Mandari Insight

2007/0223

Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße - (Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 26.04.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

158.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

154.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

130.9 KB · application/pdf

Ansehen

2007/0223

15.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

14667 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, 26. April 2007 
Der Magistrat 
 
 
 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke 
des Bebauungsplans S 23  
 
– Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße / Mathildenstraße – 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
Heinrichstraße
Mathildenstraße
Ndr.-Ramstädter Straße
Am Alten Friedhof
W
ienerstraße2362809
6992
1
127
139
6972
6695
129
3382
Dkl.
808
667
668
6631661
660
659
6694
75
73
77
58
81
86
53
85
79
52
54
50
778
3413
3404
3374
320
51
87
89
6761
343
49
4728
45
43
42
682
6804
6802
6841
664
1
7791
121
6922
67225
67229
6931
67228
6723
6726
6961
6724
6781
6725
67230
67220
6581
6551
6541
6511
67226
67227
119
(NG)6883
6882
6884 6722
18
18A
18B
48
26
18F
18D
44
18E
16E
46
16D
T
18C
16 16
A
16C
16
B
117
67231
115
Weg
6871
20733
20734
14563
96
125
123
94
90
98
86
805
113
17
19
21
23
631 27
Grüner W
eg
A
KK
K K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte Darmstadt   Geltungsbereich S 23 (ohne Maßstab) 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Darlegung der Ziele und Zwecke: Textliche Erläuterung 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung.............................................................................. 3 
 
2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes.............................................................. 3 
 
3. Planungsrech tliche Situation............................................................................. 3 
 
4. Bestand.. .......................................................................................................... 4 
− Städtebauliches Umfeld 
− Bebauung 
− Erschließung / Verkehr 
 
5. U mwelt............................................................................................................. 5 
− Schallimmissionen 
− Verzicht auf Umweltprüfung 
− Landschaftsplanung  
 
6. Städtebauliches Konzept................................................................................... 5 
− Nutzungskonzept 
− Bebauungskonzept 
• Heinrichstraße 127 
• Nieder-Ramstädter Straße 73 /Heinrichstraße 129 
• Nieder-Ramstädter Straße 75-79 
• Nieder-Ramstädter Straße 81 / Mathildenstraße 58 
• Bebauung im Blockinnenbereich 
− Maß der baulichen Nutzung 
− Ausgleichsmaßnahmen 
− Erschließung 
 
 
2

1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Das P langebiet liegt südöstlich  des Innenstadtkerns an der K reuzung der 
Hauptverkehrsstraßen Heinrichstraße und Ni eder-Ramstädter Straße und ist Teil der 
verdichteten Blockstruktur der Innenstadt. Der bauliche Bestand an dieser stark 
verkehrsbelasteten Stelle ist h eterogen jeweils in Struktur, Nutzung und Gestalt und 
weist zur Nieder-Ramstädter Straße Lüc ken auf , der Blockrand ist hier nicht 
geschlossen. Im Blockinneren bef inden sich außer Nebenanlagen und Garagen eine 
verdichtete W ohnbebauung vorwiegend mit ein- bis zweigesch ossigen 
Einfamilienhäusern. 
 
Basierend auf einer vom Stadtplanungsamt beauf tragten E ntwicklungsstudie 
(„Städtebauliches Entwicklungskonzept Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße“, 
Thomas Grüninger Architekten BDA, September 2005) ist das Z iel des 
Bebauungsplanes die H erstellung einer zusammenhängenden, geschlossenen 
Blockrandbebauung mit einhergehender Minderung der Lärmimmissionen im 
Blockinneren. 
Des Weiteren f ührt die Schließung des Blockrandes zur Ausbildung einer 
angemessenen Stadtkante, die den Stadteingang von Osten her markiert. 
 
 
2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
 
Das Plangebiet liegt in günstiger Entfernung zur Innenstadt (Luftlinie ca. 1,0 km). 
Der Geltungsbereich beinhaltet die Grund stücke H einrichstraße 127-129, Nieder-
Ramstädter Straße 73-79, den östlichen Teilbereich der Nieder-Ramstädter Straße 81 
sowie die Mathildenstraße 58 und wird räumlich begrenzt: 
 
im Norden durch  die Heinrichstraße 
im Osten durch  die Nieder-Ramstädter Straße, 
im Süden durch  die Mathildenstraße und 
im Westen durch  die westlichen Grundstücksgrenzen der oben genannten 
Grundstücke  (Ausnahme: Teilbereich der Nieder-Ramstädter Str. 81).  
 
Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 0,45 ha. 
 
Die top ographische H öhe d es Plan gebiets steigt von der H einrichstraße zur 
Mathildenstraße um ca. 3,0 m an. Der Blockinnenbereich liegt hier um ca. 0,5 bis 
1,0 m höher als der öffentliche Gehweg an der Nieder-Ramstädter Straße. 
 
 
3. Planungrechtliche Situation 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das 
Plangebiet als Wohnbaufläche dar. M it Ausnah me des nah e gelegenen F riedhofs 
besteht auch das Umfeld aus Wohnbauflächen.  
Im Juni 2006 wurde die Auf stellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um 
Transparenz und Öffentlichkeit des Planungsverfahrens frühzeitig sicher zu stellen. 
 
 
3

4. Bestand  
 
− Städtebauliches Umfeld 
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der verdichteten Blockstruktur der 
Innenstadt und bildet gegenüber dem grüngeprägten Vorf eld des Friedhof es eine  
Stadtkante. Das unmittelbar angrenzend e U mfeld in nördlicher und westlicher 
Richtung wird bestimmt von einer gesch lossenen Bauweise mit innenstadttypischer 
Nutzungsmischung von W ohnen und Gewerbe.  In östlicher und südlicher Richtung 
grenzen Wohngebiete in offener Bauweise an. 
 
Der Geltungsbereich grenzt an der H einrichstraße und an der Mathildenstraße an eine 
homogene und geschlossene drei- bis viergeschossige Blockrandbebauung. 
 
Im Blockinnenbereich entstand E nde des 20. Jahrhunderts eine verdichtete 
Kettenhausbebauung (Winkelhaustyp mit Grenzbebauung) in ein- bis zweigeschossiger 
Bauweise. 
 
− Bebauung 
Der Bestand im Geltungsbereich weist eine sehr heterogene Struktur auf: 
 
− Die Mathildenstr. 58 ist ein dreigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach und mit 
Gastronomiefläche im Erdgeschoss. 
− Die Nieder-Ramstädter Str. 81 (Blockrand) ist eine eingeschossige Bebauung mit 
gewerblicher Nutzung. 
− Die Nieder-Ramstädter Str. 79 ist ein von der Straße zurückgesetztes, 
eingeschossiges Einfamilienhaus (Bungalow) mit stark eingegrüntem 
Gartenbereich. 
− Die Nieder-Ramstädter Str. 77 ist ein giebelständiges Wohnhaus mit zwei 
Geschossen, Satteldach und einem kleinen Gartenbereich. 
− Die Nieder-Ramstädter Str. 75 enthält am Blockrand einen zweigeschossigen Bau 
mit gewerblicher Nutzung und im Blockinnenbereich einen eingeschossigen 
Garagenbau sowie einen Hinterhof, der zurzeit für Stellplätze benutzt wird. 
− Die Nieder-Ramstädter Str. 73 und die Heinrichstr. 129 sind HSE-eigene, 
eingeschossige Nutzbauten (Pumpwerk und Trafostation) mit Andienungshof. 
− Die Heinrichstr. 127 enthält am Blockrand ein viergeschossiges Wohnhaus mit 
Walmdach sowie eingeschossige Bauten im Hinterhof. 
 
− Erschließung / Verkehr 
Heinrichstraße und Nieder-Ramstädter Stra ße dienen als H aupterschließung für das 
Plangebiet und gewährleisten eine gute Anbindung an das übergeordnete Straßennetz. 
Die Heinrichstraße verbindet die B 26 im Osten (Rich tung Dieburg / Aschaffenburg) 
mit der E schollbrücker Straße im W esten (Rich tung P fungstadt), bzw., über 
Heidelberger Straße und Donnersbergring, mit dem Anschluss an die Autobahnen 
A 5 / A 67 (Darmstädter Kreuz). Die Nieder-Ramstädter Straße verbindet die B 449 
im Süden (Richtung Odenwald) mit dem Rh önring im Norden, mit Anbindung an 
Innenstadt und City-Ring über die Landgraf-Georg-Straße. Das Plangebiet ist somit 
durch starken Durchgangsverkehr belastet. 
 
Im Umkreis von 200 m sind zwei Ö PNV-Haltestellen fußläufig erreichbar. Gen Norden 
verbindet die H altestelle „Roßdörfer P latz“ das P langebiet stadteinwärts direkt mit 
den Verkehrsknotenpunkten „Luisenplatz“ und „H auptbahnhof“ per Bus und 
Straßenbahn.  
4

Gen Süden besteht über die H altestelle „Herdweg“ stadtauswärts per Straßenbahn 
eine direkte Anbindung an den Verkehrsknotenpunkt „Böllenfalltor“. 
 
 
5. Umwelt 
 
− Schallimmissionen 
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärmimmissionen von H einrichstraße und Nieder-
Ramstädter Straße stark belastet.  
 
Im Dezember 2006 wurde vom Büro Fritz, Be ratende Ingenieure VBI, im Rahmen der 
Bauleitplanung eine sch alltechnische U ntersuchung erstellt, deren E rgebnisse in die 
Festsetzungen des Bebauungsplanes einfließen. 
 
− Verzicht auf Umweltprüfung 
Da durch die Aufstellung des Bebauungsplanes der sich aus der vorhandenen Eigenart 
der näheren U mgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nich t wesentlich  verändert 
wird, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinf achten Verf ahrens 
nach § 13 BauGB vor, welches hier angewendet wird. 
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wird gem. § 13, Abs. 3 BauGB auf  eine 
Umweltprüfung verzichtet. 
 
− Landschaftsplanung 
Bis zur Offenlage des Bebauungsplans wird eine landsch aftsplanerische Beschreibung 
und Bewertung des Freiflächen- und Grünbestandes erstellt, auf dessen Grundlage ein 
Freiraumkonzept in Abstimmung mit dem Grünflächen- und Umweltamt erstellt wird. 
 
 
6. Städtebauliches Konzept 
 
− Nutzungskonzept 
Um den Charakter des Blocks als innenstadtnah en, verdich teten W ohnstandort zu 
festigen, auch im Anschluss an angren zende Viertel, wird das Plangebiet als 
Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. 
 
− Bebauungskonzept 
Ziel ist es, den Blockrand im Plangebiet zu schließen. 
 
− Heinrichstraße 127 
Um den Charakter des städtebaulichen Endpunkts der Häuserzeile an dieser Stelle 
beizubehalten, wird auch  f ür eine Ne ubebauung entsprech end dem Bestand ein 
viergeschossiger Baukörper vorgesehen. Zusätzlich wird ein untergeordneter 
Baukörper in Form von gestapelten Wintergärten / Loggien über der Hofzufahrt als 
Grenzbebauung vorgeseh en um die Sch ließung des Blockrands und somit einen 
höheren Schallschutz für den rückwärtigen Bereich zu gewährleisten. 
 
− Nieder-Ramstädter Straße 73 / Heinrichstraße 129 
Der Bebauungsplan soll die Be- bzw. Überbauung dieses Grundstücks 
ermöglichen. Vorgesehen wird ein viergeschossiger Baukörper, zuzüglich eines 
Staffelgeschosses. Dieser steht in Form , Größe und Geschosshöhe in Relation zu 
den vorgesehenen Baukörpern auf  den Grundstücken Nieder-Ramstädter Straße 
75-79.  
 
5

An die Bebauung dieses Grundstückes sind  besondere Anforderungen gestellt. Die 
Lage der H SE-Pumpstation steht nicht zur Disposition. E ine zukünftige Bebauung 
muss eine Andienung der P umpstation gewäh rleisten sowie gründungstech nisch 
die Leitungsführung berücksichtigen. 
 
− Nieder-Ramstädter Straße 75 - 79 
Zusammen mit dem vorgesehenen Baukörper an der Nieder-Ramstädter Straße 
bilden zwei weitere Baukörper ein E nsemble von insgesamt drei Gebäudevolumen 
mit jeweils vier  Geschossen zuzüglich eines Staffelgeschosses. Die 
Gebäudevolumen werden mittels eines Versatzes untereinander entlang der 
Nieder-Ramstädter Straße ablesbar ausg eformt. E s wird h iermit eine Bebauung 
sichergestellt, welche sich an der M aßstäblichkeit der besteh enden Bebauung des 
Blockes orientiert. Zusammen mit der Nieder-Ramstädter Straße 73 entstehen 
durchgängige Geschossebenen und Trauf kanten bis zur H einrichstraße. E ntlang 
des abfallenden Geländes der Nieder-Ramstädter Straße Richtung H einrichstraße 
erhöhen sich die Traufkanten entsprechend des Höhenverlaufes. 
 
− Nieder-Ramstädter Straße 81 / Mathildenstraße 58 
Die Planung ermöglicht eine Bebauung der Blockecke mit einem viergesch ossigen 
Baukörper. E r wird zu den Bauvolumen Nieder-Ramstädter Straße 75-79 mittels 
einer 3-geschossigen Fuge abgesetzt. Hierdurch wird eine maßstäblich e Bebauung 
des Blockrandes gewäh rleistet. Durch  Sta ffelgeschosse b zw. Flachd ächer erhält 
das Plangebiet von der Mathildenstraße bis zur H einrichstraße einen 
zusammenhängenden Charakter. Dieser  Gestaltungsabsch nitt wird von der 
Häuserreihe mit Satteldach entlang der M athildenstraße anhand einer 3-
geschossigen Fuge abgesetzt. Die 3-geschossigen F ugen vermindern die an dieser 
Stelle sehr hohe bauliche Dichte. 
Die maximale Traufhöhe dieses Bauvolumens liegt zwischen der festgelegten H öhe 
der Nieder-Ramstädter Straße 79 sowie der besteh enden Trauf höhe der Nieder-
Ramstädter Straße 85. 
 
Somit entsteht entlang der Nieder-Ramstädter Straße eine geschlossene sowie 
gegliederte und differenzierte Blockrandbebauung, welch e die topograph ische 
sowie bauliche Höhenentwicklung berücksichtigt. 
 
− Bebauung im Blockinnenbereich 
Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Nieder-Ramstädter Straße 75-79 soll der 
Bebauungsplan eine W ohnbebauung ermöglich en (zwei Gesch osse + 
Staffelgeschoss) um die Qualitätsvorteile des Blockinnenbereiches als 
Wohnstandort nutzen zu können. Vorgesehen wird eine reihen- oder 
kettenhausartige Bebauung parallel zur rückwärtigen F assade der 
Blockrandbebauung. Diese H ofbebauung dient als Raumkante und Abschluss 
zwischen der bestehenden verdichteten Wohnbebauung im Blockinneren und den 
Hinterhofbereichen der Blockrandbebauung. 
 
− Maß der baulichen Nutzung 
Die durch die Planung ermöglichten GFZ erreichen Werte von 1,9 bis 2,4. Der h öchste 
Wert von 2,4 entsteht an der Blockecke Ni eder-RamstädterStraße / Mathildenstraße. 
Da dieser Bereich oh ne E inschränkungen durch  tech nische E inrichtungen überbaut 
werden kann, ergibt sich hier die höchst e Dichte. Sie entspricht dem „Dichtepegel“ 
der umliegenden Gründstücke des Blockrandes und den Dichten vergleichbarer 
innerstädtischer Blockränder. E ine Beba uung mit dem Ziel einer Sch ließung des 
6

Blockrandes oh ne Ü berschreitung der H öchstwerte gem. § 17 BauNVO wäre nicht 
möglich.  
 
Die vorgesch lagenen W erte unterstützen die wirtsch aftliche Ausnutzung der 
Infrastruktur, hier insbesondere des ÖP NV (Haltestellen „Rößdörfer Platz“ im Norden 
und „Herdweg“ im Süden). 
 
Die Obergrenzen des § 17, Abs. 1 BauNVO  werden somit auf Grundlage des §  17, 
Abs. 3 BauNVO aus städtebaulichen Gründen überschritten. 
 
Balkone sind nach Westen (im Blocki nnenbereich) als Ü berschreitung der 
festgesetzten Baugrenzen bis zu 2,00 m zulässig. 
 
− Ausgleichsmaßnahmen 
Als Ausgleich zur baulichen Dichte gemäß §  17, Abs. 2, Satz 1 , Nr. 2, BauNVO  wird 
die Begrünung der Dach- und Freiflächen vorgesehen. 
 
− Erschließung  
Für die Grundstücke Nieder-Ramstädter St raße 81  sowie 75-77 sind eigene 
Feuerwehrzufahrten vorzusehen, welche au ch die Wohnhäuser im Blockinnenbereich 
andienen. Stellplätze werden ebenerdig in den Hinterhöfen oder, wie im Fall Nieder-
Ramstädter Straße 75-77, per Tiefgarage nachgewiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 26.04.2007 
 
Anlage: 
Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan S 23 
Bestand zum Bebauungsplan S 23 
 
 
Bearbeitung: 
THOMASGRÜNINGERARCHITEKTEN  BDA 
Herderstraße 17 
64285 Darmstadt 
 
 
In Zusammenarbeit mit: 
Stadtplanungsamt Darmstadt 
Bessunger Straße 125 
64295 Darmstadt 
7

anlage 2

1347 Zeichen

79,9 m2
7,9 m2
70,0 m2
365,9 m2
1.154,0 m2
36,7 m2
43,4 m2
VERSIEGELTE FLÄCHEN
(PRIVAT + ÖFFENTLICH)
WASSERGEBUNDENE 
GRANULATFLÄCHE
247 qm
1.154 qm
24 qm
LEGENDE: 366 qm GRÜNFLÄCHEN / PRIVAT:
Hausgarten mit Ziergehölzen
UNTERSTÄNDE / SCHUPPEN
mit Dachentwässerung auf 
befestigter Fläche
GEBÄUDEBESTAND
GELTUNGSBEREICH
155 qm GRÜNFLÄCHEN / PRIVAT:
Zierrasenflächen
1
1
2
1
1
2
1
2
2354
25
2
2
236
809
699
127
139
30
669
129
338
27
1
808
667
668
663
661
660
659
66975
73
77
58
81
86
53
85
79
52
54
50
337
1
1
1
29
51
87
5
49
42
2
2
664
7791
121
692
28
3
672
693
672
672
672
696
6
672
4
672
672
4
658
655
654
1
672
688
5
672
48
18F
18D
44
18E
16E
4616D
16
16A
16C16B
2
1456
96
125
123
98
100
3
Dkl.
(NG)
K
A
KK
K K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
K
Wienerstraße
Ndr.-Ramstädter Straße
W
eg
2
697
Heinrichstraße
Mathildenstraße
Nieder-Ramstädter Straße
4: 
Eibe
Ø 0,20 m
K 2,75 m
3: 
Atlaszeder
Ø 0,50 m
K 7,0 m
1: 
Blutbuche
Ø 0,95 m
K 12,0 m
Am Alten Friedhof
9
237
1
21
4A
64
1: 
3 Stck.
Hem
lockstanne
Ø 0,20 m
K 3,50 m
Bestand
- Bebauungsplan S 23 -
 
Heinrichstr. / 
Nieder-Ramstädter Str. /
Mathildenstr. 
M 1:500
Aufnahme des Grünbestandes:
Dipl.-Ing. Hermann Lotz Landschaftsarchitekt
Gundernhäuser Str. 33b                        64354 Reinheim / Georgenhausen18
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
-Stadtplanungsamt-
Stand: 26. April 2007

anlage 3

1343 Zeichen

LEGENDE:
Am Alten Friedhof
(NG)
K
UK 166.59 m
ü. N.N.
UK 167.48 m
ü. N.N.
167.61 m
ü. N.N.
UK 165.56 m
ü. N.N.
164.84 m
ü. N.N.
UK 164.51
ü. N.N.
166.73 m
ü. N.N.
166.51 m
ü. N.N.
III
IV
II
II
I
III
III
I
I
I
I
II
III + D
III + D
III + D
III + D
I
II
III
I
IV
III + D
52
54
50
42
48
44
46
85
87
53
51
49
75
16D
16E
16C16B
16A
16
139
86
121
18F
18D
18E
125
123
98
100
96
W
eg
129
Dkl.
Wienerstraße
II
58I
I
II
III
I
I
II
I
I
I
1
1
1
2
235
4
25
2
Heinrichstraße
Mathildenstraße
Nieder-Ramstädter Straße
1
1
2
1
1
1
2
2354
2
2
699
697
30
338
27
1
667
668
663
661
660
659
669
337
1
1
1
29
2
2
664
7791
692
28
3
672
693
672
672
672
696
6
672
4
672
672
4
658
655
654
1
672
688
5
672
2
669
5
GEBÄUDEBESTAND
NEUPLANUNG
GRÜNFLÄCHEN
BAUM / NEU
GELTUNGSBEREICH
STAFFELGESCHOSS
GESCHOSSIGKEIT +
GESCHOSSIGKEIT
9
237
1
21
4A
64
HSE
HSE
Zufahrt Feuerwehr
73
79
127
IV + ST
IV + ST
IV + ST
II
77
II
I
I
I
II + ST
II
II
IIII
II
II + ST
81
IV
II
II
II
II
Planungsstand Neubebauung
IV + ST
III
IV + ST
III
I (Tiefgarage)
Zufahrt Tiefgarage
Entwurf:
Herderstraße 17       64285 Darmstadt        Telefon 06151. 918. 6218
ARCHITEKTEN  BDAGRÜNINGERTHOMAS
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
-Stadtplanungsamt-
Stand: 26. April 2007
IV + ST
III 
Städtebauliches Konzept 
- Bebauungsplan S 23 - 
Heinrichstr. / 
Nieder-Ramstädter Str. /
Mathildenstr. 
M 1:500

2007/0223

3690 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.05.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
VI                  61 
Stvv  
 
Vorlage-Nr. 2007/0223 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
299  
 
 
Betreff: Bebauungsplan S 23  - Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße -  
(Darlegungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 26.04.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Dem städtebaulichen Konzept zum Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter 
Straße/ Mathildenstraße - und der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 
zugrunde zu legen.  
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der 
unter Punkt 1. genannten Planungsunterlagen. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur 
Äußerung und Erörterung gegeben. Diese Art und Weise der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen. 
 
 
Anlagen: Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan S 23 
Bestandsplan zum Bebauungsplan S 23 
Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan S 23 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.05.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage VI vom 26.04.2007: 
 
Zu 1.: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.07.2006 einen Aufstellungsbeschluss für den 
Bebauungsplan S 23 – Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße -  gefasst.  
 
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan und die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung wurden 
nun erarbeitet. 
 
Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung einer zusammenhängenden, geschlossenen 
Blockrandbebauung mit einhergehender Minderung der Lärmimmissionen im Blockinneren. 
Des weiteren führt die Schließung des Blockrandes zur Ausbildung einer angemessenen Stadtkante, 
die den Stadteingang von Osten her markiert. 
 
 
Zu 2.:
 
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, 
sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in 
Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch öffentliche 
Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs und der Darlegung der Ziele und Zwecke  der Planung 
zum Bebauungsplan S 23. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
beteiligt. 
 
An die Einarbeitung der hierbei eingehenden Stellungnahmen in den Entwurf zum Bebauungsplan 
schließt sich dann die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
Anlage:
 
 
• Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplanvorentwurf S 23 
- Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße - vom 26.04.2007 
• Bestandsplan zum Bebauungsplan S 23 (verkleinert) 
• Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan S 23 (verkleinert) 
 
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt: 
 
Die verkleinert beigefügten Pläne (Bestand und städtebauliches Konzept) werden im Originalmaßstab 
(DIN A 3) zu den Sitzungen aufgehängt. Diese sind auch in der Magistratsgeschäftsstelle in 
Originalgröße einsehbar. 
 
 
Darmstadt, den 26.04.2007 
VI/61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 8
TOP 27
TOP 299 beschließend

Orte (11)

  • Heinrichstraße 127
  • Mathildenstraße 58
  • Wienerstraße
  • Heidelberger Straße
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Herderstraße 17
  • Bessunger Straße 125
  • Luisenplatz
  • Herdweg
  • Am Alten Friedhof 9
  • Donnersbergring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0223
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.04.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00