1261/2024
Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 18.04.2024 1261/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in Köln Vor den Osterferien endete die zweite Anmelderunde im dreigliedrigen System. Die Kinder, die bis dahin noch keine Schulplatz-Zusage erhalten hatten, können seit dem 08.04.2024 an Schulen mit freien Kapazitäten angemeldet werden. Aufnahmeentscheidung wird durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin sofort getroffen. Damit ist das vorgegebene Anmeldeverfahren grundsätzlich abgeschlossen. Selbstverständlich steht das Amt für Schulentwicklung den Eltern der Kinder, die noch keinen Schulplatz haben, zur individuellen Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Mit den fünf neuen Schulen (Gymnasium Rondorf, Gymnasium Nippes im Toni-Steingass- Park, Gesamtschule Weidenpesch, Gesamtschule Ossendorf und Gesamtschule Am Wasser- mann) hat die Stadt Köln zum Schuljahr 2024/25 das Schulplatz-Angebot erweitert. Mit den neuen Schulen stehen damit für das Schuljahr 2024/25 insgesamt 9.408 Schulplätze im Be- reich der Sekundarstufe I zur Verfügung. Zum Stand 17.04.2024 verteilen sich die Anmeldun- gen an den weiterführenden städtischen Schulen in Köln wie folgt: Gesamtschulen: Alle Gesamtschulen bieten Gemeinsames Lernen an und haben eine Klassengröße von in der Regel 27 Schüler*innen. Das Angebot der Schulträgerin an Gesamtschulplätzen beläuft sich auf insgesamt 2.700 Plätze. Es sind insgesamt 3.067 Anmeldungen an Gesamtschulen eingegangen. Davon wech- seln zum Sommer 2.484 Schüler*innen in die Jahrgangsstufe 5 einer städtischen Gesamt- schule. 217 Gesamtschulplätze stehen damit noch zur Verfügung. Die Erziehungsberechtigten der an den Gesamtschulen nicht Berücksichtigten haben mit den Absagen ein Anschreiben und eine Liste mit denjenigen Gesamtschulen erhalten, die noch freie Kapazitäten haben. Im Anschreiben wurde auch auf die städtische Website hingewiesen. Auf dieser ist die Liste der Schulen mit freien Plätzen jeweils aktuell aufgeführt. Die Kinder, die keine Zusage von Ihrer gewünschten Gesamtschule erhalten haben, sind in das Anmeldeverfahren für eine andere Schulform gewechselt. Gymnasien: Die Schulleitungen der städtischen Gymnasien haben sich auch für das Schuljahr 2024/2025 dazu bereit erklärt, die Klassenfrequenzen zu erhöhen. Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) sieht in den fünften Klassen der Gymna- sien eine Klassenstärke von maximal 29 Kindern vor. Dieser Klassenfrequenzwert darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Unter Anwendung dieser Ausnahmeregelung nehmen die Gymnasien mit drei Zügen pro Jahrgang 31 und Gymnasien mit vier oder mehr Zügen 30 2 Kinder pro Klasse auf. Eine weitere Erhöhung der Klassenfrequenz ist rechtlich nicht zulässig. Das neue Gymnasium Nippes im Toni-Steingass-Park nimmt am Gemeinsamen Lernen teil und erhöht damit das Angebot für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Klas- senstärke beträgt dadurch 27. Inklusive der beiden neuen Gymnasien bietet die Stadt Köln im Schuljahr 2024/25 insgesamt 4.059 Gymnasialplätze an. Nach dem vorgezogenen Anmeldeverfahren an den beiden neuen Gymnasien sowie der ers- ten Anmelderunde wurden 3.676 Zusagen und nach der zweiten 183 ausgesprochen. Ab dem 08.04.2024 sind weitere 21 Zusagen ausgesprochen worden. Die Schaffung weiterer neuer Plätze im nächsten Jahr wird zu einer besseren regionalen Aus- geglichenheit beitragen. Realschulen: Das Angebot an Realschulen beläuft sich auf insgesamt 1.776 Plätze. Im Rahmen der ersten Anmelderunde wurden 1.142 Kinder aufgenommen. In der zweiten Anmelderunde waren es 96 Kinder. Ab dem 08.04.2024 sind weitere 11 Zusagen ausgesprochen worden. Der noch bestehende Bedarf an Realschulplätzen kann stadtweit gedeckt werden. Hauptschulen: Im kommenden Schuljahr werden 227 Kinder an eine Hauptschule wechseln. Stadtweit sind noch Hauptschul-Plätze frei. Erfahrungsgemäß wird sich die Anmeldezahl bis zum Schuljah- resbeginn erhöhen. Die vergangenen Anmeldeverfahren haben gezeigt, dass es bis zum Schuljahresbeginn noch zu Verschiebungen und Veränderungen der Anmeldezahlen kommen wird, zum Beispiel durch Zu-/Weg- und Umzüge und Widerspruchsverfahren. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1261/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 09:42