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AN/0185/2025

Höhenentwicklungskonzept nachhaltig gestalten: 60 Meter als Obergrenze

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 03.02.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.02.2025, TOP 4.1.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

5772 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende  
Frau Sabine Pakulat 
 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840  · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.02.2025 
AN/0185/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 
 
Höhenentwicklungskonzept nachhaltig gestalten: 60 Meter als Obergrenze 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
 
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur 
Vorlage 3029/2024 auf die Tagesordnung des kommenden 
Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Höhenentwicklungskonzept Innere 
Stadt Köln gemäß Anlage 2 zur Qualifizierung und Bewertung von Bauvorhaben ab einer 
Höhe von 40 m Höhe bzw. 30% Überschreitung der Umgebungsbebauung (einfügen:) in 
geänderter Fassung. 
(einfügen:) 
a) Gute Anbindung an den schienengebundenen Nahverkehr  
Für den Bau von Hochpunkten kommen nur solche Standorte in Betracht, die gut 
an den schienengebundenen Nahverkehr (SPNV) angebunden sind.  
Das heißt: Befindet sich im Radius von 400 m um den Standort keine SPNV-
Haltestelle wird der Standort in der vorgeschalteten Eignungsprüfung (Stufe 1) als 
ungeeignet bewertet. Es wird kein Qualifizierungsverfahren (Stufe 2) eröffnet.

b) Nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise  
Hochhäuser begünstigen allenfalls bis zu einer Höhe von unter 60 m eine 
nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise. 
c) 60 m als Obergrenze für Neubauten in der Inneren Stadt Kölns  
In der Konsequenz dieser Feststellung wird als Obergrenze für Neubauten in der 
Inneren Stadt Kölns < 60 m festgelegt. 
Die Höhenprofilierungen werden entsprechend angepasst: 
Die im HEK dargestellten Höhenprofilierungen begründen sich in den folgenden 
Bedeutungsebenen und Wirkungskreisen:  
• bis 40 Meter: passend zum lokalen Kontext  
• bis 70 unter 60 Meter: Hochpunkt im Kontext eines Quartiers  
• bis 100 Meter: Hochpunkt mit stadtw eiter Wirkung  
• bis 148 Meter: markante Landmarke mit regionaler Wirkung. 
Der weitere Text ist entsprechend anzupassen. 
d) Vorgeschaltete Eignungsprüfung konsequent handhaben 
Wird in der vorgeschalteten Eignungsprüfung (Stufe 1) festgestellt, dass ein 
Vorhaben wesentliche Qualitätskriterien nicht erfüllt, wird das Vorhaben als 
ungeeignet bewertet und das Verfahren beendet. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als 
Begleitgremium des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis.  
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Evaluation zur 
Anwendung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt Köln nach spätestens zwei 
Jahren. 
 
 
Begründung: 
1) 
Verbindlichkeit der Eignungsprüfung  
Wird in der vorgeschalteten Eignungsprüfung (Stufe 1) festgestellt, dass ein Vorhaben 
wesentliche Qualitätskriterien nicht erfüllt, wird das Vorhaben als ungeeignet bewertet und 
das Verfahren beendet. 
Ein Fall wie das Hochhaus neben dem Weltstadthaus dürfte dann nicht nochmals 
vorkommen. 
2) 
Begleitgremium 
Im Beschluss heißt es: 
2. Der Stadtentw icklungsausschuss nimmt die Lenkungsgruppe Masterplan als 
Begleitgremium des Höhenentw icklungskonzepts Innere Stadt Köln zur Kenntnis.  
In der Begründung hingegen: 
… indem er die Expert*innen der Lenkungsgruppe Masterplan als Begleitgremium 
benennt. 
Wir bitten um Klarstellung, wer denn nun das Begleitgremium sein soll.

3) 
Nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise  
Die Aussage 
Das HEK Köln trägt dazu bei, die Versiegelung von Freiflächen durch Steuerung von 
Höhenentw icklung im Stadtraum zu verringern. Daneben w ird insbesondere eine 
nachhaltige, ressourcenschonende Bauw eise begünstigt, sow ie neue Bauvorhaben 
hinsichtlich Mobilitätsanbindung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte qualifiziert. 
ist nicht zutreffend. Tatsächlich haben Hochhäuser eine schlechte Öko-Bilanz: 
 Sie können zu Einschränkung des innerstädtischen Luftaustausches und einer 
Erhöhung der mittleren Windgeschwindigkeit und der Turbulenzintensität (Böigkeit) 
beitragen. 
 Beim Bau verschlingen Hochhäuser vergleichsweise viel Material und Energie. 
 Im Betrieb verbrauchen Hochhäuser vergleichsweise viel Energie: für die Aufzüge, 
für Klimatisierung, für Beleuchtung, für Wasserpumpen usw.  
 Baukonstruktion, Aufzüge, Rettungswege, Brandschutz, Gebäudetechnik 
beanspruchen einen großen Teil der Geschossfläche. 
Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin, kommt zum Schluss: „Der 
Bau von Hochhäusern gehört garantiert nicht zu den klimaschonenden Bauw eisen.“ 
Zudem ist Wohnen im Hochhaus kein preiswertes Wohnen, denn Herstellung und 
Unterhalt von Hochhäuser ist vergleichsweise teuer. 
4) 
Erweiterung des Geltungsbereiches des Höhenentwicklungskonzeptes Innenstadt  
Auf Seite 16 wird in der Legende zum Räumlichen Plan der Höhenentwicklung eine 
Erweiterung des Geltungsbereiches des Höhenentwicklungskonzeptes Innenstadt (2007) 
dargestellt. Es würden also gelten: 
• Maximale Traufhöhe 22,50 m, 
• entlang des Ringes können Solitäre von maximal 60 m Gebäudehöhe zulässig sein, 
• außerhalb der Wirkungsfelder und Sichtachsen kann eine Gebäudehöhe von 
maximal 35,00 m zugelassen werden, wenn die 5-Punkte-Checkliste erfüllt wird. 
Wir würden das begrüßen. Aber ist das tatsächlich gemeint? 
 
 
Gez. Michael Weisenstein 
Geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0185/2025
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
03.02.2025
Erstellt
03.02.2025 12:33