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1506/2017

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 15.05.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1880 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/2000 
 
Vorlagen-Nummer  15.05.2017 
 1506/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechts-
fragen / Vergabe / Internationales und des Wirtschaftsausschusses 
15.05.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion 
Außerdem stellt die SPD mit ihrer Anfrage Nr. AN/0771/2017/1 folgende Frage, die die Verwaltung 
ebenfalls beantwortet: 
 
Hat der aktuelle Postdienstleister bereits in der Vergangenheit Wahlunterlagen für die Stadt 
zugestellt und sind in diesem Rahmen Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung bekannt gewor-
den (Verspätungen, keine Zustellungen in ganzen Straßenzügen etc.)? Falls ja, warum hat die 
Stadtverwaltung erneut den Zuschlag an diesen Dienstleister erteilt? Gedenkt die Verwaltung 
auch zukünftig, z.B. zur Bundestagswahl 2017, diesen Dienstleister mit der Zustellung von 
Wahlunterlagen zu betrauen? 
 
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund einer europaweiten Ausschreibung. 
 
Im Jahr 2013 hat der zur Landtagswahl tätige Versanddienstleister erstmals die Briefwahlunterlagen 
für die Stadt Köln zugestellt. Ab 2014 hat er sowohl Wahlbenachrichtigungen als auch Briefwahlunter-
lagen zugestellt. 
 
Im Rahmen der Versanddienstleistungen der letzten Jahre kam es hinsichtlich des Massengeschäftes 
in Einzelfällen zu Beschwerden durch Wahlberechtigte. Diese sind durch den Wechsel des Versand-
dienstleisters 2014 nicht auffällig gestiegen. 
 
Vergaberechtlich erfüllt der jetzige Dienstleister die geforderten Kriterien und gewann die Ausschrei-
bung. Die zuvor genannten Auffälligkeiten waren vergaberechtlich kein Ausschlussgrund für die dies-
jährige Auftragserteilung. 
 
Das Vergabeverfahren für die Bundestagswahl 2017 ist noch nicht abgeschlossen.  
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

15.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1506/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27