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4238/2018

Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 03.09.2018

Mitteilung BV 11.01.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 28.01.2019, TOP 6.4

Mitteilung BV

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BeiratsVB 2018-09-03

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Mitteilung BV

389 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 4238/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019 
 
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 03.09.2018 
In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 03.09.2018 
zur Kenntnisnahme.

BeiratsVB 2018-09-03

7129 Zeichen

Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 03.09.2018 
   
 
Teilnehmer/innen:  
 
 
Beirat:  Herr von der Stein, Frau Dr. Euler-Bertram , Herr Woite  
         
 
 
Verwaltung: Herr Bracke, Frau Weil       
    
 
 
 
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 
 
1. Verlängerungsantrag für das Flüchtlingswohnheim Loorweg 140 in Zündorf, 
L21, EZ 3, Bez. 7  
Beschreibung der Maßnahme 
Die auf 5 Jahre befristete Genehmigung soll um weitere 5 Jahre verlängert wer- 
den. 
Die Anlage besteht aus 2-geschossigen Unterkunftsgebäuden in mobiler System- 
bauweise von 10,50 m Breite und 55 m Länge, einem Parkplatz, Müllcontainern, 
Wegen, Spielplatz und einer Rasenfläche. Sie ist mit einem 1,20 m hohen Zaun 
umfriedet. 
 
Begründung 
 
Der Bedarf dieser Einrichtung ist nach wie vor gegeben. Derzeit werden ca. 9.563 
Geflüchtete von der Stadt Köln untergebracht, davon 1.604 in Notunterkünften 
sowie 2.247 in Beherbergungsbetrieben. Diese gilt es aufgrund von sozialen als 
auch wirtschaftlichen Gründen vorrangig leerzuziehen.  
 
 
Eingriff / Kompensation 
 
Die Kompensation erfolgte anteilig mit 1.380 m² an einer in Köln-Zündorf in 2017 
angelegten artenreichen Glatthaferwiese.  
Für die Verlängerung der Nutzungsdauer ist die auf 5 Jahre befristete Pflege er- 
neut um 5 Jahre zu verlängern. 
 
Artenschutz 
Artenschutzrechtlich bestehen keine Bedenken.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Sofern es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme handelt zur vorübergehen- 
den Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge, sind an diesem Standort aus 
Sicht der Unteren Naturschutzbehörde die Allgemeinwohlbelange als höherwertig 
anzusehen als die zu berücksichtigenden Naturschutzbelange.

Unter nachfolgenden Maßgaben sind aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde 
die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) 1 BNatSchG gegeben, so 
dass einer Befreiung zugestimmt werden kann.  
 
Maßgaben: 
1. Die Nutzungsdauer ist auf 5 Jahre zu befristen. 
2. Nach Ablauf der Frist sind alle baulichen Anlage n zurückzubauen. 
 
Entscheidung: 
 
Der Befreiung wird seitens des Beirats auf Maßgabe der bereits formulierten  
Nebenbestimmungen für weitere 5 Jahre zugestimmt. 
 
 
 
 
2. Verlängerungsantrag für das Flüchtlingswohnheim Auweilerstr. 51 in 
Esch/Auweiler, L7, EZ 3, Bez. 6  
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die auf 5 Jahre befristete Genehmigung soll um weitere 5 Jahre verlängert wer- 
den. 
Die Anlage besteht aus 2-geschossigen Unterkunftsgebäuden in mobiler System- 
bauweise (ca. 1.500 m 2), Stellplätzen, Wegen, Müllcontainern, einem Spielplatz, 
Beeten sowie einer Rasenfläche und ist mit einem Zaun umgeben. 
 
Begründung 
 
Siehe TOP 1 
 
Eingriff / Kompensation: 
 
Die Kompensation erfolgte anteilig mit 2.600 m² auf einer in Köln-Zündorf in 2017 
angelegten artenreichen Glatthaferwiese.  
Für die Verlängerung der Nutzungsdauer ist die auf 5 Jahre befristete Pflege er- 
neut um 5 Jahre zu verlängern. 
 
Artenschutz: 
Siehe TOP 1 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Siehe TOP 1 
 
Entscheidung:  
 
 
Der Befreiung wird seitens des Beirats auf Maßgabe der bereits formulierten  
Nebenbestimmungen für weitere 5 Jahre zugestimmt.

3. Verlängerungsantrag für das Flüchtlingswohnheim Weißdorweg 21a – 
21c in Rondorf, Bez. 2, L 18, EZ 3  
 
 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
 
Die auf 5 Jahre befristete Genehmigung soll um weitere 5 Jahre verlängert wer- 
den. 
Die Anlage besteht aus 2-geschossigen Unterkunftsgebäuden in mobiler System- 
bauweise (ca. 2.100 m
2), Stellplätzen, Wegen, Müllcontainern, einem Spielplatz, 
Beeten sowie einer Rasenfläche und ist mit einem Zaun umgeben. 
 
Eingriff / Kompensation: 
 
Die Kompensation erfolgte anteilig mit 1.720 m² auf einer in Köln-Zündorf in 2017 
angelegten artenreichen Glatthaferwiese.  
Für die Verlängerung der Nutzungsdauer ist die auf 5 Jahre befristete Pflege er- 
neut um 5 Jahre zu verlängern. 
 
Artenschutz: 
 
Siehe TOP 1 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Siehe TOP 1 
 
 
Entscheidung:  
 
Der Befreiung wird seitens des Beirats auf Maßgabe der bereits formulierten  
Nebenbestimmungen für weitere 5 Jahre zugestimmt. 
 
 
 
Sonstiges: 
 
1. Sanierung Taxiway Bravo 6. und 7. Bauabschnitt am Flughafen Köln/Bonn  
 
Beschreibung der Maßnahme 
 
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH plant in 2019 aus Gründen der Betriebssicherheit 
die Instandsetzung der Bahnbefestigungen und des tragenden Oberbaus des 6. 
und 7. Bauabschnittes (BA). Es ist vorgesehen den Beton und die hydraulisch 
gebundenen Tragschichten (HGT) vor Ort zu brechen und als Recyclingbaustoff 
wieder einzubauen.

Die Sanierung des 6. BA umfasst einen 720 m langen Rollbahnabschnitt und ei- 
nen 140m langen Anschlussbereich; der 7. BA ist 370m lang. 
 
Bei der notwendigen Sanierung kommt es trotz angestrebter Vermeidungsmaß- 
nahmen auch zu überwiegend temporären Eingriffen in gem. § 30 BNatSchG 
bzw. § 42 LNatSchG in geschützte Biotopstrukturen (vor allem Magerwiesen, Ma- 
gergrünlandbrache und Callunaheide). Diese können nach Abschluss der Bau- 
maßnahme jedoch größtenteils wieder hergestellt werden, für die verbleibenden 
erfolgt ein Ausgleich. 
 
Da diese Eingriffe in besonders geschützte Biotope vornehmlich im Bereich der 
Baustelleneinrichtung erfolgen sollen, wurde die FKB GmbH aufgefordert die in 
der Planung vorgestellte Alternativenprüfung mit dem möglichen Ziel zu überar- 
beiten hierfür eine weniger sensible Fläche bereit zu stellen. Diese Überarbeitung 
führte zwar aufgrund nachvollziehbarer Argumente nicht zu dem gewünschten 
Ergebnis einer Verlagerung - jedoch durch geplante Modifikation der Arbeitsab- 
läufe - zu einer deutlichen Reduzierung der Eingriffe, von vormals ca. 19.500 m² 
auf ca. 11.000 m², in diese Biotopstrukturen.  
 
Die Unterlagen dieser aktuellen Planänderungen befinden sich derzeit in der 
Überarbeitung. 
 
Zur zeitnahen Information werden die gegenwärtig vorliegenden Planungsunter- 
lagen bereits dem Beirat zur Kenntnis gegeben. Die Naturschutzverbände wurden 
wegen der beabsichtigten Erteilung einer Ausnahme im Rahmen von § 66 
LNatSchG  bereits ebenfalls beteiligt. 
 
Nach Erhalt der überarbeiteten Antragsunterlagen durch den Antragsteller werden 
diese dem Beirat und den Naturschutzverbänden im Rahmen der Beteiligung zur 
Verfügung gestellt werden.  
 
 
2. Bahnhof Belvedere 
 
Das geforderte Nutzungskonzept (Kurzfassung) für den Bahnhof Belvedere ist der 
Verwaltung in dieser Woche zugegangen. 
Nach Prüfung dieses Konzeptes liegen die naturschutzrechtlichen Befreiungsvo- 
raussetzungen des Bauantrags für die Sicherung der Bestandsfundamente und 
die Erweiterung der Kellerräume nach Auffassung der Verwaltung vor, so dass 
dem Beirat der Vorgang in der nächsten Sitzung am 08.10.2018, bzw. einer vor- 
gezogenen Sondersitzung vorgelegt werden kann. 
 
 
3. Bebauungsplanverfahren im Grünzug West 59441/02 
Anfrage des Beiratsvorsitzenden Herrn von der Stein 
 
Herr von der Stein übergibt der Verwaltung eine Anfrage zu o.g. Bebauungsplan- 
verfahren und bittet um Aufnahme dieser Anfrage in die TO der Sitzung am 
08.10.2018.

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4238/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.01.2019
Erstellt
18.12.2018 08:57