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3139/2018

Städtische Sondernutzungsgenehmigung für Erdogan-Besuch

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 25.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

2564 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 25.09.2018 
 3139/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 27.09.2018 
 
Städtische Sondernutzungsgenehmigung für Erdogan-Besuch 
Beantwortung der Anfrage AN/1345/2018 der Ratsgruppe Rot-Weiss 
Die Ratsgruppe Rot-Weiß im Rat der Stadt Köln teilt mit, dass, wie bereits umfangreich medial berich-
tet wurde, der türkische Präsident Recep Erdogan im Rahmen seines Deutschlandbesuches am 29. 
September auch in Köln zu einer großen Rede an seine türkischen Landsleute erwartet werde. Offizi-
ell noch unbestätigt sei in diesem Zusammenhang, dass er dabei die Ehrenfelder DITIB-
Großmoschee besuchen und/oder sogar feierlich einweihen wolle. Berichten zu Folge sollen dafür im 
Außen- bzw. Nahbereich der Großmoschee Videoleinwände für Tausende Erdogan-Aufhänger auf-
gestellt werden. 
 
Daraus ergeben sich folgende Fragen der Ratsgruppe Rot-Weiß: 
 
1. Was ist der Stadtverwaltung bezüglich des Besuchsprogramms des türkischen Machthabers 
Recep Erdogan bekannt? 
2. Sollen für dessen Besuch und Rede Videoleinwände oder andere Übertragungsmittel im Au-
ßenbereich aufgestellt werden – falls ja, wo? Wurden dafür bereits Sondernutzungsgenehmi-
gungen bei der Stadt schon beantragt oder sogar schon erteilt? 
3. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung bezüglich möglicher Gegenproteste und einer 
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit anlässlich des Erdogan – Besuchs? 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
zu 1: Der Verwaltung liegen zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 24.09.2018) keine gesicherten Erkenntnis-
se über den Ablauf des Besuchs des türkischen Staatspräsidenten vor. Der protokollarische Ablauf 
des Besuchs liegt weder in der Verantwortung noch im Einflussbereich der Verwaltung. 
 
zu 2:  
Bislang wurden keine straßenwegerechtlichen Sondernutzungserlaubnisse zur Übertragung des Be-
suchs bei der Verwaltung beantragt und insoweit auch keine Sondernutzungserlaubnisse erteilt. 
 
zu 3:  
Zuständige Versammlungsbehörde in Nordrhein-Westfalen ist die Landespolizei -  hier das Polizei-
präsidium Köln. Anfragen hinsichtlich des Sachstandes von Versammlungsanmeldungen sind dorthin 
zu richten. 
Mögliche Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit, die aus Versammlungen heraus resultieren kön-
nen, werden durch die Versammlungsbehörde bewertet. 
 
Die Polizei ist auch für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in Zusammenhang mit dem 
Staatsbesuch des türkischen Staatspräsidenten verantwortlich. 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

27.09.2018 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3139/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
25.09.2018
Erstellt
24.09.2018 10:12