Mandari Insight

V/0045/2011

Ausstattung von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen der Stadt Münster

Vorlagen 18.01.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 22.02.2011, TOP 4.4

Vorlage 45-2011-Anlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Vorlage 45-2011-Anlage

5497 Zeichen

TOP 6.3

"KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KiB)

- Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch -
Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, 48127 Münster
Telefon: 492-5027, Telefax: 492-7901, E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de

- Anregung der KIB vom 27.04.2010 an den Ausschuss für Umweltschutz und
‚Bauwesen

Die KIB empfiehlt dem AUB folgenden Beschluss zur Ausstattung vonSit-
zungs- und Veranstaltungsräumen mit Technik für schwerhörige Menschen:

‚Der AUB möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Anregungen zur Ausstattung mit‘
Technik für schwerhörige Menschen umzüsetzen. Sofern dazu zusätzliche
Haushaltsmittel'benötigt werden, wird die Verwaltung gebeten, die Kosten für

\ die Maßnahmen zu ermitteln und dem AUB mitzuteilen.

1. Das Hauptausschussziimmer sowie mindestens ein weiterer Sitzungsraum im
Stadtweinhaus sowie der große Sitzungssaal im Stadthaus 2 sind mit fest in-
stallierten Ringschleifenanlagen für schwerhörige Menschen auszustatten.
Dabei ist im Häuptausschusszimmer und im großen Sitzungssaal auch die
Möglichkeit vorzusehen, von mehreren Stellen im Raum aus Mikrofone zu
nutzen:

2. Für Veranstaltungen im Freien wird eine mobile Ringschleifenanlage mit
einem stationären Sender, der mit der FM-Antage der Stadt Münster gekoppelt
werden kann, angeschafft.

3. in jedem Stadtteil wird mindestens ein öffentlich zugänglicher Veran-
staltungsraum mit Technik für schwerhörige Menschen ausgestattet. Die Aus-
wahl der Räume ist mit der KIB einvernehmlich abzustimmen.

4.Vor der konkreten Umsetzung jeder Maßnahme ist der Deutsche Schwer-
hörigenbund, Ortsverein Münster und Münsterland e.V., zu beteiligen.

Begründung: -

zu 1.: Sitzungsräume:

Die Sitzungsräume im Stadthaus 2 und im Stadtweinhaus verfügen 2. z: Zt, noch nicht
über fest installierte Technik für hörbehinderte Menschen. Als zentrale Sitzungsorte
sollten beide Gebäude wenigstens einen bzw. zwei Räume aufweisen, die mit fest
installierter Technik für schwerhörige Menschen ausgestattet sind:

In Sitzungsräumen, die bereits über eine Mikrofonanlage verfügen, entsteht mitdem _
"Einsatz der FM-Anlage die Situation, dass 2. Mikrofone verwendet werden müssen.

Durch eine technische Erweiterung der Mikrofonanlage wäre es möglich, dass Men-
schen mit Hörbehinderungen mit Hilfe ihrer Hörgeräte und FM-Empfänger mit Hals-
ringschleife über die reguläre Mikrofonanlage hören können. Die Mikrofonanlagen
sollten so ergänzt werden, dass alle Teilnehmenden an der Sitzung in Mikröfone

. sprechen können. Dies wäre auch für gut hörende Menschen eine deutliche Verbes-
serung, da dann auch leisere Redebeiträge besser verstanden werden können.

‚zu 2.: Technik bei Veranstaltungen i im Freien j

"Es besteht die Möglichkeit, eine mobile Ringschleifenanlage (mobil verlegtes Schlei-
fenkabel und Konstantstarkstromverstärker) über einen stationären Sender mit.der
jeweils verwendeten Mikrofonanlage, die bei größeren öffentlichen Veranstaltungen
in der Regel eingesetzt wird, 'zu verbinden. Der hörbehinderte Mensch versteht die
Redebeiträge über .die aktivierte T-Spule im’Hörgerät. Es wäre dann nicht nötig, die,
Empfänger der FM-Anlage zu verwenden und es gäbe nicht, wie bei der FM-Anläge,
eine Begrenzung auf die Zahi der Empfänger. Daher spricht die KIB sich für die An-

" schaffung einer mobilen Ringschleifenanlage aus, wobei ein stationärer Sender aus-
gewählt werden sollte, der mit der FM-Anlage der Stadt gekoppelt werden kann.
Dann kann die FM-Anlage der Stadt Münster über diesen stationären Sender mit der.
jeweils verwendeten Mikrofonanlage verbunden werden. Der Vorteil ist, dass das
Mikrofon der FM-Anlage dann nicht mehr eingesetzt werden muss. Zukünftig könnte
dann je nach Veranstaltung die passende Technik (Ringschleifenanlage öder FM-
Anlage) eingesetzt werden.

zu 3.: Veranstaltungsräume in. den Stadtteilen
. Die KIB hat bereits im’ Rahmen eines Antrages zur Beschlussvorlage „Inanspruch-
nahme der Fördermittel des Bundes nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz" darauf
hingewiesen, dass in jedem Stadtteil eine umfassend barrierefreie öffentlich zugäng-
liche Einrichtung vorhanden sein sollte. Bisher gibt.es in den Stadtteilen keine Ver-
anstaltungsräume, die mit Technik für schwerhörige Menschen ausgestattet sind.
(Ausnahme: Albachten, Haus der Begegnung). Daher sollte pro Stadtteil ein zentral
gelegener Raum, der für verschiedene öffentliche Veranstaltungen genützt wird, mit
fest installierter Technik ausgestattet werden.
Eine fest installierte Ringschleifenanlage ist im Vergleich zur FM-Anlage kostengüns-
tiger und ermöglicht schwerhörigen Menschen die Teilnahme an Veranstaltungen,
ohne dass sie sich als schwerhörig zu erkennen geben müssen, indem sie Empfän-
. ger der FM-Anlage verwenden. Durch fest installierte Technik können die Teilhabe-
möglichkeiten schwerhöriger Menschen verbessert werden, da dann die Technik bei
jeder Veranstaltung zur Verfügung steht und kein zusätzlicher Aufwand mehr erfor-
derlich ist.
Bei der Auswahl der Räume ist zu beachten, dass die Räume äuch für Rolistuhlfah-
rer/-innen barrierefrei sind und möglichst eine barrierefreie Toilette haben.

Zu 4.: Beteiligung des Deutschen Schwerhörigenbundes, Ortsverein Münster
und Münsterland e.V. (DSB OV MS)

Mitglieder des DSB OV MS haben bereits mehrfach die Ausstattung von Räumen mit
Technik für schwerhörige Menschen beratend begleitet. Ihre Erfahrungen ünd ihr
Fachwissen sollten daher auch zukünftig einbezogen werden.

Berichtsvorlage

11639 Zeichen

V/0045/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausstattung von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen der Stadt Münster mit Technik für 
schwerhörige Menschen - Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen (KIB) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.02.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
22.02.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen wurde zugesagt,  in einer der 
nachfolgenden Sitzungen zur Thematik der Ausstattung von Sitzungs- und Veranstaltungsräu-
men der Stadt Münster mit Technik für schwerhörige Menschen zu berichten. Dieser Bericht soll 
hiermit unter Berücksichtigung der Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderungen (KIB) erfolgen. 
 
Um schwerhörigen Menschen die Teilnahme an öffentlichen Vortrags- oder Diskussions-
Veranstaltungen zu ermöglichen, empfiehlt die KIB in ihrer Anregung weitergehende Maßnahmen 
zur Ausstattung von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen durchzuführen. 
 
Vorab sei hierzu festgehalten, dass die Stadt Münster bereits derzeit über zwei mobile Anlagen, 
bestehend aus jeweils 10 Funk-Kopfhörern und einem Funkmikrofon verfügt. Die im Amt des 
Rates und des Oberbürgermeisters vorhandene Anlage kann bedarfsweise für städtische Veran-
staltungen ausgeliehen werden ( Für nicht städtische Veranstaltungen kann eine Anlage bei der 
Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen, PARISOZIAL Münsterland, ausgeliehen werden ). 
Die Anlage im Sozialamt wird überwiegend für Sitzungen und Veranstaltungen mit Beteiligung 
des Sozialamtes genutzt. Diese Systeme können flexibel in unterschiedlichsten Räumen nach 
individuellem Erfordernis eingesetzt  werden, erfordern jedoch jeweils entsprechende Zeiten für 
das Abholen und Zurückbringen der Anlage. Ein wesentlicher  Nachteil bei einem Einsatz dieses 
Systems besteht in Räumen mit einer fest instal lierten Mikrofon-Verstärkeranlage. Hier ist es er-
forderlich,  dass der jeweilige Redner in zwei Mikrofone gleichzeitig sprechen muss, um eine ent-
sprechende Verständigung sicherzustellen.  
 
Grundsätzlich sind hier jedoch  auch andere geeignete technische Lösungen möglich. Eine Mög-
lichkeit zur Ton-Übertragung einer Verstärkeranlage zum Hörgerät bietet der Anschluss eines 
sogenannten Ringschleifenverstärkers, der induktiv das Tonsignal an dafür geeignete Hörgeräte 
innerhalb einer Kupferdrahtschleife überträgt.  Diese wäre sowohl fest als auch mobil vorstellbar. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0045/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Goldbach 
Ruf: 
492-2463 
E-Mail: 
Goldbach@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.01.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0045/2011 
 
Der Vorteil besteht darin, dass sämtliche Tonsignale, die akustisch verstärkt werden ( Multimedia, 
Musik oder auch mehrere Mikrofone ), zum schwerhörigen Menschen übertragen werden kön-
nen. Menschen mit Hörgeräten, welche nicht für  die induktive Tonübertragung geeignet sind, 
könnten über Kopfhörer mit einer sogenannten Halsschlinge ebenfalls diese Technik nutzen. 
 
Die Nachrüstung einer fest installierten Ringschleife kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten 
in den vorgesehnen Räumen im Einzelfall jedoch aufwendig sein.   
 
Zu den Einzelnen, in der Anregung der KIB genannten Vorschlägen wird im Folgenden zum Ei-
nen auf die technischen Möglichkeiten und zum Anderen auf die mit einer Nachrüstung verbun-
denen Kosten eingegangen:  
 
Zu Punkt 1 der KIB-Anregung:
 
 
Ausstattung Hauptausschusszimmer und eines weiteren Sitzungsraums im Stadt-
weinhaus sowie des großen Sitzungssaals im Stadthaus 2, 11.OG mit fest installier-
ten Ringschleifenanlagen zur induktiven Tonübertragung zu einem Hörgerät 
 
Generell ist die zusätzliche technische Ausstattung mit einem Schleifenverstärker und der Auf-
schaltung einer Tonquelle ( Verstärker, Mikrofon oder sonstigen Zuspielgeräten ) im Hauptaus-
schusszimmer, einem weiteren Sitzungsraum im Stadtweinhaus ( hier wird von Seiten der Ver-
waltung das Konferenzzimmer vorgeschlagen ) und im  Sitzungssaal des Stadthauses 2 möglich. 
Hier liegen die Kosten für die Verstärker  je nach Raumgröße zwischen  500,- € bis 1000,- € je 
Raum. Notwendige Funkmikrofone liegen zwischen 500,- € und 1.500,- € je Raum. Die erforderli-
che Aufschaltung von Funk-Anlagen mit Kopfhörer-Empfängern auf vorhandene Verstärker von 
Beschallungsanlagen ist mit wenig Aufwand möglich. 
Der größere und damit auch kostenintensivere Aufwand besteht in der nachträglichen Verlegung 
des Schleifendrahtes im Boden oder Deckenbereich der jeweiligen Räume.  Dies betrifft insbe-
sondere die Bereiche vor den Türen, da hier ggf. aufwendige Maßnahmen erforderlich sind.  
 
Im Einzelnen stellt sich die Nachrüstung einer solchen Anlage in den vorgeschlagenen Räumen 
der Gebäude  wie folgt dar: 
 
Stadtweinhaus  
 
- 
Hauptausschusszimmer 1. OG:  
o Eine Beschallungsanlage mit Deckenlautsprechern und Mikrofonanschlüssen im 
Boden ist bereits vorhanden. 
o Die feste Installation einer Ringschleife incl. eines  Ringschleifenverstärkers würde  
ca. 2.000,- € erfordern.  
 
- Konferenzzimmer 1. OG:    
o Deckenlautsprecher mit Wandanschluss sind bereits vorhanden. 
o Die Anschaffung eines aufgrund der baulichen Gegebenheiten mobilen Technik-
schranks mit Beschallungsanlage sowie einer  fest installierten  Ringschleife und  
Mikrofonanschlüssen in den Bodentanks würde ca. 12.000,- € erfordern.  
 
Stadthaus 2 
 
- 
Sitzungssaal 11. OG:  
o Eine Beschallungsanlage mit Mikrofonanschlüssen in den Bodentanks ist bereits 
vorhanden.

3 
V/0045/2011 
 
o Die Nachrüstung einer fest installierten Ringschleifenanlage ( ohne Tribüne ) wür-
de ca. 7.000,- € erfordern. Für den Bereich der Tribüne wären zusätzlich ca. 1.500 
€ erforderlich.  
 
 
Zu Punkt 2 der KIB-Anregung: 
Anschaffung einer mobilen Ringschleifenanlage für Veranstaltungen im Freien 
 
Von Herstellern werden für unterschiedlich
ste Veranstaltungen vollständig mobile Anlagen in 
einem  Koffer mit einem Hand-Funkmikrofon und einem Verstärker, der für eine maximale Fläche 
von ca. 140 m² ausgelegt ist, für ca. 2.500,- € angeboten. Die Anlagen sind sowohl im Freien als 
auch im Innenraum einsetzbar. Weitere Tonsignale sind bei Bedarf anschließbar. Der Draht der 
Ringschleife müsste jedoch jeweils auf dem Untergrund  befestigt werden. 
 
 
Zu Punkt 3 der KIB-Anregung:
 
 
In jedem Stadtteil wird mindestens ein öffentlich zugänglicher Veranstaltungsraum 
mit einer Ringschleifenanlage ausgestattet 
 
Bezogen auf die einzelnen Stadtbezirke ergibt sich bereits heute folgende vorhandene 
Ausstat-
tung von Räumlichkeiten in städtischen Gebäuden bzw. Räumen mit einer fest installierten 
Ringschleifenanlage:  
 
Stadtbezirk Mitte 
 
- 
Stadttheater: Großes Haus und Kleines Haus, Barrierefrei / Beh.-WC 
-     Rathaus: Festsaal, Barrierefrei / Beh.-WC 
- Halle Münsterland: Congresssaal ( Bereich vor der Bühne ), Barrierefrei / Beh.-WC 
- Gesundheitshaus: Bewegungsraum (Stiftungsgebäude) 
 
Stadtbezirk West 
 
- 
Albachten: Haus der Begegnung, Barrierefrei / Beh.-WC 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
 
- 
Hiltrup: Stadthalle,  Barrierefrei / Beh.-WC 
 
Sonstige 
 
- Waldfriedho
f Lauheide: Trauerhalle 
 
In den nachfolgend aufgeführten Stadtbezirken gibt es bisher keine Räumlichkeiten in städti-
schen Gebäuden bzw. Räumen mit einer fest installierten Ringschleifenanlage. Die Verwaltung 
hat geprüft, in welchen Räumen nach erster Ei nschätzung grundsätzlich eine Ausstattung mög-
lich wäre. Im weiteren Verfahren müsste geklärt werden, ob und ggf. welcher der jeweils vorge-
schlagenen  Räume mit einer fest installierten Ringschleifenanlage ausgestattet werden sollte.

4 
V/0045/2011 
 
Für den Stadtbezirk Nord  ist eine Ausstattung mit einer fest installierten Ringschleifenanlage 
in folgenden städtischen Gebäuden bzw. Räumen möglich: 
 
Stadtbezirk  Nord 
 
- 
Bürgerzentrum Kinderhaus: Beschallungsanlage in der Agora vorhanden. 
            Nachrüstung Ringschleifenanlage  
ohne Tribünen  ca. 6.000,- €, mit Tribüne ca. 8.000,- €. 
            Barrierefrei / Beh.-WC 
- Coerde - Begegnungshaus An der Meerwiese: Mobile Beschallungsanlage vorhanden. 
Nachrüstung Ringschleifenanlage ca. 5.000,- €. Barrierefrei / Beh.-WC. 
 
In dem   
 
Stadtbezirk Südost  
 
und dem  
 
Stadtbezirk  Ost  
 
bestehen d
erzeit keine geeigneten städtischen Räumlichkeiten, die von Seiten der Verwaltung 
vorgeschlagen würden. Hier müsste im Bedarfsfall bei Veranstaltungen auf eine mobile Anlage  
zurückgegriffen werden bzw. es wäre zu prüfen, inwieweit eine Ausstattung von nicht städtischen 
Räumen in dem jeweiligen Bezirk sinnvoll und umsetzbar wäre. 
 
Im  
 
Stadtbezirk West 
 
wäre über di
e bereits vorhandenen  Räumlichkeiten hinaus eine Ausstattung in folgenden Räum-
lichkeiten möglich  
 
- Gievenbeck - Aula des Stein-Gymnasiums:  Beschallungsanlage vorhanden. 
            Nachrüstung Ringschleifenanlage ca. 5.000,- € ( Parkettfußboden )  
 Barrierefrei / Beh.-WC 
- Mecklenbeck - Hof Hesselmann : Keine feste Beschallungsanlage vorhanden 
- Roxel - Mensa Schulzentrum: Keine feste Beschallungsanlage vorhanden. Barrierefrei / 
Beh.-WC 
- Nienberge - Aula der Annette-Grundschule: Beschallungsanlage vorhanden. 
            Nachrüstung Ringschleifenanlage ca. 5.000,- € ( Parkettfußboden ),  
 Barrierefrei / Beh.-WC 
 
 
Zusammenfassung:  
 
Im Stadtbezirk Mitte, im Stadtbezirk West und im Stadtbezirk Hiltrup ist bereits mindestens ein, 
mit einer festen Ringschleifenanlage ausgestattetes Veranstaltungsgebäude vorhanden.  
 
Im Stadtbezirk Nord stehen zwei Gebäude alternativ zur Auswahl, von denen ein Gebäude nach-
träglich ausgestattet werden könnte.  
 
In den Stadtbezirken Ost bzw. Südost können von Seiten der Verwaltung zur Zeit keine geeigne-
ter Veranstaltungsräume in einem städtischen Gebäude zum Einbau einer festen Ringschleifen-
anlage vorgeschlagen werden. Hier müsste im Bedarfsfall auf eine der vorhandenen mobilen 
Anlagen zurückgegriffen werden bzw. insbesondere  für diese Bezirke ein Koffer mit einer mobi-
len Ringschleifenanlage für variable Veranstaltungen, nicht nur im Freien, angeschafft werden.

5 
V/0045/2011 
 
Zu prüfen wäre ferner, inwieweit in diesen Bezirken eine Ausstattung von nicht städtischen Ge-
bäuden sinnvoll und umsetzbar wäre. 
 
Für diese Maßnahmen stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Es ist zu prüfen, ob im Rah-
men bestehender Haushaltsmittel eine schrittweise Umsetzung möglich ist. Ansonsten wäre im 
Rahmen des Haushaltsplanes 2012 eine Entscheidung über eine entsprechende neue Maßnah-
me zu treffen.  
 
Im Rahmen anstehender baulicher Maßnahmen wird die Verwaltung bei der Errichtung geeigne-
ter Gebäude bereits die  Verlegung des Schleifendrahtes durchführen. Dieses ist in der Baupha-
se nicht kostenintensiv und ermöglicht eine einfache nachträgliche Ausstattung oder den Einsatz  
einer mobilen Anlage bei Bedarf.  
Die Vorgaben der seit Oktober 2010 vorliegenden DIN 18040 -1 (Barrierefreies Bauen – Pla-
nungsgrundlagen – öffentlich zugängliche Gebäude ) werden beachtet. Nach dieser DIN-Norm ist 
immer dann, wenn elektroakustische Beschallungsanlagen vorgesehen sind, auch ein gesonder-
tes Übertragungssystem für Menschen mit ei ngeschränktem Hörvermögen, das den gesamten 
Zuhörerbereich umfasst, einzubauen.  
 
Vor dem Einbau von Technik für schwerhörige Menschen in städtische Gebäude soll zukünftig 
jeweils der Deutsche Schwerhörigenbund, Ortsverein Münster und Münsterland e.V., beteiligt  
werden. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

01.02.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.02.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • An der Meerwiese
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0045/2011
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37