V/1098/2008
Musikschulen in Münster
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Beschlussvorlage
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V/1098/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Musikschulen in Münster Finanzformel und Organisation Beratungsfolge 20.01.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.01.2009 Kulturausschuss Vorberatung 11.02.2009 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Zur qualitativen und organisatorischen Weiterentwicklung der Musikschullandschaft in Müns- ter wird die Verwaltung beauftragt: 1.1 eine Finanzformel und Förderstrukturen für alle öffentlich geförderten Musikschulen in Münster zu entwickeln, die sowohl eine gerechte Verteilung der Musikschulangebote auf die verschiedenen Stadtbezirke als auch ein stadtweit vergleichbares Angebot im Hinblick auf Qualität und Preis sicherstellt, 1.2 die Struktur eines gemeinsamen organisatorischen Daches für die Westf. Schule für Musik und weitere e.V.-Musikschulen in Hinblick auf finanzielle, organisatorische, per- sonelle und steuerliche Konsequenzen konkret zu entwickeln und den e.V.- Musikschulen zur Entscheidung über eine mögliche Beteiligung vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird dem Rat im 2. Halbjahr 2009 Umsetzungsvorschläge zu 1.1. und 1.2 vorlegen, sodass eine Umsetzung zum 01.01.2010 erfolgen kann. Die Gründung eines ge- meinsamen organisatorischen Daches steht dab ei ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Zu- stimmung mindestens einer e.V.-Musikschule zur Beteiligung an einer solchen Struktur. 3. Die Förderung der e.V.-Musikschulen im Jahr 2009 erfolgt - vorbehaltlich der Beschlussfas- sung des Rates über die Bereitstellung der Haushaltsmittel - auf der Basis des Jahres 2008. 4. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 0058/2008 erledigt. Vorlagen-Nr.: V/1098/2008 Auskunft erteilt: Herr Ehling Herr Rademacher Ruf: 492 40 00 0251/9810311 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Rademacher@stadt-muenster.de Datum: 29.12.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1098/2008 Begründung: 1. Ausgangslage Auf der Grundlage früherer Ratsbeschlüsse erhalten die e.V.-Musikschulen derzeit Perso- nalkostenzuschüsse für hauptamtliche und nebenamtliche Lehrkräfte sowie Sachkostenzu- schüsse. Bis einschließlich 2005 standen hierfür rund 780.000 Euro zur Verfügung. Zum Haushalt 2006 wurde im Rahmen der Konsolidierung der Zuschussbetrag um 12,5 % auf 695.010 Euro reduziert. Parallel dazu wurde die Westf. Schule für Mu sik verpflichtet, bis zum Jahr 2010 die Gebüh- reneinnahmen u. a. durch eine zweimalige Gebührenerhöhung (2008 und 2010) schrittweise um 100.000 Euro p. a. zu erhöhen und bis 2011 insgesamt 6 volle hauptamtliche Stellen zu streichen. Mit allen beteiligten Musikschulen wurde dann über die Frage der Umsetzung der beschrie- benen Maßnahmen und auch der effektiven weiteren Musikschularbeit diskutiert. Dabei ist der Verband Deutscher Musikschulen beteiligt worden, der zur Frage nach Synergieeffekten und effizienteren Strukturen eine Bündelung der Aufgaben, die in einer Kommune nur einmal vorgehalten werden müssen, angeregt hat. Diese Anregung war dann auch Grundlage für den Vorschlag Nr. 142 im Rödl-Gutachten, ein gemeinsames organisatorisches Dach für alle öffentlich geförderten Musikschulen Münsters zu schaffen. Mit allen 5 Musikschulen sind sodann in mehreren Gesprächsrunden die Möglichkeiten eines gemeinsamen organisatorischen Daches abgewogen worden. Der Verband Deutscher Mu- sikschulen, vertreten durch seinen Justiziar, ist zu zwei Sitzungen hinzu geladen worden. Dieser hat sich dabei - auch in Kenntnis der bundesdeutschen Musikschullandschaft - für ei- ne GmbH-Lösung in Münster ausgesprochen. Dies würde eine strukturelle und organisatori- sche Veränderung bei allen 5 Musikschulen bedingen. Es ginge hier nicht um ein Zusam- menfügen des Bestehenden, sondern um die Schaffung einer neuen Einrichtung. Von einigen der e.V.-Musikschulen wurde darauf hingewiesen, dass die gewachsenen Struk- turen sich aus deren Sicht bewährt haben; außerdem könnten kleinere Einheiten wesentlich flexibler reagieren. Einige Musikschulen befürchteten, von der Westf. Schule für Musik ver- einnahmt zu werden und damit verbunden Nachteile für die eingetragenen Vereine und ei- nen Verlust an Eigenständigkeit. Von Seiten der Westf. Schule für Musik und der Verwaltung wurden und werden große Chancen in dem Modell gesehen, um darüber nicht nur ein vollständiges Musikschulangebot zu gleichen Preisen in der Fläche, d. h. in allen Stadtbezirken vorhalten zu können, sondern insbesondere um in einem größeren System di e damit verbundenen Möglichkeiten von Qua- litätssicherung, Qualitätsentwicklung und optimiertem Ressourceneinsatz zu nutzen. Überwiegend wurden von den e.V.-Musikschulen eher die Risiken für den Bestand der klein- teiligen Strukturen gesehen, als die Chance für ein einheitliches und stadtweites Modell. die Musikschule Wolbeck hingegen äußerte weiterhin Interesse an der Erarbeitung eines ge- meinsamen Konzeptes. Parallel dazu hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster mit dem Ratsantrag „Musikun- terricht dauerhaft und nachhaltig fördern“ eine Finanzformel für die Musikschulen in Münster (Nr. A-R/0058/2007) und damit die Über arbeitung des Fördersystems unabhängig von den Organisationsformen angeregt. Mit der daraufhin erstellten Verfahrensvorlage V/0100/2008 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, die aktuellen Förderstrukturen der Mu- sikschulen zu bewerten und auf dieser Grundlage Vorschläge für eine neue Förderkonzepti- on zu entwickeln und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung nach Vorbereitung im Kulturausschuss die Vorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen. - 3 - V/1098/2008 2. Leitgedanken für eine Finanzformel Derzeit agieren 5 Musikschulen, entweder städtisch getragen oder gefördert, im Stadtgebiet. Wenngleich jede Musikschule isoliert betrachtet und auf das jeweilige Stadtgebiet bezogen gute Arbeit leistet und auch wirtschaftlich mit Ressourcen umgeht, bleibt doch die Feststel- lung, dass es bezogen auf das gesamte Stadtgebiet unterschiedliche Standards, Leistungen und Preise gibt. Die Verteilung der Musikschulen und Musikschulangebote auf das Stadtge- biet ist nicht bedarfs- sondern angebotsorientiert. Darüber hinaus gibt es koordinierende Aufgaben, die nur stadtteilübergreifend bzw. stadtweit wahrgenommen werden können. Wei- terhin existieren Aufgaben und Projekte von stadtzentraler Bedeutung, für deren Durchfüh- rung die infrastrukturellen Möglichkeiten einer Großstadtmusikschule erforderlich sind (z. B. Jugend musiziert, WDR-Musikfest, NRW-Projekt „Jedem Kind seine Stimme“). Aufgrund dieser Ausgangslage besteht in jedem Fall Handlungsbedarf im Hinblick auf den effektiven Ressourceneinsatz und die Steuerung der Musikschulangebote stadtweit im Hin- blick auf eine gerechte Verteilung im Stadtgebiet. In Anerkennung der gewachsenen Struktu- ren und guten Leistungen auch der e.V.-Musikschulen kann dies aber nicht so weit führen, dass alle e.V.-Musikschulen in eine Struktur gezwungen werden, in der sie sich nicht wieder- finden. Eine neue Musikschulstruktur muss einerseits die Nachfrage berücksichtigen, ande- rerseits aber auch ein stadtweit gleiches Angebot mit niedrigschwelligen Zugangsmöglichkei- ten sicherstellen. Soweit organisatorische Konsequenzen erforderlich werden, können diese nur mit den e.V.-Musikschulen umgesetzt werden (z. B. über Leistungsvereinbarungen). 3. Ziele der neuen Finanzformel / Organisation Aus Sicht der Verwaltung sind mit der neuen Finanzformel im Wesentlichen folgende Ziele handlungsleitend: - Sicherstellung eines stadtweit vergleichbaren Angebotes im Hinblick auf Qualität und Preis der Musikschulangebote - Gerechte Verteilung der Angebote auf alle Stadtbezirke / gleiche Zugangsmöglichkei- ten auch für Einwohnerinnen und Einwohner in Stadtteilen, in denen keine eigene Mu- sikschule existiert - Transparenz unter den Musikschulen bei der Frage der Verteilung der öffentlichen Ressourcen - Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Angebote durch ein systematisches Qualitätsmanagement - Sicherung von Steuerungsmöglichkeiten für Politik und Verwaltung im Hinblick auf die demografische Entwicklung und sich verändernde individuelle Förderbedarfe oder auch Schwerpunkte in verschiedenen Stadtteilen - Kostensparende Bündelung von Aufgaben und Tätigkeiten, die effektiver zentral erle- digt werden können - Sicherstellung der Identität von Musikschulen vor Ort (profilbildende Projekte wie Musi- cals, Kooperationen mit anderen Akteuren im Stadtteil etc.) - 4 - V/1098/2008 - Erhaltung und Weiterentwicklung der spezifischen Möglichkeiten einer Großstadt- Musikschule in Bezug auf innovative Modellprojekte, stadtzentrale Musikprojekte, En- semble-Arbeit und überregionale Vernetzung. 4. Umsetzungsvorschläge Zur Erreichung der o. a. Ziele ist eine Struktur erforderlich, die sowohl die Fachlichkeit und damit die Qualität sichert, als auch und insbesondere ein Steuerungsinstrumentarium für den flexiblen und stadtweit gerechten Einsatz von Ressourcen (Finanzen und Personal) vorsieht. Diese Ziele sind entweder durch eine Zusammenfassung von Personal und Finanzen in ei- ner Organisationseinheit zu erreichen und / oder durch kriteriengestützte Leistungsvereinba- rungen mit den e.V.-Musikschulen. Um genau diesen Ansatz weiter zu entwickeln, schlägt die Verwaltung vor, zunächst die Struktur eines gemeinsamen organisatorischen Daches für die Westfälischen Schule für Mu- sik und weiteren e.V.-Musikschulen konkret zu entwickeln und diese den Musikschulen vor- zustellen. Wenngleich eine Umsetzung mit allen e.V.-Musikschulen angestrebtes Ziel ist, kann auch zunächst ein gemeinsames Dach mit der Westf. Schule für Musik und einer e.V.- Musikschule eingeführt werden, wobei eine spätere Erweiterung um weitere interessierte Musikschulen möglich sein muss. Damit einhergehend wird eine Finanzformel für die Musikschulen entwickelt und Kriterien und Kennzahlen verabredet, anhand derer Zuschüsse bemessen und auch gesteuert werden können. Maßgebliches Kriterium sollte hier im Hinblick auf eine gerechte Verteilung im Stadtgebiet die Zahl der zu versorgenden Bevölkerung sein (insbesondere Kinder und Ju- gendliche). Die gewachsenen Strukturen in den Stadtteilen und die bestehende Nachfragesi- tuation sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird dem Rat im Herbst 2009 Umsetzungsvorschläge unterbreiten. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1098/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37