1506/2017
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
1880 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/2000 Vorlagen-Nummer 15.05.2017 1506/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen / Vergabe / Internationales und des Wirtschaftsausschusses 15.05.2017 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion Außerdem stellt die SPD mit ihrer Anfrage Nr. AN/0771/2017/1 folgende Frage, die die Verwaltung ebenfalls beantwortet: Hat der aktuelle Postdienstleister bereits in der Vergangenheit Wahlunterlagen für die Stadt zugestellt und sind in diesem Rahmen Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung bekannt gewor- den (Verspätungen, keine Zustellungen in ganzen Straßenzügen etc.)? Falls ja, warum hat die Stadtverwaltung erneut den Zuschlag an diesen Dienstleister erteilt? Gedenkt die Verwaltung auch zukünftig, z.B. zur Bundestagswahl 2017, diesen Dienstleister mit der Zustellung von Wahlunterlagen zu betrauen? Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund einer europaweiten Ausschreibung. Im Jahr 2013 hat der zur Landtagswahl tätige Versanddienstleister erstmals die Briefwahlunterlagen für die Stadt Köln zugestellt. Ab 2014 hat er sowohl Wahlbenachrichtigungen als auch Briefwahlunter- lagen zugestellt. Im Rahmen der Versanddienstleistungen der letzten Jahre kam es hinsichtlich des Massengeschäftes in Einzelfällen zu Beschwerden durch Wahlberechtigte. Diese sind durch den Wechsel des Versand- dienstleisters 2014 nicht auffällig gestiegen. Vergaberechtlich erfüllt der jetzige Dienstleister die geforderten Kriterien und gewann die Ausschrei- bung. Die zuvor genannten Auffälligkeiten waren vergaberechtlich kein Ausschlussgrund für die dies- jährige Auftragserteilung. Das Vergabeverfahren für die Bundestagswahl 2017 ist noch nicht abgeschlossen. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1506/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27