4238/2018
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 03.09.2018
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 4238/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 03.09.2018 In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 03.09.2018 zur Kenntnisnahme.
BeiratsVB 2018-09-03
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Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 03.09.2018
Teilnehmer/innen:
Beirat: Herr von der Stein, Frau Dr. Euler-Bertram , Herr Woite
Verwaltung: Herr Bracke, Frau Weil
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz
1. Verlängerungsantrag für das Flüchtlingswohnheim Loorweg 140 in Zündorf,
L21, EZ 3, Bez. 7
Beschreibung der Maßnahme
Die auf 5 Jahre befristete Genehmigung soll um weitere 5 Jahre verlängert wer-
den.
Die Anlage besteht aus 2-geschossigen Unterkunftsgebäuden in mobiler System-
bauweise von 10,50 m Breite und 55 m Länge, einem Parkplatz, Müllcontainern,
Wegen, Spielplatz und einer Rasenfläche. Sie ist mit einem 1,20 m hohen Zaun
umfriedet.
Begründung
Der Bedarf dieser Einrichtung ist nach wie vor gegeben. Derzeit werden ca. 9.563
Geflüchtete von der Stadt Köln untergebracht, davon 1.604 in Notunterkünften
sowie 2.247 in Beherbergungsbetrieben. Diese gilt es aufgrund von sozialen als
auch wirtschaftlichen Gründen vorrangig leerzuziehen.
Eingriff / Kompensation
Die Kompensation erfolgte anteilig mit 1.380 m² an einer in Köln-Zündorf in 2017
angelegten artenreichen Glatthaferwiese.
Für die Verlängerung der Nutzungsdauer ist die auf 5 Jahre befristete Pflege er-
neut um 5 Jahre zu verlängern.
Artenschutz
Artenschutzrechtlich bestehen keine Bedenken.
Befreiungsvoraussetzungen:
Sofern es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme handelt zur vorübergehen-
den Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge, sind an diesem Standort aus
Sicht der Unteren Naturschutzbehörde die Allgemeinwohlbelange als höherwertig
anzusehen als die zu berücksichtigenden Naturschutzbelange.
Unter nachfolgenden Maßgaben sind aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde
die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) 1 BNatSchG gegeben, so
dass einer Befreiung zugestimmt werden kann.
Maßgaben:
1. Die Nutzungsdauer ist auf 5 Jahre zu befristen.
2. Nach Ablauf der Frist sind alle baulichen Anlage n zurückzubauen.
Entscheidung:
Der Befreiung wird seitens des Beirats auf Maßgabe der bereits formulierten
Nebenbestimmungen für weitere 5 Jahre zugestimmt.
2. Verlängerungsantrag für das Flüchtlingswohnheim Auweilerstr. 51 in
Esch/Auweiler, L7, EZ 3, Bez. 6
Beschreibung der Maßnahme:
Die auf 5 Jahre befristete Genehmigung soll um weitere 5 Jahre verlängert wer-
den.
Die Anlage besteht aus 2-geschossigen Unterkunftsgebäuden in mobiler System-
bauweise (ca. 1.500 m 2), Stellplätzen, Wegen, Müllcontainern, einem Spielplatz,
Beeten sowie einer Rasenfläche und ist mit einem Zaun umgeben.
Begründung
Siehe TOP 1
Eingriff / Kompensation:
Die Kompensation erfolgte anteilig mit 2.600 m² auf einer in Köln-Zündorf in 2017
angelegten artenreichen Glatthaferwiese.
Für die Verlängerung der Nutzungsdauer ist die auf 5 Jahre befristete Pflege er-
neut um 5 Jahre zu verlängern.
Artenschutz:
Siehe TOP 1
Befreiungsvoraussetzungen:
Siehe TOP 1
Entscheidung:
Der Befreiung wird seitens des Beirats auf Maßgabe der bereits formulierten
Nebenbestimmungen für weitere 5 Jahre zugestimmt.
3. Verlängerungsantrag für das Flüchtlingswohnheim Weißdorweg 21a –
21c in Rondorf, Bez. 2, L 18, EZ 3
Beschreibung der Maßnahmen:
Die auf 5 Jahre befristete Genehmigung soll um weitere 5 Jahre verlängert wer-
den.
Die Anlage besteht aus 2-geschossigen Unterkunftsgebäuden in mobiler System-
bauweise (ca. 2.100 m
2), Stellplätzen, Wegen, Müllcontainern, einem Spielplatz,
Beeten sowie einer Rasenfläche und ist mit einem Zaun umgeben.
Eingriff / Kompensation:
Die Kompensation erfolgte anteilig mit 1.720 m² auf einer in Köln-Zündorf in 2017
angelegten artenreichen Glatthaferwiese.
Für die Verlängerung der Nutzungsdauer ist die auf 5 Jahre befristete Pflege er-
neut um 5 Jahre zu verlängern.
Artenschutz:
Siehe TOP 1
Befreiungsvoraussetzungen:
Siehe TOP 1
Entscheidung:
Der Befreiung wird seitens des Beirats auf Maßgabe der bereits formulierten
Nebenbestimmungen für weitere 5 Jahre zugestimmt.
Sonstiges:
1. Sanierung Taxiway Bravo 6. und 7. Bauabschnitt am Flughafen Köln/Bonn
Beschreibung der Maßnahme
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH plant in 2019 aus Gründen der Betriebssicherheit
die Instandsetzung der Bahnbefestigungen und des tragenden Oberbaus des 6.
und 7. Bauabschnittes (BA). Es ist vorgesehen den Beton und die hydraulisch
gebundenen Tragschichten (HGT) vor Ort zu brechen und als Recyclingbaustoff
wieder einzubauen.
Die Sanierung des 6. BA umfasst einen 720 m langen Rollbahnabschnitt und ei-
nen 140m langen Anschlussbereich; der 7. BA ist 370m lang.
Bei der notwendigen Sanierung kommt es trotz angestrebter Vermeidungsmaß-
nahmen auch zu überwiegend temporären Eingriffen in gem. § 30 BNatSchG
bzw. § 42 LNatSchG in geschützte Biotopstrukturen (vor allem Magerwiesen, Ma-
gergrünlandbrache und Callunaheide). Diese können nach Abschluss der Bau-
maßnahme jedoch größtenteils wieder hergestellt werden, für die verbleibenden
erfolgt ein Ausgleich.
Da diese Eingriffe in besonders geschützte Biotope vornehmlich im Bereich der
Baustelleneinrichtung erfolgen sollen, wurde die FKB GmbH aufgefordert die in
der Planung vorgestellte Alternativenprüfung mit dem möglichen Ziel zu überar-
beiten hierfür eine weniger sensible Fläche bereit zu stellen. Diese Überarbeitung
führte zwar aufgrund nachvollziehbarer Argumente nicht zu dem gewünschten
Ergebnis einer Verlagerung - jedoch durch geplante Modifikation der Arbeitsab-
läufe - zu einer deutlichen Reduzierung der Eingriffe, von vormals ca. 19.500 m²
auf ca. 11.000 m², in diese Biotopstrukturen.
Die Unterlagen dieser aktuellen Planänderungen befinden sich derzeit in der
Überarbeitung.
Zur zeitnahen Information werden die gegenwärtig vorliegenden Planungsunter-
lagen bereits dem Beirat zur Kenntnis gegeben. Die Naturschutzverbände wurden
wegen der beabsichtigten Erteilung einer Ausnahme im Rahmen von § 66
LNatSchG bereits ebenfalls beteiligt.
Nach Erhalt der überarbeiteten Antragsunterlagen durch den Antragsteller werden
diese dem Beirat und den Naturschutzverbänden im Rahmen der Beteiligung zur
Verfügung gestellt werden.
2. Bahnhof Belvedere
Das geforderte Nutzungskonzept (Kurzfassung) für den Bahnhof Belvedere ist der
Verwaltung in dieser Woche zugegangen.
Nach Prüfung dieses Konzeptes liegen die naturschutzrechtlichen Befreiungsvo-
raussetzungen des Bauantrags für die Sicherung der Bestandsfundamente und
die Erweiterung der Kellerräume nach Auffassung der Verwaltung vor, so dass
dem Beirat der Vorgang in der nächsten Sitzung am 08.10.2018, bzw. einer vor-
gezogenen Sondersitzung vorgelegt werden kann.
3. Bebauungsplanverfahren im Grünzug West 59441/02
Anfrage des Beiratsvorsitzenden Herrn von der Stein
Herr von der Stein übergibt der Verwaltung eine Anfrage zu o.g. Bebauungsplan-
verfahren und bittet um Aufnahme dieser Anfrage in die TO der Sitzung am
08.10.2018.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4238/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.01.2019
- Erstellt
- 18.12.2018 08:57