3139/2018
Städtische Sondernutzungsgenehmigung für Erdogan-Besuch
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
2564 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 25.09.2018 3139/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 27.09.2018 Städtische Sondernutzungsgenehmigung für Erdogan-Besuch Beantwortung der Anfrage AN/1345/2018 der Ratsgruppe Rot-Weiss Die Ratsgruppe Rot-Weiß im Rat der Stadt Köln teilt mit, dass, wie bereits umfangreich medial berich- tet wurde, der türkische Präsident Recep Erdogan im Rahmen seines Deutschlandbesuches am 29. September auch in Köln zu einer großen Rede an seine türkischen Landsleute erwartet werde. Offizi- ell noch unbestätigt sei in diesem Zusammenhang, dass er dabei die Ehrenfelder DITIB- Großmoschee besuchen und/oder sogar feierlich einweihen wolle. Berichten zu Folge sollen dafür im Außen- bzw. Nahbereich der Großmoschee Videoleinwände für Tausende Erdogan-Aufhänger auf- gestellt werden. Daraus ergeben sich folgende Fragen der Ratsgruppe Rot-Weiß: 1. Was ist der Stadtverwaltung bezüglich des Besuchsprogramms des türkischen Machthabers Recep Erdogan bekannt? 2. Sollen für dessen Besuch und Rede Videoleinwände oder andere Übertragungsmittel im Au- ßenbereich aufgestellt werden – falls ja, wo? Wurden dafür bereits Sondernutzungsgenehmi- gungen bei der Stadt schon beantragt oder sogar schon erteilt? 3. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung bezüglich möglicher Gegenproteste und einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit anlässlich des Erdogan – Besuchs? Mitteilung der Verwaltung: zu 1: Der Verwaltung liegen zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 24.09.2018) keine gesicherten Erkenntnis- se über den Ablauf des Besuchs des türkischen Staatspräsidenten vor. Der protokollarische Ablauf des Besuchs liegt weder in der Verantwortung noch im Einflussbereich der Verwaltung. zu 2: Bislang wurden keine straßenwegerechtlichen Sondernutzungserlaubnisse zur Übertragung des Be- suchs bei der Verwaltung beantragt und insoweit auch keine Sondernutzungserlaubnisse erteilt. zu 3: Zuständige Versammlungsbehörde in Nordrhein-Westfalen ist die Landespolizei - hier das Polizei- präsidium Köln. Anfragen hinsichtlich des Sachstandes von Versammlungsanmeldungen sind dorthin zu richten. Mögliche Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit, die aus Versammlungen heraus resultieren kön- nen, werden durch die Versammlungsbehörde bewertet. Die Polizei ist auch für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in Zusammenhang mit dem Staatsbesuch des türkischen Staatspräsidenten verantwortlich. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3139/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 25.09.2018
- Erstellt
- 24.09.2018 10:12