2007/0223
Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße - (Darlegungsbeschluss)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, 26. April 2007 Der Magistrat Darlegung der Ziele und Zwecke des Bebauungsplans S 23 – Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße / Mathildenstraße – gem. § 3 (1) Baugesetzbuch Heinrichstraße Mathildenstraße Ndr.-Ramstädter Straße Am Alten Friedhof W ienerstraße2362809 6992 1 127 139 6972 6695 129 3382 Dkl. 808 667 668 6631661 660 659 6694 75 73 77 58 81 86 53 85 79 52 54 50 778 3413 3404 3374 320 51 87 89 6761 343 49 4728 45 43 42 682 6804 6802 6841 664 1 7791 121 6922 67225 67229 6931 67228 6723 6726 6961 6724 6781 6725 67230 67220 6581 6551 6541 6511 67226 67227 119 (NG)6883 6882 6884 6722 18 18A 18B 48 26 18F 18D 44 18E 16E 46 16D T 18C 16 16 A 16C 16 B 117 67231 115 Weg 6871 20733 20734 14563 96 125 123 94 90 98 86 805 113 17 19 21 23 631 27 Grüner W eg A KK K K K K K K K K K K K K K K K K K K K Ausschnitt aus der Stadtkarte Darmstadt Geltungsbereich S 23 (ohne Maßstab) Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darlegung der Ziele und Zwecke: Textliche Erläuterung 1. Anlass und Ziel der Planung.............................................................................. 3 2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes.............................................................. 3 3. Planungsrech tliche Situation............................................................................. 3 4. Bestand.. .......................................................................................................... 4 − Städtebauliches Umfeld − Bebauung − Erschließung / Verkehr 5. U mwelt............................................................................................................. 5 − Schallimmissionen − Verzicht auf Umweltprüfung − Landschaftsplanung 6. Städtebauliches Konzept................................................................................... 5 − Nutzungskonzept − Bebauungskonzept • Heinrichstraße 127 • Nieder-Ramstädter Straße 73 /Heinrichstraße 129 • Nieder-Ramstädter Straße 75-79 • Nieder-Ramstädter Straße 81 / Mathildenstraße 58 • Bebauung im Blockinnenbereich − Maß der baulichen Nutzung − Ausgleichsmaßnahmen − Erschließung 2 1. Anlass und Ziel der Planung Das P langebiet liegt südöstlich des Innenstadtkerns an der K reuzung der Hauptverkehrsstraßen Heinrichstraße und Ni eder-Ramstädter Straße und ist Teil der verdichteten Blockstruktur der Innenstadt. Der bauliche Bestand an dieser stark verkehrsbelasteten Stelle ist h eterogen jeweils in Struktur, Nutzung und Gestalt und weist zur Nieder-Ramstädter Straße Lüc ken auf , der Blockrand ist hier nicht geschlossen. Im Blockinneren bef inden sich außer Nebenanlagen und Garagen eine verdichtete W ohnbebauung vorwiegend mit ein- bis zweigesch ossigen Einfamilienhäusern. Basierend auf einer vom Stadtplanungsamt beauf tragten E ntwicklungsstudie („Städtebauliches Entwicklungskonzept Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße“, Thomas Grüninger Architekten BDA, September 2005) ist das Z iel des Bebauungsplanes die H erstellung einer zusammenhängenden, geschlossenen Blockrandbebauung mit einhergehender Minderung der Lärmimmissionen im Blockinneren. Des Weiteren f ührt die Schließung des Blockrandes zur Ausbildung einer angemessenen Stadtkante, die den Stadteingang von Osten her markiert. 2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Das Plangebiet liegt in günstiger Entfernung zur Innenstadt (Luftlinie ca. 1,0 km). Der Geltungsbereich beinhaltet die Grund stücke H einrichstraße 127-129, Nieder- Ramstädter Straße 73-79, den östlichen Teilbereich der Nieder-Ramstädter Straße 81 sowie die Mathildenstraße 58 und wird räumlich begrenzt: im Norden durch die Heinrichstraße im Osten durch die Nieder-Ramstädter Straße, im Süden durch die Mathildenstraße und im Westen durch die westlichen Grundstücksgrenzen der oben genannten Grundstücke (Ausnahme: Teilbereich der Nieder-Ramstädter Str. 81). Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 0,45 ha. Die top ographische H öhe d es Plan gebiets steigt von der H einrichstraße zur Mathildenstraße um ca. 3,0 m an. Der Blockinnenbereich liegt hier um ca. 0,5 bis 1,0 m höher als der öffentliche Gehweg an der Nieder-Ramstädter Straße. 3. Planungrechtliche Situation Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. M it Ausnah me des nah e gelegenen F riedhofs besteht auch das Umfeld aus Wohnbauflächen. Im Juni 2006 wurde die Auf stellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um Transparenz und Öffentlichkeit des Planungsverfahrens frühzeitig sicher zu stellen. 3 4. Bestand − Städtebauliches Umfeld Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der verdichteten Blockstruktur der Innenstadt und bildet gegenüber dem grüngeprägten Vorf eld des Friedhof es eine Stadtkante. Das unmittelbar angrenzend e U mfeld in nördlicher und westlicher Richtung wird bestimmt von einer gesch lossenen Bauweise mit innenstadttypischer Nutzungsmischung von W ohnen und Gewerbe. In östlicher und südlicher Richtung grenzen Wohngebiete in offener Bauweise an. Der Geltungsbereich grenzt an der H einrichstraße und an der Mathildenstraße an eine homogene und geschlossene drei- bis viergeschossige Blockrandbebauung. Im Blockinnenbereich entstand E nde des 20. Jahrhunderts eine verdichtete Kettenhausbebauung (Winkelhaustyp mit Grenzbebauung) in ein- bis zweigeschossiger Bauweise. − Bebauung Der Bestand im Geltungsbereich weist eine sehr heterogene Struktur auf: − Die Mathildenstr. 58 ist ein dreigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach und mit Gastronomiefläche im Erdgeschoss. − Die Nieder-Ramstädter Str. 81 (Blockrand) ist eine eingeschossige Bebauung mit gewerblicher Nutzung. − Die Nieder-Ramstädter Str. 79 ist ein von der Straße zurückgesetztes, eingeschossiges Einfamilienhaus (Bungalow) mit stark eingegrüntem Gartenbereich. − Die Nieder-Ramstädter Str. 77 ist ein giebelständiges Wohnhaus mit zwei Geschossen, Satteldach und einem kleinen Gartenbereich. − Die Nieder-Ramstädter Str. 75 enthält am Blockrand einen zweigeschossigen Bau mit gewerblicher Nutzung und im Blockinnenbereich einen eingeschossigen Garagenbau sowie einen Hinterhof, der zurzeit für Stellplätze benutzt wird. − Die Nieder-Ramstädter Str. 73 und die Heinrichstr. 129 sind HSE-eigene, eingeschossige Nutzbauten (Pumpwerk und Trafostation) mit Andienungshof. − Die Heinrichstr. 127 enthält am Blockrand ein viergeschossiges Wohnhaus mit Walmdach sowie eingeschossige Bauten im Hinterhof. − Erschließung / Verkehr Heinrichstraße und Nieder-Ramstädter Stra ße dienen als H aupterschließung für das Plangebiet und gewährleisten eine gute Anbindung an das übergeordnete Straßennetz. Die Heinrichstraße verbindet die B 26 im Osten (Rich tung Dieburg / Aschaffenburg) mit der E schollbrücker Straße im W esten (Rich tung P fungstadt), bzw., über Heidelberger Straße und Donnersbergring, mit dem Anschluss an die Autobahnen A 5 / A 67 (Darmstädter Kreuz). Die Nieder-Ramstädter Straße verbindet die B 449 im Süden (Richtung Odenwald) mit dem Rh önring im Norden, mit Anbindung an Innenstadt und City-Ring über die Landgraf-Georg-Straße. Das Plangebiet ist somit durch starken Durchgangsverkehr belastet. Im Umkreis von 200 m sind zwei Ö PNV-Haltestellen fußläufig erreichbar. Gen Norden verbindet die H altestelle „Roßdörfer P latz“ das P langebiet stadteinwärts direkt mit den Verkehrsknotenpunkten „Luisenplatz“ und „H auptbahnhof“ per Bus und Straßenbahn. 4 Gen Süden besteht über die H altestelle „Herdweg“ stadtauswärts per Straßenbahn eine direkte Anbindung an den Verkehrsknotenpunkt „Böllenfalltor“. 5. Umwelt − Schallimmissionen Das Plangebiet ist durch Verkehrslärmimmissionen von H einrichstraße und Nieder- Ramstädter Straße stark belastet. Im Dezember 2006 wurde vom Büro Fritz, Be ratende Ingenieure VBI, im Rahmen der Bauleitplanung eine sch alltechnische U ntersuchung erstellt, deren E rgebnisse in die Festsetzungen des Bebauungsplanes einfließen. − Verzicht auf Umweltprüfung Da durch die Aufstellung des Bebauungsplanes der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren U mgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nich t wesentlich verändert wird, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinf achten Verf ahrens nach § 13 BauGB vor, welches hier angewendet wird. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wird gem. § 13, Abs. 3 BauGB auf eine Umweltprüfung verzichtet. − Landschaftsplanung Bis zur Offenlage des Bebauungsplans wird eine landsch aftsplanerische Beschreibung und Bewertung des Freiflächen- und Grünbestandes erstellt, auf dessen Grundlage ein Freiraumkonzept in Abstimmung mit dem Grünflächen- und Umweltamt erstellt wird. 6. Städtebauliches Konzept − Nutzungskonzept Um den Charakter des Blocks als innenstadtnah en, verdich teten W ohnstandort zu festigen, auch im Anschluss an angren zende Viertel, wird das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. − Bebauungskonzept Ziel ist es, den Blockrand im Plangebiet zu schließen. − Heinrichstraße 127 Um den Charakter des städtebaulichen Endpunkts der Häuserzeile an dieser Stelle beizubehalten, wird auch f ür eine Ne ubebauung entsprech end dem Bestand ein viergeschossiger Baukörper vorgesehen. Zusätzlich wird ein untergeordneter Baukörper in Form von gestapelten Wintergärten / Loggien über der Hofzufahrt als Grenzbebauung vorgeseh en um die Sch ließung des Blockrands und somit einen höheren Schallschutz für den rückwärtigen Bereich zu gewährleisten. − Nieder-Ramstädter Straße 73 / Heinrichstraße 129 Der Bebauungsplan soll die Be- bzw. Überbauung dieses Grundstücks ermöglichen. Vorgesehen wird ein viergeschossiger Baukörper, zuzüglich eines Staffelgeschosses. Dieser steht in Form , Größe und Geschosshöhe in Relation zu den vorgesehenen Baukörpern auf den Grundstücken Nieder-Ramstädter Straße 75-79. 5 An die Bebauung dieses Grundstückes sind besondere Anforderungen gestellt. Die Lage der H SE-Pumpstation steht nicht zur Disposition. E ine zukünftige Bebauung muss eine Andienung der P umpstation gewäh rleisten sowie gründungstech nisch die Leitungsführung berücksichtigen. − Nieder-Ramstädter Straße 75 - 79 Zusammen mit dem vorgesehenen Baukörper an der Nieder-Ramstädter Straße bilden zwei weitere Baukörper ein E nsemble von insgesamt drei Gebäudevolumen mit jeweils vier Geschossen zuzüglich eines Staffelgeschosses. Die Gebäudevolumen werden mittels eines Versatzes untereinander entlang der Nieder-Ramstädter Straße ablesbar ausg eformt. E s wird h iermit eine Bebauung sichergestellt, welche sich an der M aßstäblichkeit der besteh enden Bebauung des Blockes orientiert. Zusammen mit der Nieder-Ramstädter Straße 73 entstehen durchgängige Geschossebenen und Trauf kanten bis zur H einrichstraße. E ntlang des abfallenden Geländes der Nieder-Ramstädter Straße Richtung H einrichstraße erhöhen sich die Traufkanten entsprechend des Höhenverlaufes. − Nieder-Ramstädter Straße 81 / Mathildenstraße 58 Die Planung ermöglicht eine Bebauung der Blockecke mit einem viergesch ossigen Baukörper. E r wird zu den Bauvolumen Nieder-Ramstädter Straße 75-79 mittels einer 3-geschossigen Fuge abgesetzt. Hierdurch wird eine maßstäblich e Bebauung des Blockrandes gewäh rleistet. Durch Sta ffelgeschosse b zw. Flachd ächer erhält das Plangebiet von der Mathildenstraße bis zur H einrichstraße einen zusammenhängenden Charakter. Dieser Gestaltungsabsch nitt wird von der Häuserreihe mit Satteldach entlang der M athildenstraße anhand einer 3- geschossigen Fuge abgesetzt. Die 3-geschossigen F ugen vermindern die an dieser Stelle sehr hohe bauliche Dichte. Die maximale Traufhöhe dieses Bauvolumens liegt zwischen der festgelegten H öhe der Nieder-Ramstädter Straße 79 sowie der besteh enden Trauf höhe der Nieder- Ramstädter Straße 85. Somit entsteht entlang der Nieder-Ramstädter Straße eine geschlossene sowie gegliederte und differenzierte Blockrandbebauung, welch e die topograph ische sowie bauliche Höhenentwicklung berücksichtigt. − Bebauung im Blockinnenbereich Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Nieder-Ramstädter Straße 75-79 soll der Bebauungsplan eine W ohnbebauung ermöglich en (zwei Gesch osse + Staffelgeschoss) um die Qualitätsvorteile des Blockinnenbereiches als Wohnstandort nutzen zu können. Vorgesehen wird eine reihen- oder kettenhausartige Bebauung parallel zur rückwärtigen F assade der Blockrandbebauung. Diese H ofbebauung dient als Raumkante und Abschluss zwischen der bestehenden verdichteten Wohnbebauung im Blockinneren und den Hinterhofbereichen der Blockrandbebauung. − Maß der baulichen Nutzung Die durch die Planung ermöglichten GFZ erreichen Werte von 1,9 bis 2,4. Der h öchste Wert von 2,4 entsteht an der Blockecke Ni eder-RamstädterStraße / Mathildenstraße. Da dieser Bereich oh ne E inschränkungen durch tech nische E inrichtungen überbaut werden kann, ergibt sich hier die höchst e Dichte. Sie entspricht dem „Dichtepegel“ der umliegenden Gründstücke des Blockrandes und den Dichten vergleichbarer innerstädtischer Blockränder. E ine Beba uung mit dem Ziel einer Sch ließung des 6 Blockrandes oh ne Ü berschreitung der H öchstwerte gem. § 17 BauNVO wäre nicht möglich. Die vorgesch lagenen W erte unterstützen die wirtsch aftliche Ausnutzung der Infrastruktur, hier insbesondere des ÖP NV (Haltestellen „Rößdörfer Platz“ im Norden und „Herdweg“ im Süden). Die Obergrenzen des § 17, Abs. 1 BauNVO werden somit auf Grundlage des § 17, Abs. 3 BauNVO aus städtebaulichen Gründen überschritten. Balkone sind nach Westen (im Blocki nnenbereich) als Ü berschreitung der festgesetzten Baugrenzen bis zu 2,00 m zulässig. − Ausgleichsmaßnahmen Als Ausgleich zur baulichen Dichte gemäß § 17, Abs. 2, Satz 1 , Nr. 2, BauNVO wird die Begrünung der Dach- und Freiflächen vorgesehen. − Erschließung Für die Grundstücke Nieder-Ramstädter St raße 81 sowie 75-77 sind eigene Feuerwehrzufahrten vorzusehen, welche au ch die Wohnhäuser im Blockinnenbereich andienen. Stellplätze werden ebenerdig in den Hinterhöfen oder, wie im Fall Nieder- Ramstädter Straße 75-77, per Tiefgarage nachgewiesen. Darmstadt, 26.04.2007 Anlage: Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan S 23 Bestand zum Bebauungsplan S 23 Bearbeitung: THOMASGRÜNINGERARCHITEKTEN BDA Herderstraße 17 64285 Darmstadt In Zusammenarbeit mit: Stadtplanungsamt Darmstadt Bessunger Straße 125 64295 Darmstadt 7
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79,9 m2 7,9 m2 70,0 m2 365,9 m2 1.154,0 m2 36,7 m2 43,4 m2 VERSIEGELTE FLÄCHEN (PRIVAT + ÖFFENTLICH) WASSERGEBUNDENE GRANULATFLÄCHE 247 qm 1.154 qm 24 qm LEGENDE: 366 qm GRÜNFLÄCHEN / PRIVAT: Hausgarten mit Ziergehölzen UNTERSTÄNDE / SCHUPPEN mit Dachentwässerung auf befestigter Fläche GEBÄUDEBESTAND GELTUNGSBEREICH 155 qm GRÜNFLÄCHEN / PRIVAT: Zierrasenflächen 1 1 2 1 1 2 1 2 2354 25 2 2 236 809 699 127 139 30 669 129 338 27 1 808 667 668 663 661 660 659 66975 73 77 58 81 86 53 85 79 52 54 50 337 1 1 1 29 51 87 5 49 42 2 2 664 7791 121 692 28 3 672 693 672 672 672 696 6 672 4 672 672 4 658 655 654 1 672 688 5 672 48 18F 18D 44 18E 16E 4616D 16 16A 16C16B 2 1456 96 125 123 98 100 3 Dkl. (NG) K A KK K K K K K K K K K K K K K K K Wienerstraße Ndr.-Ramstädter Straße W eg 2 697 Heinrichstraße Mathildenstraße Nieder-Ramstädter Straße 4: Eibe Ø 0,20 m K 2,75 m 3: Atlaszeder Ø 0,50 m K 7,0 m 1: Blutbuche Ø 0,95 m K 12,0 m Am Alten Friedhof 9 237 1 21 4A 64 1: 3 Stck. Hem lockstanne Ø 0,20 m K 3,50 m Bestand - Bebauungsplan S 23 - Heinrichstr. / Nieder-Ramstädter Str. / Mathildenstr. M 1:500 Aufnahme des Grünbestandes: Dipl.-Ing. Hermann Lotz Landschaftsarchitekt Gundernhäuser Str. 33b 64354 Reinheim / Georgenhausen18 Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt -Stadtplanungsamt- Stand: 26. April 2007
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LEGENDE: Am Alten Friedhof (NG) K UK 166.59 m ü. N.N. UK 167.48 m ü. N.N. 167.61 m ü. N.N. UK 165.56 m ü. N.N. 164.84 m ü. N.N. UK 164.51 ü. N.N. 166.73 m ü. N.N. 166.51 m ü. N.N. III IV II II I III III I I I I II III + D III + D III + D III + D I II III I IV III + D 52 54 50 42 48 44 46 85 87 53 51 49 75 16D 16E 16C16B 16A 16 139 86 121 18F 18D 18E 125 123 98 100 96 W eg 129 Dkl. Wienerstraße II 58I I II III I I II I I I 1 1 1 2 235 4 25 2 Heinrichstraße Mathildenstraße Nieder-Ramstädter Straße 1 1 2 1 1 1 2 2354 2 2 699 697 30 338 27 1 667 668 663 661 660 659 669 337 1 1 1 29 2 2 664 7791 692 28 3 672 693 672 672 672 696 6 672 4 672 672 4 658 655 654 1 672 688 5 672 2 669 5 GEBÄUDEBESTAND NEUPLANUNG GRÜNFLÄCHEN BAUM / NEU GELTUNGSBEREICH STAFFELGESCHOSS GESCHOSSIGKEIT + GESCHOSSIGKEIT 9 237 1 21 4A 64 HSE HSE Zufahrt Feuerwehr 73 79 127 IV + ST IV + ST IV + ST II 77 II I I I II + ST II II IIII II II + ST 81 IV II II II II Planungsstand Neubebauung IV + ST III IV + ST III I (Tiefgarage) Zufahrt Tiefgarage Entwurf: Herderstraße 17 64285 Darmstadt Telefon 06151. 918. 6218 ARCHITEKTEN BDAGRÜNINGERTHOMAS Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt -Stadtplanungsamt- Stand: 26. April 2007 IV + ST III Städtebauliches Konzept - Bebauungsplan S 23 - Heinrichstr. / Nieder-Ramstädter Str. / Mathildenstr. M 1:500
2007/0223
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 03.05.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: VI 61 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0223 Magistratsbeschluss-Nr. 299 Betreff: Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße - (Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 26.04.2007 Beschlussvorschlag: 1. Dem städtebaulichen Konzept zum Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße - und der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zugrunde zu legen. 2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter Punkt 1. genannten Planungsunterlagen. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Diese Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen. Anlagen: Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan S 23 Bestandsplan zum Bebauungsplan S 23 Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan S 23 Beschluss des Magistrats vom 09.05.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage VI vom 26.04.2007: Zu 1.: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.07.2006 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan S 23 – Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße - gefasst. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan und die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung wurden nun erarbeitet. Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung einer zusammenhängenden, geschlossenen Blockrandbebauung mit einhergehender Minderung der Lärmimmissionen im Blockinneren. Des weiteren führt die Schließung des Blockrandes zur Ausbildung einer angemessenen Stadtkante, die den Stadteingang von Osten her markiert. Zu 2.: Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs und der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan S 23. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. An die Einarbeitung der hierbei eingehenden Stellungnahmen in den Entwurf zum Bebauungsplan schließt sich dann die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: • Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplanvorentwurf S 23 - Heinrichstraße/Nieder-Ramstädter Straße/ Mathildenstraße - vom 26.04.2007 • Bestandsplan zum Bebauungsplan S 23 (verkleinert) • Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan S 23 (verkleinert) Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt: Die verkleinert beigefügten Pläne (Bestand und städtebauliches Konzept) werden im Originalmaßstab (DIN A 3) zu den Sitzungen aufgehängt. Diese sind auch in der Magistratsgeschäftsstelle in Originalgröße einsehbar. Darmstadt, den 26.04.2007 VI/61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (11)
- Heinrichstraße 127
- Mathildenstraße 58
- Wienerstraße
- Heidelberger Straße
- Landgraf-Georg-Straße
- Herderstraße 17
- Bessunger Straße 125
- Luisenplatz
- Herdweg
- Am Alten Friedhof 9
- Donnersbergring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0223
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.04.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00