Mandari Insight

V/0775/2024

Bewohnendenparken "Klein Muffi"

Vorlagen 08.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 18.02.2025, TOP 9

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Parkraumerhebung im Quartier „Klein Muffi“

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2720 Zeichen

Anlage A zur V/0775/2024 
Kurzüberblick 
Für das Quartier Hansa-/Hafenviertel (Klein Muffi), gelegen zwischen Hansaring, Wolbecker 
Straße, Schillerstraße und dem Dortmund-Ems-Kanal, ist die Einführung einer Bewohnenden-
parkzone auf Grundlage eines Bewohnerparkgutachtens aus dem Jahr 2019 seit dem 17.03.2021 
politisch beschlossen (vgl. V/0062/2021 „Bewohnerparken Hansaviertel“) und damit zur Umset-
zung vorgesehen. 
 
Nach eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass eine Bewohnenden-
parkzone unter Anwendung des Mischprinzips mit zeitlicher Bewirtschaftung mittels Parkscheibe 
im Quartier „Klein Muffi“ am zielführendsten ist. Bei diesem Prinzip können Bewohnende inner-
halb der Zone mit einem Bewohnendenparkausweis unbegrenzt lange parken. Bewohnend ohne 
Bewohnendenparkausweis sowie Fremdparkende haben hingegen die Möglichkeit zeitlich be-
schränkt mit einer Parkscheibe bis zu 2 Stunden im Quartier zu parken.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster hat sich um Ziel gesetzt, eine nachhaltige, stadtverträgliche und innovative 
Verkehrsentwicklung herbeizuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Umdenkprozess beim 
Thema Parken zwingend erforderlich. Um die Mobilitätswende und den Klimaschutz in Münster 
zu fördern sowie Platz für neue, attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen, ist es notwendig, die 
begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen – insbesondere in (erweiterten) Innen-
stadtbereichen – effizient und qualitätsvoll zu nutzen. 
 
Das bereits beschlossene integrierte Parkraumkonzept orientiert sich an den übergeordneten 
städtischen Zielen aus dem Masterplan Mobilität Münster 2035+. Mit seinen Maßnahmen zur 
Senkung des Pkw-Bestands und zur Förderung von nicht-motorisierten Verkehren leistet das 
Konzept einen Beitrag zur Erreichung von allgemeinen und städtischen Klimazielen. 
 
Die Ausweisung neuer Bewohnendenparkzonen bzw. die Neuordnung bestehender Bewohnen-
denparkzonen nimmt einen Schwerpunkt des Parkraumkonzeptes auf. Neben der Ordnung des 
Parkens stehen dabei insbesondere die Schaffung von lebenswerteren Straßenräumen, inklusive 
den Ansprüchen an Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, im Vordergrund. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Einrichtung neuer Bewohnendenparkzonen bzw. die Neuordnung bereits bestehender Be-
wohnendenparkzonen fördert durch seine Maßnahmen zentrale Aspekte wie Barrierefreiheit und 
Verkehrssicherheit. Diese kommen nicht nur mobilitätseingeschränkten Personengruppen son-
dern letztlich der gesamten Stadtgesellschaft zu Gute und sorgen für ein Plus an Lebens- und 
Aufenthaltsqualität.

Anlage 1: Parkraumerhebung im Quartier „Klein Muffi“

3992 Zeichen

P
PP
P
HH
A
A
A
H A
G GG
G
G
G
G
G GGG GG G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
GGG
GGGG
GG G G GGG
GG
G
GGBE
BE
frei
30ZONE
30ZONE
7-19h
7-19h
frei
30ZONE
werktags7-19h
30ZONE
Mo-Fr7-17h
Mo-Fr7-17h
frei
30ZONE
frei
30ZONE
Di.7-10h Di.7-10h
IIIIII
IIIIII
III
III
IIIIIIII
IIIIII
I
IIIIIIIIIIIII
IIII III
IIIIII
I
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
II
III
IIIII-IIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
III IIIIII II
IIII
I
III
III
II
II
IIIIIIIIII
IIIIII
IIIIII
II
IIII
III
II
II
IIIIII
III
I
II
II
III IIIIII III IIIIII IIII
I
III
II
I
II
II
II
I
II
III
II
II
I
IIIIVIIII
III
IIIIII
IIIIIIIIIIIIIII
II
II
III
IIIII
IIIIII
II
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIVIVIIIII
II
VI
II
IIIIIIIII
III
IIIIII
IIIIIIIIII
IIIII
IV
I
II
IIII
II
I
II
II
IIIIIIIII
IIIIIII
IIIIIIIIIII
IIIIII
FSS
WW SSS
MD
S
S
S SS
S
MDMD
S
WW
F
F
F F
F
PF
MD
SF
F
II I
III III
I
I
III
I
II
III
III
III
IIII
IIIIIIIIII
IIIIII
II
III
III
III
IIIII
II
IIIII
II
II
IIII
II
IIIIIIIIII
IIIII II
II
III
III IIIII
I
III
IIIII
Rampe
Rampe
oF
Flur 147(geplant)
163 a169 a
133
2149131 151
33147129 145117121125127 143139137115
4141135
4540363432383031339
19
11
21
25272913
2319 2721 291517 2523
43
17 20181614
4521 4723
22
3
1517242527
28
1033
38 a38
2624
12
4042169
3536
3213
41
15 3734
39
6
2110 1341181241263130116 132
32
17
2624
16
22
3028
4422
25232119 11 a6
122
11
2
1317
15334
104
6
29
1212141414 a
32
24
9
22
75
28283030
19
26
77
2018
15138
7 149121110
3634
1355 a9
120
8
4
1515 a
11
2021232527
128
18
4
16 a
163165165167167
138
1619
3543373941
5
102106
3 811 a136 a136
7
114
12
108
19 a19
155157159
7
161
4
313533
2729
100
5
10
615 888101010
8
2323238 138 a138 a138 b138 b138 c138 c138 d138 d
Herz-Jesu-Kirche
III
IIIII
III
I
IIIII
IIII
IIIIIIIII
IIIIII III
IIIII
II VI
II
I
III
IIIIIIII 906
300176186713177185
153155
618747 937
895
221222223
260261262 277
264265266
268269
286
252253255256
306
293294295
245246249250
219220
257
270
258259
297
298
310
299
312313
303304316
287288289290291
317
83
597
79
92
8081
613
8485868788
542614615593
899091
108
156134135
592598107
205608
138
145
254
292
296
311
301302315
136137
146147109123
98
639
753
758
761
248
218
793764
263
799
855
673
652661
698 663647648755
815
843
797 798 759
746
760
772
786
854
887
184
199200201202203211852
888
900901
893
905
894
899
944
512513514317488150172175 499 5153166151
173660754
968
577
269
173174175
82
162163164165166167168169170
172
785
877
187188189191192193
171
938
941
954 276
965
665
816
535443
651
271272273274275
943
971
972
973 274
970
932 911
923
926
929
915
854
975974
939
966 967
106105
113
773779 224225226228230
666
143511
757778
76
195
251
907
667
484
28
542 262
296
40
140
7
43
4546
146
8
153159
142
Bennohaus
140 b
3112140 a144
24
155
16
51
5
43 722
444738
5 9
151
49
240245
275
546
815
544
759 553
734
372
551550
390
300
269
494
173
38
53
278
394
244
235
758
370
895
234
894
968
39
242816
232
439
243
577
53940
231
248
942
854
354
230
893
552639228 545
852
398
276
943
233
355
537 37236
241
540
246
445
277
51
667
237
870
941 783
911
274
3172 a4 b
23
96
21
94
9
99 2510724
7
20
98
22
103
19
7 a
10092 a
14
612108
18
5
105
11
109
13
4 a
17
494 a
92
15
101
2
27
779
972
918
811 754810920
9167
656
760
59
730
66
750
60
977
978
109
65
791
108753
75157
72788
761
916
792
58
8790
106
917
790
92
86
62
787
107731
56
673
789
64 10563
Di10-14h
Mi, Sa5-14hMi, Sa5-14h
Di.11-14hDi.11-14h
Di.11-14h
7-20h
7-20h
Hansa-Berufskolleg153
112
12
326115
642435
5
15
3 7 414
1732415
8
8
5
15
72710
21222
532
1555 35311
11 16
22532
10
894422 2124
227
8
2114
6
11
332218Hubertiplatz
Wolbecker Straße
Wolbecker Straße
Lambertistraße
Lambertistraße
Lambertistraße
Ottostraße
Hubertistraße
Hubertistraße
HubertistraßeEwaldistraße
Ewaldistraße
Alkuinstraße
Brunostraße
SchillerstraßeSpielplatz
Wolbecker Straße
Alkuinstraße
August-Schepers-Straße
Liboristraße
Bennostraße
Querstraße
Plot 11/18/24
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
15001Nov. 2024RickmannNov. 2024RickmannViertel Schillerstraße-Wolbecker StraßeParkraumerhebung

Berichtsvorlage

9170 Zeichen

V/0775/2024 
V/0775/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bewohnendenparken "Klein Muffi" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   12.02.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
   18.02.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Für das Quartier „Klein Muffi“, gelegen zwischen Hansaring, Wolbecker Straße, Schillerstraße und 
dem Dortmund-Ems-Kanal, ist die Einführung einer Bewohnendenparkzone auf Grundlage eines Be-
wohnerparkgutachtens aus dem Jahr 2019 seit dem 17.03.2021 politisch beschlossen (vgl. 
V/0062/2021 „Bewohnerparken Hansaviertel“) und damit zur Umsetzung vorgesehen.  
 
Nach eingehender Prüfung des Quartiers und den gutachterlichen Empfehlungen aus dem integrier-
ten Parkraumkonzept schlägt die Verwaltung die Einführung des Mischprinzips vor. Ausschlaggebend 
hierfür sind die besonderen Heraus forderungen durch Langzeitparkende, zum Beispiel in Form von 
Wohnmobilen, und den vom Hansa Berufskolleg induzierten Verkehren. Insbesondere die Berufs-
schüler:innen des Hansa Berufskollegs sorgen während der Unterrichtszeiten für einen hohen Park-
druck und entsprechende Parksuchverkehre. Durch die Anwendung des Trennprinzips ohne Bewirt-
schaftung des frei zugänglichen Parkraums wird das Problem der Langzeitparkenden und die durch 
überwiegend Berufsschüler:innen verursachten Parksuchverkehre nicht Rechnung getragen. Dies gilt 
insbesondere vor dem Hintergrund, dass deutlich weniger Stellplätze für Bewohnende reserviert wer-
den können, als voraussichtlich Parkausweise beantragt werden. Dies ist zudem vor dem Hintergrund 
zu betrachten, dass in den bestehenden Bewohnendenparkzonen in Münster die Quote der für Be-
wohnende ausgegebenen Bewohnendenparkausweise zu den explizit für Bewohnende reservierten 
Stellplätzen 2:1 beträgt. 
 
Die Verwaltung kommt somit zu dem Schluss, dass eine Bewohnendenparkzone unter Anwendung 
des Mischprinzips mit zeitlicher Bewirtschaftung mittels Parkscheibe im Quartier „Klein Muffi“ am ziel-
führendsten ist, um den Parkdruck zu reduzieren und die Anwohnenden zu bevorrechtigen. Bei die-
sem Prinzip können Bewohnende innerhalb der Zone mit einem Bewohnendenparkausweis unbe-
grenzt lange parken. Bewohnende ohne Bewohnendenparkausweis sowie Fre mdparkende haben 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
13.01.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rickmann 
Telefon: 492-6583 
RickmannP@stadt-
muenster.de 
 
Herr Thomas 
Telefon: 492-3210 
Thomas@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0775/2024 
hingegen die Möglichkeit zeitlich beschränkt mit einer Parkscheibe bis zu 2 Stunden im Quartier zu 
parken.  
Ein Blick auf die Nutzungen in den Straßen des Quartiers zeigt, dass neben dem reinen Wohnen ins-
besondere das Thema Besuchen und die Kita mit Hol- und Bringverkehren zu berücksichtigen sind, 
welches die Bewirtschaftung des Quartiers im Mischprinzip mit zeitlicher Bewirtschaftung zusätzlich 
unterstreicht. Die Einführung einer Parkscheibenregelung (max. 2 Stunden) sollte im Regelfall ausrei-
chen, um die Suche nach einem Stellplatz für die Bewohnenden deutlich zu verbessern. Sollte keine 
nachhaltige Verbesserung erkennbar sein, kann in einem zweiten Schritt  die Höchstdauer der zeitli-
chen Beschränkung reduziert oder  in eine monetäre Bewirtschaftung umgewandelt werden. Für 
Langzeitbesuche kann auf die nahegelegene Tiefgarage am Hafenmarkt verwiesen werden. Diese , 
sowie die Parkbereiche entlang der Wolbecker Straße, stehen auch den Berufsschüler:innen zur Ver-
fügung.  
 
Im Rahmen der Einführung der Bewohnendenparkzone, werden zusätzlich die kritischen Bereiche, im 
Hinblick auf zugeparkte Gehwege und Fahrbahnen, in den Blick genommen und neu geordnet. 
 
 Dies betrifft die Ottostraße im Abschnitt zwischen Hubertistraße und Lambertistra ße (siehe 
Abbildung 1). Hier ist die Fahrbahn sehr schmal, sodass durch das beidseitige Parken nicht 
mehr ausreichend Fläche verbleibt, um die Durchfahrt von Rettungskräften gewährleisten zu 
können. Aus diesem Grund wird das Parken hier auf eine Straßensei te beschränkt. Dies hat 
zur Folge, dass 9 geduldete Stellplätze weniger in diesem Straßenabschnitt zur Verfügung 
stehen, gegenüber der aktuellen Situation.  
 
Abbildung 1: Ottostraße zwischen Hubertistraße und Lambertistraße (in blau die aktuelle Anzahl an ab gestellten 
Fahrzeugen)  
 In der Lambertistraße im Abschnitt zwischen Ottostraße und Alkuinstraße (siehe Abbildung 2) 
wird im östlichen Bereich, sowie im südlichen Bereich der westlichen Straßenseite illegal auf-
gesattelt geparkt. Dies hat zur Folge, dass die dort vorhandenen Gehwege eine nutzbare Brei-
te von unter 1m aufweisen. Diese Situation ist im Kontext der Barrierefreiheit nicht hinnehm-
bar. Aus diesem Grund soll das illegale aufgesattelte Parken hier künftig explizit unterbunden 
werden. Hier entfallen somit 11 Stellplätze gegenüber der aktuellen Situation.

- 3 - 
V/0775/2024 
 
Abbildung 2: Lambertistraße zwischen Ottostraße und Alkuinstraße 
 Zusätzlich wird auch das Parken in der Lambertistraße südlich der Alkuinstraße neu geordnet 
(siehe Abbildung 3). Hier wird aktuell das illegale aufgesattelte Parken geduldet, welches zu 
einer entsprechenden Einschränkung der Gehwege führt. 
Auf Grund der gegebenen Straßenbreite ist hier bei der Neusortierung nur einseitiges Parken 
möglich. Um dies vollständig auf der Fahrbahn realisieren zu können, entfällt das aufgesattelte 
Parken auf der östlichen Fahrbahnseite. Dies hat zur Folge, dass 9 geduldete Stellplätze we-
niger in diesem Straßenabschnitt vorhanden sind, gegenüber der aktuellen Situation. 
 
Abbildung 3: Lambertistraße südlich der Alkuinstraße 
 Über diese Neuordnung des Parkraums hinaus sollen bereits bestehende Halteverbote aus-
geweitet werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Kurven- und Kreuzungsbereiche, wel-
che für die Müllabfuhr zu einer konkreten Uhrzeit freigehalten werden sollen. Da diese Berei-

- 4 - 
V/0775/2024 
che allerdings auch für größere Lieferfahrzeuge und die Rettungskräfte im beparkten Zustand 
zu Problemen führen, werden die Zeitbeschränkungen der Halteverbote aufgehoben. 
 
Die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Neuordnung des Parkraums im Quartier „Klein Muffi“ ergeben 
eine Reduzierung von 29 Stellplätze, von 389 auf 360 Stellplätze. Dies entspricht 7,5% der aktuellen 
Anzahl an Stellplätzen. Die Anwendung des Bewohnendenparkens im Mischprinzip würde keine wei-
teren Reduzierungen des Parkraums mit sich ziehen. Eine Einrichtung des Bewohnendenparkens im 
Trennprinzip würde in diesem Quartier auf Grund der Anordnungsfähigkeit von Stellplätzen hingegen 
zu einer allgemeinen Reduzierung der Stellplätze um 50% führen. Die dann noch vorhandenen Stell-
plätze könnten wiederum nur zu Hälfte für die Anwohnenden reserviert werden. Zudem würden sich 
die ausgewiesenen Bewohnendenstellplätze nicht gleichmäßig über das Quar tier verteilen, sodass 
zum Teil lange Wege zu den Stellplätzen zurückgelegt werden müssten. 
Durch die Anwendung des Bewohnendenparkens im Mischprinzips und der damit einhergehenden 
zeitlichen Befristung der Parkdauer aller Fremdparkenden auf 2 Stunden erwartet die Verwaltung eine 
spürbare Reduzierung des Parkdrucks, da Langzeitparkende wie beispielsweise Wohnmobile zukünf-
tig nicht mehr in diesem Quartier abgestellt werden dürfen 1. Gleichzeitig wird es den Berufsschü-
ler:innen des Hansa Berufskollegs, die mit  dem Auto anreisen, deutlich erschwert für die Dauer des 
Unterrichts im Quartier zu parken.  
Die Neueinrichtung von Parkzonen erfordert erfahrungsgemäß einen zusätzlichen Einsatz an Ver-
kehrsüberwachungskräften im Ordnungsamt. Eine Personalaufstockung ist a llerdings wegen der 
schwierigen Haushaltslage der Stadt Münster aktuell nicht beabsichtigt. 
 
Die Einrichtung der Bewohnendenparkzone im Quartier „Klein Muffi “ sowie die genannten weiteren 
Maßnahmen zur Neusortierung des Parkraums werden im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt. Der zeit-
liche Ablauf gestaltet sich hierbei wie folgt:  
 Aktuell wird der notwendige Beschilderungsplan erarbeitet und bis Mitte Februar abgeschlos-
sen sein.  
 Bürgerinnen und Bürger werden im März über die Maßnahme und die dadurch entstehenden 
Veränderungen informiert und können Anregungen an die Verwaltung geben. Sie erhalten so 
auch die Möglichkeit, sich auf neue Situation einzustellen und rech tzeitig einen Bewohnen-
denparkausweis zu beantragen. 
 Die Einrichtung der neuen Parkzone erfolgt dann bis voraussichtlich Ende Mai mit dem Ziel, 
dass diese zum 1. Juni wirksam werden kann. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen:  Anlage A 
Anlage 1: Parkraumerhebung im Quartier „Klein Muffi“ 
 
  
                                                 
1 Ein Bewohnendenparkausweis kann nur an Personen ausgestellt werden, die Ihren Hauptwohnsitzt innerhalb 
der Parkzone haben. Dabei kann pro Person nur ein Bewohnendenparkausweis ausgestellt werden. Zudem i st 
die Ausstellung für einen Bewohnendenparkausweis nur für Fahrzeuge möglich, die eine Gesamtlänge von 
5,25m nicht überschreiten.

Beratungsverlauf (3)

21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.02.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.02.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Schillerstraße
  • Wolbecker Straße
  • Ottostraße
  • Lambertistraße
  • Hansaring
  • August-Schepers-Straße
  • Ewaldistraße
  • Brunostraße
  • Liboristraße
  • Bennostraße
  • Querstraße
  • Hafenmarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0775/2024
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2025
Erstellt
03.12.2024 13:18