Mandari Insight

3884/2019

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 19.11.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 7.1.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, üpl. - apl. Auszahlungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1, üpl. - apl. Aufwendungen

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3661 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 19.11.2019 
 3884/2019 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen  
herangezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit  
§ 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre  
entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen  
sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO 
i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die  
Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
Anlagen 
 
 
gez. Reker

Anlage 2, üpl. - apl. Auszahlungen

3021 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 102.000,00 € 0402 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Das Museum Ludwig verfügt im Gegensatz zu den 
übrigen Museen über einen eigenen Ankaufsetat für 
investive Kunsterwerbe in Höhe von rund 1,6 Mio. €. 
Derzeit stehen noch Mittel in Höhe von rund 200.000 € 
zur Verfügung, die bereits verplant sind. Nun sollen 
ausnahmsweise für den Erwerb dreier namenhafter 
Kunstobjekte aus Amerika aus dem zentralen 
Ankaufsetat der Museen im TP 0401 Finanzmittel i.H.v. 
102.000 € durch Umschichtung bereitgestellt werden, 
Folgeaufwendungen, wie z. B. Abschreibungen fallen 
nicht an.
102.000,00 € 0401 9 
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen
Dez. VII / 
4511
2
apl. 6.492,67 € 0902 8 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen)
Für das Projekt Umgestaltung des Spielplatzes “Alte 
Kölnstr. in Köln-Meschenich” wurden Finanzmittel im 
HPL-Entwurf 2020/2021 berücksichtigt. Mit dem 
Abschluss der Leistungsphase 3 sind bereits im Vorfeld 
Kosten angefallen. Zur Begleichung der Rechnung sind 
Mittel bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus den 
Projektmitteln Städtebauförderung. Die Mittel werden 
hier in diesem Jahr nicht in voller Höhe benötigt.
6.492,67 € 0902 8
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen)  
weniger 
Auszahlungen
Dez. IV / 
51
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2019 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
3
üpl. 10.000,00 € 0902 9 
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Mit der Migration auf Windows 10 wurden 
überplanmäßige Auszahlungen zur Beschaffung von 
neuen PC für das gesamte Amt notwendig. Zur 
Begleichung von Rechnungen aus dem laufenden 
Geschäft ist die üpl. Auszahlung dringend notwendig. 
Der Ansatz der Finanzstelle ist erschöpft.
10.000,00 € 0902 8
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen)  
weniger 
Auszahlungen
Dez. IV / 
51
4
üpl. 5.000,00 € 0111 9 
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Durch die Umstellung auf Windows 10, diverser 
Ersatzbeschaffungen sowie die Ausstattung neuer 
Arbeitsplätze müssen die für das Jahr 2019 geplanten 
investiven Mittel angehoben werden.
5.000,00 € 0212 9 
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen
Dez. I / I/1
5
üpl. 2.000,00 € 0102 9 (Auszahlungen 
für den Erwerb 
von beweglichem 
Anlagevermögen)
Durch die Umstellung auf Windows 10 müssen die für 
das Jahr 2019 geplanten investiven Mittel angehoben 
werden.
2.000,00 € 0101 9 (Auszahlungen 
für den Erwerb 
von beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen
Dez. OB / 
14
Seite 2

Anlage 1, üpl. - apl. Aufwendungen

4424 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 3.000,00 € 0410 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
26.09.2019 beschlossen, die Arbeit des NS 
Dokumentationszentrum im Bereich Antirassismus-
Training mit Mitteln in Höhe von 3.000 € zu fördern. Der 
hierdurch entstehende Mehraufwand wird aus dem 
Bereich “Freiwillige Sozialleistungen und
interkulturelle Hilfen” durch Mittelumschichtung 
gedeckt.
3.000,00 € 0504 15 
(Transferauf-
wendungen) 
weniger Aufwand
Dez. VII / 
4520
2
üpl. 100.000,00 € 0604 15 
(Transferauf-
wendungen)
Zum politischen VN 2019 wurden Mittel in Höhe von 
200.000 € für die Unterstützung und Förderung des 
Jugendaustausches Köln - Tel Aviv (50.000 €) und mit 
anderen Partnerstädten inkl. Betlehem (150.000 €) bei 
01 zugesetzt. Im Rahmen der Bewirtschaftung sind 
hiervon nun auf Hinweis von Dez. IV dem Amt 51 
100.000 € zur Verfügung zu stellen.
100.000,00 € 0101 16
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen) 
weniger Aufwand
Dez. IV / 
51
3
üpl. 95.000,00 € 0606 15 
(Transferauf-
wendungen)
Die Förderprogramme “Stalkingprojekte” und "Männer 
in Problemlagen" sollen ab sofort federführend von 51 
betreut und ausgezahlt werden. Hierfür sind die bei 50 
eingeplanten Mittel überplanrnäßig bei 51 
bereitzustellen.
95.000,00 € 0504 15
(Transferauf-
wendungen) 
weniger Aufwand
Dez. IV / 
51
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4
üpl. 15.000,00 € 0111 16 
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Nach Abzug der laufenden Kosten für Büroraummiete, 
Stellplatzmieten etc., sonstigen gebundenen Mitteln 
(strategisches Leitprojekt "Sicheres Köln" - Sicherheit 
für Frauen und Mädchen) und dem “Else-Falk-Preis” 
(politischer VN) stehen nicht mehr genügend Mittel für 
weitere notwendige Maßnahmen von I/1 zur Verfügung. 
Hierzu zählen die Neubeschaffung von Büromöbeln 
aufgrund der Gefährdungsbeurteilung, 
auszutauschende Telefone, zum Zeitpunkt der 
Planaufstellung noch nicht bekannte Projekt-
förderungen sowie Fortbildungsmaßnahmen für die 
Amtsleitung und zwei weitere Mitarbeiterinnen. 
Ebenfalls werden noch zwei weitere Arbeitsplätze 
einzurichten sein, welche ab dem 01.01.2020 durch 
zwei für das "Kompetenzzentrum Beruf und Familie” 
zugesetzten Stellen benötigt werden.
15.000,00 € 0104 16 
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen) 
weniger Aufwand
Dez. I / I/1
5
üpl. 40.000,00 € 0111 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und  
Dienstleistungen)
Die Veranstaltungsreihe “Sommer Köln” fand vom 
17.07.-18.08. statt. Organisation und Rechnungs-
abwicklung werden über die Stabsstelle Events 
abgewickelt. Der hierfür durch das Kulturamt 
bereitgestellte Anteil von 40.000 € konnte erst jetzt zur 
Verfügung gestellt werden, sodass die Stabsstelle 
Events zur Begleichung der Rechnungen bisher in 
Vorleistung getreten ist. Die somit verausgabten Mittel 
fehlen nun für die Durchführung anderer Projekte 
(bspw. Bühnenprogramm 11.11. an der Uni- Mensa, 
Stadtgespräch der Oberbürgermeisterin am 20.11., 
Bühnenprogramm und Illumination auf dem 
Roncalliplatz / Domumgebung an Silvester 2019 / 
2020).
40.000,00 € 0416 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
weniger Aufwand
Dez. OB / 
01-02 
Seite 2

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
6
üpl. 44.392,60 € 0101 16 (sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Aufgrund der Entscheidung der OB wurde die 
Stabsstelle Events von 13 zu 01 zugeordnet. Aufgrund 
der noch stattfindenden und kostenintensiven Events, 
wie bspw. "11.11." und "Silvester" kann die Deckung bei 
01 nicht gewährleistet werden. Daher ist es zwingend 
notwendig, die Restmittel der Stabsstelle Events aus 
dem Teilplan 0111 in den Teilplan 0101 umzubuchen.
44.392,60 € 0111 16 (sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen) 
weniger Aufwand
Dez. OB / 
01-02 
Seite 3

Beratungsverlauf (2)

09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3884/2019
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
19.11.2019
Erstellt
07.11.2019 11:45