V/0775/2024
Bewohnendenparken "Klein Muffi"
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Anlage A
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Anlage A zur V/0775/2024 Kurzüberblick Für das Quartier Hansa-/Hafenviertel (Klein Muffi), gelegen zwischen Hansaring, Wolbecker Straße, Schillerstraße und dem Dortmund-Ems-Kanal, ist die Einführung einer Bewohnenden- parkzone auf Grundlage eines Bewohnerparkgutachtens aus dem Jahr 2019 seit dem 17.03.2021 politisch beschlossen (vgl. V/0062/2021 „Bewohnerparken Hansaviertel“) und damit zur Umset- zung vorgesehen. Nach eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass eine Bewohnenden- parkzone unter Anwendung des Mischprinzips mit zeitlicher Bewirtschaftung mittels Parkscheibe im Quartier „Klein Muffi“ am zielführendsten ist. Bei diesem Prinzip können Bewohnende inner- halb der Zone mit einem Bewohnendenparkausweis unbegrenzt lange parken. Bewohnend ohne Bewohnendenparkausweis sowie Fremdparkende haben hingegen die Möglichkeit zeitlich be- schränkt mit einer Parkscheibe bis zu 2 Stunden im Quartier zu parken. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster hat sich um Ziel gesetzt, eine nachhaltige, stadtverträgliche und innovative Verkehrsentwicklung herbeizuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Umdenkprozess beim Thema Parken zwingend erforderlich. Um die Mobilitätswende und den Klimaschutz in Münster zu fördern sowie Platz für neue, attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen, ist es notwendig, die begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen – insbesondere in (erweiterten) Innen- stadtbereichen – effizient und qualitätsvoll zu nutzen. Das bereits beschlossene integrierte Parkraumkonzept orientiert sich an den übergeordneten städtischen Zielen aus dem Masterplan Mobilität Münster 2035+. Mit seinen Maßnahmen zur Senkung des Pkw-Bestands und zur Förderung von nicht-motorisierten Verkehren leistet das Konzept einen Beitrag zur Erreichung von allgemeinen und städtischen Klimazielen. Die Ausweisung neuer Bewohnendenparkzonen bzw. die Neuordnung bestehender Bewohnen- denparkzonen nimmt einen Schwerpunkt des Parkraumkonzeptes auf. Neben der Ordnung des Parkens stehen dabei insbesondere die Schaffung von lebenswerteren Straßenräumen, inklusive den Ansprüchen an Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, im Vordergrund. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Einrichtung neuer Bewohnendenparkzonen bzw. die Neuordnung bereits bestehender Be- wohnendenparkzonen fördert durch seine Maßnahmen zentrale Aspekte wie Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit. Diese kommen nicht nur mobilitätseingeschränkten Personengruppen son- dern letztlich der gesamten Stadtgesellschaft zu Gute und sorgen für ein Plus an Lebens- und Aufenthaltsqualität.
Anlage 1: Parkraumerhebung im Quartier „Klein Muffi“
3992 Zeichen
P PP P HH A A A H A G GG G G G G G GGG GG G G G G G G G G G G GGG GGGG GG G G GGG GG G GGBE BE frei 30ZONE 30ZONE 7-19h 7-19h frei 30ZONE werktags7-19h 30ZONE Mo-Fr7-17h Mo-Fr7-17h frei 30ZONE frei 30ZONE Di.7-10h Di.7-10h IIIIII IIIIII III III IIIIIIII IIIIII I IIIIIIIIIIIII IIII III IIIIII I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIII II III IIIII-IIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII III IIIIII II IIII I III III II II IIIIIIIIII IIIIII IIIIII II IIII III II II IIIIII III I II II III IIIIII III IIIIII IIII I III II I II II II I II III II II I IIIIVIIII III IIIIII IIIIIIIIIIIIIII II II III IIIII IIIIII II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIVIVIIIII II VI II IIIIIIIII III IIIIII IIIIIIIIII IIIII IV I II IIII II I II II IIIIIIIII IIIIIII IIIIIIIIIII IIIIII FSS WW SSS MD S S S SS S MDMD S WW F F F F F PF MD SF F II I III III I I III I II III III III IIII IIIIIIIIII IIIIII II III III III IIIII II IIIII II II IIII II IIIIIIIIII IIIII II II III III IIIII I III IIIII Rampe Rampe oF Flur 147(geplant) 163 a169 a 133 2149131 151 33147129 145117121125127 143139137115 4141135 4540363432383031339 19 11 21 25272913 2319 2721 291517 2523 43 17 20181614 4521 4723 22 3 1517242527 28 1033 38 a38 2624 12 4042169 3536 3213 41 15 3734 39 6 2110 1341181241263130116 132 32 17 2624 16 22 3028 4422 25232119 11 a6 122 11 2 1317 15334 104 6 29 1212141414 a 32 24 9 22 75 28283030 19 26 77 2018 15138 7 149121110 3634 1355 a9 120 8 4 1515 a 11 2021232527 128 18 4 16 a 163165165167167 138 1619 3543373941 5 102106 3 811 a136 a136 7 114 12 108 19 a19 155157159 7 161 4 313533 2729 100 5 10 615 888101010 8 2323238 138 a138 a138 b138 b138 c138 c138 d138 d Herz-Jesu-Kirche III IIIII III I IIIII IIII IIIIIIIII IIIIII III IIIII II VI II I III IIIIIIII 906 300176186713177185 153155 618747 937 895 221222223 260261262 277 264265266 268269 286 252253255256 306 293294295 245246249250 219220 257 270 258259 297 298 310 299 312313 303304316 287288289290291 317 83 597 79 92 8081 613 8485868788 542614615593 899091 108 156134135 592598107 205608 138 145 254 292 296 311 301302315 136137 146147109123 98 639 753 758 761 248 218 793764 263 799 855 673 652661 698 663647648755 815 843 797 798 759 746 760 772 786 854 887 184 199200201202203211852 888 900901 893 905 894 899 944 512513514317488150172175 499 5153166151 173660754 968 577 269 173174175 82 162163164165166167168169170 172 785 877 187188189191192193 171 938 941 954 276 965 665 816 535443 651 271272273274275 943 971 972 973 274 970 932 911 923 926 929 915 854 975974 939 966 967 106105 113 773779 224225226228230 666 143511 757778 76 195 251 907 667 484 28 542 262 296 40 140 7 43 4546 146 8 153159 142 Bennohaus 140 b 3112140 a144 24 155 16 51 5 43 722 444738 5 9 151 49 240245 275 546 815 544 759 553 734 372 551550 390 300 269 494 173 38 53 278 394 244 235 758 370 895 234 894 968 39 242816 232 439 243 577 53940 231 248 942 854 354 230 893 552639228 545 852 398 276 943 233 355 537 37236 241 540 246 445 277 51 667 237 870 941 783 911 274 3172 a4 b 23 96 21 94 9 99 2510724 7 20 98 22 103 19 7 a 10092 a 14 612108 18 5 105 11 109 13 4 a 17 494 a 92 15 101 2 27 779 972 918 811 754810920 9167 656 760 59 730 66 750 60 977 978 109 65 791 108753 75157 72788 761 916 792 58 8790 106 917 790 92 86 62 787 107731 56 673 789 64 10563 Di10-14h Mi, Sa5-14hMi, Sa5-14h Di.11-14hDi.11-14h Di.11-14h 7-20h 7-20h Hansa-Berufskolleg153 112 12 326115 642435 5 15 3 7 414 1732415 8 8 5 15 72710 21222 532 1555 35311 11 16 22532 10 894422 2124 227 8 2114 6 11 332218Hubertiplatz Wolbecker Straße Wolbecker Straße Lambertistraße Lambertistraße Lambertistraße Ottostraße Hubertistraße Hubertistraße HubertistraßeEwaldistraße Ewaldistraße Alkuinstraße Brunostraße SchillerstraßeSpielplatz Wolbecker Straße Alkuinstraße August-Schepers-Straße Liboristraße Bennostraße Querstraße Plot 11/18/24 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 15001Nov. 2024RickmannNov. 2024RickmannViertel Schillerstraße-Wolbecker StraßeParkraumerhebung
Berichtsvorlage
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V/0775/2024
V/0775/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Bewohnendenparken "Klein Muffi"
Beratungsfolge
21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
12.02.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
18.02.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
Bericht:
Für das Quartier „Klein Muffi“, gelegen zwischen Hansaring, Wolbecker Straße, Schillerstraße und
dem Dortmund-Ems-Kanal, ist die Einführung einer Bewohnendenparkzone auf Grundlage eines Be-
wohnerparkgutachtens aus dem Jahr 2019 seit dem 17.03.2021 politisch beschlossen (vgl.
V/0062/2021 „Bewohnerparken Hansaviertel“) und damit zur Umsetzung vorgesehen.
Nach eingehender Prüfung des Quartiers und den gutachterlichen Empfehlungen aus dem integrier-
ten Parkraumkonzept schlägt die Verwaltung die Einführung des Mischprinzips vor. Ausschlaggebend
hierfür sind die besonderen Heraus forderungen durch Langzeitparkende, zum Beispiel in Form von
Wohnmobilen, und den vom Hansa Berufskolleg induzierten Verkehren. Insbesondere die Berufs-
schüler:innen des Hansa Berufskollegs sorgen während der Unterrichtszeiten für einen hohen Park-
druck und entsprechende Parksuchverkehre. Durch die Anwendung des Trennprinzips ohne Bewirt-
schaftung des frei zugänglichen Parkraums wird das Problem der Langzeitparkenden und die durch
überwiegend Berufsschüler:innen verursachten Parksuchverkehre nicht Rechnung getragen. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund, dass deutlich weniger Stellplätze für Bewohnende reserviert wer-
den können, als voraussichtlich Parkausweise beantragt werden. Dies ist zudem vor dem Hintergrund
zu betrachten, dass in den bestehenden Bewohnendenparkzonen in Münster die Quote der für Be-
wohnende ausgegebenen Bewohnendenparkausweise zu den explizit für Bewohnende reservierten
Stellplätzen 2:1 beträgt.
Die Verwaltung kommt somit zu dem Schluss, dass eine Bewohnendenparkzone unter Anwendung
des Mischprinzips mit zeitlicher Bewirtschaftung mittels Parkscheibe im Quartier „Klein Muffi“ am ziel-
führendsten ist, um den Parkdruck zu reduzieren und die Anwohnenden zu bevorrechtigen. Bei die-
sem Prinzip können Bewohnende innerhalb der Zone mit einem Bewohnendenparkausweis unbe-
grenzt lange parken. Bewohnende ohne Bewohnendenparkausweis sowie Fre mdparkende haben
Amt für Mobilität und Tiefbau
13.01.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rickmann
Telefon: 492-6583
RickmannP@stadt-
muenster.de
Herr Thomas
Telefon: 492-3210
Thomas@stadt-muenster.de
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hingegen die Möglichkeit zeitlich beschränkt mit einer Parkscheibe bis zu 2 Stunden im Quartier zu
parken.
Ein Blick auf die Nutzungen in den Straßen des Quartiers zeigt, dass neben dem reinen Wohnen ins-
besondere das Thema Besuchen und die Kita mit Hol- und Bringverkehren zu berücksichtigen sind,
welches die Bewirtschaftung des Quartiers im Mischprinzip mit zeitlicher Bewirtschaftung zusätzlich
unterstreicht. Die Einführung einer Parkscheibenregelung (max. 2 Stunden) sollte im Regelfall ausrei-
chen, um die Suche nach einem Stellplatz für die Bewohnenden deutlich zu verbessern. Sollte keine
nachhaltige Verbesserung erkennbar sein, kann in einem zweiten Schritt die Höchstdauer der zeitli-
chen Beschränkung reduziert oder in eine monetäre Bewirtschaftung umgewandelt werden. Für
Langzeitbesuche kann auf die nahegelegene Tiefgarage am Hafenmarkt verwiesen werden. Diese ,
sowie die Parkbereiche entlang der Wolbecker Straße, stehen auch den Berufsschüler:innen zur Ver-
fügung.
Im Rahmen der Einführung der Bewohnendenparkzone, werden zusätzlich die kritischen Bereiche, im
Hinblick auf zugeparkte Gehwege und Fahrbahnen, in den Blick genommen und neu geordnet.
Dies betrifft die Ottostraße im Abschnitt zwischen Hubertistraße und Lambertistra ße (siehe
Abbildung 1). Hier ist die Fahrbahn sehr schmal, sodass durch das beidseitige Parken nicht
mehr ausreichend Fläche verbleibt, um die Durchfahrt von Rettungskräften gewährleisten zu
können. Aus diesem Grund wird das Parken hier auf eine Straßensei te beschränkt. Dies hat
zur Folge, dass 9 geduldete Stellplätze weniger in diesem Straßenabschnitt zur Verfügung
stehen, gegenüber der aktuellen Situation.
Abbildung 1: Ottostraße zwischen Hubertistraße und Lambertistraße (in blau die aktuelle Anzahl an ab gestellten
Fahrzeugen)
In der Lambertistraße im Abschnitt zwischen Ottostraße und Alkuinstraße (siehe Abbildung 2)
wird im östlichen Bereich, sowie im südlichen Bereich der westlichen Straßenseite illegal auf-
gesattelt geparkt. Dies hat zur Folge, dass die dort vorhandenen Gehwege eine nutzbare Brei-
te von unter 1m aufweisen. Diese Situation ist im Kontext der Barrierefreiheit nicht hinnehm-
bar. Aus diesem Grund soll das illegale aufgesattelte Parken hier künftig explizit unterbunden
werden. Hier entfallen somit 11 Stellplätze gegenüber der aktuellen Situation.
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Abbildung 2: Lambertistraße zwischen Ottostraße und Alkuinstraße
Zusätzlich wird auch das Parken in der Lambertistraße südlich der Alkuinstraße neu geordnet
(siehe Abbildung 3). Hier wird aktuell das illegale aufgesattelte Parken geduldet, welches zu
einer entsprechenden Einschränkung der Gehwege führt.
Auf Grund der gegebenen Straßenbreite ist hier bei der Neusortierung nur einseitiges Parken
möglich. Um dies vollständig auf der Fahrbahn realisieren zu können, entfällt das aufgesattelte
Parken auf der östlichen Fahrbahnseite. Dies hat zur Folge, dass 9 geduldete Stellplätze we-
niger in diesem Straßenabschnitt vorhanden sind, gegenüber der aktuellen Situation.
Abbildung 3: Lambertistraße südlich der Alkuinstraße
Über diese Neuordnung des Parkraums hinaus sollen bereits bestehende Halteverbote aus-
geweitet werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Kurven- und Kreuzungsbereiche, wel-
che für die Müllabfuhr zu einer konkreten Uhrzeit freigehalten werden sollen. Da diese Berei-
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che allerdings auch für größere Lieferfahrzeuge und die Rettungskräfte im beparkten Zustand
zu Problemen führen, werden die Zeitbeschränkungen der Halteverbote aufgehoben.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Neuordnung des Parkraums im Quartier „Klein Muffi“ ergeben
eine Reduzierung von 29 Stellplätze, von 389 auf 360 Stellplätze. Dies entspricht 7,5% der aktuellen
Anzahl an Stellplätzen. Die Anwendung des Bewohnendenparkens im Mischprinzip würde keine wei-
teren Reduzierungen des Parkraums mit sich ziehen. Eine Einrichtung des Bewohnendenparkens im
Trennprinzip würde in diesem Quartier auf Grund der Anordnungsfähigkeit von Stellplätzen hingegen
zu einer allgemeinen Reduzierung der Stellplätze um 50% führen. Die dann noch vorhandenen Stell-
plätze könnten wiederum nur zu Hälfte für die Anwohnenden reserviert werden. Zudem würden sich
die ausgewiesenen Bewohnendenstellplätze nicht gleichmäßig über das Quar tier verteilen, sodass
zum Teil lange Wege zu den Stellplätzen zurückgelegt werden müssten.
Durch die Anwendung des Bewohnendenparkens im Mischprinzips und der damit einhergehenden
zeitlichen Befristung der Parkdauer aller Fremdparkenden auf 2 Stunden erwartet die Verwaltung eine
spürbare Reduzierung des Parkdrucks, da Langzeitparkende wie beispielsweise Wohnmobile zukünf-
tig nicht mehr in diesem Quartier abgestellt werden dürfen 1. Gleichzeitig wird es den Berufsschü-
ler:innen des Hansa Berufskollegs, die mit dem Auto anreisen, deutlich erschwert für die Dauer des
Unterrichts im Quartier zu parken.
Die Neueinrichtung von Parkzonen erfordert erfahrungsgemäß einen zusätzlichen Einsatz an Ver-
kehrsüberwachungskräften im Ordnungsamt. Eine Personalaufstockung ist a llerdings wegen der
schwierigen Haushaltslage der Stadt Münster aktuell nicht beabsichtigt.
Die Einrichtung der Bewohnendenparkzone im Quartier „Klein Muffi “ sowie die genannten weiteren
Maßnahmen zur Neusortierung des Parkraums werden im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt. Der zeit-
liche Ablauf gestaltet sich hierbei wie folgt:
Aktuell wird der notwendige Beschilderungsplan erarbeitet und bis Mitte Februar abgeschlos-
sen sein.
Bürgerinnen und Bürger werden im März über die Maßnahme und die dadurch entstehenden
Veränderungen informiert und können Anregungen an die Verwaltung geben. Sie erhalten so
auch die Möglichkeit, sich auf neue Situation einzustellen und rech tzeitig einen Bewohnen-
denparkausweis zu beantragen.
Die Einrichtung der neuen Parkzone erfolgt dann bis voraussichtlich Ende Mai mit dem Ziel,
dass diese zum 1. Juni wirksam werden kann.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen: Anlage A
Anlage 1: Parkraumerhebung im Quartier „Klein Muffi“
1 Ein Bewohnendenparkausweis kann nur an Personen ausgestellt werden, die Ihren Hauptwohnsitzt innerhalb
der Parkzone haben. Dabei kann pro Person nur ein Bewohnendenparkausweis ausgestellt werden. Zudem i st
die Ausstellung für einen Bewohnendenparkausweis nur für Fahrzeuge möglich, die eine Gesamtlänge von
5,25m nicht überschreiten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Schillerstraße
- Wolbecker Straße
- Ottostraße
- Lambertistraße
- Hansaring
- August-Schepers-Straße
- Ewaldistraße
- Brunostraße
- Liboristraße
- Bennostraße
- Querstraße
- Hafenmarkt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0775/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2025
- Erstellt
- 03.12.2024 13:18