V/0096/2007
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 465 Hiltrup - Meesenstiege/ südlich Sternkamp
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Beschlussvorlage
4431 Zeichen
V/0096/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 465 Hiltrup - Meesenstiege/ südlich Sternkamp Beratungsfolge 15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und dem Bau der Kanalerschließung wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Die Kanalbaukosten werden insgesamt auf 330.000,00 Euro geschätzt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren. Der Überhang von 40.000,00 Euro wird aus dem Deckungsring des Tiefbauamtes, Stadtentwässerung finanziert. Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7005.950.1650.2 Baugebiet Meesenstiege/ südl. Sternkamp 2007 290.000 Deckungsring 2007 40.000 Insgesamt: 330.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro- gramms 2006 - 2010 steht. Vorlagen-Nr.: V/0096/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 01.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0096/2007 Begründung: Allgemeines Der Bebauungsplan Nr. 465 „Meesenstiege/ südlich Sternkamp“ liegt im westlichen Randbereich des Stadtteiles Hiltrup und wird derzeit als Acker- bzw. Weideland genutzt. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 2,90 ha von der 2,20 ha an Baugrundstücks- und Straßenflächen zu ent- wässern sind. Das Plangebiet wird an die bestehende Trennkanalisation in der Straße „Meesenstiege“ ange- schlossen. Regenwasservorfluter für das Einzugsgebiet des bestehenden und geplanten Regenwassernetzes ist der Emmerbach, Gewässer Nr. 3269000. Der Einleitung in den Emmerbach vorgeschaltet ist die Regenwasserbehandlungsanlage „Fugger- straße“. Schmutzwasserkanalisation Das im Planungsgebiet anfallende Schmutzwasser der vorhandenen Hofeslage und den geplanten 40 Einfamilienhäuser wird mittels Freigefällekanäle DN 250 ringförmig von Nordost nach Südost abgeleitet. Anschluss an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation erhält der geplante Kanal im Einmündungsbereich der Wilhelm-Spieker-Straße in die Meesenstiege. Über das Pumpwerk „Han- sestraße“ und „Malteserstraße“ wird das Schmutzwasser der Kläranlage „Hiltrup“ zugeleitet. Regenwasserkanalisation Die gemäß §51 Landeswassergesetz (LWG) anzus trebende Regenwasserversickerung kann im Planungsgebiet aufgrund der hohen Grundwasserstände und des oberflächennah anstehenden Geschiebelehms nicht zur Anwendung kommen. Das anfallende Niederschlagswasser des Bebauungsplangebietes wird gesammelt und ringförmig von Nordost nach Südost über Kanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 500 in den vorhandenen Regenwasserkanal in der „Meesenstiege“ abgeleitet. Auf eine Regenrückhaltung kann verzichtet werden. Der hydraulische Nachweis der vorhandenen Regenwasserkanalisation bis zur Einleitungsstelle in den Emmerbach wurde bereits 1999 im Zuge des Entwurfs zur Regenwasserbehandlungsanlage Fuggerstraße erbracht. Das Planungsgebiet wurde derzeit als Erweiterungsfläche mit berücksichtigt. Die abzuleitende Regenwassermenge von 218 l/s ist in der gültigen Einleitungserlaubnis für den Emmerbach berücksichtigt. Beiträge Entwässerungsbeiträge: Im Planungsgebiet sind die satzungsgemäßen Entwässerungsbeiträge zu zahlen. - 3 - V/0096/2007 Genehmigungen Der Gesamtentwurf Meesenstiege, Regenwasserbehandlung „Fuggerstraße“ wurde nach §58.1 Landeswassergesetz (LWG) angezeigt. Die aufgestellte Planung ist Bestandteil dieses Entwurfes. Eine gültige Einleitungserlaubnis gemäß §7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt vor. Ausschreibung und Bau Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge- legt. Die Ausschreibung erfolgt nach der Anhörung in der BV-Hiltrup und der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 7 Mo- naten gerechnet. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 465 (amtlicher Umring) amtlich
- Malteserstraße
- Fuggerstraße
- Sternkamp 2007
- Meesenstiege
Bebauungsplan Nr. 465
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Meesenstiege / Südlich Sternkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0096/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37