1737/2018
Änderung in den Geschäftskreisen der Dezernate VI - Stadtentwicklung, Planen und Bauen und VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/1 Vorlagen-Nummer 1737/2018 Freigabedatum 26.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung in den Geschäftskreisen der Dezernate VI - Stadtentwicklung, Planen und Bauen und VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt auf der Grundlage des § 73 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, dass das Bauverwaltungsamt mit Wirkung vom 01.12.2018 aus dem Geschäftskreis des Dezernats VI - Stadtentwicklung, Planen und Bauen herausgelöst und dem Dezernat VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur zugeordnet wird. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Ausgangslage In seiner Sitzung am 15.03.2016 hat der Rat die Einrichtung eines Dezernats „VIII - Mobilität und Ver- kehrsinfrastruktur“ beschlossen und folgende Geschäftskreise und Zuständigkeiten zugeordnet: Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie die Zuständigkeit für den Wirtschaftsverkehr (u.a. Logistikkonzept, LKW-Führungskonzept) und die Geschäftsführung für den Verkehrsausschuss. Mit Beschluss des Rates vom 22.09.2016 wurde dieser Geschäftskreis unter dem Vorbehalt weiterer Änderungen um die Aufgabenträgerschaft für die Nahverkehrsplanung erweitert. Das neu gebildete Dezernat hat zum 01.01.2017 den Dienstbetrieb aufgenommen. Im Rahmen der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt wurde für den Bereich des Verkehrsmanagements eine bedarfsgerechte Neuorganisation vorgenommen und die bisher im Amt für Straßen und Verkehr- stechnik (heute: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung) angegliederte Fachabteilung als eigen- ständiges „Amt für Verkehrsmanagement“ mit Wirkung zum 01.04.2018 installiert. Begründung der Zuordnung zu Dezernat VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Im Rahmen der Neugründung des Amtes für Verkehrsmanagement wurden begleitend die im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verbleibenden Aufgabenbereiche einer organisatorischen Betrach- tung unterzogen. Hierbei hat sich gezeigt, dass zwischen den dort unter anderem wahrgenommenen Aufgaben – Straßenplanung, Straßenbau sowie Straßenverkehrsrecht – und den Aufgaben des Bau- verwaltungsamtes – Erschließungs- sowie Straßenrechtsangelegenheiten – ein enger Sachzusam- menhang besteht. Eine gemeinsame aufbauorganisatorische Zuordnung in einem Dezernat ist daher sinnvoll und zielführend. Aufgabenschwerpunkte des Bauverwaltungsamtes: Dem Amt obliegt die koordinierende Einbindung in das Prüfverfahren zur Feststellung und Bewertung der Erschließungsvoraussetzungen bei der Zulassung von Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet (Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren). Die Aussage der gesicherten Erschließung ist eine Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Die Stellungnahme des Bauverwaltungs- amtes fasst die abschließende Beurteilung der technisch relevanten Vorgaben zur Straßen- und Ent- wässerungssituation eines Grundstückes und den Abgleich dieser Vorgaben mit den einschlägigen erschließungsrechtlichen und straßenrechtlichen Bestimmungen zusammen. Die Klärung der Frage nach dem Rechtsstatus eines Verkehrsweges ist eine weitere, wesentliche Aufgabe des Bauverwaltungsamtes: Die Widmung einer Straße ist Grundvoraussetzung für verschie- dene Aufgaben, z.B. Erschließung von Baugrundstücken, die Erhebung von Beiträgen und Gebühren sowie Planung, Bau, Unterhaltung, Erneuerung, Verkehrssicherung von Straßen. Zusätzlich fällt in die Zuständigkeit die Erteilung von Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes durch feste Einbauten, der Abschluss von Ausbauverträgen im Rahmen von Bauvorhaben privater Bauträger, der Abschluss von Gestattungsverträgen zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes sowie der Abschluss von Kreuzungs- (z.B. nach EKrG) und von Vereinbarungen mit anderen Baulastträ- gern. Auch die Prüfung von straßenrechtlichen Belangen bei der Veräußerung städtischer Grundstü- cke sowie die Rückübertragungen von Straßenland sind Teil des Aufgabenportfolios des Bauverwal- tungsamtes. Die Abwicklung von Angelegenheiten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG), z.B. im Zusam- menhang mit Stadtbahn- oder Straßenbaumaßnahmen, die Bearbeitung von Schadensersatzangele- 3 genheiten sowie die federführende Betreuung des Werbenutzungsvertrages werden ebenfalls zurzeit dezernatsübergreifend im Bauverwaltungsamt durchgeführt. Ein weiterer großer Aufgabenschwerpunkt liegt darüber hinaus im Bereich der Beitrags- und Er- schließungsvertragsangelegenheiten: Dies umfasst, neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch (BauGB) und Straßenbaubeiträgen nach Kommunalabgabengesetz NRW (KAG), die Bearbeitung von grundsätzlichen und rechtlichen Fragestellungen des Beitragsrechts und Satzungsangelegenheiten sowie hiermit ggfls. zusammenhängende Prozessvertretungen der Stadt Köln. Weiterhin werden Erschließungsvertragsangelegenheiten gemäß § 11 BauGB und die Verwen- dung der Stellplatzablösemittel federführend im Bauverwaltungsamt bearbeitet. Das Bauverwaltungsamt wird ebenfalls bei Planfeststellungsverfahren Dritter tätig, da die Abstim- mung und Fertigung einer gesamtstädtischen Stellungnahme als zentraler Service für andere Dienst- stellen erfolgt. Fazit Es besteht ein hoher Grad an Übereinstimmung mit den Aufgaben, Zielen und den zu bearbeitenden inhaltlichen Fragen der Fachämter des Dezernats VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Das Fachgremium für die vom Bauverwaltungsamt schwerpunktmäßig zu vertretenden Inhalte ist der Ver- kehrsausschuss, welcher in die Zuständigkeit des Dezernats VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur fällt. Auch ein Blick in andere Verwaltungen, zum Beispiel nach Frankfurt am Main oder in die Hanse- stadt Bremen, zeigt, dass die Aufgaben der Erschließungs- sowie Straßenrechtsangelegenheiten im Bereich des Verkehrsdezernats bzw. -senats wahrgenommen werden. Insofern ist eine Zuordnung zum Dezernat VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur aus organisatorischer Sicht sinnvoll. Das Bauverwaltungsamt bleibt weiterhin ein eigenständiges Amt. Die Zuordnung soll zeitnah, mög- lichst mit Wirkung zum 01. Dezember 2018, erfolgen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1737/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2018
- Erstellt
- 24.05.2018 11:18