AN/0185/2025
Höhenentwicklungskonzept nachhaltig gestalten: 60 Meter als Obergrenze
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.02.2025 AN/0185/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Höhenentwicklungskonzept nachhaltig gestalten: 60 Meter als Obergrenze Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 3029/2024 auf die Tagesordnung des kommenden Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab einer Höhe von 40 m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung (einfügen:) in geänderter Fassung. (einfügen:) a) Gute Anbindung an den schienengebundenen Nahverkehr Für den Bau von Hochpunkten kommen nur solche Standorte in Betracht, die gut an den schienengebundenen Nahverkehr (SPNV) angebunden sind. Das heißt: Befindet sich im Radius von 400 m um den Standort keine SPNV- Haltestelle wird der Standort in der vorgeschalteten Eignungsprüfung (Stufe 1) als ungeeignet bewertet. Es wird kein Qualifizierungsverfahren (Stufe 2) eröffnet. b) Nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise Hochhäuser begünstigen allenfalls bis zu einer Höhe von unter 60 m eine nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise. c) 60 m als Obergrenze für Neubauten in der Inneren Stadt Kölns In der Konsequenz dieser Feststellung wird als Obergrenze für Neubauten in der Inneren Stadt Kölns < 60 m festgelegt. Die Höhenprofilierungen werden entsprechend angepasst: Die im HEK dargestellten Höhenprofilierungen begründen sich in den folgenden Bedeutungsebenen und Wirkungskreisen: • bis 40 Meter: passend zum lokalen Kontext • bis 70 unter 60 Meter: Hochpunkt im Kontext eines Quartiers • bis 100 Meter: Hochpunkt mit stadtw eiter Wirkung • bis 148 Meter: markante Landmarke mit regionaler Wirkung. Der weitere Text ist entsprechend anzupassen. d) Vorgeschaltete Eignungsprüfung konsequent handhaben Wird in der vorgeschalteten Eignungsprüfung (Stufe 1) festgestellt, dass ein Vorhaben wesentliche Qualitätskriterien nicht erfüllt, wird das Vorhaben als ungeeignet bewertet und das Verfahren beendet. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evaluation zur Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei Jahren. Begründung: 1) Verbindlichkeit der Eignungsprüfung Wird in der vorgeschalteten Eignungsprüfung (Stufe 1) festgestellt, dass ein Vorhaben wesentliche Qualitätskriterien nicht erfüllt, wird das Vorhaben als ungeeignet bewertet und das Verfahren beendet. Ein Fall wie das Hochhaus neben dem Weltstadthaus dürfte dann nicht nochmals vorkommen. 2) Begleitgremium Im Beschluss heißt es: 2. Der Stadtentw icklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium des Höhenentw icklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis. In der Begründung hingegen: … indem er die Expert*innen der Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium benennt. Wir bitten um Klarstellung, wer denn nun das Begleitgremium sein soll. 3) Nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise Die Aussage Das HEK Köln trägt dazu bei, die Versiegelung von Freiflächen durch Steuerung von Höhenentw icklung im Stadtraum zu verringern. Daneben w ird insbesondere eine nachhaltige, ressourcenschonende Bauw eise begünstigt, sow ie neue Bauvorhaben hinsichtlich Mobilitätsanbindung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte qualifiziert. ist nicht zutreffend. Tatsächlich haben Hochhäuser eine schlechte Öko-Bilanz: Sie können zu Einschränkung des innerstädtischen Luftaustausches und einer Erhöhung der mittleren Windgeschwindigkeit und der Turbulenzintensität (Böigkeit) beitragen. Beim Bau verschlingen Hochhäuser vergleichsweise viel Material und Energie. Im Betrieb verbrauchen Hochhäuser vergleichsweise viel Energie: für die Aufzüge, für Klimatisierung, für Beleuchtung, für Wasserpumpen usw. Baukonstruktion, Aufzüge, Rettungswege, Brandschutz, Gebäudetechnik beanspruchen einen großen Teil der Geschossfläche. Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin, kommt zum Schluss: „Der Bau von Hochhäusern gehört garantiert nicht zu den klimaschonenden Bauw eisen.“ Zudem ist Wohnen im Hochhaus kein preiswertes Wohnen, denn Herstellung und Unterhalt von Hochhäuser ist vergleichsweise teuer. 4) Erweiterung des Geltungsbereiches des Höhenentwicklungskonzeptes Innenstadt Auf Seite 16 wird in der Legende zum Räumlichen Plan der Höhenentwicklung eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Höhenentwicklungskonzeptes Innenstadt (2007) dargestellt. Es würden also gelten: • Maximale Traufhöhe 22,50 m, • entlang des Ringes können Solitäre von maximal 60 m Gebäudehöhe zulässig sein, • außerhalb der Wirkungsfelder und Sichtachsen kann eine Gebäudehöhe von maximal 35,00 m zugelassen werden, wenn die 5-Punkte-Checkliste erfüllt wird. Wir würden das begrüßen. Aber ist das tatsächlich gemeint? Gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0185/2025
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 03.02.2025
- Erstellt
- 03.02.2025 12:33