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V/0442/2014

Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2014-00034 Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h auf dem Rudolf-Steiner-Weg

Vorlagen 04.11.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.12.2014, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

5387 Zeichen

V/0442/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2014-00034  
Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h auf dem Rudolf-Steiner-Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.01.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2014-00034 (Anlage 1) unter Punkt 1 wird nicht gefolgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und  Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Anregung wurde in der Sitzung der Bezirksvert retung Münster-West am 13.03.2014 b ekannt 
gegeben. Die Zuständigkeiten für die o. g. Anregungen stellen sich wie folgt dar: 
 
Zu Punkt 1: „Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h auf dem Rudolf-Steiner-  
                    Weg“ ist die Bezirksvertretung Münster-West zuständig. 
 
Zu Punkt 2: „Installation einer weiteren Laterne auf dem Nienborgweg“ ist die Verwaltung zustän-  
                    dig. 
 
Zu Punkt 1: 
 
Der Eingeber der o. g. Anregung beantragt zu prüfen, ob in der Straße Rudolf -Steiner –Weg eine 
Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h eingerichtet werden kann.  
 
Die Verwaltung hat das Anliegen in Abstimmung mit der Polizei geprüft und kommt zu dem Erge b-
nis, dass diesem aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden kann: 
 
Bei dem angesp rochenen Bereich handelt es sich um eine Sackgasse mit einem Wendehamme r 
für die Schulbusse.  Es besteht insofern kein Durchgangsverkehr. Insgesamt ist das Verkehrsau f-
kommen in diesem Bereich als sehr gering zu bewerten. Es resultiert aus dem Besucherverkeh r 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0442/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0442/2014 
der Waldorfschule, der KITA und der Tennisplatzanlage. Zudem gibt es für den Fußgänger - und 
Radverkehr einen 4,00 m breiten gemeinsamen Geh –und Radweg, der mittels eines Grünstre i-
fens von der 6,00 m breiten Fahrbahn getrennt ist.  
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb 
geschlossener Ortschaften 50 km/h. Unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 1 StVO kö n-
nen die Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs die 
Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken. Bei der beantragten Anor d-
nung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rudolf -Steiner-Weg handelt es sich um eine 
solche Beschränkung. Dabei verpflichtet § 45 Absatz 9 StVO die Straßenverkehrsbehörde, V er-
kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen 
Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fli e-
ßenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtliche n Verhältnisse 
eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in Frage ko m-
menden Rechtsgüter erheblich übersteigt. Ausnahmen von der innerorts zulässigen Höchstg e-
schwindigkeit sind also nur dann möglich, wenn eine konkrete Gefahr für den Verkehrsteilnehmer 
an einem Straßenabschnitt vorliegt, die sich von den anderen typischen Gefahrensituationen des 
öffentlichen Straßenverkehrs abgrenzen lässt. 
 
Die Verwaltung hat nach den Sommerferien im September 2014 eine Geschwindigkeits messung 
durchgeführt um festzustellen, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich Geschwindigkeitse r-
höhungen vorliegen. Im Ergebnis der aktuellen Geschwindigkeitsmessung ist es festzuhalten, dass 
85 % aller Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis zu 35 km/h eingehalten haben. 
 
Die Anfrage beim Polizeipräsidium ergab, dass dieser Straßenbereich unfallunauffällig ist. Es b e-
steht somit keine Unfalllage, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Strecke rechtfertigen wü r-
de. Auch die vom Antragsteller aufgeführten  Gründe (Schulweg, KiTa, Sportanlage) für eine G e-
schwindigkeitsbegrenzung können hier zu keiner anderen Einschätzung führen. Grundsätzlich e r-
fordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am 
Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als 
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO). 
 
Aufgrund der aktuellen Geschwindigkeitsmessung und der vorhandenen Verkehrsunfallstatistik 
kann seitens der Verwaltung und der Polizei der o. g. Anregung nicht gefolgt werden. 
Die Verkehrsverhältnisse werden nach wie vor als verkehrssicher eingestuft. Weitere Maßnahmen, 
insbesondere die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h sind in diesem Stra-
ßenabschnitt aus den dargelegten Gründen nicht erforderlich und rechtlich nicht möglich.  
 
Dem Eingeber der Anregung nach § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2014 -00034 zu Punkt 1 wird in diesem 
Sinne geantwortet. 
 
Zu Punkt 2: 
 
Punkt 2 der Anregung wurde bereits bea ntwortet (Anlage 2). Demnach ist der Nienborgweg selbst 
ausreichend beleuchtet. Die vorhandenen Leuchten werden aber nächstes Jahr im Rahmen der 
Erneuerung gegen moderne Leuchten ausgetauscht. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW 
Anlage 2: Antwortschreiben der Verwaltung zu Punkt 2 der Anregung

Anlage 1

1524 Zeichen

u

/

\ -

Anlage 1 zur Vorlage V/0442/2014

- 26/a2A2d1d 11:41 a57396 u on  NESTRUR
u Anregung Nr. 2014-00034

Elisabeth Westru

Von: ..

Gesendet:

An. \ .
Betreff: . .

DENN RRLIER EN

DT MÜNSTER

Sehr geehrte Frau Westrup,

ich schreibe Sie als Bezirksbürgermeisterin an...

Mir liegen zwei Dinge auf dem Herzen: ung Wost

1. Der. Elternzat des Waldorfkindexgartens wünscht sich eine Erhöhung der Sicherheit
auf-dem Rudolf-Steiner-Weg. Wäre es möglich hier ein Tempolimit einzuführen z.B:
10km/h? Sind Sie hierfür überhaupt ein Ansprechpartner? Gibt es noch andere sinnvolle

Möglichkeiten?

Zur Situation: ‘Es werden viele Kindergartenkinder und auch Schulkinder über den
Rudolf=Steiner-Weg in den Kindergarten bzw. zur Schule gebracht.: Die Eltern parken die
Fahrzeuge auf: den. dortigen Parkplätzen. Gerade bei den kleinen Kinder besteht immer
die Gefahr, dass zwischen den’ parkenden Autos auf die Straße gelaufen wird. Fährt sin

Auto dort mit den erlaubten 50km/h besteht die Gefahr sines schlimmen Unfalls:

2. Ich wohne mit meiner. Familie . Die Zufahrt zu diesen Reihenhäuser
wird leider von keiner Laterne beleuchtet und ist deshalb extrem dunkel, Wenn ich
hierbei an meine kleinen Töchter denke (derzeit 4 und 8-Jahre alt), finde ich diese
Situation auf Däuer nicht‘ gut. Hier würde ich mir eine weitere ‘Laterne wünschen, Würde
mich freuen, wenn Sie bei Dunkelheit darauf ein Blick werfen könnten,
. Bu \ 5 B ö . \

Zu beiden Themen stehe ich für Fragen und Anregungen gerne zu Verfügung.

Einen schönen Gruß

Anlage 2

2067 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0442/2014

DER
OBERBÜRGERMEISTER

Sr \s1a ||| MÜNSTER

Postanschrift: Stadt Münster « 48127 Münster

TIEFBAUAMT.
Albersloher Weg 33

Auskunft erteilt:

Frau Gerber

Zimmer: 309

Telefon: 0251/492 - 6912
Telefax: - 0251/492 - 7781
Infotelefon: 0251/492 - 6622
E-Mail:
GerberV@stadt-muenster.de
Servicezeiten: '

Mo-Mi 08.00 - 16.00 Uhr
Do 08.00 - 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 13.00 Uhr

Münster, 31.03.2014

Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (Bitte angeben):

20.02.2014 66.31.0024

Ihre Anregung Nr. 2014-00034 gemäß $ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen

Sehr

vielen Dank für Ihre Email vom 20.02.2014, in dem Sie unter anderem auch auf die Beleuch-

tungssituation am Nienborgweg aufmerksam machen.

Der Stichweg am Nienborgweg zu den Häusern Nummer 18-24 befindet sich im Privatbesitz und-
ist damit nicht Teil der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Für die Ausleuchtung dieser Wege sind

die Grundstückseigentümer verantwortlich.

Der Nienborgweg selbst ist ausreichend beleuchtet. Die Leuchten werden nächstes Jahr im Rah-
men der Erneuerung gegen modernere Leuchten ausgetauscht. Hierbei werden neue Leuchtmit-

tel eingesetzt und damit auch der Energieverbrauch um die Hälfte reduziert.

Zu Punkt 1 Ihrer Anregung erhalten Sie eine separate Stellungnahme des Amtes für Stadtent-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, nachdem die Bezirksvertretung Münster-West über

Punkt 1 Ihrer Anregung in ihrer Sitzung beraten hat.
Mit freundlichen Grüßen

Markus Lewe

Konten der Stadtkasse

Sparkasse Münsterland Ost . Kto.- Nr. 752 {BLZ 400 501 50} IBAN DE10 4005 0150 0000 0007 52 BIC WELADEDIMST
Volksbank Münster 8G Kto.- Nr. 4200800 {BLZ 401 60050} IBAN DE21 4016 0050 0004 2008 00 BIC GENODEMIMSC.
Deutsche Bank Münster Kto.- Nr. 047000500 (BLZ 400 700 80} IBAN DE25 4007 0080 0047 0005 00 BIC DEUTDE3B400

{und andere)

Gläubiger-Identifikatlonsnummer: DE 93 100 000 000 207989

Zentrale Verbindungen
Hauptvermittlung (0251) 492-0
Telefax (0251} 492-7700
Stadtverwaltung@siadt-muenster.de

waw.muenster.de/stadt

Beratungsverlauf (1)

04.12.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rudolf-Steiner-Weg
  • Nienborgweg
  • Albersloher Weg 33

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Details

Aktenzeichen
V/0442/2014
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37