lagermöglichkeiten 
der Schule mit dem Eigenbedarf bereits ausgelastet sind. 
 
5.12 VEGETATIONSFLÄCHEN 
Da sich die Umbaumaßnahmen auf die aktuell vorhandenen Sportanlagen 
beschränken, müssen keine schützenswerten Bäum e gefällt werden.  Um die 
Auswirkungen der Kunststoffflächen auf das Mikroklima zu mindern, werden 
zusätzliche Strauchpflanzungen in Abstimmungen mit dem Umweltamt festgelegt. 
 
6 FINANZIERUNG 
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 2.062.000,- €. Das Projekt wird 
mit 1.756.000,- € über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert. Über den 
Planungsbeschluss stehen bereits Mittel in Höhe von 43.435, - € zur Verfügung. Die 
noch erforderl ichen Finanzmittel in Höhe von 262. 565,- € werden über das 
Kunststoffrasenprogramm: Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung 
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201- 0801-0-1060 (Investitionsprogramm 
Sportstätten) finanziert.  Bei der Kostenberechnung wurden die am Markt üblichen 
Preise für das Jahr 2019 angesetzt. Da die Auftragsvergabe und Umsetzung im Jahr 
2020 vorgesehen ist, wurde eine Indexierung in Höhe von 6% berücksichtigt.

Anlage 01 Luftbild

420 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [362954,5643393]   1:2000
 
Hardtgenbuscher Kirchweg
Luftbild
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 23.10.2019

Anlage 03 Kostenberechnung mit Stellungnahme RPA

9130 Zeichen

14 09.09.2019 
 
Stadt Köln
Sportamt (52)
Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, Köln-Ostheim
Hier: Kostenberechnung Belagsänderung einer Wettkampfbahn Typ C mit Großspiel­
feld von Tennenbelag in Kunststoff- und Kunststoffrasenbelag, Belagssanierung von  
Kunststoffkleinspielfeldern, Erneuerung der Leichtathletikanlagen sowie Neubau der  
Wege, Zaun- und der Entwässerungsanlage
RPA-Nr. KOB 2019/1281
Kosten eingereicht (gerundet): 1.743.000,- € • ■  (netto), 2.075.000,- € (brutto)
Kosten nach Prüfung (gerundet): 1.733.000,- € (netto), 2.062.000,- € (brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Eingang vom 15.08.2019 reichen Sie die Kostenberechnung für die Generalsanierung 
der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim zur Prüfung ein.
Die Sportanlage soll im Rahmen einer umfassenden Modernisierungsmaßnahme an die ak­
tuellen Anforderungen des Vereins- und Schulsports angepasst werden. Sie beabsichtigen 
für die Maßnahme u.A. Fördermittel in Höhe von ca. 1,756 Mio Euro aus dem Förderpro­
gramm „Gute Schule 2020“ einzusetzen. Die Maßnahme wird durch das Sportamt selbst 
geplant und baugeleitet.
In der vorgelegten Kostenberechnung sind neben den kalkulierten Baukosten in Höhe von 
rund 1.617.000,-€ (netto) auch Nebenkosten in Höhe von 28.000,- € (netto) aufgeführt.
Die Prüfung ergab folgende Feststellungen:
( ,  • Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine Bedenken.
Es ist erfreulich, dass zur Vermeidung von Mikroplastikeintrag in die Umwelt, statt 
Kunststoffgranulat, als Verfüllmaterial nunmehr Korkgranulat für den Kunststoffrasen 
zum Einsatz kommen soll.
• Die vorgelegten Kosten sind fast vollumfänglich nachvollziehbar und entsprechen den 
Erfahrungswerten aus vergleichbaren Baumaßnahmen aus der jüngeren Zeit. Da die 
Ausschreibung der Baumaßnahme nach dem Rahmenterminplan erst in 2020 erfolgen 
wird, wurde eine voraussichtliche Baupreissteigerung von 6 Prozent berücksichtigt (In­
dexierung).
In der Kostengruppe 525 nach DIN 276 haben Sie auch Kosten für die Intensivreinigung 
des Kunststoffrasens in Höhe von 10.025,- Euro netto aufgeführt. Diese Kosten werden 
nicht anerkannt, da die Intensivreinigung des Kunststoffrasens keine notwendige Bau­
leistung zur Fertigstellung der Baumaßnahme darstellt. Vielmehr handelt es sich dabei 
um eine von der Baumaßnahme getrennte Pflege- und Unterhaltungsleistung für die 
Zeit nach Fertigstellung, Abnahme und Inbetriebnahme der Sportanlage.
• Einsparpotential in Höhe von ca. 45.000,- Euro netto ergäbe sich außerdem durch den 
möglichen Wegfall der Baugrundverbesserung (Kostengruppe/Pos. 525.10), falls diese
/ 2

im Bauablauf bei z.B. ausreichend trockener Witterung doch nicht benötigt würde. Als 
Entscheidungsgrundlage sollte hierzu der Bodengutachter vor Ort auf der Baustelle 
einbezogen und gehört werden. Die Leistungsposition Bodenverbesserung sollte so 
ausgeschrieben werden, dass sie nur unter den geschilderten Umständen zum Tragen 
kommt
• Die aufgeführten Nebenkosten sind weitestgehend nachvollziehbar und entsprechen 
ebenfalls den Erfahrungswerten aus vergleichbaren Baumaßnahmen.
Warum ein Verkehrsgutachten (4.000,- Euro) als notwendig erachtet wird, geht aus den 
Unterlagen nicht hervor. Möglicherweise kann darauf verzichtet werden, ich bitte dies 
im weiteren Verfahren noch einmal kritisch zu überprüfen.
Auch die Kosten für den Standsicherheitsnachweis der Ballfangzäune sind zu überprü­
fen, da es sich um Standardzäune handelt, zu denen die Hersteller üblicherweise eine 
Typenstatik kostenfrei mitliefern. Die Kosten für den Prüfingenieur sind davon ausge­
nommen, da plausibel.
• Ein Entwurf der Beschlussvorlage wurde nicht vorgelegt, da dieser im weiteren Verfah­
rensablauf erst noch erstellt werden soll.
Die Blaueintragungen in den beiliegenden Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Hemsing
Anlage: geprüfte Kostenberechnung

Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln
Kostenberechnung ________________________________________________________________________________Sportamt
Generalsanierung SpA Hardtgenbuscher Kirchweg Stand: 13.08.2019
Landschaftsgärtnerische Arbeiten zum Entwurf vom 02.07.2019
KG ________  Netto ________ 19% MwSt ________Brutto
510 Geländeflächen 67.087,50 € 12.746,63 € 79.834,13 €
520 Befestigte Flächen 813.258,50 € 154.519,12 € 967.777,62 €
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 128.422,50 € y ' 24.400,28 € 152.822,78 €
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 309.950,00 € / 58.890,50 € 368.840,50 €
550 Einbauten in Außenanlagen 192.675,00 € / : 36.608,25 € 229.283,25 €
560 Wasserflächen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
570 Pflanz- und Saatflächen 27.665,00 € / 5.256,35 € 32.921,35 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 77.712,50 € S ' 14.765,38 € 92.477,88 €
700 Nebenkosten (Planungskosten, Gutachten, Vermesser, etc.) 28.000,00 €, 5.320,00 € 33.320,00 €
Zwischensum me Bau- und Planungskosten 1.644.771,00 € 312.506,49 € 1.957.277,49 €
/f.,: ■  * 0 , 6  W V i  ' ' ( ■ ■ ■
Kostenberechnung (brutto gerundet) 1.960.000.00 €
/  ' ;  ... —
Indexierung* _____________________________________________ Netto ________ 19% MwSt _____________Brutto
Kostensteigerung 2020 6,0% 98.686,26 € 18.750,39 € 117.436,65 €
Summe Bau- und Planunqskosten 1.743.457.26 € 33-1t256'.88 € -2 t07477T4.14 €
indexierte Kostenberechnung (brutto gerundet) - 2t 080 .000.00  €
/tdc^fener S tu j 
Olympia^g?

Generalsanierung SpA Hardtgenbuscher Kirchweg
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Stand: 13.08.2019
zum Entwurf vom 02.07.2019
510 Geländeflächen 67.087,50 €
511 Oberbodenarbeiten 10.285,00 € '
512 Bodenarbeiten 56.802,50
519 Geländeflächen, sonstiges
520 Befestigte Flächen , / r 813r258,50 €
521 Wege 81.581,50 €
522 Straßen
523 Plätze, Höfe
524 Stellplätze
525 Sportplatzflächen 73-1:677,00 €
526 Spielplatzflächen
527 Gleisanlagen
529 Befestigte Flächen, sonstiges
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 128.422,50 €
531 Einfriedungen 50.975,00
532 Schutzkonstruktionen
533 Mauern, Wände 2.372,50
534 Rampen, Treppen, Tribünen 75.075,00 €
535 Überdachungen
536 Brücken, Stege
537 Kanal- und Schachtbauanlagen
538 Wasserbauliche Anlagen
539 Baukonstruktionen in Außenanlagen, sonstiges
540 Technische Anlagen in Außenanlaqen 309.950,00 €
541 Abwasseranlage 258.400,00
542 Wasseranlagen
543 Gasanlagen
544 Wärmeversorgungsanlagen
545 Lufttechnische Anlagen
546 Starkstromanlagen 51.550,00 € - ^
547 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
548 Nutzungsspezifische Anlagen
549 Technische Anlagen in Außenanlagen, sonstiges
550 Einbauten in Außenanlagen 192.675,00 €
551 Allgemeine Einbauten 58.000,00 €
552 Besondere Einbauten 134.675,00 € ^
559 Einbauten in Außenanlagen, sonstiges
560 Wasserflächen 0,00 €
561 Abdichtungen
562 Bepflanzungen
569 Wasserflächen, sonstiges
570 Pflanz- und Saatflächen 27.665,00 €
571 Oberbodenarbeiten 9.405,00 €
572 Vegetationstechnische Arbeiten 1.522,50 €
573 Sicherungsbauweisen
574 Pflanzen 10.500,00 € -
575 Rasen und Ansaaten 6.237,50 €
576 Begrünung unterbauter Flächen
579 Pflanz- und Saatflächen, sonstiges
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 77.712,50 €
591 Baustelleneinrichtung 10.000,00 €
592 Gerüste
593 Sicherungsmaßnahmen 750,00 €
594 Abbruchmaßnahmen 59.462,50 € ^
595 Instandsetzungen
596 Materialentsorgung
597 Zusätzliche Maßnahmen
598 Provisorische Außenanlagen
599 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen, sonstiges 7.500,00 €
Summe Herstellungskosten KG 500 (netto) 1.616.771;00 €
/ 1 . 6 0 k  ^

Generalsanierung SpA Hardtgenbuscher Kirchweg
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Stand: 13.08.2019
zum Entwurf vom 02.07.2019
710 Bauherrenaufgaben 0,00 €
711 Projektleitung
712 Bedarfsplanung
713 Projektsteuerung
719 Bauherrenaufgaben, sonstiges
720 Vorbereitung der Objektplanung 16.000,00 €
721 Untersuchungen 16.000,00 €
722 Wertermittlungen
723 Städtebauliche Leistungen
724 Landschaftsplanerische Leistungen
725 Wettbewerbe
729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges
730 Architekten- und Ingenieurleistungen 1.500,00 €
731 Gebäudeplanung
732 Freianlagenplanung
733 Planung der raumbildenden Ausbauten
734 Planung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
735 Tragwerksplanung 1.500,00 €
736 Planung der technischen Ausrüstung
739 Architekten- und Ingenieurleistungen, sonstiges
740 Gutachten und Beratung 9.000,00 €
741 Thermische Bauphysik
742 Schallschutz und Raumakustik 5.000,00 €
743 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau
744 Vermessung 4.000,00 €
745 Lichttechnik, Tageslichttechnik
746 Brandschutz
747 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
748 Umweltschutz, Altlasten
749 Gutachten und Beratung, sonstiges
750 Künstlerische Leistungen 0,00 €
751 Kunstwettbewerbe
752 Honorare
759 Künstlerische Leistungen, sonstiges
760 Finanzierungskosten 0,00 €
761 Finanzierungsbeschaffung
762 Fremdkapitalzinsen
763 Eigenkapitalzinsen
769 Finanzierungskosten, sonstiges
770 Allgemeine Baunebenkosten ^  1.500,00 €
771 Prüfung, Genehmigungen, Abnahmen 1.500,00 €
772 Bewirtschaftungskosten
773 Bemusterungskosten
774 Betriebskosten nach der Abnahme
775 Versicherungen
779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges
790 Sonstige Bau neben kosten 0,00 €
791 Sonstige Baunebenkosten
Summe Baunebenkosten KG 700 (netto) 28.000,00 €

Beschlussvorlage Rat

15891 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 3711/2019 
Freigabedatum 
09.12.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und Kosten-
berechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg 
in Köln-Ostheim. Diese beinhaltet u.a. den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, einer 
400m Rundlaufbahn aus Kunststoffbelag, eines Entwässerungssystems mit Rigole, einer Flutlichtan-
lage und die Sanierung der vorhandenen Kunststoff-Kleinspielfelder. 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.062.000,- € brutto (inkl. bereits bereitgestellter Pla-
nungskosten in Höhe von 43.435,- €). Aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermit-
tel in Höhe von 1.756.000,- € bewilligt. Der Eigenanteil an der Gesamtmaßnahme beträgt für die Stadt 
Köln voraussichtlich insgesamt 306.000,- € und wird aus dem Teilfinanzplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-
0801-8-5201 (Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP) finanziert. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2020 eine überplan-
mäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.756.000,- € im Teilfi-
nanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP). Die De-
ckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufga-
ben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4050-
0301-0-6013 (Gute Schule 2020). 
 
Daneben beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 
2020 in Höhe von 2.018.565,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (SpA Hardtgenbu-
scher Kirchweg, KRP). 
 
 
Alternative: 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 
Sportausschuss 23.01.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Die Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim wird nicht be-
schlossen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.018.565 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.756.000  87 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   137.467 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   117.067 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 
2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlos-
sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. 
Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das Fördervolumen für die Stadt Köln in den 
Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in 
vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalog be-
schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, 
dass mit den Fördergeldern unter anderem Sanierungen von Kölner Schulsportanlagen geplant, um-
gesetzt und finanziert werden. 
 
Mit Planungsbeschluss Nr. 0724/2017 vom 04.05.2017 beauftragte der Sportausschuss die Verwal-
tung mit der Planung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbu-
scher Kirchweg. 
 
Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung wurde durch die Mitarbeiter des Sportamtes erstellt. Die 
Bauantragsunterlagen werden zurzeit zusammengestellt und nach Erhalt der erforderlichen Gutach-
ten und Planungen zeitnah beim Bauaufsichtsamt eingereicht. 
 
Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Ostheim. Sie wurde 1989 errichtet und 
verfügt über ein Tennengroßspielfeld mit einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (BJ. 1989), eine 
Kampfbahn Typ C mit Tennenlaufbahn und ein Kunststoffkleinspielfeld. Die Sportanlage ist im 
Grundbesitz der Stadt Köln und wird intensiv durch die angrenzenden Schulen und den Vereinssport 
genutzt. 
 
Umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten, wie Boden- und Lärmgutachten, liegen vor und

4 
dienten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung.  
Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes ergab 2 Verdachtspunkte im Bereich der Klein-
spielfelder und einen im Bereich des Großspielfeldes. 
 
Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen, beabsichtigt die Verwal-
tung die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforderungen zu mo-
dernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig 
und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. 
 
Das Tennen-Großspielfeld wird in Kunststoffrasen mit Sand-/ Korkgranulat-Verfüllung umgebaut. Dies 
ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Sportflächen, da deutlich höhere Nutzungszeiten möglich 
sind. In Abstimmung mit dem angrenzenden Gymnasium werden die vorhandenen, stark sanierungs-
bedürftigen Leichtathletikanlagen für die Schulnutzung erneuert. Die 400m Laufbahn wird in Kunst-
stoff ausgeführt. Des Weiteren werden Anlagen für Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoß und Speer-
wurf (nördliche Rasenfläche) hergestellt. Der Kunststoffbelag der Kleinspielfelder wird saniert. Die 
vorhandenen Pflasterbeläge werden größtenteils erhalten. Zwischen der Wettkampfbahn und den 
Kleinspielfeldern wird eine Stehstufenanlage angelegt. Ein nicht überdachter Fahrradstellplatz für 34 
Fahrräder wird neu errichtet. 
 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird erneuert. Die Entwässerung der Sportflächen erfolgt 
über eine Versickerungsanlage (Drainage DN 80 als Sauger, DN 150 als Sammler, Spülschächte, 
Entwässerungsrinnen mit Kunststoffabdeckung). Das Drainagewasser wird über eine Sedimentations- 
und Filteranlage in eine Kastenrigole eingeleitet und versickert vor Ort auf der Sportanlage. Der An-
trag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis wird kurzfristig beim Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt gestellt. 
 
Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der Neuordnung durch eine 
zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Zusätzlich sollen die Kleinspielfelder mit einer Flut-
lichtanlage ausgestattet werden. Der Hauptzugangsweg sowie der Bereich der Fahrradstellplätze 
werden durch Mastleuchten ausgeleuchtet. Ausstattungsgegenstände wie Bänke und Abfallbehälter 
sowie Spielfeldbarrieren und 4 Garagen als Materiallager werden auf der Sportanlage neu installiert. 
 
Kosten und Finanzierung: 
 
Mit Prüfbericht, RPA-Nr. 2019/1281 vom 09.09.2019 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt Gesamt-
kosten in Höhe von 2.062.000,- € brutto für die Baumaßnahme. 
Im Planungsbeschluss waren 43.435,- € Planungsmittel freigegeben, so dass insgesamt noch Fi-
nanzmittel in Höhe von 2.018.565,- € brutto benötigt werden. Das Projekt wird mit 1.756.000,- € über 
das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert. 
 
Die Deckung der Mittel erfolgt durch eine entsprechende Wenigerauszahlung im Teilfinanzplan 0301, 
Schulträgeraufgaben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, 
Finanzstelle 4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020). Die Mittel werden in Höhe von 1.756.000,- € im 
Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in 
den Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten zur Finanzstelle 5201-0801-8-
5201, SpA Hardtgenbuscher Kirchweg – KRP, umgeschichtet. 
 
Im Haushaltsplan 2020, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfi-
nanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, ist bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (In-
vestitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 8.392.900,- € veranschlagt. Für die 
Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg können von dort investive Finanzmittel 
in Höhe von 262.565,- € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rah-
men einer Sollumbuchung zur Finanzstelle 5201-0801-8-5201, SpA Hardtgenbuscher Kirchweg – 
KRP, umgeschichtet. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von rd. 137.467,- € p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0801, Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, berücksichtigt wurden.

5 
 
Über die Zuwendung des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ wird ein Sonderposten gebildet, 
welcher ertragswirksam aufgelöst wird. Hierdurch fallen ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. Erträge in Hö-
he von 117.067,- €/p.a. an. Diese sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 0801, Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umla-
gen berücksichtigt. 
 
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung in Bezug auf die Sportanlage Hardtgenbuscher 
Kirchweg in Köln-Ostheim 
 
Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind 
die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in 
Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: 
 
Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: 
Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Materialien 
(z.B. Ballfangzäune etc.) beim Umbau wiederverwendet werden können.  
So wurden bereits in der beauftragten Baugrunduntersuchung Aussagen zur Funktionsfähigkeit und 
Wiederverwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten sowie Empfehlungen 
zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung und Bauausführung Rech-
nung getragen wird. 
Im vorliegenden Bauvorhaben können die Dynamischen Schichten sowie die Tragschichten der vor-
handenen Tennenbeläge wiederverwendet und somit zusätzliche Kosten und Umweltbelastungen 
durch unnötigen Maschineneinsatz und Transportwege verringert bzw. vermieden werden. Des Wei-
teren kann ein Großteil des umlaufenden Weges erhalten werden. 
 
Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: 
Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000-2.500 h, Ten-
ne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich 
zu anderen Belägen deutlich geringer. 
 
Füllstoff Kunstrasen: 
Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt 
Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und umweltscho-
nende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasenplätze nun ausschließ-
lich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Aus-
bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger 
stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
 
Grundwasserschutz: 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert.  
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage versi-
ckert. Durch die Versickerung vor Ort werden öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird ein positi-
ver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet. 
Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und mögliche Schadstoffbelastungen vorzubeu-
gen, baut die Sportverwaltung Köln, in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, vor der Einleitung 
des Niederschlagswassers in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) eine Filteranlage/ Sedimentationsanlage 
mit Ionentauscher ein. Somit wird die Abscheidung von Feststoffen und gelösten Stoffen im versi-
ckernden Wasser gewährleistet. 
 
Förderung von emissionsfreier Mobilität: 
Um eine umweltgerechte und energieeffiziente Mobilität zu schaffen, ist die Vermeidung von kurzen 
Autofahrten und im Gegenzug die Nutzung von Fahrrädern oder der Gang zu Fuß sinnvoll. Um dies 
zu fördern, wird ein Fahrradstellplatz für 34 Fahrräder neu errichtet sowie der Hauptweg innerhalb der 
Sportanlage, im Bereich der Fahrrad-Anlehnbügel und bis hin zu den Materialgaragen mit energie-
sparenden LED-Mastleuchten ausgeleuchtet.  
Des Weiteren wurden der Bedarf und die Sanierung der leichtathletischen Anlagen mit dem angren-

6 
zenden Gymnasium besprochen, was zu einer ganztägigen Nutzung und intensiven Auslastung der 
Sportanlage führt. Hierdurch müssen die nahegelegenen Schulen nicht auf Kampfbahnen weiter ent-
fernter Sportplätze ausweichen, was zu einem hohen ökonomischen und ökologischem Einsparpoten-
tial führt. 
 
Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: 
Die vorhandenen Scherrasenflächen die die Kampfbahn im Süden, Osten und Norden umgeben wer-
den in eine extensive Wiesenfläche umgewandelt. Zusätzlich werden in diesem Bereich Gehölzpflan-
zungen vorgesehen. Hierdurch soll die Verdunstungsleistung im direkten Umfeld der Sportanlage 
erhöht werden.  
Des Weiteren wird geprüft, ob die geplanten Materialcontainer aus Betonfertigteilgaragen 
mit Dachbegrünungen ausgeführt werden können. 
Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne 
und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Abstimmung mit dem 
Umweltamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch zusätzliche Pflanzungen im 
Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. 
 
Beleuchtungsanlagen: 
Die vorhandene sanierungsbedürftige 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der 
Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. 
Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die ein-
gesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als her-
kömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Be-
leuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie erzielt werden. Sämtliche Bauteile der Flut-
lichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährden-
den Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert.  
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der 
gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit 
enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und diese anschließend 
einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. 
Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib 
der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Angebot 
dokumentiert. 
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht 
inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und 
Adresse der Verwertungsanlagen. 
 
Anlagen

Anlage 02 Entwurfsplan

9112 Zeichen

SPA HARDTGENBUSCHER KIRCHWEGGeneralsanierung
SportamtOlympiaweg 750933 Köln
BAUHERR:
PLANUNG:
PLANINHALT:
BAUVORHABEN:
ENTWURFLageplanPLANNUMMER:52-8011-1701-E1
MASZSTAB:1:2001250x841GEZ:ReBLATTGRÖSSE (mm):
01Re02.07.19Lager für Sportgeräte, Markierung Kugelstoß
SportamtOlympiaweg 750933 Köln
06.05.2019DATUM:
geplante HöheBestandshöhePlanungsgrenze51.78
Rigolenkörper aus Sickerkästen
LEGENDE
Wassergebundene Wegedecke,  Gesamtaufbau 30 cm Abstreuung: Schaufelwurf Splitt 2/5mm, 20 cm Schottertragschicht 0/32 mm
Weitsprunganlage: Sand 0/2
Kunststoffbelag Laufbahn, Normtyp D, wasserundurchlässigKunststoffbelag Kleinspielfelder, Normtyp B, wasserdurchlässig
Abfallbehälter
Entwässerungsrinnen: D400, Längsstabrost aus Guss
Einfassung: Betonkantenstein 100/8/25cm, anthrazit, Fundament Beton C12/15, Stärke 20cm Drainpflaster aus Beton, Gesamtaufbau ca. 40 cm, Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, im Ellbogenverband, grau, auf 4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm
Kunststoffrasen mit Sand-Kork-gefüllter Polschicht
Rasenflächen (Bestand bzw. Wiederherstellen der Rasenflächen) Spiel- und Gebrauchsrasen RSM 2.3, Landschaftsrasen RSM 7.1.1
Revisionsschacht DN1000/1500 aus Betonfertigteilen, Schachtabdeckung rund, Deckel aus Gusseisen und Beton, Klasse D400Revisionsschacht DN400 aus PE, Schachtabdeckung rund, Deckel aus Gusseisen, Klasse D400
Dränleitungen, Sammler DN 150/200, Grabenverfüllung mit Dränkies 2/32 mm
umlaufende Barriere H 120 cm mit Gitterfüllung MW 50/200Ballfangzaun 600/400 cm
Zaunanlage (Bestand)
Vollwand Kanalrohr aus PP, DN 160/200/250 auf 15cm Sandbett, Grabenverfüllung mit Füllkies 0/32 mm
Dränleitungen, Längssauger DN 80, Grabenverfüllung mit Dränkies 2/32 mm
Zaunanlage H 200 cm
Sitzblöcke / Abraumsteine
+0.09
1234
123456
56
50.84
51.57
50.82
50.98 50.94
51.10
51.16
51.20
51.16
51.23
51.49
51.78
51.4651.32
51.69
51.22
51.62 51.64
50.88
50.9550.90
50.86 50.85 50.85
50.98
50.9950.8350.48
50.97 51.01
50.9950.93
50.95
50.89
50.99
51.8251.84
51.2851.20
51.17
51.12
51.19
51.12
51.09
51.08
51.11
51.12
51.09
51.15
51.10
51.11
51.18
51.1051.18
51.1751.1251.18
51.13
51.1451.14
51.13
51.18
51.1251.1851.17
51.12
51.17
51.12
51.1351.18
51.1651.1851.1851.19
51.12
51.18
51.12
51.1851.18
51.1251.18
51.12
51.2051.1851.19
51.1251.18
51.12
51.18
51.12
51.1851.19
51.12
51.19
51.11
51.19
51.17
51.19
51.19
51.18
51.17
51.1951.12
51.18
51.18
51.18
51.1051.1951.1851.10
51.41
51.31
51.55
51.37
0,35/12
51.07
51.09
51.31
51.36 51.21 51.26
51.44
51.4451.24
51.5451.23
51.4751.24
51.4951.24
51.4451.25
51.4851.24
51.4551.23
51.1751.10
51.0951.1851.07
51.1051.1851.08
51.1051.1751.09
51.1151.1751.09
51.1151.18
51.09
51.1151.17
51.1251.18
50.91
50.97
AWH = 54,70
50.92
51.72
51.51
51.09
51.21
51.10
51.34
50.87
50.81 51.01
51.20
51.31
51.31
51.22
51.21
51.06
51.46
51.06
50.87
0,35/12
0,45/14
0,45/140,5/16
0,4/12
0,25/10
Wiese
Ricke
I FD
IFD
IFD
IFDTurnhalle
Turnhalle
EFH = 50,99
AWH = 58,26
AWH = 57,03
51.10
51.05
51.15
0,35/8
0,3/7
0,25/7
51.08
51.72
51.72
51.70
51.0351.0851.04
50.9050.8650.8650.8550.87
51.04 51.06 51.06
51.12
51.18
51.27
51.21
51.28
51.11
51.18
51.22
51.27
51.26
51.2251.2751.25
51.32
51.34
51.30
51.38
51.35
51.10
51.1451.15
51.2451.24
51.3451.33
51.4351.43
51.3951.40
51.3051.30
51.2051.20
51.2551.26
51.3451.35
51.4451.45
51.4151.40
51.3051.29
51.2151.20
51.0951.09
51.1551.14
51.2251.21
51.3351.31
51.44
51.42
51.40
51.40
51.31
51.32
51.20
51.22
51.2651.22
51.32
51.28
51.4151.31
51.3551.32
51.28
51.26
51.18
51.19
51.0951.06
51.1251.09
51.1951.11
51.2551.16
51.2851.17
51.2851.16
51.2351.13
51.1851.09
51.12
51.10
51.10
51.12
51.09
51.11
51.11
51.09
51.10
51.10
51.12
51.12
51.11
51.11
51.10
51.0651.08
51.1451.13
51.1551.16
51.06
51.13
51.1351.1251.11
51.1551.15
51.14
51.11
51.11
12.04.113 Situps-Beinheber
12.04.044 Rückenstrecken Universal
12.04.014 Rumpfseitheben
12.06.100 Station Calesthenics-Allround
 (modifiziert)
12.06.000 Trimmfit-Trainingszone
12.06.166
 Calesthenics-Squat-Plattform
12.04.014 Rumpfseitheben
12.04.044 Rückenstrecken Universal
12.04.113 Situps-Beinheber
12.06.166
 Calesthenics-Squat-Plattform
12.06.000 Trimmfit-Trainingszone
1,083 105 31,08
Ballfangzaun H 6,00m
Drainpflaster
Kunstrasen-Fußballfeldnetto 105,00 x 68,00 mbrutto 111,00 x 72,65 mNN 51.15 = 0.00 
Ballfangzaun H 6,00m
Weit- undDreisprung
KugelstoßanlageAufschlagfläche Tennenbelag20,0 x 10,9 m
Speer- und Ballwurf
Betonpflaster (Bestand)
Sitzgelegenheiten
MultifunktionsfeldHandball/Fußball/Streetball/Volleyball/Tennis
+0.34 +0.34
+0,06+0,06
+0,04
+0,05+0,00
+0,00+0,05
Toranlage 4,0m
+0,00+0,00+0,04 +0.23+0.17
+0,00
+0,06+0,06
+0,00+0,05
+0,05+0,00
+0,00+0,00+0,05
+0,05
+0,05+0,00
+0,00
+0,04
+0,04 +0,00+0,00+0,04+0.23+0.17 +0,04+0,00
+0,09
+0,04+0,04
+0,13
+0,00+0,04
+0,00
+0,02
3,957777777773,95 7,542,5682,55,12
4
3,2
1,2
9,5
3 31
28,2 28,2
+0,10
2,2
20
5,5
99
7
10,9
20
16,66
1,31,321,431,321,29
+0,09
+0,13
+0,04
+0,06+0,06
+0,00+0,05
2,4
20
4
+0,04+0,04
+0,10
Hochsprung
Fitnessgeräte
Calesthenics
Gymnastikfläche
Ballfangzaun H 4,00m Ballfangzaun H 4,00m
Lager fürSportgeräte
Toranlage3,0mTor1,5m
44
+0,09
+0,03
+0,01
+0,06
+0,11
+0,01
+0,08
0,80% 3,9% 0,80% 0,80%
0,80%0,80%
0,80%0,80% 5,0%0,80%
0,80% 0,80%0,80%0,80%
0,80%
0,80%
0,80%
4,50%
2,50%+0,02+0,02
-0,07
2,50%
-0,02-0,02
3 Fahnenmaste
17 Fahrradbügel
18,4
4,8Rigole18,40 x4,80 x1,98m
0,580,180,580,38-0,02 -0,02
-0,30-0,30 -0,22-0,30
4,50%
-0,33
0,18 0,383 0,580,180,38
0,180,380,580,580,380,18
-0,02-0,220,180,380,58-0,02
0,580,380,180,580,380,18 24,8 3,64,4
4,4
#1 - DN 150 - 0.7% - 45.3 m
#8 - DN 200 - 0.55% - 70.0 m
#2 - DN 150 - 0.7% - 51.5 m #3 - DN 200 - 0.5% - 50.0 m #5 - DN 250 - 0.4% - 65.0 m
#7 - DN 150 - 0.8% - 49.0 m#6 - DN 150 - 0.8% - 50.7 m
Rev-Schacht #1 (DN400)KD +1 cmKS -97 cmSchachttiefe98 cm
Rev-Schacht #3 (DN1000)KD +1 cmKS -158 cm (H3 -158 cm / H4 -102 cm)Schachttiefe 159 cm
Rev-Schacht #5 (DN400)KD +6 cmKS -106 cmSchachttiefe 112 cm
Rev-Schacht #6 (DN400)KD +1 cmKS -145 cmSchachttiefe 146 cm
Rev-Schacht #4 (DN1000)KD +8 cmKS -183 cm (H5 -183 cm / H8 -183 cm)Schachttiefe 191 cm
StartschachtSedimentationsstreckeKD -6 cmKS -191 cmSchachttiefe 185 cm#9 - DN 300 - 0.5% - 17.5 m
SedimentationsstreckeDN600 - Länge 6 mStartschachtSedimentationsstrecke
Rev-Schacht #2 (DN400)KD +1 cmKS -133 cmSchachttiefe 134 cm
Rev-Schacht #9 DN400KD +6.0 cmKS -118.3 cmSchachttiefe 124.3 cm
Rev-Schacht #8 DN1000KD +6.0 cmKS -101.3 cmSchachttiefe 107.3 cm
Rev-Schacht #10 DN400KD +23.0 cmKS -66.5 cmSchachttiefe 89.5 cm
Rev-Schacht #1 DN400KD +3.0 cmKS -76.7 cmSchachttiefe 79.7 cm
Rev-Schacht #7 DN400KD ±1.0 cmKS -89.0 cmSchachttiefe 90.0 cm
Rev-Schacht #5 DN1000KD +6.0 cmKS -135.4 cmSchachttiefe 141.4 cm
Rev-Schacht #6 DN400KD +23.0 cmKS -66.5 cmSchachttiefe 89.5 cm
Rev-Schacht #3 DN400KD +3.0 cmKS -110.8 cmSchachttiefe 113.8 cmRev-Schacht #2 DN400KD +6.0 cmKS -93.7 cmSchachttiefe 99.7 cm
Rev-Schacht #4 DN400KD ±1.0 cmKS -123.0 cmSchachttiefe 124.0 cm
StartschachtSedi-Substrator XLKD -6 cmKS -142 cmSchachttiefe 148 cm
ZielschachtSedi-Substrator XLKD -16 cm
SedimentationsstreckeDN600 - Länge 24 m
#1 Sammler DN 150 - 0.3% - 56.8 m #2 Sammler DN 150 - 0.3% - 56.8 m
#10 Sammler DN 150 - 0.3% - 56.8 m
#3 Sammler
 DN 150 - 0.3% - 41.0 m
#4 Sammler
 DN 150 - 0.3% - 41.0 m
#12 Sammler DN 1500.3% 32.8 m
#24 Sauger DN 80 - 0.36% - 60.5 m
#25 Sauger DN 80 - 0.33% - 51.3 m
#26 Sauger DN 80 - 0.31% - 36.2 m
S-48.7
S-50.8
S-52.9
S-55.0
S-46.6
#11 Sammler DN 1500.3% 32.8 m
S-135.4S-135.4
S-63.3
S-65.4
S-67.5
S-69.6
S-71.8
S-66.8
S-68.9
S-71.0
S-73.1
S-75.3S-76.3
S-101.3
S-130.4S-133.9
S-128.1
S-125.2
S-131.6
S-128.7
S-108.7
S-111.0
S-113.9
S-112.2
S-114.5
S-117.4
#7 Sammler
 DN 150 - 0.3% - 41.0 m
#8 Sammler
 DN 150 - 0.3% - 41.0 m#23 Sauger DN 80 - 0.31% - 36.2 m
S-96.3S-99.8
S-94.0
S-91.1
S-97.5
S-94.6
S-74.6
S-76.9
S-79.8
S-78.1
S-80.4
S-83.3
#6 Sammler DN 150 0.3% 32.8 m#5 Sammler DN 1500.3% 32.8 m
#21 Sauger DN 80 - 0.36% - 60.5 m
#22 Sauger DN 80 - 0.33% - 51.3 m
S-75.3
#5 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#4 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#3 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#2 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#1 Sauger DN 80 - 0.3% - 56.0 m
#15 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#14 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#13 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#12 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#11 Sauger DN 80 - 0.3% - 56.0 m
S-63.3
S-65.4
S-67.5
S-69.6
S-71.8
S-66.8
S-68.9
S-71.0
S-73.1
S-76.3
S-48.7
S-50.8
S-52.9
S-55.0
S-46.6S-63.3
S-65.4
S-67.5
S-69.6
S-66.8
S-68.9
S-71.0
S-73.1
S-75.3S-76.3
#6 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#7 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#8 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#9 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#10 Sauger DN 80 - 0.3% - 56.0 m
#16 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#17 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#18 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#19 Sauger DN 80 - 0.3% - 55.7 m
#20 Sauger DN 80 - 0.3% - 56.0 m
S-63.3
S-65.4
S-67.5
S-69.6
S-71.8
S-66.8
S-68.9
S-71.0
S-73.1
S-75.3S-76.3S-71.8
#9 Sammler DN 150 - 0.3% - 56.8 m #13 Sammler DN 200 - 0.3% - 22.8 m
#4 - DN 150 - 0.7% - 53.0 m
2,50%
+0,05+0,08
Wiese
4 Fertiggaragen alsLager für Sportgeräte
+0,05
+0,05 -0,03
-0,03
#10 - DN 150 - 0.8% - 21.4 m
#11 - DN 300 - 7.5 m
Elektroleitung
INDEX:GEZ:DATUM:ÄNDERUNGEN/ERGÄNZUNGEN:

Beratungsverlauf (5)

20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2020 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3711/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2019
Erstellt
23.10.2019 19:00