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3411/2022

Stellungnahme zu AN/1283/2022 Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 17.10.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.10.2022, TOP 5.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

5163 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 17.10.2022 
 3411/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 25.10.2022 
 
Stellungnahme zu AN/1283/2022 Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von 
Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen 
Stellungnahme zum Beschluss des JHA vom 30.08.2022 zu AN/1283/2022 
Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kin-
dern und Jugendlichen 
Beschluss des JHA, Punkt 5: 
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen in der nächsten 
regulären Sitzung des Jugendhilfeausschusses darzulegen. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Neben den städtischen Strukturen im Amt für Kinder, Jugend und Familie, den Vereinbarungen mit 
den Schwerpunktträgern im Rahmen der Sozialraumarbeit und den bestehenden Netzwerken zum 
Kinderschutz, bei denen allesamt das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im 
Fokus steht, gibt es in Köln eine Reihe von Trägern und Projekten, die im Bereich der Prävention von 
sexualisierter Gewalt an Minderjährigen bereits seit vielen Jahren erfolgreich tätig sind, beispielswei-
se Zartbitter, Kinderschutzbund, Lobby für Mädchen und Pänz up. Die Nennung ist nicht abschlie-
ßend. Organisationen und Vereine, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, entwickeln eigene 
Schutzkonzepte wie beispielsweise der Stadtsportbund Köln. Unterstützung in Form von Fortbil-
dungsangeboten und Beratung zu Schutzkonzepten bietet die Landesfachstelle Prävention sexuali-
sierte Gewalt, PsG NRW. Von dort werden auch Materialien zu den Themen sexuelle Bildung und 
Prävention, sexualisierte Gewalt in Organisationen, sexualisierte Gewalt durch Kinder und Jugendli-
che, sexualisierte Gewalt an Kindern mit Behinderungen und Sexualerziehung im Elternhaus zur Ver-
fügung gestellt. 
 
Auf kommunaler Ebene wird in Köln zudem eine täterorientierte Präventionsarbeit im Bereich der 
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – darunter explizit auch Präventionsmaßnahmen 
gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kinder und Jugendlichen – im 
Rahmen der ambulanten erzieherischen Maßnahmen (§ 10 JGG) über das Jugendamt der Stadt Köln 
in Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe geleistet. Die „Brücke Köln e.V.“ mit den Angeboten 
„Fachstelle „Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende in Köln“ und den „Erzieheri-
schen Gesprächen“. Die „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.“ mit den Angeboten 
„(Un)antastbar, Trainingsgruppe für Jungen mit sexuell grenzverletzendem Verhalten“ und dem „Me-
dienkompetenztraining“. Des Weiteren arbeitet das Jugendamt der Stadt Köln eng zusammen mit der 
Fachstelle „Punktum!, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch“ (Caritasverband für den Rhei-
nisch-Bergischen Kreis e.V.). Weitere Informationen zu dem Themenkomplex sind der Beantwortung 
einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln mit der Session-Nummer 
3079/2021 zu entnehmen. 
 
Vom Sachgebiet pädagogische Grundsatzangelegenheiten wurde Kontakt zum Kampagnenbüro beim 
Bundesfamilienministerium aufgenommen. Das Jugendamt der Stadt Köln hat sich hier als Koopera-

2 
 
tionspartner angeboten. Zudem wurden Materialien bestellt, um die Bundeskampagne hier vor Ort 
bekannt zu machen. Zu den Fragen, ob eine kommunale Beteiligung Kosten verursacht oder ob Bun-
desmittel für kommunale Kampagnen zur Verfügung gestellt werden, liegt bislang noch keine Antwort 
vor.  
Aus Sicht der Verwaltung wird dringend angeraten, die vorhandenen städtischen Strukturen zu nut-
zen und in die Planung einer städtischen Präventionskampagne die bereits mit dem Thema befassten 
Träger einzubeziehen. Daher wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 
 
Kurzfristig (bis Jahresende): 
- Anforderung der Materialien der Bundeskampagne 
- Veröffentlichung und Verlinkung der Materialien auf der Homepage der Stadt Köln, bei Facebook 
und bei Instagram 
- Verbreitung der Materialien in den Bezirksjugendämtern, in den Wartebereichen und in den operati-
ven Diensten ASD, GSD und in der Erziehungsbeistandschaft sowie in den Sozialraumteams 
- Verbreitung der Materialien in den bezirklichen „Netzwerken Erziehung in Schule (NEiS)“ und an die 
Fachkräfte in den bezirklichen Netzwerken „Frühe Hilfen“ 
- Verbreitung der Materialien über die Abteilung Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder 
an Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten und Familienzentren 
- Verbreitung der Materialien über die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung an Jugend-
zentren, Jugendtreffs, und an die Bürgerzentren 
- Einbezug des Sportamtes zur Bewerbung der Kampagne in den Sportvereinen 
 
Mittelfristig (1. Quartal 2023): 
- Einbezug der Träger und Netzwerke in Köln 
- Planung einer städtischen Präventionskampagne unter Einbeziehung der Bundeskampagne und der 
Landesfachstelle NRW. 
 
Langfristig (2. Jahreshälfte 2023): 
- urchführung der städtischen Kampagne, idealerweise zum Europäischen Aktionstag zum Schutz 
von Kindern 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.10.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3411/2022
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
17.10.2022
Erstellt
14.10.2022 11:54