3884/2019
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 19.11.2019 3884/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. Reker
Anlage 2, üpl. - apl. Auszahlungen
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Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 102.000,00 € 0402 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Das Museum Ludwig verfügt im Gegensatz zu den übrigen Museen über einen eigenen Ankaufsetat für investive Kunsterwerbe in Höhe von rund 1,6 Mio. €. Derzeit stehen noch Mittel in Höhe von rund 200.000 € zur Verfügung, die bereits verplant sind. Nun sollen ausnahmsweise für den Erwerb dreier namenhafter Kunstobjekte aus Amerika aus dem zentralen Ankaufsetat der Museen im TP 0401 Finanzmittel i.H.v. 102.000 € durch Umschichtung bereitgestellt werden, Folgeaufwendungen, wie z. B. Abschreibungen fallen nicht an. 102.000,00 € 0401 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. VII / 4511 2 apl. 6.492,67 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Für das Projekt Umgestaltung des Spielplatzes “Alte Kölnstr. in Köln-Meschenich” wurden Finanzmittel im HPL-Entwurf 2020/2021 berücksichtigt. Mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 sind bereits im Vorfeld Kosten angefallen. Zur Begleichung der Rechnung sind Mittel bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus den Projektmitteln Städtebauförderung. Die Mittel werden hier in diesem Jahr nicht in voller Höhe benötigt. 6.492,67 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) weniger Auszahlungen Dez. IV / 51 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2019 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 3 üpl. 10.000,00 € 0902 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Mit der Migration auf Windows 10 wurden überplanmäßige Auszahlungen zur Beschaffung von neuen PC für das gesamte Amt notwendig. Zur Begleichung von Rechnungen aus dem laufenden Geschäft ist die üpl. Auszahlung dringend notwendig. Der Ansatz der Finanzstelle ist erschöpft. 10.000,00 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) weniger Auszahlungen Dez. IV / 51 4 üpl. 5.000,00 € 0111 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Durch die Umstellung auf Windows 10, diverser Ersatzbeschaffungen sowie die Ausstattung neuer Arbeitsplätze müssen die für das Jahr 2019 geplanten investiven Mittel angehoben werden. 5.000,00 € 0212 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. I / I/1 5 üpl. 2.000,00 € 0102 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Durch die Umstellung auf Windows 10 müssen die für das Jahr 2019 geplanten investiven Mittel angehoben werden. 2.000,00 € 0101 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. OB / 14 Seite 2
Anlage 1, üpl. - apl. Aufwendungen
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 3.000,00 € 0410 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die Arbeit des NS Dokumentationszentrum im Bereich Antirassismus- Training mit Mitteln in Höhe von 3.000 € zu fördern. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird aus dem Bereich “Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen” durch Mittelumschichtung gedeckt. 3.000,00 € 0504 15 (Transferauf- wendungen) weniger Aufwand Dez. VII / 4520 2 üpl. 100.000,00 € 0604 15 (Transferauf- wendungen) Zum politischen VN 2019 wurden Mittel in Höhe von 200.000 € für die Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches Köln - Tel Aviv (50.000 €) und mit anderen Partnerstädten inkl. Betlehem (150.000 €) bei 01 zugesetzt. Im Rahmen der Bewirtschaftung sind hiervon nun auf Hinweis von Dez. IV dem Amt 51 100.000 € zur Verfügung zu stellen. 100.000,00 € 0101 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) weniger Aufwand Dez. IV / 51 3 üpl. 95.000,00 € 0606 15 (Transferauf- wendungen) Die Förderprogramme “Stalkingprojekte” und "Männer in Problemlagen" sollen ab sofort federführend von 51 betreut und ausgezahlt werden. Hierfür sind die bei 50 eingeplanten Mittel überplanrnäßig bei 51 bereitzustellen. 95.000,00 € 0504 15 (Transferauf- wendungen) weniger Aufwand Dez. IV / 51 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 üpl. 15.000,00 € 0111 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Nach Abzug der laufenden Kosten für Büroraummiete, Stellplatzmieten etc., sonstigen gebundenen Mitteln (strategisches Leitprojekt "Sicheres Köln" - Sicherheit für Frauen und Mädchen) und dem “Else-Falk-Preis” (politischer VN) stehen nicht mehr genügend Mittel für weitere notwendige Maßnahmen von I/1 zur Verfügung. Hierzu zählen die Neubeschaffung von Büromöbeln aufgrund der Gefährdungsbeurteilung, auszutauschende Telefone, zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannte Projekt- förderungen sowie Fortbildungsmaßnahmen für die Amtsleitung und zwei weitere Mitarbeiterinnen. Ebenfalls werden noch zwei weitere Arbeitsplätze einzurichten sein, welche ab dem 01.01.2020 durch zwei für das "Kompetenzzentrum Beruf und Familie” zugesetzten Stellen benötigt werden. 15.000,00 € 0104 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) weniger Aufwand Dez. I / I/1 5 üpl. 40.000,00 € 0111 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Die Veranstaltungsreihe “Sommer Köln” fand vom 17.07.-18.08. statt. Organisation und Rechnungs- abwicklung werden über die Stabsstelle Events abgewickelt. Der hierfür durch das Kulturamt bereitgestellte Anteil von 40.000 € konnte erst jetzt zur Verfügung gestellt werden, sodass die Stabsstelle Events zur Begleichung der Rechnungen bisher in Vorleistung getreten ist. Die somit verausgabten Mittel fehlen nun für die Durchführung anderer Projekte (bspw. Bühnenprogramm 11.11. an der Uni- Mensa, Stadtgespräch der Oberbürgermeisterin am 20.11., Bühnenprogramm und Illumination auf dem Roncalliplatz / Domumgebung an Silvester 2019 / 2020). 40.000,00 € 0416 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) weniger Aufwand Dez. OB / 01-02 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 6 üpl. 44.392,60 € 0101 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Aufgrund der Entscheidung der OB wurde die Stabsstelle Events von 13 zu 01 zugeordnet. Aufgrund der noch stattfindenden und kostenintensiven Events, wie bspw. "11.11." und "Silvester" kann die Deckung bei 01 nicht gewährleistet werden. Daher ist es zwingend notwendig, die Restmittel der Stabsstelle Events aus dem Teilplan 0111 in den Teilplan 0101 umzubuchen. 44.392,60 € 0111 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) weniger Aufwand Dez. OB / 01-02 Seite 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3884/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 19.11.2019
- Erstellt
- 07.11.2019 11:45