Auswirkung der Energieeinsparungen im Stadtbezirk Rodenkirchen- zur Anfrage AN/1368/2022 der SPD-Fraktion
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2634/2022 vom 30.08.2022
Stand: Am 07.11.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2634/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Auswirkung der Energieeinsparungen im Stadtbezirk Rodenkirchen- zur Anfrage AN/1368/2022 der SPD-Fraktion Text der Anfrage: 1. Welche Maßnahmen betreffen die Interimsstandorte in der Mannesmannstraße und in der Industriestraße? 2. Welche Maßnahmen sind für die weiteren städtischen Gebäude im Stadtbezirk, insbesondere Schulen und Kitas geplant? 3. Welche Einsparungen betreffen die Schwimmbäder in Zollstock und Rodenkirchen? 4. Ist eine beschleunigte Umrüstung auf LED-Beleuchtung geplant und wenn ja, an welchen Stellen? 5. Gibt es darüber hinaus weitere Informationen/Hinweise/Empfehlungen für die Bürger*innen im Stadtbezirk? Antwort der Verwaltung: Zu 1 und 2) Das Bundeskabinett hat eine Kurzfristenergiesicherungsverordnung beschlossen, die zum 1. September 2022 in Kraft treten soll. Für Verwaltungsgebäude wurde die Reduzierung der vorgegebenen Raumtemperatur von bisher 20 °C auf 19 °C beschlossen. Damit werden nach allgemeiner Auffassung 6 % der jährlichen Heizenergiekosten eingespart. Weitere Einsparungen ergeben sich durch Temperaturabsenkungen beim Warmwasser, die jedoch im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden sind. Ausgenommen von der Absenkung der Raumtemperatur sind Schulen und Kitas. Zu 3) Die KölnBäder GmbH hat die Temperatur der Schwimmbecken abgesenkt. Zu 4) Eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung erfolgt aktuell bei Austausch der Beleuchtung nach Ablauf der Lebensdauer von Beleuchtungsanlagen. Neubauvorhaben werden generell mit LED-Beleuchtung ausgestattet. Durch die gestiegenen Energiepreise wird sich der Austausch der bisherigen Beleuchtung gegen eine LED-Beleuchtung noch einmal beschleunigen, da die zu Grunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen nun eine frühere Amortisation ausweisen. Welche Objekte kurzfristig umgerüstet werden können, muss noch erarbeitet werden. Im besonderen Augenmerk der Verwal- tung wurden bisher Sporthallen umgerüstet, da hier die beste Wirtschaftlichkeit erzielt wurde. Zu 5) Die Verwaltung hat zur Information und mit der Bitte um Unterstützung Energieeinsparhinweise für Gebäudenutzer*innen erarbeitet, die sich sowohl im beruflichen sowie im privaten Umfeld anwenden lassen.
Beratungsverlauf
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07.11.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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