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V/0096/2007

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 465 Hiltrup - Meesenstiege/ südlich Sternkamp

Vorlagen 08.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.05.2007, TOP 4.11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4431 Zeichen

V/0096/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 465  Hiltrup - Meesenstiege/ südlich Sternkamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und dem Bau der Kanalerschließung wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Kanalbaukosten werden insgesamt auf 330.000,00 Euro geschätzt.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren. Der Überhang von 40.000,00 Euro wird aus 
dem Deckungsring des Tiefbauamtes, Stadtentwässerung finanziert.  
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7005.950.1650.2 Baugebiet Meesenstiege/ südl. 
Sternkamp 
2007 290.000  
 Deckungsring 2007 40.000  
 
Insgesamt: 330.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 - 2010 steht. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0096/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0096/2007 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Allgemeines 
 
Der Bebauungsplan Nr. 465 „Meesenstiege/ südlich Sternkamp“ liegt im westlichen Randbereich 
des Stadtteiles Hiltrup und wird derzeit als Acker- bzw. Weideland genutzt. Das Plangebiet hat 
eine Gesamtgröße von 2,90 ha von der 2,20 ha an Baugrundstücks- und Straßenflächen zu ent-
wässern sind. 
 
Das Plangebiet wird an die bestehende Trennkanalisation in der Straße „Meesenstiege“ ange-
schlossen. 
 
Regenwasservorfluter für  das Einzugsgebiet des bestehenden und geplanten Regenwassernetzes 
ist der Emmerbach, Gewässer Nr. 3269000.  
 
Der Einleitung in den Emmerbach vorgeschaltet ist die Regenwasserbehandlungsanlage „Fugger-
straße“. 
 
 
Schmutzwasserkanalisation
 
 
Das im Planungsgebiet anfallende Schmutzwasser der vorhandenen Hofeslage und den geplanten 
40 Einfamilienhäuser wird mittels Freigefällekanäle DN 250 ringförmig von Nordost nach Südost 
abgeleitet. Anschluss an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation erhält der geplante Kanal im 
Einmündungsbereich der Wilhelm-Spieker-Straße in die Meesenstiege. Über das Pumpwerk „Han-
sestraße“ und „Malteserstraße“ wird das Schmutzwasser der Kläranlage „Hiltrup“ zugeleitet. 
 
 
Regenwasserkanalisation
 
 
Die gemäß §51 Landeswassergesetz (LWG) anzus trebende Regenwasserversickerung kann im 
Planungsgebiet aufgrund der hohen Grundwasserstände und des oberflächennah anstehenden 
Geschiebelehms nicht zur Anwendung kommen. 
 
Das anfallende Niederschlagswasser des Bebauungsplangebietes wird gesammelt und ringförmig 
von Nordost nach Südost über Kanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 500 in den vorhandenen 
Regenwasserkanal in der „Meesenstiege“ abgeleitet. 
 
Auf eine Regenrückhaltung kann verzichtet werden. Der hydraulische Nachweis der vorhandenen 
Regenwasserkanalisation bis zur Einleitungsstelle in den Emmerbach wurde bereits 1999 im Zuge 
des Entwurfs zur Regenwasserbehandlungsanlage Fuggerstraße erbracht. Das Planungsgebiet 
wurde derzeit als Erweiterungsfläche mit berücksichtigt. Die abzuleitende Regenwassermenge von 
218 l/s ist in der gültigen Einleitungserlaubnis für den Emmerbach berücksichtigt.  
 
 
Beiträge
 
 
Entwässerungsbeiträge: 
Im Planungsgebiet sind die satzungsgemäßen Entwässerungsbeiträge zu zahlen.

- 3 - 
V/0096/2007 
 
 
Genehmigungen 
 
Der Gesamtentwurf Meesenstiege, Regenwasserbehandlung „Fuggerstraße“ wurde nach §58.1 
Landeswassergesetz (LWG) angezeigt.  
Die aufgestellte Planung ist Bestandteil dieses Entwurfes.  
 
Eine gültige Einleitungserlaubnis gemäß §7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt vor.  
 
 
Ausschreibung und Bau
 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Anhörung in der BV-Hiltrup  und der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 7 Mo-
naten gerechnet. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 465 (amtlicher Umring) amtlich
  • Malteserstraße
  • Fuggerstraße
  • Sternkamp 2007
  • Meesenstiege

Bebauungsplan Nr. 465

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Meesenstiege / Südlich Sternkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0096/2007
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37