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V/0653/2022

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2022

Vorlagen 18.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.01.2023, TOP 5.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Richtlinien

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Anlage 2 - Antragsliste 2. Halbjahr

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1998 Zeichen

Anlage A zur V/0653/2022 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Südost 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
  
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Südost.“ 
  
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2022 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 30.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Ver-
fügung gestellt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 1 - Richtlinien

3325 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage 2 - Antragsliste 2. Halbjahr

1082 Zeichen

Anlage 2
Zuschuss 
in €
1 AWO Ortsverein Münster-Wolbeck 136 x x 0
Förderkreis Haus Heidhorn
Wolbeck St. Achatius e. V.
4 Heimatfreunde Angelmodde e.V.
→ Heizölkauf 09/2022
120 x 0
5 Heimatfreunde Angelmodde e.V.
→ Reparatur einer hist. Zimmertür
120 x 400
6 Heimatfreunde Angelmodde e.V.
→ Ersatz Abdeckplatte Brunnen
120 x 500
7 Heimatverein Wolbeck e. V. 410 x 700
8 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 610 x 4.000
9 Kfd St. Agatha Angelmodde-Dorf 115 x 500
10 KulturVorOrt Wolbeck e.V. x 3.000
11 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis 205 x 0
12 Orts- und Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V.                
→ Volkstrauertag 117 x
13 Orts- und Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V.                
→ Weihnachtsfeier für Kinder 117 x
14 SC Gremmendorf Tennisabteilung Hohes Ufer 515 x 390
15 TV Wolbeck von 1962 e.V. 1.768 x 2.500
Gesamt 14.940,00 €  
1.000
750
3 225 x 1.200
2 71
Nr. Verein Mitglieder Jubiläum
Besondere gesell-
schaftliche Anlässe 
und Aktivitäten
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen
Bürgerforum Wolbeck e. V.
KulturförderungPflege des
Ortsbildes 
x
Einzelver-
veranstaltung

Beschlussvorlage

2532 Zeichen

V/0653/2022 
V/0653/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
  
Die in Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen erhalten 
die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe 
und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförde-
rung. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
  
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2022   
Zeile 15 Transferaufwendungen  14.940 bereitgestellt 
30.000 
  
  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
29.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Frankow sky-Hillen 
Telefon: 492-1624 u. 492 -
1662 
Frankow sky-Hillen@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0653/2022 
  
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und 
dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. 
  
Von den für 2022 bereitgestellten 30.000,00 € sind durch die Vorlage V/0381/2022 bereits 13.370,00 
€ für das 1. Halbjahr 2022 als Zuschüsse gewährt worden.  
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt (Anlage 2). Die Anträge mit der lfd. Nr. 
1, 4 und 11 (Anlage 2) werden abgelehnt, da sie nicht den Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage) entspre-
chen. 
  
Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung 
nach Beschlussfassung über diese Vorlage. 
 
 
Im Auftrag 
  
gez. 
Schnell 
  
  
Anlagen: 
   
Anlage A 
Anlage 1    Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost 
Anlage 2    Übersicht der eingegangenen Anträge

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0653/2022
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2022
Erstellt
18.10.2022 12:53