V/0653/2022
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2022
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Anlage A
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Anlage A zur V/0653/2022 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Südost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Südost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2022 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 30.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Ver- fügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage 1 - Richtlinien
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Anlage 1 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran- staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge- meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Anlage 2 - Antragsliste 2. Halbjahr
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Anlage 2 Zuschuss in € 1 AWO Ortsverein Münster-Wolbeck 136 x x 0 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck St. Achatius e. V. 4 Heimatfreunde Angelmodde e.V. → Heizölkauf 09/2022 120 x 0 5 Heimatfreunde Angelmodde e.V. → Reparatur einer hist. Zimmertür 120 x 400 6 Heimatfreunde Angelmodde e.V. → Ersatz Abdeckplatte Brunnen 120 x 500 7 Heimatverein Wolbeck e. V. 410 x 700 8 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 610 x 4.000 9 Kfd St. Agatha Angelmodde-Dorf 115 x 500 10 KulturVorOrt Wolbeck e.V. x 3.000 11 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis 205 x 0 12 Orts- und Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V. → Volkstrauertag 117 x 13 Orts- und Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V. → Weihnachtsfeier für Kinder 117 x 14 SC Gremmendorf Tennisabteilung Hohes Ufer 515 x 390 15 TV Wolbeck von 1962 e.V. 1.768 x 2.500 Gesamt 14.940,00 € 1.000 750 3 225 x 1.200 2 71 Nr. Verein Mitglieder Jubiläum Besondere gesell- schaftliche Anlässe und Aktivitäten Umwelt- und Naturschutz- maßnahmen Bürgerforum Wolbeck e. V. KulturförderungPflege des Ortsbildes x Einzelver- veranstaltung
Beschlussvorlage
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V/0653/2022 V/0653/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2022 Beratungsfolge 24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförde- rung. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2022 Zeile 15 Transferaufwendungen 14.940 bereitgestellt 30.000 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Amt für Bürger - und Ratsservice 29.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Frankow sky-Hillen Telefon: 492-1624 u. 492 - 1662 Frankow sky-Hillen@stadt- muenster.de - 2 - V/0653/2022 Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. Von den für 2022 bereitgestellten 30.000,00 € sind durch die Vorlage V/0381/2022 bereits 13.370,00 € für das 1. Halbjahr 2022 als Zuschüsse gewährt worden. Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt (Anlage 2). Die Anträge mit der lfd. Nr. 1, 4 und 11 (Anlage 2) werden abgelehnt, da sie nicht den Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage) entspre- chen. Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung über diese Vorlage. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Anlage 2 Übersicht der eingegangenen Anträge
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0653/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 18.10.2022 12:53