0563/2022
Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss
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Anlage 4 - Vorab-Auszug aus der Niederschrift des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.11.2022
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: laura.huppertz@stadt-koeln.de Datum: 01.12.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.11.2022 öffentlich 6.1 Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Rog- gendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss 0563/2022 a) RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen, möchte gerne folgende Fragen beantwortet haben: Warum wurde nicht bereits 2019 über einen Abriss nachgedacht, sondern erst jetzt? Zu- dem möchte er wissen, ob Schadensersatz gegen die Planer-Firma geltend gemacht werden können und gäbe es Aussicht darauf, das Gebäude vom Denkmalschutz zu be- freien bzw. steht man deswegen schon im Kontakt mit der Denkmalbehörde? Wie lange wird es dauern bis man über eine Neuplanung und einen Abriss nachdenken kann? b) RM Henk-Hollstein, CDU, fragt, sollte keine Genehmigung zum Abriss ausgestellt wer- den, gäbe es alternative Nutzungen des Gebäudes? Dies bedeute zusätzlich einen alter- nativen Standort für den Kindergarten. Es soll bis zum Rat eine Entscheidung getroffen werden und dafür wäre es wichtig zu wissen, was Herr Dr. Werner hierzu sagt und ob es ein Signal gäbe. c) RM Oedingen, SPD, möchte gerne wissen, wie lange es dauern würde bis die Chemika- lien ausgedünstet sind und ob sie nicht zu dem Zeitpunkt ausgedünstet seien, wenn eine Baugenehmigung für eine KITA vorläge. Führe ein Neubau am selben Standort wirklich zu einer schnelleren Unterbringung der Kinder, als auf die Ausdünstung zu warten? d) RM Kockerbeck, Die Linke, fragt, im Hinblick auf die Dauer der Gebäudesanierung, ob es einen neueren Erkenntnisstand gäbe, als auf Seite 5 oben. e) Vorsitzende Ruffen, FDP, bittet um mehr Informationen warum man glaube, dass eine Schadstoffsanierung so viel länger dauern würde als ein Bauantrag/Abriss etc. bei der Denkmalschutzbehörde und warum man diese Schadstoffsanierung zeitlich nicht in Zah- len fassen könne. f) SE Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die Schwierigkeit der Lösungen dar und die Dringlichkeit der benötigten Plätze. Aus gestalterischen Gründen für den Ort plädiert sie darauf die Kita erst einmal zu behalten und die Kita vorgezogen neu zu bauen auf dem Grundstück südlich des Baptistenwegs, dort würde sowieso eine dreizügige Kita für das neue Wohngebiet eingeplant. Sie stellt die Frage, ob es möglich wäre auf diesem Grund- stück in einer schnellen Bauweise vorgezogen dort eine Kita für die Kinder der Berrisch- straße zu errichten und in der Zeit zu prüfen, was mit den Bestandsgebäude geschehe. g) SB Böning, Die Fraktion, merkt an, dass er die Abwägungen und Zwiespalte verstehe, allerdings verwundert sei, dass sonst die Kosten aufgeführt werden und diese nun nicht in die Diskussion eingebracht werden. h) Frau Rinnenburger führt aus, dass 2019 alle Schulen und Kindergärten nach den Gren- zen, die sich die Stadt Köln gibt, freigemessen wurden. Damals ist der sehr hohe Wert aufgefallen und man hat zuerst versucht herauszufinden, woher dieser Wert stammt, da beim Bau ein standardmäßig eingesetztes Material verwendet wurde. Dieses wurde we- der erstmalig noch innovativ hier eingesetzt. Es handele sich hier um ein ganz normales Verfahren. In einem nächsten Schritt wurde mit verschiedensten Verfahren versucht diesen Wert zu senken. Daher konnte das Thema 2019 noch nicht vorgetragen werden. Sie informiert, dass die Schadensersatzklage schon seit anderthalb Jahren in Vorberei- tung ist und schlicht aufgrund von Personalmangel des entsprechenden Amtes erst jetzt vorgelegt werden konnte. Sollte der Denkmalschutz nicht aufgehoben werden können, würde man weiter versu- chen den Schadstoffwert zu senken und ggf. eine Teilnutzung des Gebäudes prüfen. Alternative Nutzungen könnte evtl. Wohnungsbau sein. Frau Rinnenburger nimmt den Prüfauftrag mit, wie es mit den Richtwerten aussähe, wenn an diesem Standort keine Schule und kein Kindergarten wären. Wie lange die Ausdünstung tatsächlich dauern wird, weiß man nicht. Bei einem komplet- ten Neubau mit einem Totalunternehmer könnte der Neubau allerdings ca. drei Jahre dauern. Würde man planen während man weiter auf die Ausdünstung wartet, wären erst einmal nur Planungsmittel weg, man benötige aber noch das Verständnis der Bevölkerung, da es sich hier um eine prominente Baustelle handele. Die Zeitfenster lassen sich noch nicht bestimmten, da diese eng mit dem Denkmalschutz verflochten sind. Hier stehe man mit den Kolleginnen und Kollegen der Denkmalschutz- behörde im Austausch. Bei Unwirtschaftlichkeit könne der Denkmalschutz aufgehoben werden, aber diese Situation läge hier noch nicht vor. Die Kosten könnten hier noch nicht in Betracht gezogen werden, weil es bei den hier auf- geführten Kosten um die Nichtnutzung des Gebäudes handele. Der momentane Still- stand und das Outsourcing des Kindergartens verursachen auch Kosten, daher wurde das Kostenfenster an dieser Stelle nicht weiter geöffnet. Es soll geprüft werden, ob eine Umsetzung des Kindergartens im Neubaugebiet möglich wäre. Dies würde allerdings bedeuten, dass zwei Kindergärten benötigt würden, da sich bereits Kinder im Kindergarten der Berrischstraße befinden, die momentan in der Schule unterbracht wurden. Es müsste also geprüft werden, ob an dieser Stelle ein größerer Kin- dergarten umgesetzt werden könne. Ob der Schadstoff grundsätzlich entfernt werden können, im Hinblick auf die kommenden 10 Jahre, lässt sich nicht sagen. i) RM Kircher, SPD, verweist noch einmal auf die Dringlichkeit der Kita-Plätze im Kölner Norden, denn durch fehlenden Kita-Plätze mangele es auch an Schulplätzen für die Grundschulkinder, da der Kindergarten in die Grundschule ausgelagert wurde. Auch der Bürgerverein Roggendorf/Thenhoven diskutiere die Möglichkeiten stark, allerdings stehe das Wohl der Kinder im Vordergrund. Er appelliert daran hier zu helfen und wenn keine Lösung gefunden würde zeitnah, dann über ein Interim zu sprechen, welches dringend nötig wäre. j) RM Henk-Holstein, CDU, fragt, ob es möglich wäre den Garten der Kirche für eine Inte- rimslösung der Kita zu nutzen. k) Vorsitzende Ruffen, FDP, fasst noch einmal zusammen, dass dringend ein Inte- rimsstandort gefunden werden müsse. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nach- folgenden Gremien.
Anlage 6 - Beantwortung von Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 30.01.2023
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Anlage 6: Beantwortung von Nachfragen aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 30.01.2023 In der Sitzung am 30.01.2023 fragte RM Hölzing , Bündnis 90/Die Grünen, was mit dem Grundstück, welches durch die LEG bebaut sei, wäre. Sie erkundigt sich danach, ob die Möglichkeit bestünde auf diesem Grundstück ein Interim aufzustellen beziehungsweise dort eine Kindertagesstätte zu bauen. Sie wollte wissen, warum das Kirchengrundstück nebenan so wenig genutzt würde, wie es in der Vorlage dargestellt wäre. Dies habe sich der Fraktion nicht ganz erschlossen. Sie fragte auch nach bestehenden Möglichkeiten, dies besser auszunutzen. Antwort der Verwaltung: Das Kirchengrundstück wird nicht benötigt, da ein Modulbau als Interim für den niederzulegenden Altbau auf dem eigenen Grundstück abgebildet werden kann. Deshalb wurde planerisch nicht weiter in ein anderes Grundstück eingegriffen. Zum Grundstück der LEG liegen der Verwaltung keine Informationen vor. RM Brust , Bündnis 90/Die Grünen, fragte, ob sich diese Aussage auf einen Abriss des bestehenden Gebäudes bezöge. Antwort der Verwaltung: Bei einer Teilnutzung des bereits freigemessenen Gebäudes, wobei nur das ersetzt wird, was noch nicht freigemessen wurde, reicht das eigene Grundstück aus. RM Henk-Hollstein , CDU, fragte zur Anhandgabe des LEG-Grundstücks, wie weit die Grundstücke auseinander liegen und ob wirklich Bedarf bestehe, wenn auf dem LEG Grundstück eine sechszügige Kita entstehe und auf dem eigenen Grundstück zusätzlich eine. Sie fragte auch, warum die LEG nicht schon längst begonnen habe zu bauen. RM Kircher, SPD, bat zu unterscheiden zwischen dem Interim und einem Neubau des nicht nutzbaren Gebäudes. Das Interim ließe sich nun auf dem eigenen Grundstück, realisieren. RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen, informierte das Gremium über die Bitte der LEG aus dem Liegenschaftsausschuss, die Anhandgabe zu verlängern. Es bestünden Zweifel bei der LEG, ob überhaupt gebaut werden solle. Dies mache die Lage noch dringlicher. Antwort der Verwaltung: Die zwei Neubauten des Gebäudes sind von der Nichtfreimessung nicht betroffen, lediglich der Altbau. Die Plätze des Altbaus könnten durch einen Modulbau auf dem Gelände abgebildet werden. SB Schmidt , Volt, fragte nach der Dauer des Neubaus Antwort der Verwaltung: Für die Niederlegung des belasteten Altbaus und dessen Ersatzbaus wird von einer Dauer von 3 bis 4 Jahren bis zur Fertigstellung ausgegangen. Auslagerungssituation Kita Berrischstraße auf dem jetzigen Standort mit Betrachtung des benachbarten Kirchengrundstückes Im Zuge eines Abbruchs des belasteten Altbaus wären auch die beiden anderen nicht belasteten Gebäudeteile nicht nutzbar. Dies liegt unter anderem an der technischen Gebäudeversorgung, die sich maßgeblich im Altbau befindet. Daher müsste die gesamte Kitafläche in der Bauphase ausgelagert werden. Diese Gesamtfläche stünde auf dem eigenen Grundstück flächenmäßig nicht zur Verfügung, da es nicht groß genug ist und es darüber hinaus eine planungsrechtlich nicht zu bebauende Fläche gibt. Dies gilt im Übrigen auch für die Grünfläche auf dem benachbarten Kirchengrundstück, siehe nachfolgende Abbildung: Es bestünde die Möglichkeit in einem Teilbereich auf dem Grundstück einen 2- geschossigen Modulbau circa 12,5 x 9,5 m aufzustellen, siehe nachfolgende Abbildung / rote Markierung. Dies jedoch nur bei Erhalt des Altbaus im Zuge einer Teilinbetriebnahme der unbelasteten Gebäudeteile. Diese Variante steht aus im Beschlusstext bereits erläuterten Sachverhalt jedoch nicht zur Option.
Anlage 2 - Gegenüberstellung
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Anlage 2 zum Beschluss Kita Berrischstr. 132-136, 5 0769 Köln Stand 26.9.22 Gegenüberstellung Beschlussvorschlag Alternative Teilabriss und Teilneubau Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes durch fortgesetzte Senkung der Schadstoffbelastung Notwendige bauliche Konsequenzen Teilabriss X --- Teilneubau X --- Einbau Lüftung X X Fortführung der Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung in der Raumluft und begleitende Messungen --- X Wiederherstellung Außenanlagen X --- Dauer der Umsetzung nach Entscheidung durch Politik ca. 3 - 4 Jahre noch bis zu ca. 6 Jahre (Grundlage ist eine sachverständige Untersuchung der hydrophobierten Ziegel aus 2018 im Labor: demnach ist, ohne weitere Maßnahmen die einen Abbau beschleunigen, der Zielwert RW I "nicht vor Ablauf von 10 Jahren, nach Auftrag der Hydrophobierung" erreichbar. Von Ende 2018 ausgegangen wäre dies nicht vor Ende 2028. Da jedoch seit 2019 Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung durchgeführt werden, findet eine Beschleunigung des Abbauprozessen im Vergleich zur Laboruntersuchung statt.) Eine verlässliche zeitliche Pognosen hierzu kann darüberhinaus mangels fehlender Vergleichsdaten nicht benannt werden. Bedarfsdeckung Kitaplätze durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie Interimsplätze für 5 Kitagruppen an anderer Stelle möglich an anderer Stelle möglich Raumluft neue Raumluftmessung nach Fertigstellung des Neubaus erforderlich Zustimmung des Gesundheitsamtes zur Nutzung, sobald die Raumluftwerte kleiner RW I liegen Baurecht Zustimmungen für den Abriss siehe unten notwendig, Abrissantrag, neuer Bauantrag, Abstimmungen für den Teilneubau keinerlei Zustimmungen und Anträge erforderlich Freifläche Kita in Teilbereichen ist eine Wiederherstellung aufgrund der Baumaßnahme notwendig Bestand, keine Änderung notwendig Denkmalpflege Zustimmung von Denkmalpflege und LVR zum Abriss notwendig. Verlust des Baudenkmals. Eingriff in den alten Ortskern Tenhoven, bestehend aus katholischer Kirche und Schule/Kita. Erhalt des Baudenkmals und des alten Ortskerns Interimsnutzung Aufgrund der ineinandergreifenden Bausubstanzen ist eine Interimsnutzung während dieser Maßnahme nicht möglich. Nutzung der nicht belasteten Gebäudeteile (circa 50-60 % der Gesamtfläche der Kita) und der Spielfläche im Außenbereich sind grundsätzlich als Interim möglich. Teilnutzung als Kita Aufgrund der ineinandergreifenden Bausubstanzen ist eine Interimsnutzung während der Abriss- und Neubauphase nicht denkbar. Eine Teilinbetriebnahme der beiden nicht belasteten Gebäudeteile ist in einer reduzierten Gruppenstärke und mit organisatorischen Einschränkungen möglich. Falls gewünscht ist eine Ergänzung durch einen temporären oder dauerhaften Modulbau im Außengelände möglich. Anlage 2 zum Beschluss Kita Berrischstr. 132-136, 5 0769 Köln Stand 26.9.22 Gegenüberstellung Beschlussvorschlag Alternative Teilabriss und Teilneubau Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes durch fortgesetzte Senkung der Schadstoffbelastung Risiken: Schadstoffabbau unzureichend (Zielwert RWI nicht erfüllt) kein Risiko mittel es handelt sich um einen flüchtigen Stoff Verzögerung des geplanten Nutzungsbeginns (weitere Verzögerung der Inbetriebnahme der Kita) gering Verzögerugnen durch zum Beispiel längere Genehmigungsverfahren, zusätzliche Auflagen bei den Abrissarbeiten möglich hoch zuverlässige zeitliche Prognosen durch die Sachverständigen nicht möglich Kostensteigerungen zum Beispiel krisenbedingte Baupreisanstiege, Fachkräftemangel mittel Baukostenanteil hoch, daher vergleichsweise starke Gesamtauswirkung zu erwarten mittel Baukostenanteil gering, daher vergleichsweise weniger starke Gesamtauswirkung zu erwarten Risiko fehlende Nutzer*innenakzeptanz trotz Raumluftfreimessung (Kitapersonal, Eltern, Kinder, Bürger*innen/Presse) kein Risiko hoch mögliche psychologische Vorbehalte bei Teilen der Nutzergruppen, trotz Erreichen des RW I und damit sehr guter Luftqualität. Gegebenenfalls intensive Aufklärungsarbeit notwendig (ämterübergreifend zum Beispiel mit dem Gesundheitsamt und Pressearbeit zur "Imagebereinigung"). Eintrittswahrscheinlichkeit (gering/mittel/hoch):
Anlage 8 - Auszug aus der Niederschrift des Finanzausschusses vom 06.02.2023
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 07.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.02.2023 öffentlich 10.2 Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss 0563/2022 RM Kessing bittet die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen, weil noch Fragen aus der letzten Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft offen seien. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Herr Beigeordneter Greitemann sagt, die Verwaltung sei bemüht, die Fragen bis zur kommenden Ratssitzung zu klären. SE Dr. Fuchs bittet um eine vergleichende Darstellung der Kosten – Abriss, Entsor- gung und Neubau gegen Fortführung der Sanierung. Der Ausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0563/2022
Stand: 11.09.2025
Sachstandsbericht
Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-
Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass der belastete Gebäudeteil (denkmalgeschützter Alt-
bau von 1864) der ehemaligen Grundschule Berrischstraße 134-136 in Köln-Roggen-
dorf/Thenhoven abgerissen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt wird.
Die Kindergartenplätze können weiterhin in der jetzigen Interimsunterbringung sichergestellt
werden.
Die Kosten der notwendigen Planungen hierfür werden auf rund 0,6 Mio. Euro brutto ge-
schätzt.
Die Kosten der bisherigen Sanierung der Kita und der erforderlichen Schadstoffuntersuchung
betragen derzeit 6,8 Mio. Euro brutto.
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme über den Flächenverrech-
nungspreis (FVP) im Teilergebnisplan 0603 – Kindertagesbetreuung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2024:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Alle Projekte werden bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in Abstimmung mit den Nutzer-
dienststellen priorisiert. So ist es zu verstehen, dass das Projekt Abriss und Neubau der Kita
Berrischstraße bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln noch nicht personalisiert ist, da vor-
dringlichere Aufgaben zur Bekämpfung des Schulnotstandes übernommen werden müssen
Nächste Schritte:
Die personelle Zuordnung zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt entsprechend der abge-
stimmten Priorisierung.
Stand 2025:
Aktueller Bearbeitungsstand:
2
Nach dem Beschluss des Rates zum Teilabbruch des denkmalgeschützten Altbaus vom
09.02.2023 hat eine Machbarkeitsuntersuchung stattgefunden, um die sich eröffnenden Mög-
lichkeiten der Liegenschaft zu prüfen. Unter anderem wurde auch die Erhöhung der Gruppen-
anzahl der Kita um eine beziehungsweise zwei Gruppen geprüft.
Vom Bauaufsichtsamt wurde einer Erhöhung der Gruppenanzahl jedoch eine Absage erteilt,
da die verkehrliche Situation im Stadtteil Roggendorf/Thenhoven dies nicht zulässt. Damit
bleibt bei einem Ersatzbau die aktuelle Zügigkeit von fünf Gruppen das zulässige Maximum
für diese Kita.
Seitdem ruht das Projekt auf Grund anderer Priorisierungen und fehlender Personalisierung.
Voraussichtlich wird das Projekt in 2026 wiederbesetzt werden können.
2022 hat die Stadt Köln den durch das Hydrophobierungsmittel an der denkmalgeschützten
Fassade entstandenen Schaden vor dem Landgericht Köln geltend gemacht. Durch das Land-
gericht wurde in 2025 ein*e weitere*r Sachverständige*r beauftragt die Fragestellungen des
Gerichtes zu klären. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Nächste Schritte:
Die personelle Zuordnung zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt entsprechend der abge-
stimmten Priorisierung.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
10.09.2026
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0563/2022 Freigabedatum 03.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass der belastete Gebäudeteil (denkmalgeschützter Altbau von 1864) der ehemaligen Grundschule Berrischstraße 134-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven abgerissen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt wird. Die Kindergartenplätze können weiterhin in der jetzigen Interimsunterbringung sichergestellt werden. Die Kosten der notwendigen Planungen hierfür werden auf rund 0,6 Mio. Euro brutto geschätzt. Die Kosten der bisherigen Sanierung der Kita und der erforderlichen Schadstoffuntersuchung betragen derzeit 6,8 Mio. Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme über den Flächenverrechnungspreis (FVP) im Teilergebnisplan 0603 – Kindertagesbetreuung. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass der belastete Gebäudeteil der ehemaligen Grundschule Berrischstraße 134-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven erhalten bleibt, indem mittels der bereits im Einsatz befindlichen Maßnahmen mit jährlichen Kosten in Höhe von rund 55.000 Euro brutto die Schadstoffbelastung weiter reduziert wird. Die Kindergartenplätze können weiterhin in der jetzigen Interimsunterbringung sichergestellt werden. Zu welchem Zeitpunkt die Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung erfolgreich abgeschlossen werden können, kann zurzeit belastbar nicht gesagt werden. Die Kosten der notwendigen Planungen hierfür werden auf rund 80.000 Euro brutto geschätzt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 28.11.2022 Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Die Kosten der bisherigen Sanierung der Kita und der erforderlichen Schadstoffuntersuchung betragen derzeit 6,8 Mio. Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme über den Flächenverrechnungspreis (FVP) im Teilergebnisplan 0603 – Kindertagesbetreuung. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen ____ € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ____ € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) siehe Begründung! c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO2 - Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Sachverhalt: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.01.2011 den Umbau und die Erweiterung der ehemaligen Grundschule Berrischstraße 134-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven zu einer fünfgruppigen Kindertagesstätte beschlossen (Vorlagen-Nummer 5385/2010). Der Standort an der Berrischstraße 132- 136 wurde bis 2005 als Schulstandort genutzt. Das Hauptgebäude stammt im Ursprung aus dem Baujahr 1864 und steht unter Denkmalschutz. Zusammen mit einem 60-er Jahre Anbau und einem Neubau als Ergänzung sollten nach der Sanierung zwei Kindertagesstätten aufgenommen werden, die übergangsweise in der Gutnickstraße und der Further Straße untergebracht waren. Die denkmalgeschützte Ziegelfassade des Altbaus wurde im Zuge der Sanierung äußerlich mit einem Produkt behandelt, das die Fassade wasserabweisend macht. Ein flüchtiger Bestandteil dieses Produk- tes hat die Außenwand durchdrungen und ist in das Gebäudeinnere gelangt. Nach Abschluss der Baumaßnahme im Frühjahr 2019 wurde standardmäßig eine Freimessung der Raumluft durchgeführt, die vom Gesundheitsamt gefordert wird. Hierbei wurde in der Innenraumluft des denkmalgeschützten Altbaus eine erhebliche Schadstoffbelastung mit flüchtigen Alkanen festgestellt. 4 Nach Klärung der Ursache durch Sachverständige wurden verschiedene Maßnahmen geprüft mit dem Ziel, einen möglichst kurzfristigen und schadstofffreien Betrieb der Kita zu ermöglichen. Hierbei ist der durch das Gesundheitsamt vorgegebene Richtwert RW1 in der Raumluft zu erreichen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes beschreibt der Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) die Konzentration eines Schadstoffes in der Innenraumluft, bei dessen Einhaltung oder Unterschreitung nach gegenwärtigem Forschungsstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ist der RW I überschritten, sollte allerdings aus Gründen der Vorsorge gehandelt werden. Gleichzeitig sollten Maßnahmen zur Minimierung der Schadstoffkonzentration ergriffen werden. In den Jahren von 2019 bis 2022 wurden in ausgewählten Teilbereichen Maßnahmen zur Erreichung des RW I getroffen. Zu diesen Maßnahmen gehören manuelle und technische Lüftung, Luftreinigung mittels Einsatz von Luftfiltern und verschiedene Absperrmaßnahmen an Wänden. Trotz der vorliegenden Untersuchungsergebnisse kann derzeit keine belastbare Aussage gemacht werden, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum eine Nutzung des denkmalgeschützten Altbaus möglich ist. Auch existieren keine Erfahrungswerte aus vergleichbaren Untersuchungen und Schadens- bildern, die zu einer Prognose angeführt werden könnten. Die seit 2019 entstanden Schadenersatzansprüche der Stadt Köln gegenüber den Verursachern werden durch das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, sowie durch eine externe Kanzlei verfolgt. Eine Schadensersatzklage gegen die für die existierende Situation Verantwortlichen wird voraussichtlich im IV. Quartal 2022 eingereicht (Vorlagen-Nummer 2424/2022). Begründung Beschlussvorschlag: Teilabriss und Teilneubau Die Verwaltung schlägt den Abriss des denkmalgeschützten Baukörpers und seinen Neubau vor. Von der Fachverwaltung wird eine Teilinbetriebnahme der unbelasteten Gebäudeteile, auch unter Hinzu- ziehung von ergänzenden Modulbauten und fortgesetzter Senkung der Schadstoffbelastung, abgelehnt. Die Ablehnung ist darin begründet, dass mit ergänzenden Modulbauten keine Raumsituation erzielt wird, in der ein Kita Regelbetrieb reibungslos möglich ist. Es bestünden erhebliche Einschränkungen bei der Essensversorgung. Es wäre kein trockener Übergang an 365 Tagen im Jahr für Kinder und Erzie- her*innen in die ergänzenden Modulbauten möglich. Auch komplexe Toilettensituationen sowie ein noch nachzurüstendes Leitungsbüro sprechen gegen eine Teilinbetriebnahme. Der Kita Betrieb wäre daher nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand und zudem nur in einer dauerhaft reduzierten Gruppenstärke gegenüber der Ursprungsplanung möglich. Auch vor dem Hintergrund der für ergänzende Modulbauten aufgezeigten Zeitschiene von mindestens 2 Jahren bis Fertigstellung sowie der Ungewissheit zum Zeitpunkt einer abschließenden Freimessung des denkmalgeschützten Bereichs wird der Teilabriss und Teilneubau von der Fachverwaltung befürwortet. Der Abriss des denkmalgeschützten Bestandsbaus und ein Neubau an seiner Stelle können erst nach Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde genau terminiert werden. Insgesamt wird zurzeit von 3 bis 4 Jahren bis zur Fertigstellung ausgegangen. In dem abzureißenden Teil befinden sich unter anderem die zentralen Versorgungseinrichtungen der Haustechnik für die gesamte Kita, sowie Aufzug und Küche. Die beiden nicht belasteten und freigemessenen Gebäudeteile (60er-Jahre Anbau und Neubau) können erhalten bleiben. Eine Interims- oder Teilnutzung der verbleibenden Gebäudeteile während der Baumaßnahme ist auf- grund der ineinandergreifenden Gebäudestruktur nicht möglich. Während dieser Zeit können die Kindergartenplätze weiterhin im aktuellen Interim sichergestellt werden. Alternative: Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes durch fortgesetzte Senkung der Schadstoffbelastung Alternativ kann der denkmalgeschützte Gebäudeteil erhalten bleiben, wenn man die Schadstoffbelas- tung mit den aktuell angewandten Maßnahmen bis auf den vorgegebenen Richtwert RW I senkt. 5 Auf Grundlage von labortechnisch begleiteten Bauteiluntersuchungen im Jahre 2019 ist mit einem vollständigen Schadstoffabbau im Ziegelmauerwerk, ohne zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen, allerdings nicht vor Ablauf von 10 Jahren zu rechnen. Berechnet nach Auftrag der Hydrophobierung (gegen Ende des Jahres 2018) also nicht vor 2028. Daraus resultierend schlugen die Sachverständigen umfangreiche Beschleunigungsmaßnahmen vor. Mangels Erfahrungen aus Vergleichsobjekten war der Erfolg dieser Maßnahmen nicht zuverlässig vor- hersehbar. Daher wurden seit 2019 in Testbereichen der Kita die vorgeschlagenen Beschleunigungsmaßnahmen (manuelle und technische Lüftung, Luftreinigung mittels Einsatz von Luftfiltern und verschiedene Ab- sperrmaßnahmen an Wänden) umgesetzt und messtechnisch begleitet. Hierdurch konnte bereits eine deutliche Senkung der Raumluftbelastung erreicht werden. Eine Analyse Ende 2020 belegt, dass nach circa 2 Jahren nur noch etwa 10 % der Schadstoffmenge im Mauerwerk verblieben ist. In diesem Zusammenhang wurde jedoch auch festgestellt, dass die verbliebene Restmenge langsamer im Abbau- prozess ist. Daher kann eine proportionale Berechnung aus den bisherigen Jahresmesswerten nicht zur verlässlichen Prognose heran gezogen werden. Die begleitenden Messungen zeigten darüber hinaus, dass temperaturbedingt der sogenannte Sommereffekt auftreten kann. Hierbei kann sich die Schadstoff- konzentration in der Raumluft bei steigenden Außentemperaturen vereinzelt und temporär noch um ein Vielfaches erhöhen. Dies trägt jedoch gleichzeitig zum beschleunigten Abbau bei. Schlussfolgernd kann nach derzeitiger sachverständiger Beurteilung und allen gewonnenen Erkenntnis- sen weiterhin keine verlässliche zeitliche Prognose zum Nutzungsbeginn erstellt werden. Allerdings ist zu vermuten, dass er nun vor 2028 liegen wird. Im Zuge dieser Maßnahme wäre eine Interims- oder Teilnutzung der nicht belasteten Gebäudeteile und der Spielfläche im Außenbereich grundsätzlich möglich. Keine Auswirkungen auf den Schulneubau in der Gutnickstraße Der Schulneubau in der Gutnickstraße ist durch einen (Teil-)Abriss des Gebäudes in der Berrischstraße nicht betroffen. Ursprünglich sollten die Kitas Gutnickstraße und die Further Straße in die Berrischstraße ziehen. Durch die voran geschrittene Bestandsverschlechterung der Further Straße musste diese allerdings bereits Ende 2019 kurzfristig leergezogen werden. Die Kinder wurden auf umliegende Kitas verteilt. Das Angebot freier Plätze beziehungsweise frei werdender Plätze wurde dadurch weiter reduziert und hat die geringe Betreuungsquote zusätzlich verstärkt. Die Further Straße ist mittlerweile baulich so ertüchtigt, dass die Kita die nächsten Jahre genutzt wer-den kann. Im März 2022 ist die Kita der Gutnickstraße in die Further Straße umgezogen. Die Gutnickstraße wird nicht wieder belegt werden. Der Schulbau kann wie geplant vorangetrieben werden. Finanzierung Seit dem 1. Januar 2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis pro Quadratmeter für die Nutzung von Gebäude- flächen erhoben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) KITA eines Jahres sind die Plan- Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) KITA ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zuge- ordnete Fläche. Die Kosten der notwendigen Planungen für einen Teilabriss und Neubau werden auf rund 0,6 Mio. Euro brutto geschätzt. Die Kosten der bisherigen Sanierung der Kita und der erforderlichen Schadstoffuntersuchung betragen derzeit 6,8 Mio. Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Aufwendungen für die Planung werden ebenfalls von der Gebäudewirtschaft übernommen. Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme über den Flächenverrechnungspreis (FVP) KITA im Teilergebnisplan 0603 – Kindertagesbetreuung. Das Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022/2023 ff hinsichtlich der Mietaufwendungen inklusive Nebenkosten sowie der Einrichtungskosten 6 einschließlich Abschreibungen innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtung, vorsehen. Anlagen Anlage 1 - Übersicht Anlage 2 - Gegenüberstellung
Anlage 5 - Beantwortung von Nachfragen
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Anlage 5: Beantwortung von Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 28.11.2022 Die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde zum Abriss des Gebäudes liegt zwischenzeitlich vor und wurde als zusätzliche Anlage 3 zur Vorlage beigefügt. In der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 28.11.2022 blieben die nachfol- gend aufgeführten Nachfragen zunächst unbeantwortet: 1.) RM Henk-Hollstein, CDU, fragte nach alternative Nutzungen des Gebäudes? 2.) SE Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen, plädierte, die Kita vorgezogen neu zu bauen auf dem Grundstück südlich des Baptistenwegs, dort würde sowieso eine dreizügige Kita für das neue Wohngebiet eingeplant. Sie stellt die Frage, ob es möglich wäre auf diesem Grundstück in einer schnellen Bauweise vorgezogen dort eine Kita für die Kinder der Berrischstraße zu errich- ten und in der Zeit zu prüfen, was mit den Bestandsgebäude geschehe. 3.) RM Henk-Holstein, CDU, fragte, ob es möglich wäre den Garten der Kirche für eine Inte- rimslösung der Kita zu nutzen. Die noch nicht in der Sitzung beantworteten diversen Nachfragen aus der Sitzung des Betriebs- ausschuss Gebäudewirtschaft zur Vorlage werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Zu 1.) Frage der alternativen Nutzung des Gebäudes als Wohnungen In der Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Um- weltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden wird der Umgang mit Richtwerten wie folgt beschrieben: „Die Gesundheit und das Wohlbefindendes Menschen können beim Aufenthalt in Gebäuden durch Schadstoffe in der Innenraumluft beeinträchtigt w erden. Im Zusammenhang mit Befind- lichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beschw erden und/oder der Wahrnehmung von Gerü- chen in Innenraumen w erden deshalb häufig im privaten und öffentlichen Bereich Innenraum- luftmessungen veranlasst. … Die Beurteilung von Messergebnissen für die Innenraumluft beruht im Prinzip auf einer Bew er- tungshierarchie, die a) als gesundheitliche Bew ertung toxikologisch abgeleitete Richtw erte für einzelne Substanzen oder Substanzgruppen heranzieht sow ie b) als vergleichende Bew ertung sich an statistischen Werten orientiert (zum Beispiel Referenz- w erte von Einzelstoffen und dem VOC-Summenw ert (TVOC Wert). Nach Auffassung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe w ird damit ein praxisbezogenes Verfahren bereitgestellt, das dem aktuellen regulatorischen Stand der Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland entspricht und als verbindliche und differenzierte Bew er- tungsvorschrift für den öffentlichen Bereich sow ie auch als Empfehlung für den privaten Innen- raum herangezogen w erden sollte. Diese Bew ertungen und Empfehlungen richten sich vor al- lem an Beschäftigte von Behörden (zum Beispiel Gesundheits- und Umw eltämter), an Sachver- ständige und an Messinstitute, die mit gesundheitlichen Fragen der Innenraumluftqualität be- fasst sind.“ Auch, wenn es sich für den privaten Bereich um eine Empfehlung handelt, sollten die geltenden Richtwerte in Wohnungen eingehalten werden, weil gerade dort mit vulnerablen Gruppen als Nutzer und Nutzerinnen gerechnet werden muss! Auch dürfte man nur schwer vermitteln kön- nen, warum man ein Gebäude, das für eine Nutzung als Kindertagesstätte nicht geeignet ist, ohne weitere Maßnahmen zur Nutzung als Wohngebäude freigibt. Aus Sicht des Gesundheitsamts sollte deshalb, solange es auffällige Belastungen der Raumluft gibt, aus Gründen der Gesundheitsvorsorge von einer Wohnnutzung abgesehen werden. Die gesundheitliche Bewertung der Raumluftqualität ist für öffentliche und private Gebäude identisch. Zu 2.) Historie und Auswirkungen Die 3-gruppige Kita Further Straße sowie die 2-gruppige Kita Gutnickstraße sollten ursprüng- lich in den 5-gruppigen Neubau Berrischstraße 134-136 zusammengelegt werden. Nach dem Freizug beider Einrichtungen sollte das Grundstück Gutnickstraße für den erforderlichen Schulerweiterungsbau verwendet und das Gebäude Further Straße als linksrheinischer Ausla- gerungsstandort für Sanierungen beziehungsweise Ersatzneubauten anderer linksrheinischer Kitas genutzt werden. Ein Wasserschaden im Kitagebäude Further Straße hatte jedoch noch vor der baulichen Fertig- stellung der Berrischstraße 134-136 (damals war das Problem mit den Luftwerten noch nicht bekannt) dazu geführt, dass der dortige Kitabetrieb adhoc eingestellt werden musste, da der Schaden an der Bausubstanz nicht bei laufenden Betrieb instand gesetzt werden konnte. Die in der Further Straße betreuten Kinder wurden daraufhin auf andere Kitas im Stadtbezirk Chorwei- ler verteilt. Der Kitabetrieb in der Kita Gutnickstraße ging sodann erstmal in die Verlängerung. Die Gebäudewirtschaft unterzog das Gebäude Further Straße in den darauffolgenden 1 ½ Jah- ren einer umfänglichen Sanierung. Im Frühjahr 2021 wurden sämtliche Arbeiten abgeschlossen und der Kitabetrieb mit 3 Betreuungsgruppen dort wieder aufgenommen. Die Kinder aus der Gutnickstraße (2 Gruppen) zogen dorthin um. Die 3. Gruppe rekrutierte sich aus Neuanmeldun- gen, da in der Zwischenzeit die „ausgelagerten“ Kinder bereits schulpflichtig geworden waren. Nach dem Freizug der Kita Gutnickstraße wurde das Grundstück dem Schulbau zur Verfügung gestellt. Durch die Nicht-Inbetriebnahme der Berrischstraße 134 -135 gingen somit zwei Betreuungs- gruppen sowie ein Kita-Auslagerungsstandort für 3 Betreuungsgruppen in Roggendorf -Then- hoven „verloren“. Alternativen für die KiTa im Neubaugebiet Die Sondierungen zur Schaffung neuer Kitaplätze liefen jedoch währenddessen weiter. Für das geplante Neubaugebiet „Südliche Baptiststraße“ wurde der Bedarf für eine 3-gruppige Kita berechnet. Aufgrund der gegebenen Situation vor Ort wurde die Planung für den Kitaneubau je- doch um 1 Gruppe erweitert, um den bestehenden Stadtteilbedarf an Kitabetreuungsplätzen be- dienen zu können. Statt einer 3-grupppigen Einrichtung wird im Neubaugebiet nun also eine 4 - gruppige Einrichtung entstehen, die in städtischer Trägerschaft betrieben werden wird. Die Pla- nungen sind bereits soweit abgeschlossen, dass in Kürze seitens des Investors der Bauantrag gestellt werden kann. Eine noch darüberhinausgehende Vergrößerung der Kita ist leider nicht möglich, da hierfür die notwendige Außenspielfläche nicht zur Verfügung steht. Zeitgleich wurden mit zwei Wohnbaugesellschaften Gespräche zur Errichtung einer weiteren 4- 6-gruppigen Einrichtung auf dem Flächenareal Berrischstraße 78/Im Mönchsfeld/Sinnersdorfer Straße geführt. Die Gespräche führten zwar zu einem positiven Ergebnis, allerdings ist für die Projektumsetzung eine Teilaufhebung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Die Verwaltung arbeitet derzeit an diesem Verfahren, so dass auf dem derzeit als Parkplatz genutz- ten Grundstücksteil an der Sinnersdorfer Straße aller Voraussicht nach ein Kitaneubau entste- hen kann. Wie groß diese Einrichtung wird steht aktuell noch nicht fest, da mit dem Neubau auch Räumlichkeiten für das aktuell durch den SKM betreute Jugendzentrum (aktuell in einem Bauwagen vor Ort ansässig) entstehen soll. Neben dem Jugendzentrum würde der SKM auch gerne die Trägerschaft für einen künftigen Kitabetrieb dort übernehmen. Zu 3.) Alternative für die KiTa auf dem benachbarten Kirchengrundstück Eine Interimslösung auf dem benachbarten Kirchengrundstück wurde bisher noch nicht geprüft. Jedoch besteht die Möglichkeit auf einem Teilbereich des eigentlichen Kitagrundstücks ein Inte- rimsgebäude zu ergänzen. Dies wurde im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Teilinbe- triebnahme der nicht belasteten Gebäudeteile bereits geprüft und findet sich im Text der Be- schlussvorlage mit folgender Formulierung wieder: „Von der Fachverwaltung wird eine Teilinbetriebnahme der unbelasteten Gebäudeteile, auch unter Hinzuziehung von ergänzenden Modulbauten und fortgesetzter Senkung der Schadstoff- belastung, abgelehnt. Die Ablehnung ist darin begründet, dass mit ergänzenden Modulbauten keine Raumsituation erzielt wird, in der ein Kita Regelbetrieb reibungslos möglich ist. Es bestün- den erhebliche Einschränkungen bei der Essensversorgung. Es wäre kein trockener Übergang an 365 Tagen im Jahr für Kinder und Erzieher*innen in die ergänzenden Modulbauten möglich. Auch komplexe Toilettensituationen sowie ein noch nachzurüstendes Leitungsbüro sprechen gegen eine Teilinbetriebnahme. Der Kita Betrieb wäre daher nur mit einem unverhältnismäßi- gen Mehraufwand und zudem nur in einer dauerhaft reduzierten Gruppenstärke gegenüber der Ursprungsplanung möglich.“
Anlage 3 - Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde zum Abriss
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Anlage 3
Anlage 1 - Übersicht
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KölnGIS Mittelpunkt: 349380, 5657230 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 07.09.2021Seite 1 / 1 Berrischstraße 60er Jahre Anbau: Altbau (Denkmal): -hydrophobierte Fassade- Neubau: Kita Berrischstraße Gebäudeensemble: Übersicht Kita Gebäudeensemble im Bestand Anlage 1 KölnGIS Mittelpunkt: 349380, 5657230 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 07.09.2021 Seite 1 / 1 Berrischstraße Teilabriss und Teilneubau Teilabriss des belasteten denkmalgeschützten Altbaus und Neuerrichtung dieses Gebäudeteiles. Die beiden Gebäudeteile 60-er Jahre Anbau und der Neubau (aus 2019) bleiben erhalten.
Anlage 7 - Vorab-Auszug aus der Niederschrift des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 30.01.2023
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: laura.huppertz@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 30.01.2023 öffentlich 6.1 Generalinstandsetzung Kindertagesstätte Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven - Weiterplanungsbeschluss 0563/2022 RM Hölzing, Bündnis 90/Die Grünen, fragt was mit dem Grundstück, welches durch die LEG bebaut sei, wäre? Sie erkundigt sich danach, ob die Möglichkeit bestünde auf diesem Grundstück ein Interim aufzustellen bzw. dort eine Kindertagesstätte zu bauen. Ebenso möchte sie wissen, warum das Kirchengrundstück nebenan so wenig genutzt würde, wie es in der Vorlage dargestellt wäre. Dies habe sich der Fraktion nicht ganz erschlossen. Sie fragt nach bestehenden Möglichkeiten dies besser auszu- nutzen. Frau Rinnenburger sagt eine schriftliche Beantwortung zum LEG-Grundstück zu. Weiterhin führt sie aus, dass das Kirchengrundstück zur Errichtung einer Kindertages- stätte nicht benötigt würde, da alles auf dem eigenen Grundstück abgebildet werden könne. Deshalb sei planerisch nicht weiter in ein anderes Grundstück eingegriffen worden. RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen, fragt, ob sich diese Aussage auf einen Abriss des bestehenden Gebäudes bezöge. Frau Rinnenburger führt hier aus, dass selbst bei einer Teilnutzung des bereits freige- messenen Gebäudes, d.h. es würde nur das ersetzt werden, was noch nicht freige- messen sei, wäre eine gesamte Abbildung auf dem eigenen Grundstück möglich. Sollte das gesamte Gebäude niedergelegt werden, könne ganz anders und wesentlich größer geplant werden. Der Ausschuss tauscht sich rege über die Möglichkeiten der Kitaplatzschaffung aus und hinterfragt den Sinn der Vorlage, wenn über eine Teilnutzung die fehlenden Plätze aufgefangen werden könnten. Frau Rinnenburger führt hierzu aus, dass es sich um eine ältere Vorlage handele. Ein bereits früher unterbreiteter Vorschlag einer Teilnutzung sei von den Kolleg*Innen im Kindergartenbereich abgelehnt worden. Die Gebäudewirtschaft sei nicht in der Posi- tion dies einfach zu entscheiden. Es bestehe die Möglichkeit mit einer Teilniederlegung auf dem Gebäude den Bestand sicherstellen, der fehle. Es könne allerdings auch mit einer Teilnutzung, bei einer Zu- stimmung der Kundendienststelle, das, was fehle, auf dem eigenen Grundstück bei- spielsweise durch Holzmodule ergänzen werden, so lange bis der Abbruch vorne um- gesetzt sei. RM Henk-Hollstein, CDU, fragt nach der Anhandgabe des LEG -Grundstücks. Sie möchte wissen, wie weit die Grundstücke auseinander liegen und ob wirklich bedarf bestehe, wenn auf dem LEG Grundstück eine sechszügige Kita entstehe und auf dem eigenen Grundstück zusätzlich eine. Sie fragt warum die LEG nicht schon längst be- gonnen habe zu bauen. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft überlegt ein Fachgespräch mit den jeweili- gen Jugendabteilungen der Fraktionen zu führen, um für sich Klarheit in den Fraktio- nen zu diesem Thema zu finden. RM Kircher, SPD, weist darauf hin, dass es hier zwei Dinge gibt, die unterschieden werden müssten, zum einen ein Interim und zum anderen einen Neubau des nicht nutzbaren Gebäudes. Das Interim ließe sich nun, nach Frau Rinnenburgers Ausfüh- rungen auf dem eigenen Grundstück, realisieren, daher bitte er um einen Beschluss mit dem Hinweis auf den großen Notstand der hier vorherrsche. Zudem erklärt er die rasante Vergrößerung von Roggendorf/Thenhoven, weshalb die Kita auf dem LEG Gelände zusätzlich nötig sei. Frau Rinnenburger weist auf die Begründung unter dem dritten Punkt im Fließtext hin. Hier können die Ausführungen entnommen werden, warum diese Lösung von dem Kindergartenbereich als nicht so positive Lösung beschieden worden sei. RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen, informiert das Gremium über die Bitte der LEG aus dem Liegenschaftsausschuss die Anhandgabe zu verlängern. Es bestünden Zweifel bei der LEG, ob überhaupt gebaut werden solle. Dies mache die Lage noch dringli- cher. Die Ausführungen unter Punkt 3 habe er so verstanden, dass die sich auf das Kirchengrundstück bezögen, was nicht gebraucht würde, da das Interim auf dem eige- nen Grundstück abgebildet werden könne. Frau Rinnenburger erklärt, dass die zwei Neubauten des Gebäudes nicht betroffen seien von der Nichtfreimessung, lediglich der Altbau. Die Plätze des Altbaus könnten durch einen Modulbau auf dem Gelände abgebildet werden. Bisher wurde diese Mög- lichkeit abgelehnt, da die Gebäudewirtschaft hier eine Bestellung umsetzt und diese Variante von als schlechtere Lösung angesehen wurde. SE Goedecke, Bündnis 90/Die Grünen, möchte wissen wann und wo der Abriss be- schlossen wurde. Vorsitzende Ruffen, FDP, erklärt, dass der Abriss nicht beschlossen, sondern vom Amt für Denkmalpflege erlaubt wurde. SB Schmidt, Volt, fragt nach der Dauer des Neubaus, der vermutlich auch bis 2028 andauern würde, denn die Nutzbarkeit des Gebäudes ist ab 2028 mit einem Fragezei- chen versehen. Vorsitzende Ruffen, FDP, merkt an, dass wohl das Vertrauen der Eltern in dieses Ge- bäude verloren gegangen sei. Selbst wenn die Werte in Ordnung seien, würden sie ihre Kinder nicht mehr dorthin schicken wollen. Es handele sich hier um eine emotio- nale Entscheidung, statt um eine bautechnische. Beigeordneter Greitemann stößt die Überlegung an, wer dieses Gebäude so noch nut- zen möchte. Aus dieser Überlegung heraus entstand der Vorschlag das Gebäude ab- zureißen. Eine Zusage wann die Schadstoffe raus seien, lasse sich so auch nicht täti- gen, da es bereits zwischendurch immer wieder Werte gegeben habe, die unter den Mindestwerten lagen. Selbstverständlich möchte er dieses ortsteilprägende Gebäude dort stehen wissen, allerdings müsse sich überlegt werden, wer in Zukunft dieses Ge- bäude noch nutzen wolle. Er sehe das Thema auch in einem emotionalen Kontext. RM Jeschka, Volt, pflichtet dem Beigeordneten zu und bekräftigt, dass auch er das Thema in einem emotionalen Kontext sehe und befürchte, dass viele Eltern ihre Kin- dern nicht mehr dorthin schicken werden, wenn sie es nicht müssen. RM Busch, AFD, pflichtet seinen Vorrednern bei und verweist auf den Beschluss der BV 6 zu dieser Vorlage. RM Schallehn, Bündnis 90/Die Grünen, fragt nach der Korrelation der Anmeldezahlen an Schulen mit Grenzwertüberschreitungen im Vergleich zu Schulen, an denen diese Werte nicht überschritten worden seien, für das vergangene Jahr. Der Ausschuss wirft noch einmal die Idee auf sich mit der eigenen Jugendpartie der Fraktionen abzusprechen, damit im Rat eine Entscheidung getroffen werden kann. Vorsitzende Ruffen, FDP, fasst die Problematik noch einmal zusammen und schließt die Diskussion. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0563/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.02.2023
- Erstellt
- 15.02.2022 15:29