V/0045/2011
Ausstattung von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen der Stadt Münster
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Vorlage 45-2011-Anlage
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TOP 6.3 "KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KiB) - Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, 48127 Münster Telefon: 492-5027, Telefax: 492-7901, E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de - Anregung der KIB vom 27.04.2010 an den Ausschuss für Umweltschutz und ‚Bauwesen Die KIB empfiehlt dem AUB folgenden Beschluss zur Ausstattung vonSit- zungs- und Veranstaltungsräumen mit Technik für schwerhörige Menschen: ‚Der AUB möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Anregungen zur Ausstattung mit‘ Technik für schwerhörige Menschen umzüsetzen. Sofern dazu zusätzliche Haushaltsmittel'benötigt werden, wird die Verwaltung gebeten, die Kosten für \ die Maßnahmen zu ermitteln und dem AUB mitzuteilen. 1. Das Hauptausschussziimmer sowie mindestens ein weiterer Sitzungsraum im Stadtweinhaus sowie der große Sitzungssaal im Stadthaus 2 sind mit fest in- stallierten Ringschleifenanlagen für schwerhörige Menschen auszustatten. Dabei ist im Häuptausschusszimmer und im großen Sitzungssaal auch die Möglichkeit vorzusehen, von mehreren Stellen im Raum aus Mikrofone zu nutzen: 2. Für Veranstaltungen im Freien wird eine mobile Ringschleifenanlage mit einem stationären Sender, der mit der FM-Antage der Stadt Münster gekoppelt werden kann, angeschafft. 3. in jedem Stadtteil wird mindestens ein öffentlich zugänglicher Veran- staltungsraum mit Technik für schwerhörige Menschen ausgestattet. Die Aus- wahl der Räume ist mit der KIB einvernehmlich abzustimmen. 4.Vor der konkreten Umsetzung jeder Maßnahme ist der Deutsche Schwer- hörigenbund, Ortsverein Münster und Münsterland e.V., zu beteiligen. Begründung: - zu 1.: Sitzungsräume: Die Sitzungsräume im Stadthaus 2 und im Stadtweinhaus verfügen 2. z: Zt, noch nicht über fest installierte Technik für hörbehinderte Menschen. Als zentrale Sitzungsorte sollten beide Gebäude wenigstens einen bzw. zwei Räume aufweisen, die mit fest installierter Technik für schwerhörige Menschen ausgestattet sind: In Sitzungsräumen, die bereits über eine Mikrofonanlage verfügen, entsteht mitdem _ "Einsatz der FM-Anlage die Situation, dass 2. Mikrofone verwendet werden müssen. Durch eine technische Erweiterung der Mikrofonanlage wäre es möglich, dass Men- schen mit Hörbehinderungen mit Hilfe ihrer Hörgeräte und FM-Empfänger mit Hals- ringschleife über die reguläre Mikrofonanlage hören können. Die Mikrofonanlagen sollten so ergänzt werden, dass alle Teilnehmenden an der Sitzung in Mikröfone . sprechen können. Dies wäre auch für gut hörende Menschen eine deutliche Verbes- serung, da dann auch leisere Redebeiträge besser verstanden werden können. ‚zu 2.: Technik bei Veranstaltungen i im Freien j "Es besteht die Möglichkeit, eine mobile Ringschleifenanlage (mobil verlegtes Schlei- fenkabel und Konstantstarkstromverstärker) über einen stationären Sender mit.der jeweils verwendeten Mikrofonanlage, die bei größeren öffentlichen Veranstaltungen in der Regel eingesetzt wird, 'zu verbinden. Der hörbehinderte Mensch versteht die Redebeiträge über .die aktivierte T-Spule im’Hörgerät. Es wäre dann nicht nötig, die, Empfänger der FM-Anlage zu verwenden und es gäbe nicht, wie bei der FM-Anläge, eine Begrenzung auf die Zahi der Empfänger. Daher spricht die KIB sich für die An- " schaffung einer mobilen Ringschleifenanlage aus, wobei ein stationärer Sender aus- gewählt werden sollte, der mit der FM-Anlage der Stadt gekoppelt werden kann. Dann kann die FM-Anlage der Stadt Münster über diesen stationären Sender mit der. jeweils verwendeten Mikrofonanlage verbunden werden. Der Vorteil ist, dass das Mikrofon der FM-Anlage dann nicht mehr eingesetzt werden muss. Zukünftig könnte dann je nach Veranstaltung die passende Technik (Ringschleifenanlage öder FM- Anlage) eingesetzt werden. zu 3.: Veranstaltungsräume in. den Stadtteilen . Die KIB hat bereits im’ Rahmen eines Antrages zur Beschlussvorlage „Inanspruch- nahme der Fördermittel des Bundes nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz" darauf hingewiesen, dass in jedem Stadtteil eine umfassend barrierefreie öffentlich zugäng- liche Einrichtung vorhanden sein sollte. Bisher gibt.es in den Stadtteilen keine Ver- anstaltungsräume, die mit Technik für schwerhörige Menschen ausgestattet sind. (Ausnahme: Albachten, Haus der Begegnung). Daher sollte pro Stadtteil ein zentral gelegener Raum, der für verschiedene öffentliche Veranstaltungen genützt wird, mit fest installierter Technik ausgestattet werden. Eine fest installierte Ringschleifenanlage ist im Vergleich zur FM-Anlage kostengüns- tiger und ermöglicht schwerhörigen Menschen die Teilnahme an Veranstaltungen, ohne dass sie sich als schwerhörig zu erkennen geben müssen, indem sie Empfän- . ger der FM-Anlage verwenden. Durch fest installierte Technik können die Teilhabe- möglichkeiten schwerhöriger Menschen verbessert werden, da dann die Technik bei jeder Veranstaltung zur Verfügung steht und kein zusätzlicher Aufwand mehr erfor- derlich ist. Bei der Auswahl der Räume ist zu beachten, dass die Räume äuch für Rolistuhlfah- rer/-innen barrierefrei sind und möglichst eine barrierefreie Toilette haben. Zu 4.: Beteiligung des Deutschen Schwerhörigenbundes, Ortsverein Münster und Münsterland e.V. (DSB OV MS) Mitglieder des DSB OV MS haben bereits mehrfach die Ausstattung von Räumen mit Technik für schwerhörige Menschen beratend begleitet. Ihre Erfahrungen ünd ihr Fachwissen sollten daher auch zukünftig einbezogen werden.
Berichtsvorlage
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V/0045/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Ausstattung von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen der Stadt Münster mit Technik für
schwerhörige Menschen - Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen (KIB)
Beratungsfolge
01.02.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
22.02.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen wurde zugesagt, in einer der
nachfolgenden Sitzungen zur Thematik der Ausstattung von Sitzungs- und Veranstaltungsräu-
men der Stadt Münster mit Technik für schwerhörige Menschen zu berichten. Dieser Bericht soll
hiermit unter Berücksichtigung der Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen (KIB) erfolgen.
Um schwerhörigen Menschen die Teilnahme an öffentlichen Vortrags- oder Diskussions-
Veranstaltungen zu ermöglichen, empfiehlt die KIB in ihrer Anregung weitergehende Maßnahmen
zur Ausstattung von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen durchzuführen.
Vorab sei hierzu festgehalten, dass die Stadt Münster bereits derzeit über zwei mobile Anlagen,
bestehend aus jeweils 10 Funk-Kopfhörern und einem Funkmikrofon verfügt. Die im Amt des
Rates und des Oberbürgermeisters vorhandene Anlage kann bedarfsweise für städtische Veran-
staltungen ausgeliehen werden ( Für nicht städtische Veranstaltungen kann eine Anlage bei der
Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen, PARISOZIAL Münsterland, ausgeliehen werden ).
Die Anlage im Sozialamt wird überwiegend für Sitzungen und Veranstaltungen mit Beteiligung
des Sozialamtes genutzt. Diese Systeme können flexibel in unterschiedlichsten Räumen nach
individuellem Erfordernis eingesetzt werden, erfordern jedoch jeweils entsprechende Zeiten für
das Abholen und Zurückbringen der Anlage. Ein wesentlicher Nachteil bei einem Einsatz dieses
Systems besteht in Räumen mit einer fest instal lierten Mikrofon-Verstärkeranlage. Hier ist es er-
forderlich, dass der jeweilige Redner in zwei Mikrofone gleichzeitig sprechen muss, um eine ent-
sprechende Verständigung sicherzustellen.
Grundsätzlich sind hier jedoch auch andere geeignete technische Lösungen möglich. Eine Mög-
lichkeit zur Ton-Übertragung einer Verstärkeranlage zum Hörgerät bietet der Anschluss eines
sogenannten Ringschleifenverstärkers, der induktiv das Tonsignal an dafür geeignete Hörgeräte
innerhalb einer Kupferdrahtschleife überträgt. Diese wäre sowohl fest als auch mobil vorstellbar.
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Herr Goldbach
Ruf:
492-2463
E-Mail:
Goldbach@stadt-muenster.de
Datum:
18.01.2011
Öffentliche Berichtsvorlage
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Der Vorteil besteht darin, dass sämtliche Tonsignale, die akustisch verstärkt werden ( Multimedia,
Musik oder auch mehrere Mikrofone ), zum schwerhörigen Menschen übertragen werden kön-
nen. Menschen mit Hörgeräten, welche nicht für die induktive Tonübertragung geeignet sind,
könnten über Kopfhörer mit einer sogenannten Halsschlinge ebenfalls diese Technik nutzen.
Die Nachrüstung einer fest installierten Ringschleife kann aufgrund der baulichen Gegebenheiten
in den vorgesehnen Räumen im Einzelfall jedoch aufwendig sein.
Zu den Einzelnen, in der Anregung der KIB genannten Vorschlägen wird im Folgenden zum Ei-
nen auf die technischen Möglichkeiten und zum Anderen auf die mit einer Nachrüstung verbun-
denen Kosten eingegangen:
Zu Punkt 1 der KIB-Anregung:
Ausstattung Hauptausschusszimmer und eines weiteren Sitzungsraums im Stadt-
weinhaus sowie des großen Sitzungssaals im Stadthaus 2, 11.OG mit fest installier-
ten Ringschleifenanlagen zur induktiven Tonübertragung zu einem Hörgerät
Generell ist die zusätzliche technische Ausstattung mit einem Schleifenverstärker und der Auf-
schaltung einer Tonquelle ( Verstärker, Mikrofon oder sonstigen Zuspielgeräten ) im Hauptaus-
schusszimmer, einem weiteren Sitzungsraum im Stadtweinhaus ( hier wird von Seiten der Ver-
waltung das Konferenzzimmer vorgeschlagen ) und im Sitzungssaal des Stadthauses 2 möglich.
Hier liegen die Kosten für die Verstärker je nach Raumgröße zwischen 500,- € bis 1000,- € je
Raum. Notwendige Funkmikrofone liegen zwischen 500,- € und 1.500,- € je Raum. Die erforderli-
che Aufschaltung von Funk-Anlagen mit Kopfhörer-Empfängern auf vorhandene Verstärker von
Beschallungsanlagen ist mit wenig Aufwand möglich.
Der größere und damit auch kostenintensivere Aufwand besteht in der nachträglichen Verlegung
des Schleifendrahtes im Boden oder Deckenbereich der jeweiligen Räume. Dies betrifft insbe-
sondere die Bereiche vor den Türen, da hier ggf. aufwendige Maßnahmen erforderlich sind.
Im Einzelnen stellt sich die Nachrüstung einer solchen Anlage in den vorgeschlagenen Räumen
der Gebäude wie folgt dar:
Stadtweinhaus
-
Hauptausschusszimmer 1. OG:
o Eine Beschallungsanlage mit Deckenlautsprechern und Mikrofonanschlüssen im
Boden ist bereits vorhanden.
o Die feste Installation einer Ringschleife incl. eines Ringschleifenverstärkers würde
ca. 2.000,- € erfordern.
- Konferenzzimmer 1. OG:
o Deckenlautsprecher mit Wandanschluss sind bereits vorhanden.
o Die Anschaffung eines aufgrund der baulichen Gegebenheiten mobilen Technik-
schranks mit Beschallungsanlage sowie einer fest installierten Ringschleife und
Mikrofonanschlüssen in den Bodentanks würde ca. 12.000,- € erfordern.
Stadthaus 2
-
Sitzungssaal 11. OG:
o Eine Beschallungsanlage mit Mikrofonanschlüssen in den Bodentanks ist bereits
vorhanden.
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o Die Nachrüstung einer fest installierten Ringschleifenanlage ( ohne Tribüne ) wür-
de ca. 7.000,- € erfordern. Für den Bereich der Tribüne wären zusätzlich ca. 1.500
€ erforderlich.
Zu Punkt 2 der KIB-Anregung:
Anschaffung einer mobilen Ringschleifenanlage für Veranstaltungen im Freien
Von Herstellern werden für unterschiedlich
ste Veranstaltungen vollständig mobile Anlagen in
einem Koffer mit einem Hand-Funkmikrofon und einem Verstärker, der für eine maximale Fläche
von ca. 140 m² ausgelegt ist, für ca. 2.500,- € angeboten. Die Anlagen sind sowohl im Freien als
auch im Innenraum einsetzbar. Weitere Tonsignale sind bei Bedarf anschließbar. Der Draht der
Ringschleife müsste jedoch jeweils auf dem Untergrund befestigt werden.
Zu Punkt 3 der KIB-Anregung:
In jedem Stadtteil wird mindestens ein öffentlich zugänglicher Veranstaltungsraum
mit einer Ringschleifenanlage ausgestattet
Bezogen auf die einzelnen Stadtbezirke ergibt sich bereits heute folgende vorhandene
Ausstat-
tung von Räumlichkeiten in städtischen Gebäuden bzw. Räumen mit einer fest installierten
Ringschleifenanlage:
Stadtbezirk Mitte
-
Stadttheater: Großes Haus und Kleines Haus, Barrierefrei / Beh.-WC
- Rathaus: Festsaal, Barrierefrei / Beh.-WC
- Halle Münsterland: Congresssaal ( Bereich vor der Bühne ), Barrierefrei / Beh.-WC
- Gesundheitshaus: Bewegungsraum (Stiftungsgebäude)
Stadtbezirk West
-
Albachten: Haus der Begegnung, Barrierefrei / Beh.-WC
Stadtbezirk Hiltrup
-
Hiltrup: Stadthalle, Barrierefrei / Beh.-WC
Sonstige
- Waldfriedho
f Lauheide: Trauerhalle
In den nachfolgend aufgeführten Stadtbezirken gibt es bisher keine Räumlichkeiten in städti-
schen Gebäuden bzw. Räumen mit einer fest installierten Ringschleifenanlage. Die Verwaltung
hat geprüft, in welchen Räumen nach erster Ei nschätzung grundsätzlich eine Ausstattung mög-
lich wäre. Im weiteren Verfahren müsste geklärt werden, ob und ggf. welcher der jeweils vorge-
schlagenen Räume mit einer fest installierten Ringschleifenanlage ausgestattet werden sollte.
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Für den Stadtbezirk Nord ist eine Ausstattung mit einer fest installierten Ringschleifenanlage
in folgenden städtischen Gebäuden bzw. Räumen möglich:
Stadtbezirk Nord
-
Bürgerzentrum Kinderhaus: Beschallungsanlage in der Agora vorhanden.
Nachrüstung Ringschleifenanlage
ohne Tribünen ca. 6.000,- €, mit Tribüne ca. 8.000,- €.
Barrierefrei / Beh.-WC
- Coerde - Begegnungshaus An der Meerwiese: Mobile Beschallungsanlage vorhanden.
Nachrüstung Ringschleifenanlage ca. 5.000,- €. Barrierefrei / Beh.-WC.
In dem
Stadtbezirk Südost
und dem
Stadtbezirk Ost
bestehen d
erzeit keine geeigneten städtischen Räumlichkeiten, die von Seiten der Verwaltung
vorgeschlagen würden. Hier müsste im Bedarfsfall bei Veranstaltungen auf eine mobile Anlage
zurückgegriffen werden bzw. es wäre zu prüfen, inwieweit eine Ausstattung von nicht städtischen
Räumen in dem jeweiligen Bezirk sinnvoll und umsetzbar wäre.
Im
Stadtbezirk West
wäre über di
e bereits vorhandenen Räumlichkeiten hinaus eine Ausstattung in folgenden Räum-
lichkeiten möglich
- Gievenbeck - Aula des Stein-Gymnasiums: Beschallungsanlage vorhanden.
Nachrüstung Ringschleifenanlage ca. 5.000,- € ( Parkettfußboden )
Barrierefrei / Beh.-WC
- Mecklenbeck - Hof Hesselmann : Keine feste Beschallungsanlage vorhanden
- Roxel - Mensa Schulzentrum: Keine feste Beschallungsanlage vorhanden. Barrierefrei /
Beh.-WC
- Nienberge - Aula der Annette-Grundschule: Beschallungsanlage vorhanden.
Nachrüstung Ringschleifenanlage ca. 5.000,- € ( Parkettfußboden ),
Barrierefrei / Beh.-WC
Zusammenfassung:
Im Stadtbezirk Mitte, im Stadtbezirk West und im Stadtbezirk Hiltrup ist bereits mindestens ein,
mit einer festen Ringschleifenanlage ausgestattetes Veranstaltungsgebäude vorhanden.
Im Stadtbezirk Nord stehen zwei Gebäude alternativ zur Auswahl, von denen ein Gebäude nach-
träglich ausgestattet werden könnte.
In den Stadtbezirken Ost bzw. Südost können von Seiten der Verwaltung zur Zeit keine geeigne-
ter Veranstaltungsräume in einem städtischen Gebäude zum Einbau einer festen Ringschleifen-
anlage vorgeschlagen werden. Hier müsste im Bedarfsfall auf eine der vorhandenen mobilen
Anlagen zurückgegriffen werden bzw. insbesondere für diese Bezirke ein Koffer mit einer mobi-
len Ringschleifenanlage für variable Veranstaltungen, nicht nur im Freien, angeschafft werden.
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Zu prüfen wäre ferner, inwieweit in diesen Bezirken eine Ausstattung von nicht städtischen Ge-
bäuden sinnvoll und umsetzbar wäre.
Für diese Maßnahmen stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Es ist zu prüfen, ob im Rah-
men bestehender Haushaltsmittel eine schrittweise Umsetzung möglich ist. Ansonsten wäre im
Rahmen des Haushaltsplanes 2012 eine Entscheidung über eine entsprechende neue Maßnah-
me zu treffen.
Im Rahmen anstehender baulicher Maßnahmen wird die Verwaltung bei der Errichtung geeigne-
ter Gebäude bereits die Verlegung des Schleifendrahtes durchführen. Dieses ist in der Baupha-
se nicht kostenintensiv und ermöglicht eine einfache nachträgliche Ausstattung oder den Einsatz
einer mobilen Anlage bei Bedarf.
Die Vorgaben der seit Oktober 2010 vorliegenden DIN 18040 -1 (Barrierefreies Bauen – Pla-
nungsgrundlagen – öffentlich zugängliche Gebäude ) werden beachtet. Nach dieser DIN-Norm ist
immer dann, wenn elektroakustische Beschallungsanlagen vorgesehen sind, auch ein gesonder-
tes Übertragungssystem für Menschen mit ei ngeschränktem Hörvermögen, das den gesamten
Zuhörerbereich umfasst, einzubauen.
Vor dem Einbau von Technik für schwerhörige Menschen in städtische Gebäude soll zukünftig
jeweils der Deutsche Schwerhörigenbund, Ortsverein Münster und Münsterland e.V., beteiligt
werden.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- An der Meerwiese
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0045/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37